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Zuordnung

Unsere Welt erfahren wir, indem wir unsere Wahrnehmungen benennen. Begrifflich sind dies Lebewesen, Sachen oder Zustände, die wir unserer Welt zuordnen. Wahrnehmend erkennt der Mensch eine Ordnung in der Inbezugsetzung von Dingen und Lebewesen, die als Gesetze beschrieben werden und als Blaupause für die Verrechtlichung unserer Welt dienen. Alles, was wir wahrnehmen und gestalten, folgt einem Kanon des Rechts, dem wir eine Verbindlichkeit verleihen. Wir benennen das Rechtssubjekt und das Rechtsobjekt und leiten davon unsere Ansprüche ab, strukturieren das Fassbare und Unfassbare nach unseren Regeln. Um dies zu tun, begreifen wir uns selbst als Rechtssubjekte und alles andere als Rechtsobjekte. Dass wir uns dabei auf Kollisionskurs mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur begeben, ist uns wohl bewusst, doch vertrauen wir weitestgehend auf unser Zuordnungsrecht und unsere Eingriffsmacht.

Verschafften uns bisher Gesetze, Regeln, Legalität und Legitimität den Zuordnungsrahmen im Umgang mit der Wirklichkeit, ist so nun zu erkennen, dass getrieben von wissenschaftlichen Erkenntnissen unter Vermeidung einer Apriori-Festlegung des gewünschten Ergebnisses, wir feststellen, dass sich die Rechtssubjektivität zugunsten Anderem verschiebt, seien es Tiere, Pflanzen, Materie oder generelle Zustandsformen.

Die Entdeckung der zum Menschen konkurrierenden Rechtspersönlichkeiten hat bereits begonnen und drückt sich durch Schutzrechte aus, die Lebewesen wie auch Gegenständen oder Aussagen verliehen werden. Dies ist allerdings vordringlich der Versuch, dem Imperativ des anderen Seins durch unsere eigene Zuordnung zu begegnen. Denkbar ist, dass KI das Stimmrecht jedoch insgesamt verändern wird und der Mensch mit der Schaffung seiner rechtlichen Zuordnung in Konkurrenz zur Rechtsimmanenz anderer Lebewesen, Gegenstände und Manifestationen, die uns das alleinige Bestimmungsrecht streitig machen, gerät. Diese Entwicklung würde uns die Chance eröffnen unter Anerkennung der Rechtssubjektivität aller Lebewesen und Gegenstände sowie der von ihnen geschaffenen Zustände, neue Verbindlichkeiten für das Zusammenleben zu erarbeiten.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Framing

Vielleicht schon das Ende der Philosophie?

Der Begriff „Framing“ ist begierig, unsere Gedanken zu rahmen, Zuordnungen zu schaffen, aber auch in Schranken zu weisen und Wahrnehmungen verbindlich einzuhegen. Im Framing werden unsere Absichten subjektiv und auch objektiv konditioniert, angepasst an ein Setting, welches bereits eine Anerkennung gefunden hat oder diese zu erlangen trachtet.

Was verspricht mir diese Art des Brandings? Sollte ich lieber zuschauen, abwarten oder gar handeln? Handle ich im selbst gewählten Maßstab oder werde ich gar selbst verhandelt, ausgesondert oder anerkannt? Von selbst passiert offenbar nichts, kein Grund ist grundlos. Alles Denken, Fühlen, Handeln wird auf die Probe gestellt, erfährt aber seine Bestätigung schließlich in der Zentrifuge all dessen, was allgemein gemeint, gefühlt und gesagt wird.

Die Anpassung, der vorgegebene Rahmen macht es! Er schafft verbindliche Inhalte und verleiht jeder Äußerung, sei diese schriftlich oder bildlich, ihre positivistische Bestätigung, eine Zertifizierung des jeweils Berechtigten. Wahr ist, was dessen Vorstellung genügt und so eine entsprechende Einordnung erfahren hat. Die instrumentalistisch angelegte sprachliche Rahmung verzichtet auf weitere Hinterfragung und Erkenntnistiefe.

Framing ist Zuweisung. Der passende Rahmen wird, soweit er noch nicht vorhanden ist, passgerecht geschaffen bzw. passend gemacht. So passt jeder passend in irgendein Bild, das Worte, Zeit und Umstände für ihn schaffen, wenn es klemmen sollte. Im konsequenten Framing erledigen sich sämtliche Fragen, die über eine Instrumentalisierung von Sprache und Bildern hinausgehen und dem Sinn des Lebens eine Unbegreiflichkeit abverlangen würde. Es genügt, dass ich mir ein Bild mache oder ein Bild von mir gemacht wird, Abweichungen nicht bestehen oder passgerecht gemacht werden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski