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Sachverhalt

Es handelt sich um einen Kunstbegriff. Ein ausgewählter Teil unserer Wahrnehmung einer bereits spezifizierten Wirklichkeit wird so möglichst allgemeinverbindlich versprachlicht, dass er als Grundlage von Beurteilungen dienen kann. Diese schließen zwar unterschiedliche Handlungsoptionen nicht aus, grenzen aber den Gegenstand der Betrachtung gegen Unschärfen ab, welche die Wirklichkeit bietet.

Ein so eingegrenzter Sachverhalt lässt also unterschiedliche Handlungsoptionen zu, die gestaltend geeignet sein könnten, als ein Sprachraster für eine zu schaffende Wirklichkeit zu dienen. In diesem Sinne sind Sachverhalte Transmissionsbeschreibungen, die uns in die Lage versetzen sollen, einen Teil der Wirklichkeit sprachlich so zu kartographieren, dass Problemlösungen möglich werden, ohne bei der Beurteilung von der Totalität der Wirklichkeit sozusagen erschlagen zu werden. Die Totalität als ein stets im Werden und Vergehen befindliches zudem unscharfes Ganzes würde uns zwingen, unter dem Eindruck eines steten Perspektivwechsels zu handeln und jede unserer Wahrnehmungen mit einem Relativitätszeichen zu versehen.

Der eingrenzende Annahmecharakter des Sachverhaltes erlaubt es uns dagegen, einschränkende Blaupausen für Umstände zu schaffen, die eine Orientierung auf den angestrebten Handlungsfeldern erlauben. Herauszugreifen ist dabei die Bedeutung des Sachverhalts z. B. für die Justiz. Die Feststellung des Sachverhalts durch eine an Normen orientierte Aufklärung verschafft den Gerichten die Möglichkeit, im Zivilrecht streitende Parteien zu befrieden, also zugunsten der einen oder anderen Partei zu entscheiden oder im Strafprozess Angeklagte zu bestrafen. Um dies zu erreichen, wird vor Gericht eine künstlich, aber verhandelbare Wirklichkeit in Form des Sachverhaltes geschaffen.

Da Sachverhalt und Wirklichkeit nicht kongruent sind, wirkt sich das gerichtliche Handeln meist aber störend auf eine Wirklichkeit aus, die sich aufgrund der bestehenden Divergenzen in den zu leistenden Anforderungen herausgefordert sieht, die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts einschließlich der daraus abgeleiteten Konsequenzen den Normen anzupassen. Unter dem Druck dieser Anpassung werden zuweilen weitere inkompatible Sachverhalte geschaffen, so dass es mir nicht gewagt erscheint zu behaupten, dass insgesamt ein Großteil unserer Wahrnehmung auf dem Versuch der regelbasierten Einordnung unterschiedlicher miteinander konkurrierenden Sachverhalte beruht, die eine geschlossene implizit richtige Seinsbetrachtung ausschließt.

Allerdings eröffnet diese methodische Handhabung der Sachverhaltsanalyse auch die Möglichkeit, sich in der Wirklichkeit anpassungsfähig einzurichten. Soweit Sachverhalte als normative Grundmuster garantiert bleiben, ermöglichen sie uns ein verlässliches Leben. Eine Möglichkeit der Störung dieser Verlässlichkeit erwarte ich von der GAI. Die generelle allgemeine Intelligenz, insbesondere bei Anwendungen von Chat GPT, wird durch Prompten orientiert, also die Möglichkeit, Sachverhalte und deren Beurteilung so variieren zu können, dass eine Allgemeinverbindlichkeit der Betrachtung ausscheidet.

Die Wirklichkeit als Verhandlungsgegenstand ist durch die Einschränkung auf den Sachverhalt schon vorgegeben und wird durch die technischen Möglichkeiten zum Spielball der Betreiber und der Wirklichkeit so weitgehend entfremdet.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Blickwinkel

Stellen wir uns irgendeinen Gegenstand, auf den alle Blicke gerichtet sind, vor. Sehen wir alle dasselbe? Wenn es zum Beispiel ein Stein ist, sagen wir, es sei ein Stein und meinen das Gleiche, oder?

Bedenken wir, dass ein Gegenstand seine endgültige Einordnung erst im Gehirn des Betrachters erfährt, denn die Botschaft, welche der Stein bezüglich seiner Existenz sendet, erfährt seine Individualisierung erst in der Korrespondenz mit allen unseren individuellen, visuellen, kognitiven und emotionalen Sensoren. Es ist also logisch, dass jeder Mensch auf jeden Gegenstand seiner Betrachtung einen eigenen Blickwinkel hat, das Prüfverfahren routiniert, unterbewusst und blitzschnell erfolgt und sich in unserem Beispielfall darauf festlegt, dass es sich um einen Stein handele. Hier mag die Wahrnehmung noch keine besonders weitreichende Tragweite zu haben. Doch wie verhält es sich beim Betrachten und Beurteilen von Vorgängen, bei denen die Verabredung nicht so eindeutig erfolgen kann und Maßstäbe und Blickwinkel eine bedeutende und zuweilen entscheidende Rolle spielen?

Ist es da nicht so, dass wir auch hier sehen, was wir gewohnt sind zu sehen, und zwar auch dann, wenn wir wissen, dass Abweichungen von der Realität möglich sein könnten?

Wenn wir aber dann doch auf unsere Sichtweise bestehen und den Blickwinkel festlegen, machen wir dann nicht stets den Gegenstand unserer Betrachtung ausschließlich zur Eigenwahrnehmung unserer Gedanken und Gefühle? Kann das, was wir zu sehen glauben, nicht vielleicht auch eine Projektion dessen sein, was andere für uns verabredet haben? Alle Erfahrungen des Menschen sind einstudiert, beruhen auf Informationen, Training und Verabredung. Dafür sind Kompetenz, Sachverstand und Regeln erforderlich. Werden diese geschreddert durch behauptete Eindeutigkeiten der Betrachtung und Beurteilung, ist zu fragen, ob dieser Blickwinkel, den wir zum Maßstab unseres Sehens machen, nicht nur eine opportunistische Verarbeitung des Betrachtungsgegenstandes zulässt und diesen so verfälscht?

Wenn nicht mehr wichtig ist, was wir sehen, sondern behauptet wird, was wir glauben zu sehen sei zutreffend, entscheiden wir uns für einen verfremdeten Blickwinkel, der auf jegliche Wahrhaftigkeit verzichtet. Wenn wir uns darauf einlassen, beschränken wir uns auf eine uns aufoktroyierte Behauptung der Erkenntnis und verraten die Wirklichkeit.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski