Wir sind das Volk, skandieren sie und wer sind dann die anderen? Das sollten wir uns fragen angesichts des genetisch bestimmten Zufalls unseres Lebens in der Gesellschaft mit anderen Menschen, sei dieser biologisch bestimmt oder sich aus der Lebensgemeinschaft ergebend, in der wir aufwachsen. Vernünftigerweise legt sich jede Gruppe zum Zwecke der verlässlichen Orientierung Regeln auf, die eine Lebensgemeinschaft zu formen in der Lage ist. Nichts davon ist aber vorgegeben, alles ist verhandelbar, doch verlangt ein zu schaffender Gesellschaftsvertrag eine gewisse Verbindlichkeit selbst für diejenigen, die an der Gestaltung nicht mitgewirkt haben. Die Verbindlichkeit kann flexibel angelegt sein, um so der Pluralität der Adressaten Rechnung zu tragen und dem Einzelnen ebenfalls strukturelle Freiräume zu lassen, aber verlässlich Orientierung für seine Verhalten zu geben. Die Planung sollte dabei nicht statisch sein, sondern wir werden versuchen müssen, – wie bei einer Mediation – immer sich verändernden Ansprüchen Rechnung zu tragen, einerseits Verlässlichkeit zu gewähren, andererseits die Befriedung des Volkes in einem Prozess perpetuell immer wieder neu auszuhandeln.
Hans Eike von Oppeln-Bronikowski