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Zuordnung

Unsere Welt erfahren wir, indem wir unsere Wahrnehmungen benennen. Begrifflich sind dies Lebewesen, Sachen oder Zustände, die wir unserer Welt zuordnen. Wahrnehmend erkennt der Mensch eine Ordnung in der Inbezugsetzung von Dingen und Lebewesen, die als Gesetze beschrieben werden und als Blaupause für die Verrechtlichung unserer Welt dienen. Alles, was wir wahrnehmen und gestalten, folgt einem Kanon des Rechts, dem wir eine Verbindlichkeit verleihen. Wir benennen das Rechtssubjekt und das Rechtsobjekt und leiten davon unsere Ansprüche ab, strukturieren das Fassbare und Unfassbare nach unseren Regeln. Um dies zu tun, begreifen wir uns selbst als Rechtssubjekte und alles andere als Rechtsobjekte. Dass wir uns dabei auf Kollisionskurs mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur begeben, ist uns wohl bewusst, doch vertrauen wir weitestgehend auf unser Zuordnungsrecht und unsere Eingriffsmacht.

Verschafften uns bisher Gesetze, Regeln, Legalität und Legitimität den Zuordnungsrahmen im Umgang mit der Wirklichkeit, ist so nun zu erkennen, dass getrieben von wissenschaftlichen Erkenntnissen unter Vermeidung einer Apriori-Festlegung des gewünschten Ergebnisses, wir feststellen, dass sich die Rechtssubjektivität zugunsten Anderem verschiebt, seien es Tiere, Pflanzen, Materie oder generelle Zustandsformen.

Die Entdeckung der zum Menschen konkurrierenden Rechtspersönlichkeiten hat bereits begonnen und drückt sich durch Schutzrechte aus, die Lebewesen wie auch Gegenständen oder Aussagen verliehen werden. Dies ist allerdings vordringlich der Versuch, dem Imperativ des anderen Seins durch unsere eigene Zuordnung zu begegnen. Denkbar ist, dass KI das Stimmrecht jedoch insgesamt verändern wird und der Mensch mit der Schaffung seiner rechtlichen Zuordnung in Konkurrenz zur Rechtsimmanenz anderer Lebewesen, Gegenstände und Manifestationen, die uns das alleinige Bestimmungsrecht streitig machen, gerät. Diese Entwicklung würde uns die Chance eröffnen unter Anerkennung der Rechtssubjektivität aller Lebewesen und Gegenstände sowie der von ihnen geschaffenen Zustände, neue Verbindlichkeiten für das Zusammenleben zu erarbeiten.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski