Schlagwort-Archive: Verbindlichkeit

Volk

Wir sind das Volk, skandieren sie und wer sind dann die anderen? Das sollten wir uns fragen angesichts des genetisch bestimmten Zufalls unseres Lebens in der Gesellschaft mit anderen Menschen, sei dieser biologisch bestimmt oder sich aus der Lebensgemeinschaft ergebend, in der wir aufwachsen. Vernünftigerweise legt sich jede Gruppe zum Zwecke der verlässlichen Orientierung Regeln auf, die eine Lebensgemeinschaft zu formen in der Lage ist. Nichts davon ist aber vorgegeben, alles ist verhandelbar, doch verlangt ein zu schaffender Gesellschaftsvertrag eine gewisse Verbindlichkeit selbst für diejenigen, die an der Gestaltung nicht mitgewirkt haben. Die Verbindlichkeit kann flexibel angelegt sein, um so der Pluralität der Adressaten Rechnung zu tragen und dem Einzelnen ebenfalls strukturelle Freiräume zu lassen, aber verlässlich Orientierung für seine Verhalten zu geben. Die Planung sollte dabei nicht statisch sein, sondern wir werden versuchen müssen, – wie bei einer Mediation – immer sich verändernden Ansprüchen Rechnung zu tragen, einerseits Verlässlichkeit zu gewähren, andererseits die Befriedung des Volkes in einem Prozess perpetuell immer wieder neu auszuhandeln.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Orientierung

Wer eine Orientierung hat, der fühlt sich sicherer. Er hat einen Standpunkt gewonnen, der es ihm erlaubt, weitere Ziele anzusteuern, ohne die bereits erworbenen Etappen auf dem Findungsweg abgeben zu müssen. Orientierung ist ein Prozess der steten Vergewisserung beim Erwerb von Erfahrung. Erfahrung ist unverzichtbar bei der Verortung des eigenen Ichs, aber auch bei jeder gesellschaftlichen Gestaltung. Um andere Menschen und sich selbst erfahren zu können, ist eine Offenheit in der Begegnung mit anderen Menschen, diesen zuzuhören und wachsam auf sie zu reagieren, unumgänglich. Nur so kann durch gemeinsames methodisches Erfahren ein gesellschaftlicher gemeinsamer Nenner geschaffen werden.

Dies ist handelnd zu bewerkstelligen durch Schaffung von Einrichtungen in Kiezen und Gemeinden, die es uns Bürgern erlaubt, sich zu begegnen, sich zu beraten und unsere Anliegen im vorgenannten Sinne zu verdichten und ihnen in einem Contrat Social eine zumindest temporäre Verbindlichkeit zu verleihen. Das Besondere dabei ist, dass der Mensch erfährt, dass er sich jenseits der politischen Governance auch persönlich außerhalb des engen familiären oder beruflichen Feldes wirksam in die Gesellschaft einzubringen vermag. Da gibt es viel zu bewältigen, zum Beispiel im Bereich der Gestaltung des gesamten öffentlichen Raumes.

Sobald also auch die Orientierung im öffentlichen Wahrnehmungsbereich geschieht, hat dies Auswirkungen auf das eigene Verhalten. Was ist nun wichtig, nicht nur persönlich, sondern auch in der Gemeinschaft, gesellschaftlich? Auf welchen gemeinsamen Nenner können wir uns verständigen und welche Methode wählen wir, um das erstrebte Ziel zu erreichen. All dies wird dann wie selbstverständlich mit bedacht. Es beginnt mit der Sammlung von Ideen und Vorschlägen und setzt sich fort bis zur Findung geeigneter Methoden der Umsetzung gewünschter Vorhaben aufgrund der mehrheitlich abgesicherten gemeinschaftlichen Ermächtigung. In jeder Phase dieses Prozesses ist eine verantwortliche Stärkung unserer Gesellschaft aufgrund der Optionen, die sie jedem einzelnen von uns bietet, erlebbar zu machen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Vertrag

Um Verabredungen bindend zu treffen, benötigen Menschen einen Vertrag. Der Vertrag ist somit die Grundlage jeder funktionierenden Sozialordnung.

Der Vertrag ist mehr als das geschriebene Wort und erschöpft sich nicht in einer aus dem Internet herunterladbaren juristischen Konstruktion.

Nur selten, wie zum Beispiel im Grundstücksrecht und teilweise im Gesellschaftsrecht sind Verträge an bestimmte Formen gebunden. Die Schriftform dient dabei der Beweisbarkeit, aber natürlich kommen Verträgen auch dann zustande, wenn man den Vertragsschluss kaum wahrnimmt, zum Beispiel der Beförderungsvertrag beim Einstieg in ein Taxi oder in eine Straßenbahn.

Aus vergangener Zeit besonders bekannt ist der Vertragsschluss durch Kaufleute mittels eines Handschlags. Dieser bringt zum Ausdruck, wir machen es so, wie wir es gesagt haben und im Übrigen gelten unsere Handelsbräuche und das Gesetz.

Ein Vertrag kommt zustande durch übereinstimmende Willenserklärungen, wobei die juristischen Vertragsargumente nicht unbedingt im Vordergrund stehen müssen, sondern auch Vernunft, Gefühl, Werte und Anschauung.

Ein Vertrag eröffnet Optionen für die Beteiligten, schafft Perspektiven, sichert die Interessen, vermeidet Konflikte und sieht in seinen Regelungen genaue Abwicklungsmodalitäten vor.

In Zeiten wie heute, wo dies technisch möglich ist und Vertrauen durch Misstrauen herausgefordert wird, sichern sich Vertragsbeteiligte durch aufwendige Vertragswerke und allgemeine Geschäftsbedingungen scheinbar überlegene Positionen. Manch einer verheddert sich im Gestrüpp der verschiedenen, teilweise widersprüchlichen Bestimmungen des gesamten Vertragswerks, zumal allgemeine Geschäftsbedingungen auch gerichtlich überprüft und ggf. kassiert werden können.

Vertragsgestaltungen sollte man nicht allein den Juristen überlassen, sondern den Prozess, der zum Vertragsabschluss führt, mitgestalten, klarmachen, was man will und den Juristen einbinden, um die von den Vertragsbeteiligten vorgesehene Verabredung in Form und Inhalt kompatibel zu machen. Nur, wenn man selbst versteht, was man will, kann man den Willen des Vertragspartners mitberücksichtigen und zu belastbaren Verträgen gelangen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski