Zwischen dem Staat und seinen Bürgern besteht ein Missverständnis, welches weitreichende Konsequenzen hat. Der Staat erkennt den Bürger zwar noch formal als seinen Souverän an, die für ihn handelnden Personen aber glauben, dass sich die Ausübung dieser Souveränität in den Wahlen erschöpfen soll. Der Bürger glaubt dies irgendwie auch und beschwert sich bei den von ihm gewählten Vertretern deshalb ständig darüber, dass sie nach seiner Auffassung nicht machen würden, was er von ihnen eigentlich erwartet. Deshalb fordert er stets die Politiker zum Handeln dazu auf, etwaigen Missständen, die er zu identifizieren glaubt, abzuhelfen. Die vom Souverän gewählten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, also die Politiker, sehen sich so umfassend legitimiert, in seinem Interesse tätig zu sein, und betrachten Nörgeleien der Bürger als Einmischung in ihre Kompetenzen. In allen Bereichen des öffentlichen Lebens ringen Mandatsträger mit anderen Mandatsträgern um Lösungen zur gesellschaftlichen Daseinsvorsorge, angefangen von der Gesundheit über die Beschäftigung bis hin zur Kultur. „Die sollen machen“ – und die, die machen sollen, und zwar die Politiker, sehen sich aufgrund der ihnen zugewiesenen Rolle im Recht, vom Bürger die Geldmittel einzuziehen, die sie nach ihrer Auffassung benötigen, um der ihnen auferlegten Selbstverpflichtung Genüge zu tun. Diese Mittel werden über ein weitverzweigtes Netz von Steuern, die der Staat seinem Souverän abtrotzt, beschafft. In einem feudalistischen Staat bestimmt der Souverän das Maß der Steuern und macht sie gegenüber den Bürgern geltend. Aber auch in der entwickelten Demokratie Deutschland schlüpft der an sich nur zum Dienen verpflichtete Staat in die Rolle des Feudalherrn und bestimmt dem Souverän das Maß der finanziellen Leistung. Dies scheint mir ein grundlegendes Missverständnis zwischen Bürger und Staat zu offenbaren. Glaubte der Bürger bis zur Abschaffung des Feudalherrentums, es seien alle Privilegien durch souveräne demokratische Entscheidungen ersetzt worden, erfährt er, dass der Staat alle feudalen Instrumente beibehielt, soweit sie ihm für das weitere Regieren, wenn auch unter anderen Vorzeichen, opportun erschienen. Das gleiche Phänomen war bei der französischen Revolution, der Oktoberrevolution, aber auch Abschaffung des Kolonialismus zum Beispiel in Amerika zu beobachten. Immer wurden die finanziellen Steuerungsmechanismen beibehalten und nur da nachgegeben, wo Kompromisse unausweichlich oder opportun erschienen. Die neuen Herren waren die alten Herren, ob Adel oder nicht.
Der Staat und die für ihn handelnden Personen sehen sich weiterhin legitimiert, vom Souverän Steuern einzuziehen und diese Mittel nach eigenen Maßstäben zu verwenden. Sie sehen sich ermächtigt, den Staat zu verschulden und dem Souverän die von ihnen gewünschte Rolle seiner Existenzberechtigung zuzuweisen. Dies alles geschieht angeblich innerhalb eines rechtlich kontrollierten Rahmens. Der Bürger kann aber seine Rolle als Souverän niemals zur Disposition stellen, sondern bleibt in dieser Verantwortung, auch wenn er zeitlich befristet andere mit seiner Vertretung beauftragt hat. Die Rolle des Geschäftsherrn, bei dem die Wirkung der vom Vertreter abgegebenen Willenserklärungen eintritt, bleibt erhalten. Verträge kommen nicht mit dem Vertreter zustande, sondern mit dem Geschäftsherrn. Gleiches gilt auch für einseitige Willenserklärungen, die der Vertreter für den Vertretenen abzugeben hat. Jeder Vertretene muss daher an einem von ihm vorgegebenen Maß an gesellschaftlicher Kontrolle festhalten. Auch mit seiner Beauftragung ist der Vertreter nicht legitimiert, die Rechte des Vertretenen zu beschneiden oder gar diesem zu schaden. Zuweilen hat es einen anderen Anschein, weil der Vertretene eine komplexe, aus vielen Gruppen und Grüppchen und Einzelpersonen bestehende Persönlichkeit, also das Volk ist. Aber es bleibt immer der Geschäftsherr, der mit dem Vertreter einen Geschäftsbesorgungsvertrag abschließt und darin dessen Aufgaben und Rollen definiert. Diese Betrachtungsweise hat entscheidenden Einfluss auf die Rolle der Bürgergesellschaft. Der Souverän, also der Bürger, leitet seine Legitimation für bürgerschaftliches Engagement nicht vom Vertreter ab, sondern sein Recht als Bürger ist ursprünglich. Nur dort, wo der Bürger nicht in der Lage ist, die ihm zustehenden Aufgaben alleine zu erfüllen, bedient er sich anderer Einrichtungen, um eine koordinierte und zweckvolle Lösung herbeizuführen. Um welche Bereiche handelt es sich hierbei? Sicher nicht abschließend folgende:
- die Mobilität, das gesamte Netz an Schienen, Strom, Straßen etc.,
- äußere und innere Sicherheit, Polizei und Bundeswehr,
- koordinierte, einheitliche Vertretung in Europa und weltweit,
- Grundsicherung des Bürgers,
- Einhaltung der Grundrechte und -pflichten,
- das Gerichtswesen,
- Bewahrung der kulturellen Identität und geschichtlicher Errungenschaften.
Auch dann, wenn die vorstehende Auflistung nicht vollständig ist, signalisiert die Beschreibung der staatlichen Tätigkeitsfelder schon das hohe Potenzial an Bereichen, die dem Bürger primär vorbehalten sind. Dort gilt daher das Prinzip der Subsidiarität staatlichen Handelns. Der Bürger als Souverän ist nicht Fehlbedarfsfinanzierer des Gemeinwesens, sondern es ist sein ureigenstes Recht, nach bestimmten gemeinschaftlichen Regeln uneingeschränkt selbstständig tätig zu sein. Dies gilt für den gesamten Wirtschafts- und Finanzverkehr. Das gilt auch für das Recht, im philanthropischen Bereich zu wirken, sein Leben unbürokratisch und selbstbestimmt zu gestalten. Es ist der Bürger, der mit dem Staat Verträge schließt, um diesem bestimmte Aufgaben zuzuweisen und nach entsprechender Kostenkalkulation durch den Staat mit diesem einen Vertrag über die Finanzierung von Vorhaben zu schließen. Dieser Vertrag zwischen Souverän und Mandatsträger ist die entscheidende Grundlage für die im Auftrage des Bürgers durchzuführende Geschäftsbesorgung durch die Vertreter. Erfüllen sie ihre Aufgaben nicht oder nur unzureichend, dann müssen sie wieder gehen, und zwar nicht erst bei der nächsten Wahl.
Und noch eines:
Vielleicht hätten wir uns auch im Feudalismus zurechtgefunden, jedoch hat sich das Volk inzwischen zur Demokratie entschlossen und die muss gelebt werden. Gelebte Demokratie bedeutet, dass wir uns dem Staat nicht verweigern, denn dieser gehört uns. Dem Volk. Wir müssen die Politiker ausbilden, denn diese sollen uns helfen, effektiv den Willen der Bürger umzusetzen. Das kann man in der Demokratie nicht den Parteien überlassen. Die Parteien sind und waren die Orientierungspunkte verschiedener Kräftefelder innerhalb der Gesellschaft, stellen aber kein Zukunftsmodell für eine pluralistische Gesellschaft dar. Vielleicht nicht der einzelne Politiker, aber die Parteien als solche glauben, dass sie sich des Staates bedienen dürfen, der Bürger für sie da sei. Tatsächlich verhält es sich aber so, dass der Staat für den Bürger da ist, ihm gegenüber Rechenschaft abzulegen hat. Um größere Transparenz und Selbstverständlichkeit im Verhältnis zwischen Staat und Bürger zu entwickeln, ist es erforderlich, dass Politiker künftig außerhalb der Parteienstrukturen ausgebildet und mit ihren Aufgaben konfrontiert werden. Dies kann an Universitäten und sonstigen Einrichtungen unter Einbeziehung philanthropischer Institute und Stiftungen geschehen. Wir brauchen keine zufällige, sondern eine ausgebildete politische Elite, die in der Lage ist, nicht nur medial, sondern auch inhaltlich zu wirken, bereit ist, Verantwortung außerhalb der Parteiverantwortung für das gesamte Gemeinwesen zu übernehmen, Zukunftsentwürfe zu fertigen, diese auch verständnisvoll umzusetzen, aber auch über die „richtige“ Lösung zu streiten. Parteien, Gewerkschaften und sonstige Verbände sollen dabei natürlich auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen, und zwar als Gruppierungen, die zum einen den Willen unterschiedlicher bürgerschaftlicher Kräfte bündeln und zum anderen den Dialog zwischen unterschiedlichen Ansätzen und Betrachtungsweisen fördern. Nur durch Politiker, die künftig häufiger dem Volk verpflichtet sind, ist es möglich, den Staat auch dort in die Schranken zu weisen, wo er glaubt, sich als allzuständiger Feudalherr aufspielen zu müssen.
Sonst droht die Staatsverdrossenheit:
Staatsverdrossene sind besorgte Bürger, Repräsentanten und Eliten des Souveräns, die sich Sorgen machen um den von Anmaßungen der Politiker gefährdeten Staat. Die nachfolgenden Thesen sollen ihre Unzufriedenheit mit der Entwicklung belegen. Die Überschrift mag provokant klingen, verdeutlicht aber in Kern nur die nicht nur mental, sondern auch emotional empfundene Sorge um das Scheitern unseres Gemeinwesens, weil das heutige Politik- und Politikerverständnis sehr stark situativ und medial beeinflussbar geprägt ist. Es gibt keine Gelassenheit mehr im Umgang mit der Komplexität unserer Welt, mit unseren unterschiedlichen Bedürfnissen. Auch fehlen Zukunftsentwürfe. Die Politiker müssten loslassen von ihrem Wunsch nach Allzuständigkeit und den Bürger als Souverän ernst nehmen. Natürlich nicht populistisch und in der schon jetzt gängigen Auswahl einzelner unterstützender Gruppen, sondern in dem Gespür für die Zeit bewegende Themen und auch die sie bewegenden Menschen. Im Einzelnen:
Die Staatsverdrossenen bekennen sich:
– zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland,
– zum Erhalt der Lebensgrundlage unserer Gemeinschaft,
– zur persönlichen Integrität,
– zur Verantwortung gegenüber anderen,
– zur Freiheit des Menschen.
Die Staatsverdrossenen kämpfen gegen:
– Bevormundung durch staatliche Einrichtungen,
– unnötige Überwachung und Kontrolle,
– Systemstarsinn des öffentlichen Lebens,
– Alternativlosigkeit, z. B. bei Bankenrettungen,
– umfassende Bürokratisierung des Staates,
– Steuern statt belegte Abgaben,
– Lebensbeherrschung durch Medien.
– Opportunistischer Aktivismus und
– subventionspolitische und wirtschaftlicher Dirigismus .
Die Staatsverdrossenen fordern:
– Ende der Feudalkultur,
– Subsidiarität staatlichen Handelns,
– Einschränkung der Regelungswut durch Gesetze, Verordnungen und allgemeinverbindliche Rechtserklärungen,
– Wahrnehmung der Verantwortung des Staates gegenüber seinen Bürgern u. a. durch:
- polizeilichen Schutz des Bürgers,
- Ordnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen,
- Organisation des öffentlichen Nahverkehrs,
- Sicherheit durch Präsenz der Polizei,
- Sauberkeit in den Städten.
– Gestaltungsfreiheit des eigenen Lebens im Rahmen der geltenden Gesetze – auch im Bereich Bildung und Ausbildung –,
– bürgerschaftliche Teilnahme u. a. in Bürgerforen,
– Entkopplung finanzieller Belange von Staat und Kirche,
– Effektivität der Gerichte,
– Schutz vor der Allmacht der Finanzbehörden,
– verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern durch Volksvertreter und Behörden,
– Offenlegung des staatlichen Wirtschaftsplanes,
– Ernsthaftigkeit in den politischen Gestaltungsprozessen,
– Ausbildung von Staatsvertretern in Politikschulen,
– Anerkennung des Bürgers als Souverän,
– gelebte Demokratie durch Beteiligung an grundsätzlichen Entscheidungsprozessen von Anfang an.
Die Plattform ist stets offen für weitere Anregungen und Ideen.
Schaffen wir den Umschwung nicht, droht uns die Abschaffung als Bürger, als Mensch. Was bleibt, ist nur noch eine kleine Funktionselite. Dies spätestens dann, wenn wir Menschen selbst ersetzbar geworden sind, durch Maschinen, die als künftiger Souverän bereitwillig Steuern zu zahlen bereit sind und strörungsfrei akzeptieren, dass man sie ausnutzt. Undenkbar? Wohl nicht. Ich bin davon überzeugt, dass die Masterpläne bereits vorliegen. In der Logik des Menschen liegt es immer, bis an die Grenzen zu gehen. Das ist auch nicht schlecht, denn erst durch Herausforderungen und Grenzziehungen entstehen gesellschaftliche Prozesse, die geeignet sind, Perspektiven aufzuzeigen oder Irrwegen zu schließen. Wir leben in einer Zeit der politischen Mattheit. Was wir allerdings bräuchten, wäre eine Revolution, nein, eher eine Revolte, in deren Mittelpunkt das Wir, d. h. wir Bürger als Souverän gestellt werden. Eine Revolte des Geistes auf philosophischen, sprachlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gebieten, die verdeutlichen würde, welche Werte und Erfahrungen unsere Gesellschaft weitergebracht und sehr stark gemacht haben und was wünschenswert wäre, um den Konkurrenzkampf mit andern Gesellschaften zu bestehen, die wirtschaftliche Herausforderung anzunehmen und unsere Demokratie zu erhalten. Nicht alles ist bisher in unserer Gesellschaft falsch gemacht worden und auch nicht jeder Modernismus ist gut, aber jede Bequemlichkeit ist grundverkehrt. Sie lässt es zu, dass unser Handeln nicht mehr eigener mutvoller Entscheidung entspringt, sondern uns von anderen Staaten, Wirtschaftssystemen etc. aufgezwängt wird. Wir stehen hier sicher vor einer Zeitwende, die uns herausfordert, als erwachsene Menschen unseres demokratischen Verabredungen zu stärken, wollen wir nicht akzeptieren, dass der Ruf vieler Menschen auch in unserer Gesellschaft nach einer starken Führungspersönlichkeit mehr Widerhall findet. Dass dabei Katastrophen – auch ungewollt – herauskommen können, wissen wir, aber auch schon geringfüge Einschränkungen unserer Würde und Souveränität beeinträchtigen unser Leben. Wir sollten dies nicht hinnehmen, sondern nach einer bereits verstrichenen Anfangszeit den fortschreitenden Zerfall unseres Selbstbewusstseins als Bürger Widerstand leisten. Es gilt Artikel 1 unseres Grundgesetzes.
Nehmen wir zum Beispiel die Finanzfolgenkrise:
Die Finanzfolgenkrise als Chance. Nur auf den ersten Blick ein scheinbar verwegener Gedanke. Die den Staat dressierenden Politiker waren bis zur Finanzkrise gehalten, nicht nur die Maastrichter Stabilitätskriterien zu beachten, sondern auch dafür zu sorgen, dass die Finanzwirtschaft als Schlüsselbereich der Wirtschaft möglichst unangetastet bleibt. Die Finanzkrise bot erstmalig die Gelegenheit, direkt in die Unternehmenssteuerung von Finanzdienstleistern und Banken einzugreifen und sie um den Preis ihrer Abhängigkeit vom politischen Handeln mit Geld zu versorgen. Viele Kreditinstitute haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Die Tür wurde weit aufgestoßen und steht nach wie vor weit offen. Ohne ideologischen Überbau konnte die Politik nunmehr staatsmonopolistische Kapitalstrukturen auf den Finanzmärkten etablieren und die Anschauung dafür liefern, dass auch künftige Absetzbewegungen von Unternehmen und Kreditinstituten mit Regulierungsmaßnahmen beantwortet werden. Der Staat gibt das Geld und kontrolliert dessen Verwendung. Im Prinzip richtig. Nur setzt der Staat in verdeckter Komplizenschaft seinerseits auf die Finanzinstitute, um die gigantische nominale Verschuldung zumindest auf Zeit abzufedern. Bricht das Weltwährungssystem zusammen, ist jeder dran. Dies wissen alle Beteiligten, bis auf den Bürger selbst. Eine demokratische Umwälzung in China verbunden zum Beispiel mit der Revision der bisherigen, staatlich verlässlichen Geldpolitik würde sofort eine Inflation auslösen mit den für die Welt unabsehbaren Folgen. Aus dem Euro würde Spielgeld. Die Angst sitzt tief, nur ist es Plan oder Zufall? Die Finanzkrise hat auf Dauer die Welt nachhaltig undemokratisch verändert.
Die staatliche Einmischung durch Bürgschaften an strauchelnde Banken und direkte Kredite sowie Kauf- und Leistungsanreize durch Verschrottungsprämien verkünden Zuversicht in die Fähigkeit der deutschen Wirtschaft, Krisen zu meistern, hinterlassen aber beim Bürger den kaum mehr zu korrigierenden Eindruck, einem übermächtigen und nicht mehr rechtstreuen Staat ausgeliefert zu sein. Die Folge ist Apathie und Gleichgültigkeit. Von Volksherrschaft kann keine Rede mehr sein, sondern das Volk wird beherrscht durch die scheinbaren Ermächtigungen der jeweiligen Umstände und durch die Fähigkeit des Staates, ohne signifikanten Einfluss der Mehrheit unserer Bevölkerung Schwierigkeiten autark gelegentlich auch ohne rechtliche Legitimation zu lösen. Der Bürger wird nicht mehr gebraucht. Er kennt seine desolate Lage und sorgt selbst für Abhilfe, wie sie in dem Protest gegen Stuttgart 21 oder die Castortransporte zum Ausdruck kommt. Die Lunte ist gelegt, das Streichholz entflammt und es steht zu befürchten, dass der große Knall nicht auf sich warten lässt. Stuttgart 21 und Castortransporte sind legale Unternehmungen. Daran besteht nicht der geringste Zweifel. Sind sie aber auch legitim, und zwar legitim im Sinne einer grundsätzlichen Verabredung zwischen Bürger und Staat? Daran habe ich meine Zweifel. Die Bürger und ihre gewachsene Elite werden am Entscheidungsprozess nicht angemessen beteiligt. Vollendete Tatsachen ersetzen den Dialog und verschleiern die wahren Verhältnisse zwischen Bürger und Staat. Der Bürger ist der Souverän und muss auch jenseits von Wahlen gefordert werden, sich einzubringen. Hat er die Chance gehabt, seine Argumente auf den Tisch zu legen, und ist der Richtungsvertrag zwischen Bürger und Staat unterzeichnet, dann mag er umgesetzt werden und keiner kann sich später auf die mangelnde Bürgerbeteiligung berufen. Wir brauchen beide: den mündigen Bürger, der gehört wird und denjenigen, der für den Staat handelt, und zwar in einer ständigen Verantwortung gegenüber dem Bürger und seinem Anliegen, und zwar auf eine rechtskonforme Art und Weise. Sonst droht die Gefahr, dass der fehlende Rechtsbefolgungswille des Staates als Handlungsinstrument auch von den Bürgern genutzt wird. Das Ergebnis ist die Infragestellung nicht nur unserer staatlichen sondern unserer gesamten verfassungsrechtlich verbürgten gesellschaftlichen Ordnung. Das will so niemand. Es kann aber passieren – so nebenbei. Ein Missverständnis? Ein Schelm darf so denken.
Hans Eike von Oppeln-Bronikowski