Da der Kapitalismus, der Sozialismus, die Religion und der libertäre Humanismus als Gesellschaftsmodelle ausgedient haben, ist es erforderlich, bei dem neuerlichen Versuch, passende Gesellschaftsmodelle für unsere Zeit zu entwickeln, Vorschläge für die Rahmenbedingungen aus vielen ganz unterschiedlichen Perspektiven zu liefern und dabei schon zu erahnen, dass nicht zuletzt aufgrund der medialen Partizipation künftige Gesellschaftsmodelle stark von Kommunikation und Teilhaberschaft bestimmt werden.
Folgende Anregungen dazu:
Seneca schreibt vor 2.000 Jahren über die „Kürze des Lebens“ und führt dabei unter Hinweis auf seinen Zitatgeber Menanda aus: „Nur ein kleiner Teil des Lebens ist es, den wir leben“, verweist darauf, dass die übrige Spanne nicht Leben, sondern nur vertane Zeit sei. In einem bemerkenswerten Brief kurz vor seinem Tod verdeutlicht Steve Jobs, dass das Kümmern um andere nicht nur Pflicht, sondern Erfüllung des Lebens sei.
Bedenkt man heutzutage Alternativen zu unseren eingefahrenen Lebens- und Wirtschaftsformen, wird man nicht umhin können, sich selbst zu vergewissern, dass wir alles von Menschen für Menschen machen und gesegnet wurden mit einem Planeten, der uns unsere bisherige Entwicklung ermöglichte, aber dessen Geduld nicht endlos ist.
An zwei Prämissen kommen wir nicht vorbei, ohne deren Erfüllung alles weitere Streben sinnlos ist:
- Erhaltung unseres Planeten
- Wir Menschen sind füreinander da, einander verpflichtet.
Missachten wir weiter diese Gebote, endet unser Dasein abrupt oder schleichend, jedoch unaufhaltsam.
Das ist kein apokalyptisches Schreckensgemälde, keine mit Emotionen besetzte endzeitliche Schau auf die Dinge, sondern eine vernünftige Betrachtung sämtlicher Faktoren der Erhaltung und Zerstörung.
Die Determinanten für die augenblickliche menschliche Weltherrschaft sind schnell benannt:
- Ausbeutung aller Ressourcen
- Überbevölkerung
- Hunger
- Durst, Wassermangel
- Verschmutzung
- Alterung
- wissenschaftlicher Fortschritt
- künstliche Intelligenz.
Die vorgenannten Punkte sind selbstverständlich nur beispielhaft. Denn, was den Menschen und seine Situation in der Welt ausmacht, ist viel komplexer und lässt sich mit wenigen Schlagworten nicht beschreiben. Sehen wir einmal davon ab, dass wir auf wirtschaftliche Entwicklungen angewiesen sind und damit bisher leider auch unseren Planeten ausbeuten, müssen wir dennoch neue Herausforderungen erkennen, die uns veranlassen könnten, eine neue Entwicklungspolicy im sozialen und wirtschaftlichen Leben zu schreiben.
Die digitale Entwicklung hat ein Ausmaß erreicht, dass sie sich im Bereich künstlicher Intelligenz als Alternative für unsere Intelligenz anbietet und bei der Lernfähigkeit im digitalen Raum dazu führen kann, die Menschen zu ersetzen. Eine vernünftige Maschine kommt nicht auf die Idee, den Planten zu zerstören und würde in unserer Verhaltensweise stets eine Gefahr für die eigene existenzielle Entwicklung sehen und uns Menschen eliminieren, bevor wir zur Gefahr für die Maschine werden.
Dies ist kein Horrorszenario, sondern ein vernunftgegebener Imperativ im Kant´schen Sinn: Handele so, dass die Maxime Deines Handels anderen Menschen zugutekommt und dazu angetan ist, die Welt zu erhalten.
Die Welt erhalten können wir dann, wenn wir die Ressourcen unserer menschlichen Möglichkeiten erweitern und sie nicht einschränken auf diejenigen Verhaltensweisen, die wir bereits erfolgreich in der Vergangenheit ausgeübt haben. Wir haben mit Zähigkeit und Tatkraft eine Zivilisation errichtet, die bei allen ihren Schwächen uns Menschen eine enorme Entwicklung im Kultur-, Bildungs-, Wirtschafts- und Gesundheitsbereich erlaubt. Unsere geschaffenen Muster stehen aber nicht für sich, deren Inhalte sind nicht Mantra für die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft, sondern bedürfen einer ständigen Überprüfung, Ergänzung, Korrektur oder Durchbrechung. Wir müssen Zeit und Umstände erfassen, analysieren und daraus Handlungsempfehlungen ableiten für die jetzige und die künftige Gesellschaft. Um dies zu erreichen, müssen Policies formuliert und Verabredungen in einem Contrat Social mit der Menschheit festgeschrieben werden. Das gelingt sicher nicht in einem großen Entwurf, sondern nur in Teilschritten, aber stets mit dem Ziel, der eingangs genannten Herausforderung zu entsprechen: diesen Planeten für die Menschen zu retten und jedem Lebewesen Gelegenheit zum Leben in Würde zu geben.
Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Diesen Pass haben wir stellvertretend durch die Eltern jedem neugeborenen Kind ausgestellt. Die Vernunft gebietet, diesen anderen Menschen wertzuschätzen, auch um unser selbst willen. Jeder Mensch hat gleiche Rechte, Freiheiten und Anspruch auf Respekt. Mit jeder Missachtung dieser Rechte gefährden wir unseren eigenen Status. Wir können von anderen Menschen nicht wollen, was wir ihm auf der anderen Seite verweigern.
Jeden Menschen bewegt das, was uns selbst bewegt. Wir wollen:
- uns ausbilden
- tätig sein
- uns beweisen, Wirkungen sehen
- Anerkennung erfahren
- Geld verdienen
- für uns und andere sorgen können
- Leben sichern
- Vernünftiges bewirken
- kommunizieren
- Beziehungen schaffen
- Gutes tun.
Die Ansprüche, die uns Menschen auszeichnen, sind einfach. Manches gelingt nicht, manche Menschen wollen auch nicht, dass etwas gelingt, wollen vernichten, zerstören, beherrschen, Macht ausüben. Das wissen wir, aber die Mehrheit der Menschen steht für das ein, was sie zum eigenen Nutzen und zum Nutzen der Gesellschaft ausübt.
Die Handlungsformen, in denen Menschen tätig werden, sind:
- tauschen
- spielen
- geben und nehmen
- Gewinne erzielen
- produzieren
- verkaufen und vertreiben
- lagern.
Um ihre Tätigkeiten zu verrichten, bedienen sie sich Organisationsformen. Diese sind unter anderem:
- Gesellschaften
- Kooperative
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Bünde
- Vereine
- Repräsentanzen
- Vertriebsorganisation
- Wahrnehmungsgesellschaften, Handlungsorganisationen
- Normungen
- Kontrolleinrichtungen.
Kein noch so gutwilliger Akteur[1] ist in der Lage, Vorhaben allein zu verwirklichen. Er ist nicht nur auf die Mitwirkung anderer angewiesen, sondern deren Mitwirkung bewirkt, dass alle Partner in gleichem Maße von dem angestrebten Erfolg des Unternehmens infiziert werden. Organisationsformen implizieren Inhalte, das heißt, sie können nur dann Wirkung zeigen, wenn alle Partner wissen, um was es geht, sich ergänzen, korrigieren, justieren, gemeinsam Produkte generieren, abnehmen und verarbeiten. Nur, wenn sich Produzent und Konsument genau kennen, begegnen Sie sich auf Augenhöhe, vermeiden Ausbeutung und Reibungsverlust. Das so Entstandene ist authentisch und wirkmächtig.
Unter den vorgenannten Voraussetzungen gehen alle am Sozial- und Marktgeschehen Beteiligten Partnerschaften ein, schließen Joint Ventures, tragen gemeinsam Vorhaben und teilen Risiken. Produzent und Kunde begegnen sich auf Augenhöhe. Dies gilt auch für Produzent und Finanzier, ob privat oder Bank. Das soziale Engagement ist dabei nicht Selbstzweck, sondern verstärkt die Wirkung des multilateralen Erringungsprozesses.
Da alle Beteiligten in den Prozess mit einbezogen sind, versteht es sich von selbst, dass der Wertschöpfungsprozess aus einem Graswurzelansatz besteht und nicht top down gestaltet wird. Der Produktionsprozess ist empfängerorientiert, das heißt, nur Produkte werden entwickelt, für die tatsächlich auch eine Nachfrage besteht. Es wird kein Wirtschaftskatechismus abgearbeitet, der Behauptungen neuer Notwendigkeiten erhebt, sondern statt Besserwisserei wird der Prozess von Demut und Gelassenheit bei Entwicklung, Umsetzung und Vertrieb eingeleitet. Konkurrenzsituationen sind unvermeidbar, denn eine angemaßte Gleichförmigkeit im Rahmen des gesamten Gestaltungsprozesses führt zu sachfremder Anpassung und streift die Möglichkeiten ab, die in der Herausforderung mit ähnlichen oder anderen Produkten klarer erkennen lassen, welche Potentiale in ihnen stecken. Stimmt die Motivation, gestattet der Respekt vor den Fähigkeiten anderer, die eigene Position zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Etwas zu behaupten, fällt leicht, etwas zu tun, das heißt auch etwas dadurch zu bewegen, ist wichtiger. Misstrauen ist denjenigen gegenüber angesagt, die soziale Motivation behaupten, aber deren Handeln dem nicht entspricht. Die soziale Tat ist auf Propaganda nicht angewiesen. Sie versinnbildlicht sich in der Arbeitsmaxime: Dein Geschäft ist auch mein Geschäft.
Die Bereiche, in den wir sozial und geschäftlich tätig sein werden, ergeben sich aus den Anforderungen, die zum einen auf der sensiblen Wahrnehmung der Möglichkeiten beruht, zum anderen aber auch auf den Fähigkeiten der handelnden Akteure, die an sie gerichteten Anforderungen durch geeignete Handlungen umzusetzen. Kein Social Impact Investment bringt irgendeinen Nutzen, wenn dieses nicht vom Adressaten her definiert werden kann. Ohne gesellschaftsrelevantes Scoring ist die Behauptung der Relevanz eines Investments eine Farce. Ohne Wirkung verpufft jedes gemeinnützige Engagement.
In welchen Bereichen können wir uns heute eine Wirkungsmacht von Social Impact Investment vorstellen. Ich benenne einige:
- Im gesamten Bereich der Gesundheitswirtschaft und der Pflege anderer Menschen, um Krankheiten zu lindern und diese ggf. erträglicher zu machen. Ich erinnere dabei an den Brief von Steven Jobs.
- Die Einrichtung einer Generationenbank, um darin Leistungen einzuzahlen, die später – wenn erforderlich – wieder abgehoben werden können.
- Der gesamte Bereich der Bildungsfinanzierung mit Beteiligung der Auszubildenden und Finanzierer auch unter dem Gesichtspunkt der Rückzahlung erhaltener Leistungen.
- Lehrer-Lease Personalagentur für Lehrer, um bedarfsgerecht Lehrer dort einzusetzen, wann und wo sie benötigt werden.
- Senior Rocket – ein Beratungsunternehmen für ältere Menschen, die sich zu weiterem beruflichem und gesellschaftlichem Engagement berufen fühlen.
- Schaffung von gemeinsamen Wohnanlagen für Senioren und junge Familien sowie Tieren zum Zwecke der Gesundhaltung, Vermeidung der Ausgrenzung und Einsamkeit.
- Schaffen von Matching-Fonds zur gemeinsamen internationalen Projektfinanzierung von Banken zusammen mit anderen Banken, Geschäftsleuten, Stiftern.
- Entwicklung und Vertrieb von Lifestyle-Produkten, die unter anderem folgende Eigenschaften auszeichnen:
- Müßiggang
- Langeweile
- Anteilnahme
- Kontemplation
- beobachten
- teilen
- ordnen
- sichern
- Lebensfreude
- gesunden
- bewegen.
Die vorgenannten Lifestyle-Produkte, deren Eigenschaften aus vermeintlichen Selbstverständnissen bestehen, sind dazu angetan, ökonomisch wie auch gesellschaftlich und schließlich persönlich uns das zurückzugeben, was Seneca als Leben bezeichnet.
In Allem, was wir denken, fühlen oder tun. Wir sollten uns nicht verkrampfen, sondern locker bleiben, dann schaffen wir das, was wir uns vorgenommen haben.
War bis noch vor Kurzem Wachstum der Schlüssel zur gesellschaftlichen, nein sogar menschlichen Entwicklung, erfährt Wachstum heute eine negative Aufladung. Die einen meinen, dass Wachstum erforderlich sei, um die zivilisatorischen Errungenschaften zu sichern und dabei auch weiter auszubauen, während andere meinen, Wachstum zerstöre unser ökologisches Gleichgewicht und sei schädlich für die Welt. Die einen fürchten das ungebremste Wachstum, die anderen meinen, ein gebremstes Wachstum sei möglich und schließlich wollen einige sogar auf jedes Wachstum verzichten. Dabei ist immer von dem ökonomischen Wachstum, das Auswirkungen auf unsere Lebensgestaltung habe, die Rede.
Unbestreitbar hat ökonomisches Wachstum zeitweilig zumindest für einige zu enormen wirtschaftlichen und kognitiven Möglichkeiten beigetragen. Wachstum hat nicht nur Kriege ermöglicht, sondern diese auch verhindert, ist mitverantwortlich für Lebensverlängerung und Gesundheit. Wachstum hat Demokratie ermöglicht und Liberalität erzeugt. Es wäre daher aus meiner Sicht falsch, Wachstum als verwerflich abzustrafen und den Versuch zu unternehmen, Wachstum auf null zu stellen bzw. umzudrehen. Nicht das Wachstum ist schuld an unserer ökologischen Misere, sondern es sind wir selbst, weil wir offenbar übersehen, dass Wachstum nur ein wichtiges Werkzeug dazu ist, auch künftigen Generationen ein lebenswertes Leben zu ermöglichen und diesen Planeten für die Menschen zu erhalten.
Wachstum muss sich allerdings entkoppeln vom Shareholder Value und sich einklinken beim Stakeholder Value. Nicht der Reichtum Einzelner kann das Wachstumsziel sein, sondern das Nutzen der Renditen, um uns alle weiter voranzubringen. Dort, wo geschaffen wird, entstehen Gewinne, das ist selbstverständlich, aber, ob und wie Gewinne verwandt werden, ist ein noch zu bestellendes Feld. Wir haben Chancen und Möglichkeiten, unsere vorhandenen Errungenschaften zu nutzen, um neue Tätigkeitsfelder zu erschließen, wenn wir Wirtschaft und Ethik nicht als Gegner oder Ethik allenfalls unter Compliance-Gesichtspunkten sehen. Die Ganzheitlichkeit in wirtschaftlichen Prozessen, die Philanthropie könnte uns die Augen zu neuen und umfassenderen Tätigkeitsfeldern eröffnen, wenn wir ressourcenschonend, gemeinschaftlich orientiert, bedarfsgerecht die Ziele unseres Einsatzes definieren. Geld ist tot. Der Kapitalismus alter Prägung ist tot. Wenn wir die bisherigen systemischen Erfahrungen aus der Wirtschaft nutzen und Neues erproben, dürfte sich ein Kosmos neuer Möglichkeiten auftun. Packen wir es an!
- Ethische und philanthropische Lösungen
Unser Grundgesetz manifestiert nicht nur den Abwehranspruch der Bürger gegenüber dem Staat, sondern die Selbstverpflichtung der Bürger, die Gebote des Grundgesetzes in der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik auch umzusetzen. Jeder Bürger ist dabei gefordert, sowohl solidarisch, als auch individuell.
Die Gesellschaft, die uns das Grundgesetz vorgibt, ist plural, im Kern achtsam und auf Ausgleich bedacht.
Narzissmus und Selbstsucht sind keine günstigen Merkmale einer Gemeinschaft. Dies genauso wenig wie Habgier und Anspruchsverhalten. Eine Gesellschaft, die die Gemeinschaft fokussiert, findet einfache Antworten auf die Probleme unserer Zeit. Es ist wichtig, der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik Denkanstöße zu bieten, und zwar auf bekannten und neuen Handlungsfeldern.
Eine besondere Bedeutung beansprucht dabei die Beschäftigungsmöglichkeit eines Menschen als grundgesetzlich verbürgtes Erhaltungsgebot der menschlichen Würde. Dabei steht das bisher fast ausschließlich kapitalistisch geprägte Beschäftigungsverhältnis auf dem Prüfstand. Dessen Ziel war es, unter Einsatz eigener Arbeitskraft vor allem Geld zu erringen, um dieses zur Deckung von Bedürfnissen einzusetzen. Der Wert der Arbeit drückte sich dabei fast ausschließlich in Geld aus. Ist das weiterhin zielführend und vernünftig? Menschliche Tätigkeit ist weder auf Belohnung noch Entlohnung angewiesen, sondern entspringt dem natürlichen Bedürfnis, etwas zu tun, sich einzubringen in die Gemeinschaft. Geld als Äquivalent für Arbeit ist nach wie vor sinnvoll, aber nicht als Macht- und Anspruchsinstrument. Das Maß des zu Leistenden muss das Bedürfnis eines Menschen sein, sein Leben in Würde zu begehen. Wenn wir dies bedenken, eröffnen sich weitere Betätigungsfelder auch in den Bereichen der „Sharing-Economy“, der Abfallvermeidung, der Ressourcenschonung, der Energie, der Pflege, der Bildung und des Lifestyles, um nur einige Gebiete zu benennen. Es geht dabei auch um die Schaffung einer modernen philanthropischen Industrie, die neue Beschäftigungsformen ermöglicht, Verantwortung von den Menschen einfordert, aber auch vermittelt, dass alles, was wir machen, von Menschen für Menschen gedacht ist.
Der Mehrwert menschlichen Handelns kann sich dabei anders ausdrücken, als nur in vorgegebenen Maßeinheiten und Kosten. Den Menschen als Kostenfaktor zu betrachten, widerspricht ebenso dem Grundgesetz, wie auch kapitalistisches Gebaren, das den Gemeinsinn unserer Gesellschaft außer Acht lässt. Zum Beispiel verpflichtet die Sozialbindung des Eigentums, an der Schaffung von Wohnraum mitzuwirken, Landschaftspflege zu betreiben und Infrastrukturmaßnahmen für Städte zu unterstützen. Wir alle sind gefragt. Es geht um die Anwendung und Umsetzung ethischer Grundsätze sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich, in der Familie, am Arbeitsplatz, in Unternehmungen und in der Politik. Wir haben alle schon als Kinder von unseren Eltern vernommen, was man zu tun habe und was man besser ließe. Manche Menschen halten sich später nicht mehr an diese Regeln, dabei ist ein integres Verhalten sehr erfolgreich. Warum ist das so? Wenn sich die Menschen daran orientieren, was richtig oder falsch ist, dabei anderen Menschen nicht schaden, sondern nutzen, überträgt sich diese Gewissheit auf unser gesamtes Denken, Handeln und Empfinden, und zwar bei allen unseren Vorhaben. Dabei können wir nicht nur Einigen, sondern Allen Vorbilder sein und dafür sorgen, dass wir werteorientiert leben. Lösungen für unsere Lebensprobleme finden sich unter dieser Prämisse in konkretem Handeln auf allen Gebieten, auch in den Mixbereichen der Realwirtschaft und Philanthropie, in Umwelt- und Klimaschutz und in der Digitalisierung.
Es stehen uns viele Möglichkeiten für die Umsetzung neuer Vorhaben zur Verfügung, sei es durch klassische Unternehmen als auch Genossenschaften und Stiftungen, durch neues kooperatives Handeln, als auch durch Anstiften und Wegführung.
Eine Gesellschaft, die sich in der Gemeinschaft wiederentdeckt hat, ist unanfälliger gegen die Zerstörung durch Macht und Rechthaberei, Populismus, mediale Verführung und Fake-News. Autokratische Verhältnisse bleiben undenkbar.
Es entspricht dem Zeitgeist, den Werteverfall zu beklagen und in diesem Zusammenhang das Bürgertum als Hort des Wertes zu benennen. Das war es dann aber auch. Die Werte selbst, die das Bürgertum schützen soll, detailliert aufzuzählen, das geschieht dann doch lieber nicht. Das aus gutem Grund. Werte entstehen nicht aus sich heraus, sondern Werte werden geschaffen. Sie werden von denjenigen geschaffen, die für sich selbst daraus Vorteile ableiten, seien diese individuell oder kollektiv. Wenn mehrere dann gleicher Meinung sind, entstehen Verbindlichkeiten, die, soweit Macht und Einfluss reichen, auch für diejenigen als allgemeinverbindlich angeordnet werden können, die derselben Wertegemeinschaft eigentlich nicht angehören. So verhält es sich mit dem Kirchenkodex, dem Kodex des Adels und selbstverständlich auch des Bürgertums. Die Form bestimmt den Inhalt und die Möglichkeit, durch soziale Kontrolle auf die Einhaltung der Normwerte zu achten. Dessen eingedenk, wie sieht es denn heute mit den bürgerlichen Werten aus? Wer erklärt sie für allgemeinverbindlich? Wer schützt sie? Gibt es noch ein Bürgertum, das durch gemeinsame Selbstbehauptung in der Lage ist, einen verbindlichen Kodex der Verhaltensweise aufzustellen und auch bereit ist, sich selbst noch an diesem Kodex jenseits des individuellen Anspruchsverhaltens zu orientieren? In einer Zeit des „anything goes“ ist es wohlfeil, mit der Hülle des Bürgertums durch die Gegend zu laufen und diese Hülle als Mäntelchen für jedwede Ansicht zu nutzen, die dem eigenen Anspruch genügt. Eine Bürgerlichkeit, die wertetragend sein könnte, ist nur durch eine gesellschaftliche Verabredung jenseits von Einzelinteressen zu haben. Bürgerlichkeit ist kein Kampfbegriff, sondern die mehrheitliche Überzeugung, geschaffen durch einen Contract Social. Die Werte, die diese Vereinbarung beinhalten sollte, dürften sich fügen aus Menschlichkeit, Demut, Akzeptanz, Rücksichtnahme, gemeinsamem Wollen, Teilen, Umweltbewusstsein, Offenheit für Neues, Respekt und Anerkennung von Leistungen auch der anderen Menschen.
Sharing Economy
Nicht die Welt ist aus den Fugen geraten. Unsere Wahrnehmung von Veränderungen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, klimatischen und politischen Bereich eröffnet uns die Möglichkeit, nicht nur mit den bereits erprobten und daher bekannten Handlungsmodellen auf gegenwärtige und künftige Herausforderungen zu reagieren, sondern vielfältiger, sensibler, komplexer und auch fragiler. Dabei sollten wir allerdings nicht verkennen, dass alle unsere Überlegungen und Handlungsangebote selbst Entwicklungsprozessen ausgesetzt sind, also alle die Endgültigkeit anstrebenden Modelle keine Verwirklichungschance haben. Es gibt rationale Gründe dafür, aber auch emotionale Überzeugungen, dass der bisherige demokratische Kapitalismus keine Zukunft hat. Bewährtes wird möglicherweise zumindest auf Zeit erhalten bleiben, aber insgesamt werden keine Lösungen mehr möglich sein, die nicht auf permanenten Fragestellungen beruhen. Um der Zersplitterung und Beliebigkeit zu entgehen, ist es dabei erforderlich, gesellschaftliche Nenner aufzutun, die die gesellschaftliche Orientierung für viele komplexe Fragen erlauben, seien diese aus dem Bereich Klimaschutz, Müllvermeidung und Altenpflege, um nur drei wichtige Punkte zu benennen. Ein gesellschaftliches System, selbst wenn es ausgedient haben sollte, wieder einfach durch ein anderes zu ersetzen, wird künftig keine Handlungsempfehlung mehr sein. Erfahrungen sind wichtig, aber wir sind frei, umfassend neu zu empfinden, zu denken und Möglichkeiten zu erproben. Unsere Gesellschaft hat sich global und partikulär Dank Internet, der Plattformen der Begegnung und sonstiger technischer Möglichkeiten partizipativ entwickelt. Was liegt daher näher, als dieses Partizipationsmodell als Role-Model zu verwenden und dabei darauf zu achten, dass alle Kräfte freigesetzt und auch gebündelt werden, um gemeinsame Ziele, klimatisch, wirtschaftlich, politisch und sozial zu erreichen. Durch „recoupling“ wird wirtschaftlicher und sozialer Erfolg verbunden, die Wirtschaft der Zukunft ist gemeinwohlorientiert und findet ihren Ausdruck in Sharing Economy, Kreislaufwirtschaft, Co-Working und gemeinsamer Anstrengung, diesen Planeten als lebenswert zu erhalten. Alles von Menschen für Menschen. Wir sind vor neue umfassende Aufgaben gestellt. Das vermag in uns einen Pioniergeist zu entzünden, schafft Lebensbestätigung und Gestaltungsmut. Packen wir es an!
Auch für Unternehmen gilt das AIDA-Prinzip: Attraction. Idea. Desire. Action. Was heißt das?
- Ein Unternehmen muss einen Namen haben, in dem bereits seine Grundsätze und Zielvorstellungen zum Ausdruck kommen.
- Ein Unternehmen ist die Summe der Leistungen aller an diesem Beteiligten, das heißt aller Mitarbeiter und Partner.
- Das Unternehmen muss ein Anliegen haben, aus dem sich das Ziel ableitet. Dieses basiert auf der Analyse des Marktes und der Erarbeitung des Produkts, dessen Umsetzung und des Vertriebs, um auf dem Markt erfolgreich tätig zu sein. Dabei sind alle Faktoren gleichermaßen wichtig, das heißt Akquise, Bearbeitung und Vertrieb.
- Um das Unternehmen erfolgreich zu gestalten, ist eine Infrastruktur erforderlich, in der sich alle Mitarbeiter der unternehmerischen Zielsetzung öffnen und bereit sind, sich bei der Bewältigung der Aufgaben wechselseitig zu unterstützen, einander ins Spiel zu bringen und nicht nur das eigene Handeln, sondern die gemeinsame Wirkung im Hinblick auf das Unternehmensziel stets im Auge zu behalten.
- Zur Unternehmenskultur gehören wesentlich Faktoren, die die Marktgeltung des Unternehmens stärken, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme im Einzelfall nicht sofort, sondern nur perspektiv umsatzrelevant ist.
- Ein Unternehmen soll langfristig gewinnorientiert ausgerichtet sein und dabei genau die Entwicklungen im Marktgeschehen beobachten.
- Für ein Unternehmen ist nicht maßgeblich, wer eine Rechnung unterschreibt, sondern die Komplexität der Gewinnfeststellung unter Gewichtung sämtlicher Faktoren, angefangen von Kundenbindung, Akquise, Verarbeitung und Vertrieb. Eine monokausale individualisierte Betrachtung des Beitrags einzelner Mitarbeiter verträgt sich nicht mit einer Unternehmenskultur; statt IQ WeQ.
- Neben der Betrachtung des Gewinns ist für die Stärkung eines Unternehmens die Kostenanalyse und die Optimierung in der Kostenvermeidung von entscheidender Bedeutung. Dazu zählen auch sämtliche Investitionen, die stets in Übereinstimmung mit dem Vermögensstatus des Unternehmens, seinen kurzfristigen und längerfristigen Perspektiven gesehen werden müssen und keineswegs die Liquidität des Unternehmens wesentlich einschränken dürfen.
- Die Gewinnverteilung innerhalb eines Unternehmens kann bezogen auf das Unternehmensziel und der Schritte, die zur Verwirklichung erforderlich sind, nur einheitlich gesehen werden. Besondere Leistungen können daneben mittels Tantiemen berücksichtigt werden.
- Nur, wenn in einem Unternehmen das sogenannte „Musketier-Prinzip“ statt „Sandkasten-Prinzip“ herrscht und alle füreinander eintreten, kann das Unternehmen gelingen.
- Handschlag – wir handeln gemeinsam
Kooperation statt Konfrontation, Geiz, Neid, Gegnerschaft
Es ist noch nicht lange her, dass Nachbarn und Freunde einander beigestanden haben, ob bei einer Geburt oder beim Bau eines Hauses. Im persönlichen Bereich gab es fast keine Tätigkeit, bei der ein Mensch, soweit er auf Hilfe angewiesen war, nicht damit rechnen konnte. Werkzeuge wurde ausgeliehen und Ratschläge erteilt. Im Zuge der Vereinzelung und Entwicklung des Konkurrenzdenkens ist die Bereitschaft, füreinander einzustehen und zu helfen zurückgegangen und einem marktorientierten Leistungsaustausch gewichen.
Wir wollen aufzeigen, wie kooperatives Handeln persönlichen Mehrwert und auch gesellschaftlichen Mehrwert erzeugt. Das stärkt die Selbstverantwortung und Verantwortung der anderen Menschen. Wir setzen das Projekt um durch Identifikation geeigneter Paten in sozialen Brennpunkten durch Ausstattung mit Hilfsmateralien unter Einbringung in ein Kooperationsnetzwerk.
- Wohnen – eine Herausforderung für uns alle
Alles, was wir zu tun vermögen, ist von Menschen für Menschen. Eine menschliche Gemeinschaft ist kein Zweckbündnis, sondern bestimmt sich nach ihrer Bereitschaft, grundsätzliche Verabredungen nicht nur zu beschreiben, sondern auch zu leben.
Die Würde des Menschen ist unantastbar, so heißt es in Artikel 1 des Grundgesetzes. An dieser Aussage haben nicht nur die Verfasser des Grundgesetzes, sondern wir alle mitgeschrieben, da dies unsere feste immanente Überzeugung ist. Wir sind nicht alle gleich, verfügen nicht über die gleichen Möglichkeiten, Chancen und Fähigkeiten, haben weder das gleiche Einkommen noch die gleichen sozialen Voraussetzungen, aber beanspruchen nicht nur von anderen, dass unsere Würde geachtet wird, sondern haben uns selbst verpflichtet, die Würde jedes einzelnen Menschen in der Gemeinschaft zu achten und deren Anerkennung zu fördern.
Dies vorausgeschickt, Folgendes:
- Wie Essen und Trinken ist auch zu Wohnen ein Menschenrecht. Die Würde des Menschen erfordert eine eigene Sphäre des Gestaltens und Nutzens unter freiheitlichem Ausschluss anderer aus dieser privaten Sphäre.
- Es gibt nicht den Wohn- oder Nutzungsraum als feststehende Tatsache, sondern jeder Raum ist bedarfsgerecht anders. Dies spiegelt sich nicht nur in seiner Nutzung wider, sondern wird auch vom Mieter selbst bestimmt, so dass dessen maßgebliche Kriterien zu beachten sind. Diese sind altersbedingt, geschlechtsbedingt, milieubedingt, sprachbedingt, gruppenzugehörigkeitsbedingt, arbeitsbedingt, gesundheitsbedingt, dabei von vorübergehender Natur oder mit allen Abweichungen im Detail auch auf Dauer angelegt.
- Die Vorhaltung eines adäquaten Wohnraums berücksichtigt neben individuellen Herausforderungen auch solche, die gruppenspezifisch sind, zum Beispiel bei Familien, Studenten und vorübergehend Beschäftigten an einem Aufenthaltsort.
- Das angestrebte Nutzungsverhalten berücksichtigt unterschiedliche Wohnformen, seien diese kooperativ, situativ, singulär und quartierbezogen.
- Abhängig von den jeweiligen Lebensbezügen durch Arbeit, Familie, Ausbildung etc. gestalten sich die Wohnerwartungen von Menschen unterschiedlich in Stadt, Land und allen regionalen Mischformen.
- Eine Wohnraumgewährungspflicht ist aus Artikel 1 des Grundgesetzes abzuleiten und entspricht unserer grundsätzlichen gemeinschaftlichen Verabredung, die durch Staat, Gesellschaft und Wirtschaft als Verfassungsgebot umzusetzen ist. Alle Bestimmungen des Grundgesetzes enthalten Abwehransprüche des Einzelnen gegen den Staat, weisen aber auch verpflichtenden Charakter auf und einen Orientierungsrahmen für unsere Gesellschaft in Anmahnung eines gemeinsamen Contrat Social des Inhalts, dass Grund und Boden, Eigentum und die Verfügung über Produktionsmittel uns verpflichtet, nicht nur die Ergebnisse zum eigenen Wohl, sondern auch zum Wohl aller Menschen unserer Gemeinschaft einzusetzen. Dies ist ein Verfassungsgebot und schließt selbstverständlich nicht nur Vermieter, sondern auch Mieter mit ein. Auch sie sind aufgrund der Rechtsgewährung mit einem Erhaltungsauftrag und Schonung von Wohnraum im Zuge der Nutzung verpflichtet. Vermieter und Mieter gehören derselben Verantwortungsgemeinschaft an.
- Die Umsetzung des Mietrechts kann auf unterschiedlichste Art und Weise gewährt werden. Alle bisherigen Modelle, regional, national und transnational müssen angeschaut, berücksichtigt und bewertet werden.
Dabei stellen sich auch folgende Fragen:
- Was vermag die Wirtschaft bei der Gewährung von Wohnraum zu leisten?
- Was vermag der Staat bei der Gewährung von Wohnraum zu leisten?
- Was vermag der Einzelne bei der Gewährung von Wohnraum zu leisten?
- Was vermag die Zivilgesellschaft bei der Gewährung von Wohnraum zu leisten?
Daran anzuknüpfen ist die Frage, auf welche Art und Weise die Beteiligten nicht nur aktiv werden können, sondern auch, ob ihr Handeln den gewünschten Erfolg hat.
- Staatliches Handeln drückt sich in der Regel politisch durch die Setzung von Rahmenbedingungen und Gesetzen aus, die geeignet sein können, die Schaffung von Wohnraum zu fördern, Anreize zu schaffen oder im Extremfall durch Eingriffe, wie Enteignungen oder enteignungsgleichen Eingriff dafür zu sorgen, dass Wohnraum geschaffen wird. Soweit der Staat, die öffentliche Hand, dabei nicht selbst als Unternehmer tätig wird, geschieht dies allerdings nur in der Form des Zugriffs auf vorhandenen Bestand und dessen Umverteilung und vermag eine adäquate Wohnversorgung der Menschen nicht zu gewährleisten.
- Der Immobilienwirtschaft stehen verschiedene renditeorientierte Handlungsformen zur Verfügung, die mit Engagement einzelner Immobilienkaufleute beginnt, Genossenschaften und andere Vertriebsformen mit einschließt und auch unterschiedliche Angebote, wie Wohnungsleasing, Mietkauf und sonstige hybride Formen, zum Beispiel Mieterdarlehen und Wohnrente mit einschließen können.
- Unter Berücksichtigung dessen, dass Wohnrecht ein Menschenrecht ist und daher die Gesellschaft gemeinnützig handelt, wenn sie Wohnraum gewährt, kann auch die philanthropisch handelnde Zivilgesellschaft einen wesentlichen Beitrag bei der Bewältigung von Wohnproblemen leisten.
- Dies geschieht durch gemeinnützige Einrichtungen, insbesondere Stiftungen, die durch die Errichtungen von Mehrfamilienhäusern, Wohnraum insbesondere für ein bestimmtes Klientel schaffen, zum Beispiel für junge und alte Menschen, auch Familien und langfristig dafür sorgen, dass ein Nutzungsentgelt sozialadäquat ist und die Nutzer nicht überfordert.
- Eine gemeinnützige Einrichtung kann dies leisten, wenn sie dazu in der Lage ist, beim Erwerb, beim Bau und bei der Bewirtschaftung Stiftungsmittel im Sinne einer Teilverbrauchsstiftung einzusetzen und in einer Anlagestrategie dafür sorgt, dass eine Finanzierung zwar perspektiv ertragreich ist, aber nicht unmittelbar von Ertragsinteressen abhängt. Die so handelnde gemeinnützige Einrichtung berücksichtigt die Interessen der Stakeholder und ist nicht den Interessen etwaiger Shareholder verpflichtet, da diese nicht vorhanden sind.
- In diesem Zusammenhang sind weitere Modelle denkbar, die auch Genossenschaften miteinschließen, die ideell und wirtschaftlich, ggf. auch gemeinnützig flexibel auf Nutzeranforderungen reagieren können.
- Alles Handeln bei der Wohnraumgewährung muss in die Mitverpflichtung des Mieters gestellt werden, sei es bei der Erhaltung und Pflege der Mietsache, als auch bei der Berücksichtigung seiner eigenen Möglichkeiten, sich bei Einsparungsmaßnahmen (z. B. Energieeinsparung) und Erhaltung der Ordnung mit einzubringen.
- Wohnraumgewährungsmaßnahmen gehen einher mit der Ausweisung von Grund und Boden zu Wohnzwecken, bedingter Bauverpflichtung, Entwicklung neuer Wohn- und Bebauungsformen, die flexibler gestaltet sind, Ausbildung von Menschen in Bauhandwerksberufen und deren Anerkennung, Nutzung des Einwanderungsgesetzes und schließlich in der Reduzierung von Mehrwertsteuer für die Durchführung von Bauvorhaben zur Wohnraumgewinnung.
- Aus der Verantwortung der Menschen gegenüber anderen Menschen lässt sich die Lösung des Wohnraumproblems ableiten, zum Beispiel an der Auflage von Modellen, wie die Schaffung einer Generationenbank, einer veränderten Einschätzung unserer Gesellschaft, die nicht mehr auf die Familiensicherung durch Erbschaften angewiesen ist. Ein Bewusstsein, gemeinsam handeln zu müssen, damit unsere Gemeinschaft nicht auseinanderfällt, ist dabei nicht nur hilfreich, sondern unumgänglich.
Wohnraum zu schaffen, zu unterhalten und anderen Menschen zu vermieten, stellt eine gemeinnützige Tätigkeit dar. Deshalb ist es naheliegend, dass Stifter entweder bereits bestehenden Wohnhäuser oder auch Grundstücke in eine Stiftung einbringen, um diese dann mit Mietshäusern zu bebauen. Stiftungen, wie auch andere gemeinnützige Einrichtungen können dafür eigene Wohnungsprojekte umsetzen, da sie nicht nur Renditeerwartungen verfolgen. Abgesehen von bereits bestehenden steuerlichen Vorteilen für Stiftungen sollte auch der gesamte Erwerbs-, ggf. Bebauungs- und Unterhaltungsvorgang steuerliche privilegiert sein. Stiftungen ist es nicht verwehrt, einen Teil des in die Stiftung eingebrachten Vermögens zu verbrauchen und somit für die Erhaltung und den Ausbau eines Mietobjektes zu sorgen. Nicht nur bei einer Vermögenseinbringung von Mietgrundstücken in Stiftungen von Todes wegen, sondern auch generell bei der Leistung unter Lebenden, sollte eine umfassende Steuerbefreiung greifen. Bei der Einbringung kommunaler Wohngrundstücke in eine Stiftung stellen sich schon derzeit kaum steuerlichen Probleme. Stets aber sollte auch bei kommunalem Wohneigentum ein Stiftungsmodell gewählt werden, dass sich an einer Stiftung bürgerlichen Rechts orientiert und auf Dauer dafür sorgt, dass nicht das politische Interesse der Einflussnahme den Vorrang vor einer verantwortlichen Stiftungsführung hat. Abgesehen von steuerlichen Privilegierungen auf Seiten des Stifters können dieser und auch etwaige Mitstifter Aufgaben in der Stiftung gegen eine entsprechende Vergütung übernehmen. Es ist sogar denkbar, den Stifter und seine Angehörigen aus den Stiftungserträgen zu begünstigen. Die Kontrolle des Stiftungsvorstands erfolgt durch einen satzungsgemäß eingerichteten Stiftungsrat, der gemeinsam mit dem Vorstand dafür sorgt, dass die für die Prüfung zuständige Stiftungsaufsicht und das zuständige Finanzamt für Körperschaften geeignete Prüfunterlagen erhalten. Stiftungen gewährleisten absolute Transparenz und können auch weitere Geldgeber veranlassen, als Zustifter, als Spender oder Darlehensgeber eigene steuerliche Vorteile zu verfolgen und Vermögen vernünftig anzulegen.
Schließlich ist es denkbar, auch Mieter steuerlich zu privilegieren, indem ein Teil der Miete als Spende qualifiziert wird. Dies gilt auch für Renovierungsarbeiten in der Wohnung oder sonstige Tätigkeit innerhalb der Wohngemeinschaft, für die dann jeweils Spendenbescheinigungen ausgestellt werden könnten. Dies schafft Mieterbindung und Verantwortung für das gemeinsame Projekt.
Die Entwicklung stiftungsorientierter Wohnformen ermöglicht auch die Differenzierung zwischen aufgefächerten spezifischen Anforderungen, wie zum Beispiel altersgerechtem Wohnen, gemeinschaftlichem Wohnen und familienfreundlichem Wohnen.
Dort, wo gemeinschaftliches Wohnen im Vordergrund steht, wäre zu bedenken, ob die von den einzelnen Mietern geleisteten finanziellen Beiträge nicht ebenfalls steuerlich privilegiert werden könnten mit der Maßgabe, dass bei Ausscheiden eines Mieters aus der Gemeinschaft oder Auflösung der Gemeinschaft ähnlich wie bei der gemeinnützigen GmbH der Anteil nicht zurückgezahlt, sondern einem satzungsgemäß definierten gemeinnützigen Zweck zugeführt wird. Dies könnte auch gegen die Gewährung eines Vorteils erfolgen, d. h. zum Beispiel die Erhaltung eines Anspruchs auf Pflegeeinsätze bei Gebrechlichkeit oder im Alter, Vergabe von Bildungsgutscheinen etc.
Schließlich erlaubt dieses Modell Investoren, sich steuerwirksam mit Spenden durch Zustiftungen zu beteiligen und auch als nicht unmittelbar Betroffene an der Umsetzung eines gesamtgesellschaftlichen Projekts mitzuwirken.
Kurz und knapp:
Stakeholder value first, share holder value second.
Umsetzungsvorschlag
Damit das Modell Wohnstiftung umgesetzt werden kann, bedarf es einer konzeptionellen Darstellung derjenigen Maßnahmen, die erforderlich sein könnten, um den angestrebten Zweck zu verwirklichen. Dabei ist sowohl der Ankauf von Grundstücken, Wohn- und Teileigentum sowie der Erwerb von grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurecht und dessen Vergabe, zu bedenken. Um das Vorhaben umzusetzen, wird die Stiftung sowohl Fremddarlehen als auch Mieterdarlehen in Anspruch nehmen wollen. Die Darlehensgewährung ist so abzusichern, dass dem Darlehensgeber das zur Verfügung gestellte Kapital vertragsgemäß zurückgewährt wird, wobei Zinsen – soweit sie deren Marktüblichkeit nicht wesentlich überscheiten – steuerwirksam für den Darlehensgeber zu berücksichtigen sind. Die steuerlichen Vorteile dürften für Darlehensgeber durchaus interessant sein.
Der Mittelzufluss für den Ausbau und Erhalt von Grundstücken und Wohnraum lässt sich auch durch Gruppen- und Bürgerstiftungen realisieren, wobei jeder einzelne Stifter durch die von ihm geleistete Zustiftung bzw. Spende nicht nur erhebliche steuerliche Vorteile erfährt, sondern auch weitere eigene und gemeinsame Ziele bei der Umsetzung des Vorhabenplans realisiert werden können. Umsetzung, Ankauf, Ausbau und Erhaltung von Grundstücken erfolgen dabei in der Form einer Teilverbrauchsstiftung, wobei die Stifter auch organisatorisch beratend und mitgestaltend in einem Kuratorium mit eingebunden werden sollten.
Denkbar ist auch, dass sich zunächst zu einer Stiftung eine Erwerbsgemeinschaft (z. B. Fonds) bildet mit dem Ziel der Einbringung von Grundstücken in Stiftungen, Schaffung von Erbbaurechten an diesen Grundstücken und Weitervergabe an wirtschaftlich operierende Projektträger mit weitreichenden Auflagen, die beachtet werden müssen, um einen Heimfallanspruch seitens der Stiftung auszulösen. Die Stiftung selbst hat damit Steuerungsmöglichkeiten und erhält zudem Einnahmen in der Form einer Erbpacht, die zur Zweckverwirklichung und zur Rückführung von Fremddarlehen eingesetzt werden kann.
Weitere Möglichkeiten bieten sich durch die Schaffung einer Generationenbank im Rahmen der Stiftungserrichtung, wobei durch aktives Tun auf verschiedenen Gebieten, zum Beispiel im Pflegebereich, Ansparungen realisiert werden können, die durch Mietrechte kompensiert werden. Gleiches gilt für aktive Ausbauleistungen, Zurverfügungstellung von Materialien, Betreuungsaufgaben jedweder Art.
Mietsubventionen erfahren bei diesem Modell steuerliche Berücksichtigung sowie auch sämtliche Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten und zwar auch dann, wenn sie nicht nur der Erhaltung und Gestaltung eigener Mieträume dienen.
Systemisch ist die Einbindung aller Stakeholder in das Mietprojekt vorgesehen, also aller Mieter, deren Nachbarn, Tätige sowie Begünstigte. Ein Partizipationsmodell, das abgesehen von steuerlichen Vorteilen und Sicherheitsgewährung keine weiteren Renditeerwartungen zulässt, widersteht Anspruchsverhalten und Skepsis und ist in der Lage, aufgrund der gewonnenen Verfügungsmacht positive Gestaltungskräfte freizusetzen. Es besteht die Möglichkeit, dass das philanthropische Beispiel Einfluss auf die gemeinwohlorientierte Ökonomie nimmt, wirtschaftlichen mit sozialem Erfolg verbindet und sich prozessual einordnet in die gesamtgesellschaftlichen Prozesse, die künftig stärker auch in der „Sharing Economy“ bestimmt werden. Entscheidend sind nicht die persönlichen Vorteile, sondern die gesellschaftliche Rendite, an der alle partizipieren.
Mieterbeteiligung
Bei der Umsetzung des Stiftungsprojekts können Mieter Kuratoriumsmitglieder auf Zeit sein. Ihre Zugehörigkeit erlischt mit der Beendigung des Mietverhältnisses.
Die Mieter schließen eine Vereinbarung mit der Stiftung, die Folgendes beinhaltet:
Die Mieter verpflichten sich zur Erhaltung und Pflege der Wohnung sowie der Gemeinschaftsflächen entsprechend einer von der Stiftung zu erlassenden Satzung, die nach Ablauf von 4 Jahren überprüft und angepasst wird.
10 % der an die Stiftung zu zahlende Nettokaltmiete wird von dieser als Spende anerkannt und bezogen auf den jeweiligen Mietzeitraum, jedoch spätestens zum Ende eines jeden Kalenderjahres mittels Spendenbescheinigung bestätigt.
In gleicher Weise werden im Fall verabredeter und von einem unabhängigen Sachverständigen geprüfte Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einschließlich Reparaturarbeiten in der Wohnung sowie Renovierungsarbeiten als Sachspenden gewertet und hierüber dem Mieter auf Wunsch ebenfalls eine Spendenbescheinigung erteilt.
Möglich ist auch Folgendes:
Auf Vorschlag des Vorstands beschließt der Aufsichtsrat Anlagen und Vergaberichtlinien, die als Ausführungskriterien bei der Verwirklichung des Stiftungszwecks maßgeblich sind. Es ist vorgesehen, dass die Stiftung zwecks Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben einen externen Dienstleister, der nicht gemeinnützig sein muss, beauftragt.
- Entwicklung des Wohnungsbaus unter Einschaltung/Nutzung erbbaurechtlicher Instrumente durch Stiftungen
- Die steuerbegünstigte Einbringung von Kapital in eine Stiftung zum Zwecke des Erwerbs von Grundstücken bereitet einerseits die Kapitalanlage vor, andererseits schafft sie die Voraussetzung für eine auf den Erfolg fokussierte Schaffung gemeinnützigen Wohnraums.
- Die Erbringung des Stiftungskapitals und/oder die Einbringung bereits vorhandener Grundstücke kann durch Einzelpersonen, eine Mehrheit von Bürgern, Gruppen oder Unternehmen und Vereine erfolgen mit entsprechenden steuerprivilegierten Folgen und Zweckverfolgungsabreden.
- Hinzutreten können neben den vorgenannten Stiftern auch „Stifter auf Zeit“ oder „Spender auf Zeit“, die das Stiftungskapital durch ihre Zuwendungen erbringen, aber auf Erträge daraus verzichten, sozusagen als Darlehen. Der Verzicht auf übliche Zinsen wird diesen Stiftern als Spende verbucht.
- Die Einbringung des Grundstücks als Stiftungskapital bzw. der Erwerb des Grundstücks durch die Stiftung erfolgt steuerbefreit und sollte auch künftig nicht grundsteuerbelastet sein.
- An dem im Stiftungsvermögen befindlichen Grundstück wird ggf. das Erbbaurecht begründet, und zwar entweder mit einer weiteren Stiftung als Erbbauberechtigter, einer gemeinnützigen Gesellschaft oder einem sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen, dessen Gesellschafter auch die Stiftung sein kann.
- In der Vereinbarung zwischen der Stiftung als Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten werden neben der Bemessung des Erbbauzinses auch die Dauer des Rechts sowie die Bau- und Nutzungskriterien im Einzelnen geregelt. Das Letztere kann auch die Festlegung umfassen, an wen, zu welchem Mietzins vermietet wird und welche sozialen Maßnahmen zudem unbedingt umgesetzt werden müssen.
Bei Nichteinhaltung der im Einzelnen auszuhandelnden Bestimmungen droht dem Erbbauberechtigten der Heimfallanspruch des Grundstückseigentümers. Durch die vielfältigen Bindungsmöglichkeiten werden Spekulationen sowohl der Stiftung als Grundstückseigentümerin als auch des Erbbauberechtigten ausgehebelt. Die Stiftung einerseits und das erbbauberechtigte Unternehmen andererseits sind sowohl der internen Kontrolle als auch der Kontrolle durch die Aufsichtsorgane unterstellt.
- Bei der Bauerrichtung können Baudarlehen bei gemeinnützigen Erbbauberechtigten steuerlich privilegiert sein. Zudem sind Leistungen, die Architekten, bauausführende Firmen etc. erbringen als Sachspenden ganz oder teilweise absetzbar. Gleiches gilt für Instandsetzungen und Instandhaltungsmaßnahmen am Grundstück und Schaffung sozialer Einrichtungen im Zusammenhang mit der Bauverwirklichung, z. B. Kindergärten etc.
- Im Verhältnis des Erbbauberechtigten als Vermieter zum Mieter der einzelnen Wohnungen könnte bei sozialen Unternehmen die Mietzinsprivilegierung gelten und zwar einerseits durch Zuschussmaßnahmen des Grundstückseigentümers bei der Zweckverwirklichung oder auch beim Erbbauberechtigten selbst, soweit er eine Stiftung ist. Sachleistungen, die der Mieter erbringt, also auch Modernisierungsmaßnahmen, könnten sich für ihn steuerlich günstig auswirken. Ein wechselseitiges Geben stärkt die soziale Verantwortung zwischen Vermieter und Mieter und beweist Good Governance der beteiligten Unternehmen.
- Selbstverständlich sollen und müssen sämtliche aktiven Stakeholder entsprechend ihrer Rolle und ihres Engagements auch angemessen und üblich entlohnt werden. Gemeinnützigkeit bedeutet nicht Entsagung oder Verlust von Wirtschaftlichkeit, sondern im Gegenteil deren Stärkung, und zwar auch unter ethischen und gemeinwohlorientierten Gesichtspunkten.
Im Zuge der Klärung grundsätzlicher Bedürfnisse schaffen wir ein umfassendes Verständnis zu unserem Leben auch unter dem Gesichtspunkt
- der Klimafolgenabschätzung
- des Umweltschutzes
- der Lebensmittelwahrung
- der Müllvermeidung bzw. Mülleinschränkung
- der Energieeffizienz und Ressourceneinsparung.
Die Komplexität und inneren Zusammenhänge aller Gesellschafts-, Natur und menschheitsbedeutenden Fragen veranlassen uns, die Zusammenhänge zu verdeutlichen, um angstbefreit neue Möglichkeiten zu erproben, die Zuversicht und Tatkraft stärken. Zu den physischen Strukturen des Lebens gehören auch die psychischen und kognitiven Bedürfnisse. Jede Eindimensionalität leugnet deren komplexe Faszination.
Um ein Beispiel zu nennen:
Bei der Errichtung eines Mehrfamilienhauses sind nicht nur die hinlänglich bekannten baurechtlichen, bauausführenden und finanziellen Anforderungen zu klären, sondern Fragen der Umweltverträglichkeit zum Beispiel bei der Gestaltung als Passivhaus. Die Lebensdauer des Baues, die Emissionswerte während der Bauausführung und im Zuge des Nutzungsverhältnisses, die Gesundheit der künftigen Nutzer, deren subjektiven Anforderungen an ihren Wohnraum unter energetischen und praktischen Gesichtspunkten, das Raumklima, das typische Organisationsverhalten der Bewohner dieses Miethauses, die Infrastruktur nebst Verkehrsanbindung, Fragen der kurzen Wege, insbesondere zu Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen, das Freizeitverhalten, Lärmschutz, Regeneration, Ausstattungsmerkmale der Mieträume insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Langlebigkeit, der Reparaturfähigkeit, des Recyclings, der Müllvermeidung, der Resteverwertung, der Lebensmittelrettung und Mehrfachverwendung von Gegenständen. Hinzu kommen jeweils noch spezifische Anforderungen, wie zum Beispiel Altenpflege, Generationenbegegnungen und Familienzentren.
Für jeden Nutzer muss ein spezifischer Nutzen erreichbar sein. Wohnen ist dabei nicht nur ein Menschenrecht, sondern auch eine der wichtigsten Lebensverwirklichungsformen überhaupt.
Wohnraum zu schaffen und Wohnraum zu erhalten, bringt zufriedene Mieter und Nutzer hervor, ermöglicht vielfältige Tätigkeits- und Verrichtungsformen, belebt die Kreativität und Wirtschaft und ist umfassend kommunikativ und gemeinwohlorientiert.
In einer seiner berühmten Ansprachen mahnte uns der frühere Präsident der Vereinigten Staaten J. F. Kennedy: „Frage nicht, was dein Land für dich tun kann, sondern frage, was du für dein Land tun kannst.“ Das Land steht dabei für alles, unsere Nachbarschaft, unsere Gemeinde, den Staat, den Kontinent und die ganze Welt.
Was sollen wir tun, wenn uns dieser Aufruf erreicht? Wir sollten tun, was wir können. Wir können nicht alles, allein schon gar nicht, aber zusammen sehr viel. Wir können so handeln, dass es uns selbst gut tut und von anderen Menschen Schaden abwendet.
Wenn wir uns so angesprochen fühlen und zustimmen, vermögen unsere Gestaltungsmöglichkeiten auf vielen Gebieten zu wirken. Dies geschieht mit dem Ziel, die Lebensgrundlagen nicht nur für uns, sondern für alle Lebewesen und Pflanzen auf diesem Planeten zu erhalten. Unsere Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei unterschiedlichsten Bereichen zuzuordnen, wirken aber zusammen und schaffen erfahrungsbasierte Ergebnisse, die sicher nicht sofort, aber verlässlich erkennbar werden.
Zu den Maßnahmen, die nicht nur der Staat, sondern wir selbst in Angriff nehmen könnten, gehören:
- Die Vermeidung der Verschwendung von Lebensmitteln u. a. dadurch, dass wir bedarfsgerecht einkaufen, Lagerhaltung vermeiden und auch die Eigenversorgung vom Garten und Balkon in unsere Beschaffung mit einbeziehen. Wenn wir bedenken, dass Lebensmittel ein so kostbares Gut sind, verführen uns nicht die Billigpreise, sondern der energetische Gewinn, den wir aus Lebensmitteln beziehen können.
- Die Müllvermeidung: Die Lebensmittelverschwendung und Müllvermeidung haben miteinander zu tun. Lebensmittel, die nicht genutzt, sondern weggeworfen werden, haben nicht nur ihren natürlichen energetischen Sinn verloren, sondern sie belasten auch unseren Planeten mehrfach. Dies zum einen dadurch, dass sie unter Einsatz zum Beispiel von Düngemitteln und Wasser entstehen, aber auch durch Logistik und lange Transportwege bis hin zur Verkaufsstelle. Jedes Brot, jede Banane, jeder Fisch, kurzum alles, was wir wegwerfen, stellt eine vermeidbare Belastung unseres Ökosystems dar. Vieles lässt sich über Mülltrennung aussondern. Abfälle lassen sich im biologischen Bereich weitgehendst vermeiden und für Mehrfachverwendung von Dingen sollte gesorgt werden.
- Die Mehrfachverwendung von Gegenständen, ggf. auch im Kreis von Freunden und Nachbarn oder unbekannten Dritten entspricht der Nutzungslogik. Die Gegenstände, deren Sinn Tätigkeit ist, sollten bewegt werden, ob dies Autos, Fahrräder oder auch Bohrmaschinen sind. Dass Menschen Dinge verwahren, die sie nur gelegentlich nutzen, widerspricht deren Sinn. Es ist stattdessen leicht, sich zu Nutzergruppen zusammenzufinden oder Plattformen zu nutzen, wie dies auch schon geschieht.
- Es ist sinnvoll, nur Gegenstände zu kaufen, die wir benötigen und der Versuchung zu widerstehen, Dinge zu kaufen, die wir nur haben wollen. Wir wollen oft viele Gegenstände, weil wir es uns leisten können, weil uns das Kaufen befriedigt, uns belohnt, uns Abwechslung und Verfügbarkeit erlaubt. Dabei empfinden wir Gegenstände auch gelegentlich als Belastung und wissen von der herrlichen Freiheit, die dann eintritt, wenn wir überflüssige Gegenstände wieder losgeworden sind. Bei erforderlicher und zweckgerichteter Nutzung von Gegenständen und deren Verbrauch auf diese Art und Weise entlasten wir nicht nur den Planeten und uns von den Klimafolgen, sondern stärken auch unsere Ertragskraft.
- Aus unterschiedlichen Gründen reisen wir durch die Welt, suchen Erholung oder sind beruflich unterwegs. Wahre Erholung findet der Mensch in der Regel eher im regionalen Bereich, als in fernen Ländern. Wenn es aber um Erlebnisse, Abenteuer und berufliche Herausforderungen geht, sind auch Fernreisen per Flugzeug unvermeidlich. Nicht das schlechte Gewissen, sondern die Verantwortung gegenüber anderen Menschen sollte uns dann veranlassen, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, um dadurch aktiv an der Kompensation mitzuwirken.
- Soweit jemand ein Haus hat, hat er meist auch einen Garten. Besondere Pflege erfährt dabei der Rasen, wird gemäht und gedüngt, ohne allerdings irgendeinen Nutzen zu entfalten. Das können wir ändern. Es muss ja nicht der gesamte Rasen sein, aber Teile davon eigenen sich hervorragend als Wiesen und laden Bienen, Schmetterlinge und andere Kleintiere ein, sich dort die für sie wichtige Nahrung zu beschaffen. Die Erhaltung unserer Arten ist auf diesem Wege leicht zu fördern und jede Wiese, die zum Beispiel nur 4 Mal im Jahr gemäht wird, bietet Entdeckungsfreuden ungeahnter Art. Im Übrigen eignet sich auch jeder Ziergarten zum Gartenanbau, die Schrebergärten machen dies vor.
- Vor allen Dingen im Sommer sind das Grillen und offenes Feuer sehr beliebt. Darauf muss man natürlich nicht umfassend verzichten, aber dennoch bedenken, dass meist nicht das beste Fleisch auf dem Grill liegt und oft der Eindruck und das soziale Moment des Grillens mehr Genuss verschaffen, als der Verzehr des Grillguts selbst. Weniger ist oft mehr und vor allem die Stimmung schafft das Ereignis.
- Es gehört nicht nur, aber auch zum Tierverständnis, den Fleischkonsum derentwegen, aber auch zum Schutz unserer Umwelt einzuschränken. Wir benötigen den exzessiven Fleischkonsum nicht, selbst dann, wenn die Preise so verlockend erscheinen. Die kurzen Haltbarkeitsdaten von Fleisch- und Wurstwaren lassen hier leider die Müllvermeidung und auch die Vermeidung des Verschwendens von Lebensmitteln nur eingeschränkt zu. Die Ausgewogenheit in der Ernährung schafft nicht nur körperliches Wohlbefinden, sondern eine erhebliche ökologische Entlastung unseres Planeten.
- Für sich selbst zu kochen und auch für andere und dabei auf vorgefertigte Mahlzeiten zu verzichten, ist erheblich preiswerter, natürlicher und schafft in Familien und unter Freunden viel Vergnügen. Das Kochen – auch ohne Rezept – ist derart einfach, dass nach kurzer Eingewöhnung außerordentlich schmackhafte Produkte entstehen.
- Wenn wir uns bewegen und nicht nur bewegt werden, erhalten wir uns die Voraussetzungen für ein gesundes Leben.
Wenn wir umdenken und dabei auf eingeübte Gewohnheiten verzichten, schaffen wir uns Freiheit. Eine Freiheit, die für Kreativität, Familie, Freunde und die Schaffung neuer persönlicher, gesellschaftlicher und beruflicher Herausforderungen genutzt werden könnte.
Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass durch Umdenken und Verzicht ein Verlust unserer Gestaltungsmöglichkeiten im privaten, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld einhergehe. Wir haben bereits die Erfahrung gemacht, dass Veränderungen neue Chancen eröffnen, zusätzliche Betätigungsfelder definieren und unsere Gewinnchancen stärken. So können wir gelassen in die Zukunft schauen, weil wir selbstbewusst und initiativ Veränderungen vorantreiben. Unsere Neugier wird dabei nie voll befriedigt. Wir können aber den Preis für umweltschädliches Verhalten durch unsere Neugier etwas reduzieren.
Es kann ein Ruck durch Deutschland gehen und gelingen, von dem Roman Herzog in seiner berühmten Adlon-Rede 1997 sprach. Wir sollten insgesamt unsere Trägheit überwinden, unsere Pflicht gegenüber uns selbst und der Gemeinschaft erkennen und umsetzen, was möglich ist, was gelingen kann und dabei Zuversicht und Freude haben.
Der Wille, für uns und andere etwas zu tun, beides zusammen ist Sinn unseres wunderbaren Lebens.
[1] Bei Nennung von Personen sind m/w/d gemeint.