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Kettenbildung

Wir kennen es alle, dieses Kinderspiel: „Ringlein, Ringlein, du musst wandern, von der einen Hand zur andern.“ Beim Spiel geht es um einen mit den Händen weitergegebenen Ring. Das anschauliche Beispiel kann auch verdeutlichen, was über Generationen hinweg in Familien durch die Hände gleitet, was materielle, aber auch ideelle Erbschaften ausmacht. Das Vererben von materiellen Gütern folgt dabei einem menschlichen Bedürfnis, generationengerecht etwas weiterzugeben, um es zu bewahren und künftigen Generationen zur Weiterentwicklung anzuvertrauen. Es ist meist etwas familiär-persönliches, zuweilen auch gesellschaftliches und betrifft in Summe die gesamte Menschheit mit deren Vermögen.

Das Vermögen sind dabei Gegenstände und Werte unterschiedlichster Erscheinungen und unterschiedlicher vorhandener oder behaupteter Verfügungsrechte. Die Freiwilligkeit eines Vermächtnisses setzt sich dabei mit den Verpflichtungen zur Weitergabe an die nächste Generation auseinander, wie sich dies im Erbrecht mit seinen Pflichtteilsrechten ausdrückt. Keiner muss testamentarisch etwas vererben, aber materiell sind Leistungen an die Nachkommenschaft gesetzlich geregelt, ideelle Vermächtnisse dagegen nicht. Unter ideellen Vermächtnissen verstehe ich zum Beispiel familiäre Verhaltensweisen und Orientierungen, aber auch Einstellungen, die von Generation zu Generation weitergegeben oder auch übertragen werden können. Sie folgen einer zu vererbenden Materie nicht unbedingt, können sich aber auch festmachen an einem bedeutsamen Erinnerungsstück, einem Ring, einer Uhr oder einem Bild.

Obwohl es keine verpflichtende Weitergabe gibt, ist festzustellen, dass Menschen ihrem Wesen entsprechend, Vererbungsleistung in der Familie dennoch als selbstverständlich betrachten. Dies im Bewusstsein einer selbstverständlichen Lebensverpflichtung und zuweilen wohl auch in der Hoffnung, künftige Generationen durch ihr Vermächtnis weiter bestimmen zu können. Das geht solange gut, bis die Kette reißt und der Ring unauffindbar verschwindet. Versuchen wir doch, das zu verhindern!

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Vermächtnis

Nicht nur in Testamenten werden vom Erblasser Vermächtnisse ausgesetzt, die dann sein Erbe zu verwirklichen hat, sondern auch jedes Bild, jedes Kunstwerk, jeder Text und auch jedes Zeichen stellt ein Vermächtnis seines Urhebers dar. Doch, was verkörpert dieses, welche Bedeutung ist darin verborgen und wer ist der Adressat seines Vermächtnisses?

Manche Vermächtnisse, also Zuwendungen, sind unkompliziert zuzuordnen, wenn der Adressat genannt wird, dies selbst dann, wenn der Adressatenkreis, wie zum Beispiel bei Kunstwerken und in der Literatur, sehr weit gefasst und anonym sein sollte. Wie verhält es sich aber mit höchstpersönlichen Gestaltungen, zum Beispiel Tattoos, Piercings, Ohrtunnel und anderen körpernahen Modellierungen?

Stellen auch diese Vermächtnisse ihren Urheber dar und welche Rückbezüglichkeit ist mit einem solchen Vermächtnis beabsichtigt? Wie verhält es sich mit einem selbstbestimmten Geschlecht, sei dies sexuell oder sozial, ist auch dies ein Vermächtnis und dann an wen gerichtet und aus welchem Grunde?

Vermächtnisse zeigen Wirkung, aber der Urheber will auch etwas Persönliches bewahren, wer sich schneidet oder tätowieren lässt oder ein anderes Geschlecht wählt, als demjenigen, dem er anzugehören scheint. Auf sich aufmerksam zu machen, sich zu verstecken oder sich zu verkleiden und ein ewiges Zeichen der Existenz zu setzen, all das dürfte diesem körperlichen Vermächtnis innewohnend sein. Aber es ist auch ein Akt der Solidarität mit denen, die ähnliche Vermächtnisse aussetzen und sich so ihre Einzigartigkeit und Vielfältigkeit in der Gemeinschaft mit anderen versichern.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski