Hervorgehobener Beitrag

VORWORT

Hans Eike von Oppeln-BronikowskiLiebe Leserinnen und Leser,

dieses Sammelsurium ist ein Korb voller Ideen und spontaner Ansichten, weder geordnet noch jemals vollständig gefüllt, ohne Anspruch auf Wahrheit oder Wichtigkeit, einfach einer momentanen Eingebung folgend, als an eine Erinnerung an den Augenblick gedacht.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Kohärenz – Holistisch Denken und Handeln

Da der Kapitalismus, der Sozialismus, die Religion und der libertäre Humanismus als Gesell­schaftsmodelle ausgedient haben, ist es erforderlich, bei dem neuerlichen Versuch, passende Gesellschaftsmodelle für unsere Zeit zu entwickeln, Vorschläge für die Rahmenbedingungen aus vielen ganz unterschiedlichen Perspektiven zu liefern und dabei schon zu erahnen, dass nicht zuletzt aufgrund der medialen Partizipation künftige Gesellschaftsmodelle stark von Kommunikation und Teilhaberschaft bestimmt werden.

Folgende Anregungen dazu:

  • Alternative

Seneca schreibt vor 2.000 Jahren über die „Kürze des Lebens“ und führt dabei unter Hinweis auf seinen Zitatgeber Menanda aus: „Nur ein kleiner Teil des Lebens ist es, den wir leben“, ver­weist darauf, dass die übrige Spanne nicht Leben, sondern nur vertane Zeit sei. In einem bemerkenswerten Brief kurz vor seinem Tod verdeutlicht Steve Jobs, dass das Kümmern um andere nicht nur Pflicht, sondern Erfüllung des Lebens sei.

Bedenkt man heutzutage Alternativen zu unseren eingefahrenen Lebens- und Wirtschaftsfor­men, wird man nicht umhin können, sich selbst zu vergewissern, dass wir alles von Menschen für Menschen machen und gesegnet wurden mit einem Planeten, der uns unsere bisherige Ent­wicklung ermöglichte, aber dessen Geduld nicht endlos ist.

An zwei Prämissen kommen wir nicht vorbei, ohne deren Erfüllung alles weitere Streben sinn­los ist:

  • Erhaltung unseres Planeten
  • Wir Menschen sind füreinander da, einander verpflichtet.

Missachten wir weiter diese Gebote, endet unser Dasein abrupt oder schleichend, jedoch un­aufhaltsam.

Das ist kein apokalyptisches Schreckensgemälde, keine mit Emotionen besetzte endzeitliche Schau auf die Dinge, sondern eine vernünftige Betrachtung sämtlicher Faktoren der Erhaltung und Zerstörung.

Die Determinanten für die augenblickliche menschliche Weltherrschaft sind schnell benannt:

  • Ausbeutung aller Ressourcen
  • Überbevölkerung
  • Hunger
  • Durst, Wassermangel
  • Verschmutzung
  • Alterung
  • wissenschaftlicher Fortschritt
  • künstliche Intelligenz.

Die vorgenannten Punkte sind selbstverständlich nur beispielhaft. Denn, was den Menschen und seine Situation in der Welt ausmacht, ist viel komplexer und lässt sich mit wenigen Schlag­worten nicht beschreiben. Sehen wir einmal davon ab, dass wir auf wirtschaftliche Entwicklun­gen angewiesen sind und damit bisher leider auch unseren Planeten ausbeuten, müssen wir den­noch neue Herausforderungen erkennen, die uns veranlassen könnten, eine neue Entwicklungs­policy im sozialen und wirtschaftlichen Leben zu schreiben.

Die digitale Entwicklung hat ein Ausmaß erreicht, dass sie sich im Bereich künstlicher Intelli­genz als Alternative für unsere Intelligenz anbietet und bei der Lernfähigkeit im digitalen Raum dazu führen kann, die Menschen zu ersetzen. Eine vernünftige Maschine kommt nicht auf die Idee, den Planten zu zerstören und würde in unserer Verhaltensweise stets eine Gefahr für die eigene existenzielle Entwicklung sehen und uns Menschen eliminieren, bevor wir zur Gefahr für die Maschine werden.

Dies ist kein Horrorszenario, sondern ein vernunftgegebener Imperativ im Kant´schen Sinn: Handele so, dass die Maxime Deines Handels anderen Menschen zugutekommt und dazu an­getan ist, die Welt zu erhalten.

Die Welt erhalten können wir dann, wenn wir die Ressourcen unserer menschlichen Möglich­keiten erweitern und sie nicht einschränken auf diejenigen Verhaltensweisen, die wir bereits erfolgreich in der Vergangenheit ausgeübt haben. Wir haben mit Zähigkeit und Tatkraft eine Zivilisation errichtet, die bei allen ihren Schwächen uns Menschen eine enorme Entwicklung im Kultur-, Bildungs-, Wirtschafts- und Gesundheitsbereich erlaubt. Unsere geschaffenen Mus­ter stehen aber nicht für sich, deren Inhalte sind nicht Mantra für die Entwicklung der mensch­lichen Gesellschaft, sondern bedürfen einer ständigen Überprüfung, Ergänzung, Korrektur oder Durchbrechung. Wir müssen Zeit und Umstände erfassen, analysie­ren und daraus Handlungs­empfehlungen ableiten für die jetzige und die künftige Gesellschaft. Um dies zu erreichen, müs­sen Policies formuliert und Verabredungen in einem Contrat Social mit der Menschheit festge­schrieben werden. Das gelingt sicher nicht in einem großen Entwurf, sondern nur in Teilschrit­ten, aber stets mit dem Ziel, der eingangs genannten Herausforderung zu entsprechen: diesen Planeten für die Menschen zu retten und jedem Lebewesen Gelegenheit zum Leben in Würde zu geben.

Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Diesen Pass haben wir stellvertretend durch die Eltern jedem neugeborenen Kind ausgestellt. Die Vernunft gebietet, diesen anderen Menschen wert­zuschätzen, auch um unser selbst willen. Jeder Mensch hat gleiche Rechte, Freiheiten und An­spruch auf Respekt. Mit jeder Missachtung dieser Rechte gefährden wir unseren eigenen Status. Wir können von anderen Menschen nicht wollen, was wir ihm auf der anderen Seite verweigern.

Jeden Menschen bewegt das, was uns selbst bewegt. Wir wollen:

  • uns ausbilden
  • tätig sein
  • uns beweisen, Wirkungen sehen
  • Anerkennung erfahren
  • Geld verdienen
  • für uns und andere sorgen können
  • Leben sichern
  • Vernünftiges bewirken
  • kommunizieren
  • Beziehungen schaffen
  • Gutes tun.

Die Ansprüche, die uns Menschen auszeichnen, sind einfach. Manches gelingt nicht, manche Menschen wollen auch nicht, dass etwas gelingt, wollen vernichten, zerstören, beherrschen, Macht ausüben. Das wissen wir, aber die Mehrheit der Menschen steht für das ein, was sie zum eigenen Nutzen und zum Nutzen der Gesellschaft ausübt.

Die Handlungsformen, in denen Menschen tätig werden, sind:

  • tauschen
  • spielen
  • geben und nehmen
  • Gewinne erzielen
  • produzieren
  • verkaufen und vertreiben
  • lagern.

Um ihre Tätigkeiten zu verrichten, bedienen sie sich Organisationsformen. Diese sind unter anderem:

  • Gesellschaften
  • Kooperative
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Bünde
  • Vereine
  • Repräsentanzen
  • Vertriebsorganisation
  • Wahrnehmungsgesellschaften, Handlungsorganisationen
  • Normungen
  • Kontrolleinrichtungen.

Kein noch so gutwilliger Akteur[1] ist in der Lage, Vorhaben allein zu verwirklichen. Er ist nicht nur auf die Mitwirkung anderer angewiesen, sondern deren Mitwirkung bewirkt, dass alle Part­ner in gleichem Maße von dem angestrebten Erfolg des Unternehmens infiziert werden. Orga­nisationsformen implizieren Inhalte, das heißt, sie können nur dann Wirkung zeigen, wenn alle Partner wissen, um was es geht, sich ergänzen, korrigieren, justieren, gemeinsam Produkte ge­nerieren, abnehmen und verarbeiten. Nur, wenn sich Produzent und Konsument genau kennen, begegnen Sie sich auf Augenhöhe, vermeiden Ausbeutung und Reibungsverlust. Das so Ent­standene ist authentisch und wirkmächtig.

Unter den vorgenannten Voraussetzungen gehen alle am Sozial- und Marktgeschehen Beteilig­ten Partnerschaften ein, schließen Joint Ventures, tragen gemeinsam Vorhaben und teilen Risi­ken. Produzent und Kunde begegnen sich auf Augenhöhe. Dies gilt auch für Produzent und Finanzier, ob privat oder Bank. Das soziale Engagement ist dabei nicht Selbstzweck, sondern verstärkt die Wirkung des multilateralen Erringungsprozesses.

Da alle Beteiligten in den Prozess mit einbezogen sind, versteht es sich von selbst, dass der Wertschöpfungsprozess aus einem Graswurzelansatz besteht und nicht top down gestaltet wird. Der Produktionsprozess ist empfängerorientiert, das heißt, nur Produkte werden entwickelt, für die tatsächlich auch eine Nachfrage besteht. Es wird kein Wirtschaftskatechismus abgearbeitet, der Behauptungen neuer Notwendigkeiten erhebt, sondern statt Besserwisserei wird der Prozess von Demut und Gelassenheit bei Entwicklung, Umsetzung und Vertrieb eingeleitet. Konkur­renzsituationen sind unvermeidbar, denn eine angemaßte Gleichförmigkeit im Rahmen des ge­samten Gestaltungsprozesses führt zu sachfremder Anpassung und streift die Möglichkeiten ab, die in der Herausforderung mit ähnlichen oder anderen Produkten klarer erkennen lassen, wel­che Potentiale in ihnen stecken. Stimmt die Motivation, gestattet der Respekt vor den Fähigkei­ten anderer, die eigene Position zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Etwas zu behaupten, fällt leicht, etwas zu tun, das heißt auch etwas dadurch zu bewegen, ist wichtiger. Misstrauen ist denjenigen gegenüber angesagt, die soziale Motivation behaupten, aber deren Handeln dem nicht entspricht. Die soziale Tat ist auf Propaganda nicht angewiesen. Sie versinnbildlicht sich in der Arbeitsmaxime: Dein Geschäft ist auch mein Geschäft.

Die Bereiche, in den wir sozial und geschäftlich tätig sein werden, ergeben sich aus den Anfor­derungen, die zum einen auf der sensiblen Wahrnehmung der Möglichkeiten beruht, zum an­deren aber auch auf den Fähigkeiten der handelnden Akteure, die an sie gerichteten Anforde­rungen durch geeignete Handlungen umzusetzen. Kein Social Impact Investment bringt irgend­einen Nutzen, wenn dieses nicht vom Adressaten her definiert werden kann. Ohne gesellschafts­relevantes Scoring ist die Behauptung der Relevanz eines Investments eine Farce. Ohne Wir­kung verpufft jedes gemeinnützige Engagement.

In welchen Bereichen können wir uns heute eine Wirkungsmacht von Social Impact Investment vorstellen. Ich benenne einige:

  • Im gesamten Bereich der Gesundheitswirtschaft und der Pflege anderer Menschen, um Krankheiten zu lindern und diese ggf. erträglicher zu machen. Ich erinnere dabei an den Brief von Steven Jobs.
  • Die Einrichtung einer Generationenbank, um darin Leistungen einzuzahlen, die später – wenn erforderlich – wieder abgehoben werden können.
  • Der gesamte Bereich der Bildungsfinanzierung mit Beteiligung der Auszubildenden und Finanzierer auch unter dem Gesichtspunkt der Rückzahlung erhaltener Leistungen.
  • Lehrer-Lease Personalagentur für Lehrer, um bedarfsgerecht Lehrer dort einzusetzen, wann und wo sie benötigt werden.
  • Senior Rocket – ein Beratungsunternehmen für ältere Menschen, die sich zu weiterem beruflichem und gesellschaftlichem Engagement berufen fühlen.
  • Schaffung von gemeinsamen Wohnanlagen für Senioren und junge Familien sowie Tie­ren zum Zwecke der Gesundhaltung, Vermeidung der Ausgrenzung und Einsamkeit.
  • Schaffen von Matching-Fonds zur gemeinsamen internationalen Projektfinanzierung von Banken zusammen mit anderen Banken, Geschäftsleuten, Stiftern.
  • Entwicklung und Vertrieb von Lifestyle-Produkten, die unter anderem folgende Eigen­schaften auszeichnen:
  • Müßiggang
  • Langeweile
  • Anteilnahme
  • Kontemplation
  • beobachten
  • teilen
  • ordnen
  • sichern
  • Lebensfreude
  • gesunden
  • bewegen.

Die vorgenannten Lifestyle-Produkte, deren Eigenschaften aus vermeintlichen Selbstverständ­nissen bestehen, sind dazu angetan, ökonomisch wie auch gesellschaftlich und schließlich per­sönlich uns das zurückzugeben, was Seneca als Leben bezeichnet.

In Allem, was wir denken, fühlen oder tun. Wir sollten uns nicht verkrampfen, sondern locker bleiben, dann schaffen wir das, was wir uns vorgenommen haben.

  • Wachstum

War bis noch vor Kurzem Wachstum der Schlüssel zur gesellschaftlichen, nein sogar mensch­lichen Entwicklung, erfährt Wachstum heute eine negative Aufladung. Die einen meinen, dass Wachstum erforderlich sei, um die zivilisatorischen Errungenschaften zu sichern und dabei auch weiter auszubauen, während andere meinen, Wachstum zerstöre unser ökologisches Gleichgewicht und sei schädlich für die Welt. Die einen fürchten das ungebremste Wachstum, die anderen meinen, ein gebremstes Wachstum sei möglich und schließlich wollen einige sogar auf jedes Wachstum verzichten. Dabei ist immer von dem ökonomischen Wachstum, das Aus­wirkungen auf unsere Lebensgestaltung habe, die Rede.

Unbestreitbar hat ökonomisches Wachstum zeitweilig zumindest für einige zu enormen wirtschaftlichen und kognitiven Mög­lichkeiten beigetragen. Wachstum hat nicht nur Kriege ermöglicht, sondern diese auch verhin­dert, ist mitverantwortlich für Lebensverlängerung und Gesundheit. Wachstum hat Demokratie ermöglicht und Liberalität erzeugt. Es wäre daher aus meiner Sicht falsch, Wachstum als ver­werflich abzustrafen und den Versuch zu unternehmen, Wachstum auf null zu stellen bzw. um­zudrehen. Nicht das Wachstum ist schuld an unserer ökologischen Misere, sondern es sind wir selbst, weil wir offenbar übersehen, dass Wachstum nur ein wichtiges Werkzeug dazu ist, auch künftigen Generationen ein lebenswertes Leben zu ermöglichen und diesen Planeten für die Menschen zu erhalten.

Wachstum muss sich allerdings entkoppeln vom Shareholder Value und sich einklinken beim Stakeholder Value. Nicht der Reichtum Einzelner kann das Wachstums­ziel sein, sondern das Nutzen der Renditen, um uns alle weiter voranzubringen. Dort, wo ge­schaffen wird, entstehen Gewinne, das ist selbstverständlich, aber, ob und wie Gewinne ver­wandt werden, ist ein noch zu bestellendes Feld. Wir haben Chancen und Möglichkeiten, unsere vorhandenen Errungenschaften zu nutzen, um neue Tätigkeitsfelder zu erschließen, wenn wir Wirtschaft und Ethik nicht als Gegner oder Ethik allenfalls unter Compliance-Gesichtspunkten sehen. Die Ganzheitlichkeit in wirtschaftlichen Prozessen, die Philanthropie könnte uns die Au­gen zu neuen und umfassenderen Tätigkeitsfeldern eröffnen, wenn wir ressourcenschonend, gemeinschaftlich orientiert, bedarfsgerecht die Ziele unseres Einsatzes definieren. Geld ist tot. Der Kapitalismus alter Prägung ist tot. Wenn wir die bisherigen systemischen Erfahrungen aus der Wirtschaft nutzen und Neues erproben, dürfte sich ein Kosmos neuer Möglichkeiten auftun. Packen wir es an!

  • Ethische und philanthropische Lösungen

Unser Grundgesetz manifestiert nicht nur den Abwehranspruch der Bürger gegenüber dem Staat, sondern die Selbstverpflichtung der Bürger, die Gebote des Grundgesetzes in der Gesell­schaft, der Wirtschaft und der Politik auch umzusetzen. Jeder Bürger ist dabei gefordert, sowohl solidarisch, als auch individuell.

Die Gesellschaft, die uns das Grundgesetz vorgibt, ist plural, im Kern achtsam und auf Aus­gleich bedacht.

Narzissmus und Selbstsucht sind keine günstigen Merkmale einer Gemeinschaft. Dies genauso wenig wie Habgier und Anspruchsverhalten. Eine Gesellschaft, die die Gemeinschaft fokus­siert, findet einfache Antworten auf die Probleme unserer Zeit. Es ist wichtig, der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik Denkanstöße zu bieten, und zwar auf bekannten und neuen Hand­lungsfeldern.

Eine besondere Bedeutung beansprucht dabei die Beschäftigungsmöglichkeit eines Menschen als grundgesetzlich verbürgtes Erhaltungsgebot der menschlichen Würde. Dabei steht das bis­her fast ausschließlich kapitalistisch geprägte Beschäftigungsverhältnis auf dem Prüfstand. Dessen Ziel war es, unter Einsatz eigener Arbeitskraft vor allem Geld zu erringen, um dieses zur Deckung von Bedürfnissen einzusetzen. Der Wert der Arbeit drückte sich dabei fast aus­schließlich in Geld aus. Ist das weiterhin zielführend und vernünftig? Menschliche Tätigkeit ist weder auf Belohnung noch Entlohnung angewiesen, sondern entspringt dem natürlichen Be­dürfnis, etwas zu tun, sich einzubringen in die Gemeinschaft. Geld als Äquivalent für Arbeit ist nach wie vor sinnvoll, aber nicht als Macht- und Anspruchsinstrument. Das Maß des zu Leis­tenden muss das Bedürfnis eines Menschen sein, sein Leben in Würde zu begehen. Wenn wir dies bedenken, eröffnen sich weitere Betätigungsfelder auch in den Bereichen der „Sharing-Economy“, der Abfallvermeidung, der Ressourcenschonung, der Energie, der Pflege, der Bil­dung und des Lifestyles, um nur einige Gebiete zu benennen. Es geht dabei auch um die Schaf­fung einer modernen philanthropischen Industrie, die neue Beschäftigungsformen ermöglicht, Verantwortung von den Menschen einfordert, aber auch vermittelt, dass alles, was wir machen, von Menschen für Menschen gedacht ist.

Der Mehrwert menschlichen Handelns kann sich dabei anders ausdrücken, als nur in vorgege­benen Maßeinheiten und Kosten. Den Menschen als Kostenfaktor zu betrachten, widerspricht ebenso dem Grundgesetz, wie auch kapitalistisches Gebaren, das den Gemeinsinn unserer Ge­sellschaft außer Acht lässt. Zum Beispiel verpflichtet die Sozialbindung des Eigentums, an der Schaffung von Wohnraum mitzuwirken, Landschaftspflege zu betreiben und Infrastrukturmaß­nahmen für Städte zu unterstützen. Wir alle sind gefragt. Es geht um die Anwendung und Um­setzung ethischer Grundsätze sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich, in der Fa­milie, am Arbeitsplatz, in Unternehmungen und in der Politik. Wir haben alle schon als Kinder von unseren Eltern vernommen, was man zu tun habe und was man besser ließe. Manche Men­schen halten sich später nicht mehr an diese Regeln, dabei ist ein integres Verhalten sehr er­folgreich. Warum ist das so? Wenn sich die Menschen daran orientieren, was richtig oder falsch ist, dabei anderen Menschen nicht schaden, sondern nutzen, überträgt sich diese Gewissheit auf unser gesamtes Denken, Handeln und Empfinden, und zwar bei allen unseren Vorhaben. Dabei können wir nicht nur Einigen, sondern Allen Vorbilder sein und dafür sorgen, dass wir werte­orientiert leben. Lösungen für unsere Lebensprobleme finden sich unter dieser Prämisse in kon­kretem Handeln auf allen Gebieten, auch in den Mixbereichen der Realwirtschaft und Philanth­ropie, in Umwelt- und Klimaschutz und in der Digitalisierung.

Es stehen uns viele Möglichkeiten für die Umsetzung neuer Vorhaben zur Verfügung, sei es durch klassische Unternehmen als auch Genossenschaften und Stiftungen, durch neues koope­ratives Handeln, als auch durch Anstiften und Wegführung.

Eine Gesellschaft, die sich in der Gemeinschaft wiederentdeckt hat, ist unanfälliger gegen die Zerstörung durch Macht und Rechthaberei, Populismus, mediale Verführung und Fake-News. Autokratische Verhältnisse bleiben undenkbar.

  • Bürgertum

Es entspricht dem Zeitgeist, den Werteverfall zu beklagen und in diesem Zusammenhang das Bürgertum als Hort des Wertes zu benennen. Das war es dann aber auch. Die Werte selbst, die das Bürgertum schützen soll, detailliert aufzuzählen, das geschieht dann doch lieber nicht. Das aus gutem Grund. Werte entstehen nicht aus sich heraus, sondern Werte werden geschaffen. Sie werden von denjenigen geschaffen, die für sich selbst daraus Vorteile ableiten, seien diese in­dividuell oder kollektiv. Wenn mehrere dann gleicher Meinung sind, entstehen Verbindlichkei­ten, die, soweit Macht und Einfluss reichen, auch für diejenigen als allgemeinverbindlich an­geordnet werden können, die derselben Wertegemeinschaft eigentlich nicht angehören. So ver­hält es sich mit dem Kirchenkodex, dem Kodex des Adels und selbstverständlich auch des Bür­gertums. Die Form bestimmt den Inhalt und die Möglichkeit, durch soziale Kontrolle auf die Einhaltung der Normwerte zu achten. Dessen eingedenk, wie sieht es denn heute mit den bür­gerlichen Werten aus? Wer erklärt sie für allgemeinverbindlich? Wer schützt sie? Gibt es noch ein Bürgertum, das durch gemeinsame Selbstbehauptung in der Lage ist, einen verbindlichen Kodex der Verhaltensweise aufzustellen und auch bereit ist, sich selbst noch an diesem Kodex jenseits des individuellen Anspruchsverhaltens zu orientieren? In einer Zeit des „anything goes“ ist es wohlfeil, mit der Hülle des Bürgertums durch die Gegend zu laufen und diese Hülle als Mäntelchen für jedwede Ansicht zu nutzen, die dem eigenen Anspruch genügt. Eine Bürger­lichkeit, die wertetragend sein könnte, ist nur durch eine gesellschaftliche Verabredung jenseits von Einzelinteressen zu haben. Bürgerlichkeit ist kein Kampfbegriff, sondern die mehrheitliche Überzeugung, geschaffen durch einen Contract Social. Die Werte, die diese Vereinbarung be­inhalten sollte, dürften sich fügen aus Menschlichkeit, Demut, Akzeptanz, Rücksichtnahme, gemeinsamem Wollen, Teilen, Umweltbewusstsein, Offenheit für Neues, Respekt und Aner­kennung von Leistungen auch der anderen Menschen.

  • Teile und herrsche

Sharing Economy

Nicht die Welt ist aus den Fugen geraten. Unsere Wahrnehmung von Veränderungen im gesell­schaftlichen, wirtschaftlichen, klimatischen und politischen Bereich eröffnet uns die Möglich­keit, nicht nur mit den bereits erprobten und daher bekannten Handlungsmodellen auf gegen­wärtige und künftige Herausforderungen zu reagieren, sondern vielfältiger, sensibler, komple­xer und auch fragiler. Dabei sollten wir allerdings nicht verkennen, dass alle unsere Überlegun­gen und Handlungsangebote selbst Entwicklungsprozessen ausgesetzt sind, also alle die End­gültigkeit anstrebenden Modelle keine Verwirklichungschance haben. Es gibt rationale Gründe dafür, aber auch emotionale Überzeugungen, dass der bisherige demokratische Kapitalismus keine Zukunft hat. Bewährtes wird möglicherweise zumindest auf Zeit erhalten bleiben, aber insgesamt werden keine Lösungen mehr möglich sein, die nicht auf permanenten Fragestellun­gen beruhen. Um der Zersplitterung und Beliebigkeit zu entgehen, ist es dabei erforderlich, gesellschaftliche Nenner aufzutun, die die gesellschaftliche Orientierung für viele komplexe Fragen erlauben, seien diese aus dem Bereich Klimaschutz, Müllvermeidung und Altenpflege, um nur drei wichtige Punkte zu benennen. Ein gesellschaftliches System, selbst wenn es aus­gedient haben sollte, wieder einfach durch ein anderes zu ersetzen, wird künftig keine Hand­lungsempfehlung mehr sein. Erfahrungen sind wichtig, aber wir sind frei, umfassend neu zu empfinden, zu denken und Möglichkeiten zu erproben. Unsere Gesellschaft hat sich global und partikulär Dank Internet, der Plattformen der Begegnung und sonstiger technischer Möglich­keiten partizipativ entwickelt. Was liegt daher näher, als dieses Partizipationsmodell als Role-Model zu verwenden und dabei darauf zu achten, dass alle Kräfte freigesetzt und auch gebün­delt werden, um gemeinsame Ziele, klimatisch, wirtschaftlich, politisch und sozial zu erreichen. Durch „recoupling“ wird wirtschaftlicher und sozialer Erfolg verbunden, die Wirtschaft der Zukunft ist gemeinwohlorientiert und findet ihren Ausdruck in Sharing Economy, Kreislauf­wirtschaft, Co-Working und gemeinsamer Anstrengung, diesen Planeten als lebenswert zu er­halten. Alles von Menschen für Menschen. Wir sind vor neue umfassende Aufgaben gestellt. Das vermag in uns einen Pioniergeist zu entzünden, schafft Lebensbestätigung und Gestal­tungsmut. Packen wir es an!

  • Unternehmensführung

Auch für Unternehmen gilt das AIDA-Prinzip: Attraction. Idea. Desire. Action. Was heißt das?

  • Ein Unternehmen muss einen Namen haben, in dem bereits seine Grundsätze und Ziel­vorstellungen zum Ausdruck kommen.
  • Ein Unternehmen ist die Summe der Leistungen aller an diesem Beteiligten, das heißt aller Mitarbeiter und Partner.
  • Das Unternehmen muss ein Anliegen haben, aus dem sich das Ziel ableitet. Dieses ba­siert auf der Analyse des Marktes und der Erarbeitung des Produkts, dessen Umsetzung und des Vertriebs, um auf dem Markt erfolgreich tätig zu sein. Dabei sind alle Faktoren gleichermaßen wichtig, das heißt Akquise, Bearbeitung und Vertrieb.
  • Um das Unternehmen erfolgreich zu gestalten, ist eine Infrastruktur erforderlich, in der sich alle Mitarbeiter der unternehmerischen Zielsetzung öffnen und bereit sind, sich bei der Bewältigung der Aufgaben wechselseitig zu unterstützen, einander ins Spiel zu brin­gen und nicht nur das eigene Handeln, sondern die gemeinsame Wirkung im Hinblick auf das Unternehmensziel stets im Auge zu behalten.
  • Zur Unternehmenskultur gehören wesentlich Faktoren, die die Marktgeltung des Unter­nehmens stärken, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme im Einzelfall nicht sofort, sondern nur perspektiv umsatzrelevant ist.
  • Ein Unternehmen soll langfristig gewinnorientiert ausgerichtet sein und dabei genau die Entwicklungen im Marktgeschehen beobachten.
  • Für ein Unternehmen ist nicht maßgeblich, wer eine Rechnung unterschreibt, sondern die Komplexität der Gewinnfeststellung unter Gewichtung sämtlicher Faktoren, ange­fangen von Kundenbindung, Akquise, Verarbeitung und Vertrieb. Eine monokausale individualisierte Betrachtung des Beitrags einzelner Mitarbeiter verträgt sich nicht mit einer Unternehmenskultur; statt IQ WeQ.
  • Neben der Betrachtung des Gewinns ist für die Stärkung eines Unternehmens die Kos­tenanalyse und die Optimierung in der Kostenvermeidung von entscheidender Bedeu­tung. Dazu zählen auch sämtliche Investitionen, die stets in Übereinstimmung mit dem Vermögensstatus des Unternehmens, seinen kurzfristigen und längerfristigen Perspek­tiven gesehen werden müssen und keineswegs die Liquidität des Unternehmens wesent­lich einschränken dürfen.
  • Die Gewinnverteilung innerhalb eines Unternehmens kann bezogen auf das Unterneh­mensziel und der Schritte, die zur Verwirklichung erforderlich sind, nur einheitlich ge­sehen werden. Besondere Leistungen können daneben mittels Tantiemen berücksichtigt werden.
  • Nur, wenn in einem Unternehmen das sogenannte „Musketier-Prinzip“ statt „Sandkas­ten-Prinzip“ herrscht und alle füreinander eintreten, kann das Unternehmen gelingen.
  • Handschlag – wir handeln gemeinsam

Kooperation statt Konfrontation, Geiz, Neid, Gegnerschaft

Es ist noch nicht lange her, dass Nachbarn und Freunde einander beigestanden haben, ob bei einer Geburt oder beim Bau eines Hauses. Im persönlichen Bereich gab es fast keine Tätigkeit, bei der ein Mensch, soweit er auf Hilfe angewiesen war, nicht damit rechnen konnte. Werk­zeuge wurde ausgeliehen und Ratschläge erteilt. Im Zuge der Vereinzelung und Entwicklung des Konkurrenzdenkens ist die Bereitschaft, füreinander einzustehen und zu helfen zurückge­gangen und einem marktorientierten Leistungsaustausch gewichen.

Wir wollen aufzeigen, wie kooperatives Handeln persönlichen Mehrwert und auch gesellschaft­lichen Mehrwert erzeugt. Das stärkt die Selbstverantwortung und Verantwortung der anderen Menschen. Wir setzen das Projekt um durch Identifikation geeigneter Paten in sozialen Brenn­punkten durch Ausstattung mit Hilfsmateralien unter Einbringung in ein Kooperationsnetz­werk.

  • Wohnen – eine Herausforderung für uns alle

Alles, was wir zu tun vermögen, ist von Menschen für Menschen. Eine menschliche Gemein­schaft ist kein Zweckbündnis, sondern bestimmt sich nach ihrer Bereitschaft, grundsätzliche Verabredungen nicht nur zu beschreiben, sondern auch zu leben.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, so heißt es in Artikel 1 des Grundgesetzes. An dieser Aussage haben nicht nur die Verfasser des Grundgesetzes, sondern wir alle mitgeschrieben, da dies unsere feste immanente Überzeugung ist. Wir sind nicht alle gleich, verfügen nicht über die gleichen Möglichkeiten, Chancen und Fähigkeiten, haben weder das gleiche Einkommen noch die gleichen sozialen Voraussetzungen, aber beanspruchen nicht nur von anderen, dass unsere Würde geachtet wird, sondern haben uns selbst verpflichtet, die Würde jedes einzelnen Menschen in der Gemeinschaft zu achten und deren Anerkennung zu fördern.

Dies vorausgeschickt, Folgendes:

  • Wie Essen und Trinken ist auch zu Wohnen ein Menschenrecht. Die Würde des Men­schen erfordert eine eigene Sphäre des Gestaltens und Nutzens unter freiheitlichem Aus­schluss anderer aus dieser privaten Sphäre.
  • Es gibt nicht den Wohn- oder Nutzungsraum als feststehende Tatsache, sondern jeder Raum ist bedarfsgerecht anders. Dies spiegelt sich nicht nur in seiner Nutzung wider, sondern wird auch vom Mieter selbst bestimmt, so dass dessen maßgebliche Kriterien zu beachten sind. Diese sind altersbedingt, geschlechtsbedingt, milieubedingt, sprach­bedingt, gruppenzugehörigkeitsbedingt, arbeitsbedingt, gesundheitsbedingt, dabei von vorübergehender Natur oder mit allen Abweichungen im Detail auch auf Dauer ange­legt.
  • Die Vorhaltung eines adäquaten Wohnraums berücksichtigt neben individuellen Her­ausforderungen auch solche, die gruppenspezifisch sind, zum Beispiel bei Familien, Studenten und vorübergehend Beschäftigten an einem Aufenthaltsort.
  • Das angestrebte Nutzungsverhalten berücksichtigt unterschiedliche Wohnformen, seien diese kooperativ, situativ, singulär und quartierbezogen.
  • Abhängig von den jeweiligen Lebensbezügen durch Arbeit, Familie, Ausbildung etc. gestalten sich die Wohnerwartungen von Menschen unterschiedlich in Stadt, Land und allen regionalen Mischformen.
  • Eine Wohnraumgewährungspflicht ist aus Artikel 1 des Grundgesetzes abzuleiten und entspricht unserer grundsätzlichen gemeinschaftlichen Verabredung, die durch Staat, Gesellschaft und Wirtschaft als Verfassungsgebot umzusetzen ist. Alle Bestimmungen des Grundgesetzes enthalten Abwehransprüche des Einzelnen gegen den Staat, weisen aber auch verpflichtenden Charakter auf und einen Orientierungsrahmen für unsere Ge­sellschaft in Anmahnung eines gemeinsamen Contrat Social des Inhalts, dass Grund und Boden, Eigentum und die Verfügung über Produktionsmittel uns verpflichtet, nicht nur die Ergebnisse zum eigenen Wohl, sondern auch zum Wohl aller Menschen unserer Ge­meinschaft einzusetzen. Dies ist ein Verfassungsgebot und schließt selbstverständlich nicht nur Vermieter, sondern auch Mieter mit ein. Auch sie sind aufgrund der Rechts­gewährung mit einem Erhaltungsauftrag und Schonung von Wohnraum im Zuge der Nutzung verpflichtet. Vermieter und Mieter gehören derselben Verantwortungsgemein­schaft an.
  • Die Umsetzung des Mietrechts kann auf unterschiedlichste Art und Weise gewährt wer­den. Alle bisherigen Modelle, regional, national und transnational müssen angeschaut, berücksichtigt und bewertet werden.

Dabei stellen sich auch folgende Fragen:

  • Was vermag die Wirtschaft bei der Gewährung von Wohnraum zu leisten?
  • Was vermag der Staat bei der Gewährung von Wohnraum zu leisten?
  • Was vermag der Einzelne bei der Gewährung von Wohnraum zu leisten?
  • Was vermag die Zivilgesellschaft bei der Gewährung von Wohnraum zu leisten?

Daran anzuknüpfen ist die Frage, auf welche Art und Weise die Beteiligten nicht nur aktiv werden können, sondern auch, ob ihr Handeln den gewünschten Erfolg hat.

  • Staatliches Handeln drückt sich in der Regel politisch durch die Setzung von Rahmen­bedingungen und Gesetzen aus, die geeignet sein können, die Schaffung von Wohnraum zu fördern, Anreize zu schaffen oder im Extremfall durch Eingriffe, wie Enteignungen oder enteignungsgleichen Eingriff dafür zu sorgen, dass Wohnraum geschaffen wird. Soweit der Staat, die öffentliche Hand, dabei nicht selbst als Unternehmer tätig wird, geschieht dies allerdings nur in der Form des Zugriffs auf vorhandenen Bestand und dessen Umverteilung und vermag eine adäquate Wohnversorgung der Menschen nicht zu gewährleisten.
  • Der Immobilienwirtschaft stehen verschiedene renditeorientierte Handlungsformen zur Verfügung, die mit Engagement einzelner Immobilienkaufleute beginnt, Genossen­schaften und andere Vertriebsformen mit einschließt und auch unterschiedli­che Ange­bote, wie Wohnungsleasing, Mietkauf und sonstige hybride Formen, zum Beispiel Mieterdarlehen und Wohnrente mit einschließen können.
  • Unter Berücksichtigung dessen, dass Wohnrecht ein Menschenrecht ist und daher die Gesellschaft gemeinnützig handelt, wenn sie Wohnraum gewährt, kann auch die phi­lanthropisch handelnde Zivilgesellschaft einen wesentlichen Beitrag bei der Bewälti­gung von Wohnproblemen leisten.
  • Dies geschieht durch gemeinnützige Einrichtungen, insbesondere Stiftungen, die durch die Errichtungen von Mehrfamilienhäusern, Wohnraum insbesondere für ein bestimm­tes Klientel schaffen, zum Beispiel für junge und alte Menschen, auch Familien und langfristig dafür sorgen, dass ein Nutzungsentgelt sozialadäquat ist und die Nutzer nicht überfordert.
  • Eine gemeinnützige Einrichtung kann dies leisten, wenn sie dazu in der Lage ist, beim Erwerb, beim Bau und bei der Bewirtschaftung Stiftungsmittel im Sinne einer Teilver­brauchsstiftung einzusetzen und in einer Anlagestrategie dafür sorgt, dass eine Finan­zierung zwar perspektiv ertragreich ist, aber nicht unmittelbar von Ertragsinteressen ab­hängt. Die so handelnde gemeinnützige Einrichtung berücksichtigt die Interessen der Stakeholder und ist nicht den Interessen etwaiger Shareholder verpflichtet, da diese nicht vorhanden sind.
  • In diesem Zusammenhang sind weitere Modelle denkbar, die auch Genossenschaften miteinschließen, die ideell und wirtschaftlich, ggf. auch gemeinnützig flexibel auf Nut­zeranforderungen reagieren können.
  • Alles Handeln bei der Wohnraumgewährung muss in die Mitverpflichtung des Mieters gestellt werden, sei es bei der Erhaltung und Pflege der Mietsache, als auch bei der Berücksichtigung seiner eigenen Möglichkeiten, sich bei Einsparungsmaßnahmen (z. B.  Energieeinsparung) und Erhaltung der Ordnung mit einzubringen.
  • Wohnraumgewährungsmaßnahmen gehen einher mit der Ausweisung von Grund und Boden zu Wohnzwecken, bedingter Bauverpflichtung, Entwicklung neuer Wohn- und Bebauungsformen, die flexibler gestaltet sind, Ausbildung von Menschen in Bauhand­werksberufen und deren Anerkennung, Nutzung des Einwanderungsgesetzes und schließlich in der Reduzierung von Mehrwertsteuer für die Durchführung von Bauvor­haben zur Wohnraumgewinnung.
  • Aus der Verantwortung der Menschen gegenüber anderen Menschen lässt sich die Lö­sung des Wohnraumproblems ableiten, zum Beispiel an der Auflage von Modellen, wie die Schaffung einer Generationenbank, einer veränderten Einschätzung unserer Gesell­schaft, die nicht mehr auf die Familiensicherung durch Erbschaften angewiesen ist. Ein Bewusstsein, gemeinsam handeln zu müssen, damit unsere Gemeinschaft nicht ausei­nanderfällt, ist dabei nicht nur hilfreich, sondern unumgänglich.
  • Wohnstiften

Wohnraum zu schaffen, zu unterhalten und anderen Menschen zu vermieten, stellt eine gemein­nützige Tätigkeit dar. Deshalb ist es naheliegend, dass Stifter entweder bereits bestehenden Wohnhäuser oder auch Grundstücke in eine Stiftung einbringen, um diese dann mit Mietshäu­sern zu bebauen. Stiftungen, wie auch andere gemeinnützige Einrichtungen können dafür ei­gene Wohnungsprojekte umsetzen, da sie nicht nur Renditeerwartungen verfolgen. Abgesehen von bereits bestehenden steuerlichen Vorteilen für Stiftungen sollte auch der gesamte Erwerbs-, ggf. Bebauungs- und Unterhaltungsvorgang steuerliche privilegiert sein. Stiftungen ist es nicht verwehrt, einen Teil des in die Stiftung eingebrachten Vermögens zu verbrauchen und somit für die Erhaltung und den Ausbau eines Mietobjektes zu sorgen. Nicht nur bei einer Vermö­genseinbringung von Mietgrundstücken in Stiftungen von Todes wegen, sondern auch generell bei der Leistung unter Lebenden, sollte eine umfassende Steuerbefreiung greifen. Bei der Ein­bringung kommunaler Wohngrundstücke in eine Stiftung stellen sich schon derzeit kaum steu­erlichen Probleme. Stets aber sollte auch bei kommunalem Wohneigentum ein Stiftungsmodell gewählt werden, dass sich an einer Stiftung bürgerlichen Rechts orientiert und auf Dauer dafür sorgt, dass nicht das politische Interesse der Einflussnahme den Vorrang vor einer verantwort­lichen Stiftungsführung hat. Abgesehen von steuerlichen Privilegierungen auf Seiten des Stif­ters können dieser und auch etwaige Mitstifter Aufgaben in der Stiftung gegen eine entspre­chende Vergütung übernehmen. Es ist sogar denkbar, den Stifter und seine Angehörigen aus den Stiftungserträgen zu begünstigen. Die Kontrolle des Stiftungsvorstands erfolgt durch einen satzungsgemäß eingerichteten Stiftungsrat, der gemeinsam mit dem Vorstand dafür sorgt, dass die für die Prüfung zuständige Stiftungsaufsicht und das zuständige Finanzamt für Körperschaf­ten geeignete Prüfunterlagen erhalten. Stiftungen gewährleisten ab­solute Transparenz und kön­nen auch weitere Geldgeber veranlassen, als Zustifter, als Spender oder Darlehensgeber eigene steuerliche Vorteile zu verfolgen und Vermögen vernünftig anzulegen.

Schließlich ist es denkbar, auch Mieter steuerlich zu privilegieren, indem ein Teil der Miete als Spende qualifiziert wird. Dies gilt auch für Renovierungsarbeiten in der Wohnung oder sonstige Tätigkeit innerhalb der Wohngemeinschaft, für die dann jeweils Spendenbescheinigungen aus­gestellt werden könnten. Dies schafft Mieterbindung und Verantwortung für das gemeinsame Projekt.

Die Entwicklung stiftungsorientierter Wohnformen ermöglicht auch die Differenzierung zwi­schen aufgefächerten spezifischen Anforderungen, wie zum Beispiel altersgerechtem Wohnen, gemeinschaftlichem Wohnen und familienfreundlichem Wohnen.

Dort, wo gemeinschaftliches Wohnen im Vordergrund steht, wäre zu bedenken, ob die von den einzelnen Mietern geleisteten finanziellen Beiträge nicht ebenfalls steuerlich privilegiert wer­den könnten mit der Maßgabe, dass bei Ausscheiden eines Mieters aus der Gemeinschaft oder Auflösung der Gemeinschaft ähnlich wie bei der gemeinnützigen GmbH der Anteil nicht zu­rückgezahlt, sondern einem satzungsgemäß definierten gemeinnützigen Zweck zugeführt wird. Dies könnte auch gegen die Gewährung eines Vorteils erfolgen, d. h. zum Beispiel die Erhal­tung eines Anspruchs auf Pflegeeinsätze bei Gebrechlichkeit oder im Alter, Vergabe von Bil­dungsgutscheinen etc.

Schließlich erlaubt dieses Modell Investoren, sich steuerwirksam mit Spenden durch Zustiftun­gen zu beteiligen und auch als nicht unmittelbar Betroffene an der Umsetzung eines gesamtge­sellschaftlichen Projekts mitzuwirken.

Kurz und knapp:

Stakeholder value first, share holder value second.

  • Wohnstiftung

Umsetzungsvorschlag

Damit das Modell Wohnstiftung umgesetzt werden kann, bedarf es einer konzeptionellen Dar­stellung derjenigen Maßnahmen, die erforderlich sein könnten, um den angestrebten Zweck zu verwirklichen. Dabei ist sowohl der Ankauf von Grundstücken, Wohn- und Teileigentum sowie der Erwerb von grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurecht und dessen Vergabe, zu beden­ken. Um das Vorhaben umzusetzen, wird die Stiftung sowohl Fremddarlehen als auch Mieter­darlehen in Anspruch nehmen wollen. Die Darlehensgewährung ist so abzusichern, dass dem Darlehensgeber das zur Verfügung gestellte Kapital vertragsgemäß zurückgewährt wird, wobei Zinsen – soweit sie deren Marktüblichkeit nicht wesentlich überscheiten – steuerwirksam für den Darlehensgeber zu berücksichtigen sind. Die steuerlichen Vorteile dürften für Darlehens­geber durchaus interessant sein.

Der Mittelzufluss für den Ausbau und Erhalt von Grundstücken und Wohnraum lässt sich auch durch Gruppen- und Bürgerstiftungen realisieren, wobei jeder einzelne Stifter durch die von ihm geleistete Zustiftung bzw. Spende nicht nur erhebliche steuerliche Vorteile erfährt, sondern auch weitere eigene und gemeinsame Ziele bei der Umsetzung des Vorhabenplans realisiert werden können. Umsetzung, Ankauf, Ausbau und Erhaltung von Grundstücken erfolgen dabei in der Form einer Teilverbrauchsstiftung, wobei die Stifter auch organisatorisch beratend und mitgestaltend in einem Kuratorium mit eingebunden werden sollten.

Denkbar ist auch, dass sich zunächst zu einer Stiftung eine Erwerbsgemeinschaft (z. B. Fonds) bildet mit dem Ziel der Einbringung von Grundstücken in Stiftungen, Schaffung von Erbbau­rechten an diesen Grundstücken und Weitervergabe an wirtschaftlich operierende Projektträger mit weitreichenden Auflagen, die beachtet werden müssen, um einen Heimfallanspruch seitens der Stiftung auszulösen. Die Stiftung selbst hat damit Steuerungsmöglichkeiten und erhält zu­dem Einnahmen in der Form einer Erbpacht, die zur Zweckverwirklichung und zur Rückfüh­rung von Fremddarlehen eingesetzt werden kann.

Weitere Möglichkeiten bieten sich durch die Schaffung einer Generationenbank im Rahmen der Stiftungserrichtung, wobei durch aktives Tun auf verschiedenen Gebieten, zum Beispiel im Pflegebereich, Ansparungen realisiert werden können, die durch Mietrechte kompensiert wer­den. Gleiches gilt für aktive Ausbauleistungen, Zurverfügungstellung von Materialien, Betreu­ungsaufgaben jedweder Art.

Mietsubventionen erfahren bei diesem Modell steuerliche Berücksichtigung sowie auch sämt­liche Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten und zwar auch dann, wenn sie nicht nur der Erhaltung und Gestaltung eigener Mieträume dienen.

Systemisch ist die Einbindung aller Stakeholder in das Mietprojekt vorgesehen, also aller Mie­ter, deren Nachbarn, Tätige sowie Begünstigte. Ein Partizipationsmodell, das abgesehen von steuerlichen Vorteilen und Sicherheitsgewährung keine weiteren Renditeerwartungen zulässt, widersteht Anspruchsverhalten und Skepsis und ist in der Lage, aufgrund der gewonnenen Ver­fügungsmacht positive Gestaltungskräfte freizusetzen. Es besteht die Möglichkeit, dass das phi­lanthropische Beispiel Einfluss auf die gemeinwohlorientierte Ökonomie nimmt, wirtschaftli­chen mit sozialem Erfolg verbindet und sich prozessual einordnet in die gesamtgesellschaftli­chen Prozesse, die künftig stärker auch in der „Sharing Economy“ bestimmt werden. Entschei­dend sind nicht die persönlichen Vorteile, sondern die gesellschaftliche Rendite, an der alle partizipieren.

  • Aspekt Wohnstiften

Mieterbeteiligung

Bei der Umsetzung des Stiftungsprojekts können Mieter Kuratoriumsmitglieder auf Zeit sein. Ihre Zugehörigkeit erlischt mit der Beendigung des Mietverhältnisses.

Die Mieter schließen eine Vereinbarung mit der Stiftung, die Folgendes beinhaltet:

Die Mieter verpflichten sich zur Erhaltung und Pflege der Wohnung sowie der Gemeinschafts­flächen entsprechend einer von der Stiftung zu erlassenden Satzung, die nach Ablauf von 4 Jahren überprüft und angepasst wird.

10 % der an die Stiftung zu zahlende Nettokaltmiete wird von dieser als Spende anerkannt und bezogen auf den jeweiligen Mietzeitraum, jedoch spätestens zum Ende eines jeden Kalender­jahres mittels Spendenbescheinigung bestätigt.

In gleicher Weise werden im Fall verabredeter und von einem unabhängigen Sachverständigen geprüfte Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einschließlich Reparaturarbeiten in der Wohnung sowie Renovierungsarbeiten als Sachspenden gewertet und hierüber dem Mie­ter auf Wunsch ebenfalls eine Spendenbescheinigung erteilt.

Möglich ist auch Folgendes:

Auf Vorschlag des Vorstands beschließt der Aufsichtsrat Anlagen und Vergaberichtlinien, die als Ausführungskriterien bei der Verwirklichung des Stiftungszwecks maßgeblich sind. Es ist vorgesehen, dass die Stiftung zwecks Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben einen ex­ternen Dienstleister, der nicht gemeinnützig sein muss, beauftragt.

  • Entwicklung des Wohnungsbaus unter Einschaltung/Nutzung erbbaurechtlicher In­strumente durch Stiftungen
  • Die steuerbegünstigte Einbringung von Kapital in eine Stiftung zum Zwecke des Er­werbs von Grundstücken bereitet einerseits die Kapitalanlage vor, andererseits schafft sie die Voraussetzung für eine auf den Erfolg fokussierte Schaffung gemeinnützigen Wohnraums.
  • Die Erbringung des Stiftungskapitals und/oder die Einbringung bereits vorhandener Grundstücke kann durch Einzelpersonen, eine Mehrheit von Bürgern, Gruppen oder Unternehmen und Vereine erfolgen mit entsprechenden steuerprivilegierten Folgen und Zweckverfolgungsabreden.
  • Hinzutreten können neben den vorgenannten Stiftern auch „Stifter auf Zeit“ oder „Spen­der auf Zeit“, die das Stiftungskapital durch ihre Zuwendungen erbringen, aber auf Er­träge daraus verzichten, sozusagen als Darlehen. Der Verzicht auf übliche Zin­sen wird diesen Stiftern als Spende verbucht.
  • Die Einbringung des Grundstücks als Stiftungskapital bzw. der Erwerb des Grund­stücks durch die Stiftung erfolgt steuerbefreit und sollte auch künftig nicht grundsteu­erbelastet sein.
  • An dem im Stiftungsvermögen befindlichen Grundstück wird ggf. das Erbbaurecht be­gründet, und zwar entweder mit einer weiteren Stiftung als Erbbauberechtigter, ei­ner gemeinnützigen Gesellschaft oder einem sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen, des­sen Gesellschafter auch die Stiftung sein kann.
  • In der Vereinbarung zwischen der Stiftung als Grundstückseigentümer und dem Erb­bauberechtigten werden neben der Bemessung des Erbbauzinses auch die Dauer des Rechts sowie die Bau- und Nutzungskriterien im Einzelnen geregelt. Das Letztere kann auch die Festlegung umfassen, an wen, zu welchem Mietzins vermietet wird und welche sozialen Maßnahmen zudem unbedingt umgesetzt werden müssen.

Bei Nichteinhaltung der im Einzelnen auszuhandelnden Bestimmungen droht dem Erb­bauberechtigten der Heimfallanspruch des Grundstückseigentümers. Durch die vielfäl­tigen Bindungsmöglichkeiten werden Spekulationen sowohl der Stiftung als Grund­stückseigentümerin als auch des Erbbauberechtigten ausgehebelt. Die Stiftung einer­seits und das erbbauberechtigte Unternehmen andererseits sind sowohl der inter­nen Kontrolle als auch der Kontrolle durch die Aufsichtsorgane unterstellt.

  • Bei der Bauerrichtung können Baudarlehen bei gemeinnützigen Erbbauberechtigten steuerlich privilegiert sein. Zudem sind Leistungen, die Architekten, bauausführende Firmen etc. erbringen als Sachspenden ganz oder teilweise absetzbar. Gleiches gilt für Instandsetzungen und Instandhaltungsmaßnahmen am Grundstück und Schaffung so­zi­aler Einrichtungen im Zusammenhang mit der Bauverwirklichung, z. B. Kindergär­ten etc.
  • Im Verhältnis des Erbbauberechtigten als Vermieter zum Mieter der einzelnen Woh­nungen könnte bei sozialen Unternehmen die Mietzinsprivilegierung gelten und zwar einerseits durch Zuschussmaßnahmen des Grundstückseigentümers bei der Zweckver­wirklichung oder auch beim Erbbauberechtigten selbst, soweit er eine Stiftung ist. Sach­leistungen, die der Mieter erbringt, also auch Modernisierungsmaßnahmen, könn­ten sich für ihn steuerlich günstig auswirken. Ein wechselseitiges Geben stärkt die so­ziale Verantwortung zwischen Vermieter und Mieter und beweist Good Governance der be­teiligten Unternehmen.
  • Selbstverständlich sollen und müssen sämtliche aktiven Stakeholder entsprechend ih­rer Rolle und ihres Engagements auch angemessen und üblich entlohnt werden. Ge­mein­nützigkeit bedeutet nicht Entsagung oder Verlust von Wirtschaftlichkeit, sondern im Gegenteil deren Stärkung, und zwar auch unter ethischen und gemeinwohl­orien­tierten Gesichtspunkten.
  • Impuls

Im Zuge der Klärung grundsätzlicher Bedürfnisse schaffen wir ein umfassendes Verständnis zu unserem Leben auch unter dem Gesichtspunkt

  • der Klimafolgenabschätzung
  • des Umweltschutzes
  • der Lebensmittelwahrung
  • der Müllvermeidung bzw. Mülleinschränkung
  • der Energieeffizienz und Ressourceneinsparung.

Die Komplexität und inneren Zusammenhänge aller Gesellschafts-, Natur und menschheitsbe­deutenden Fragen veranlassen uns, die Zusammenhänge zu verdeutlichen, um angstbefreit neue Möglichkeiten zu erproben, die Zuversicht und Tatkraft stärken. Zu den physischen Strukturen des Lebens gehören auch die psychischen und kognitiven Bedürfnisse. Jede Eindimensionalität leugnet deren komplexe Faszination.

Um ein Beispiel zu nennen:

Bei der Errichtung eines Mehrfamilienhauses sind nicht nur die hinlänglich bekannten bau­rechtlichen, bauausführenden und finanziellen Anforderungen zu klären, sondern Fragen der Umweltverträglichkeit zum Beispiel bei der Gestaltung als Passivhaus. Die Lebensdauer des Baues, die Emissionswerte während der Bauausführung und im Zuge des Nutzungsverhältnis­ses, die Gesundheit der künftigen Nutzer, deren subjektiven Anforderungen an ihren Wohn­raum unter energetischen und praktischen Gesichtspunkten, das Raumklima, das typische Or­ganisationsverhalten der Bewohner dieses Miethauses, die Infrastruktur nebst Verkehrsanbin­dung, Fragen der kurzen Wege, insbesondere zu Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen, das Freizeitverhalten, Lärmschutz, Regeneration, Ausstattungsmerkmale der Mieträume insbe­sondere unter dem Gesichtspunkt der Langlebigkeit, der Reparaturfähigkeit, des Recyclings, der Müllvermeidung, der Resteverwertung, der Lebensmittelrettung und Mehrfachverwendung von Gegenständen. Hinzu kommen jeweils noch spezifische Anforderungen, wie zum Beispiel Altenpflege, Generationenbegegnungen und Familienzentren.

Für jeden Nutzer muss ein spezifischer Nutzen erreichbar sein. Wohnen ist dabei nicht nur ein Menschenrecht, sondern auch eine der wichtigsten Lebensverwirklichungsformen überhaupt.

Wohnraum zu schaffen und Wohnraum zu erhalten, bringt zufriedene Mieter und Nutzer her­vor, ermöglicht vielfältige Tätigkeits- und Verrichtungsformen, belebt die Kreativität und Wirt­schaft und ist umfassend kommunikativ und gemeinwohlorientiert.

  • Aufbruch: Mach mit!

In einer seiner berühmten Ansprachen mahnte uns der frühere Präsident der Vereinigten Staaten J. F. Kennedy: „Frage nicht, was dein Land für dich tun kann, sondern frage, was du für dein Land tun kannst.“ Das Land steht dabei für alles, unsere Nachbarschaft, unsere Gemeinde, den Staat, den Kontinent und die ganze Welt.

Was sollen wir tun, wenn uns dieser Aufruf erreicht? Wir sollten tun, was wir können. Wir können nicht alles, allein schon gar nicht, aber zusammen sehr viel. Wir können so handeln, dass es uns selbst gut tut und von anderen Menschen Schaden abwendet.

Wenn wir uns so angesprochen fühlen und zustimmen, vermögen unsere Gestaltungsmöglich­keiten auf vielen Gebieten zu wirken. Dies geschieht mit dem Ziel, die Lebensgrundlagen nicht nur für uns, sondern für alle Lebewesen und Pflanzen auf diesem Planeten zu erhalten. Unsere Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei unterschiedlichsten Bereichen zuzuordnen, wirken aber zusammen und schaffen erfahrungsbasierte Ergebnisse, die sicher nicht sofort, aber verlässlich erkennbar werden.

Zu den Maßnahmen, die nicht nur der Staat, sondern wir selbst in Angriff nehmen könnten, gehören:

  • Die Vermeidung der Verschwendung von Lebensmitteln u. a. dadurch, dass wir bedarfs­gerecht einkaufen, Lagerhaltung vermeiden und auch die Eigenversorgung vom Garten und Balkon in unsere Beschaffung mit einbeziehen. Wenn wir bedenken, dass Lebens­mittel ein so kostbares Gut sind, verführen uns nicht die Billigpreise, sondern der ener­getische Gewinn, den wir aus Lebensmitteln beziehen können.
  • Die Müllvermeidung: Die Lebensmittelverschwendung und Müllvermeidung haben mit­einander zu tun. Lebensmittel, die nicht genutzt, sondern weggeworfen werden, ha­ben nicht nur ihren natürlichen energetischen Sinn verloren, sondern sie belasten auch un­seren Planeten mehrfach. Dies zum einen dadurch, dass sie unter Einsatz zum Bei­spiel von Düngemitteln und Wasser entstehen, aber auch durch Logistik und lange Transport­wege bis hin zur Verkaufsstelle. Jedes Brot, jede Banane, jeder Fisch, kurzum alles, was wir wegwerfen, stellt eine vermeidbare Belastung unseres Ökosystems dar. Vieles lässt sich über Mülltrennung aussondern. Abfälle lassen sich im biologischen Bereich weit­gehendst vermeiden und für Mehrfachverwendung von Dingen sollte ge­sorgt werden.
  • Die Mehrfachverwendung von Gegenständen, ggf. auch im Kreis von Freunden und Nachbarn oder unbekannten Dritten entspricht der Nutzungslogik. Die Gegenstände, deren Sinn Tätigkeit ist, sollten bewegt werden, ob dies Autos, Fahrräder oder auch Bohrmaschinen sind. Dass Menschen Dinge verwahren, die sie nur gelegentlich nutzen, widerspricht deren Sinn. Es ist stattdessen leicht, sich zu Nutzergruppen zusammenzu­finden oder Plattformen zu nutzen, wie dies auch schon geschieht.
  • Es ist sinnvoll, nur Gegenstände zu kaufen, die wir benötigen und der Versuchung zu widerstehen, Dinge zu kaufen, die wir nur haben wollen. Wir wollen oft viele Gegen­stände, weil wir es uns leisten können, weil uns das Kaufen befriedigt, uns belohnt, uns Abwechslung und Verfügbarkeit erlaubt. Dabei empfinden wir Gegenstände auch gele­gentlich als Belastung und wissen von der herrlichen Freiheit, die dann eintritt, wenn wir überflüssige Gegenstände wieder losgeworden sind. Bei erforderlicher und zweck­gerichteter Nutzung von Gegenständen und deren Verbrauch auf diese Art und Weise entlasten wir nicht nur den Planeten und uns von den Klimafolgen, sondern stärken auch unsere Ertragskraft.
  • Aus unterschiedlichen Gründen reisen wir durch die Welt, suchen Erholung oder sind beruflich unterwegs. Wahre Erholung findet der Mensch in der Regel eher im regionalen Bereich, als in fernen Ländern. Wenn es aber um Erlebnisse, Abenteuer und berufliche Herausforderungen geht, sind auch Fernreisen per Flugzeug unvermeidlich. Nicht das schlechte Gewissen, sondern die Verantwortung gegenüber anderen Menschen sollte uns dann veranlassen, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, um dadurch aktiv an der Kom­pensation mitzuwirken.
  • Soweit jemand ein Haus hat, hat er meist auch einen Garten. Besondere Pflege erfährt dabei der Rasen, wird gemäht und gedüngt, ohne allerdings irgendeinen Nutzen zu ent­falten. Das können wir ändern. Es muss ja nicht der gesamte Rasen sein, aber Teile davon eigenen sich hervorragend als Wiesen und laden Bienen, Schmetterlinge und an­dere Kleintiere ein, sich dort die für sie wichtige Nahrung zu beschaffen. Die Erhaltung unserer Arten ist auf diesem Wege leicht zu fördern und jede Wiese, die zum Beispiel nur 4 Mal im Jahr gemäht wird, bietet Entdeckungsfreuden ungeahnter Art. Im Übrigen eignet sich auch jeder Ziergarten zum Gartenanbau, die Schrebergärten machen dies vor.
  • Vor allen Dingen im Sommer sind das Grillen und offenes Feuer sehr beliebt. Darauf muss man natürlich nicht umfassend verzichten, aber dennoch bedenken, dass meist nicht das beste Fleisch auf dem Grill liegt und oft der Eindruck und das soziale Moment des Grillens mehr Genuss verschaffen, als der Verzehr des Grillguts selbst. Weniger ist oft mehr und vor allem die Stimmung schafft das Ereignis.
  • Es gehört nicht nur, aber auch zum Tierverständnis, den Fleischkonsum derentwegen, aber auch zum Schutz unserer Umwelt einzuschränken. Wir benötigen den exzessiven Fleischkonsum nicht, selbst dann, wenn die Preise so verlockend erscheinen. Die kurzen Haltbarkeitsdaten von Fleisch- und Wurstwaren lassen hier leider die Müllvermeidung und auch die Vermeidung des Verschwendens von Lebensmitteln nur eingeschränkt zu. Die Ausgewogenheit in der Ernährung schafft nicht nur körperliches Wohlbefinden, sondern eine erhebliche ökologische Entlastung unseres Planeten.
  • Für sich selbst zu kochen und auch für andere und dabei auf vorgefertigte Mahlzeiten zu verzichten, ist erheblich preiswerter, natürlicher und schafft in Familien und unter Freunden viel Vergnügen. Das Kochen – auch ohne Rezept – ist derart einfach, dass nach kurzer Eingewöhnung außerordentlich schmackhafte Produkte entstehen.
  • Wenn wir uns bewegen und nicht nur bewegt werden, erhalten wir uns die Vorausset­zungen für ein gesundes Leben.

Wenn wir umdenken und dabei auf eingeübte Gewohnheiten verzichten, schaffen wir uns Frei­heit. Eine Freiheit, die für Kreativität, Familie, Freunde und die Schaffung neuer persönlicher, gesellschaftlicher und beruflicher Herausforderungen genutzt werden könnte.

Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass durch Umdenken und Verzicht ein Verlust unserer Gestal­tungsmöglichkeiten im privaten, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld einhergehe. Wir haben bereits die Erfahrung gemacht, dass Veränderungen neue Chancen eröffnen, zusätz­liche Betätigungsfelder definieren und unsere Gewinnchancen stärken. So können wir gelassen in die Zukunft schauen, weil wir selbstbewusst und initiativ Veränderungen vorantreiben. Un­sere Neugier wird dabei nie voll befriedigt. Wir können aber den Preis für umweltschädliches Verhalten durch unsere Neugier etwas reduzieren.

  • Fazit

Es kann ein Ruck durch Deutschland gehen und gelingen, von dem Roman Herzog in seiner berühmten Adlon-Rede 1997 sprach. Wir sollten insgesamt unsere Trägheit überwinden, unsere Pflicht gegenüber uns selbst und der Gemeinschaft erkennen und umsetzen, was möglich ist, was gelingen kann und dabei Zuversicht und Freude haben.

Der Wille, für uns und andere etwas zu tun, beides zusammen ist Sinn unseres wunderbaren Lebens.


[1] Bei Nennung von Personen sind m/w/d gemeint.

„Vorsprung“ – Ich lerne für mein Leben gern.

Meine Eltern haben mich auf mein Leben neugierig gemacht. Sie haben mit mir gesungen und mir aus ihrem Leben erzählt. Das haben auch andere Menschen getan. Ich habe zu Hause und im Kindergarten viel gelernt, aber manchmal hatte ich keinen Bock und fand den Unterricht langweilig…

Das, was viele Kinder so oder so ausdrücken könnten: stimmt! Viele Kinder fühlen sich unterfordert oder schalten ab und fühlen sich dann überfordert, wenn es zur Sache geht, d. h. sich etwas vor einer Prüfung einprägen müssen. Da setzt unser Projekt an, und zwar Angebote an Jugendliche zu unterbreiten, die einen „Flow“ auslösen und den Schüler glücklich machen. Das ist wie bei der amerikanischen Märchengeschichte von Jonny Appleseed, den alle verspotten, der aber dann Apfelbaumsetzlinge in die Hand nimmt, diese pflanzt und lernt, mit den Früchten andere zu beeindrucken. Jeder Mensch, jeder Schüler ist leistungsbereit. Er will etwas Richtiges machen und wir helfen dabei. Wir helfen durch Anleitung und Identifizierung passender Projekte, die Schüler ermuntern, ihren Weg zu gehen. Um dies zu erreichen, fördern wir Patenschaftsprogramme und Nachhilfe in den klassischen Unterrichtsbereichen, aber auch in den Bereichen Integration, Inklusion und Kooperation.

Der Unterforderung von Schülern zu begegnen, ist nicht nur ein inhaltlicher, sondern vor allem auch ein methodischer Prozess. Wie ermögliche ich es jedem einzelnen Schüler herauszufinden, was er selbst für Qualitäten hat und aus den vorhandenen Angeboten und Möglichkeiten diejenigen zu erkennen und auszuwählen, die zu ihm passen und Grundlage sein können, für eine sich daraus ableitende positive Entwicklung auch in schulischen Fächern, die der Schüler gerade eben nicht gewählt hat.

Einleitung (invitation) und Zuwendung (dedication) sind Schlüsselworte dieses Prozesses, des gemeinsamen Findens der Bausteine einer erfolgreichen Schulkariere.

Die Umsetzung kann anfangs zumindest methodisch einfach sein. Der Schüler schreibt auf, was er gerne machen würde und wie er selbst glaubt, es umzusetzen können. Auch soll er seine Erfahrungen bei der Lösung ihn interessierender Probleme beschreiben. In Einzelgesprächen wird dann die Haltung des Schülers und seine Konzentration auf ein spezifisches Anliegen untersucht.

Im zweiten Schritt muss der Erfahrungsraum des Schülers erweitert werden, insbesondere durch die Möglichkeit, gleichaltrige Schüler in anderen Ländern mittels Schüleraustausch zu besuchen. Hierzu bieten sich viele Organisationen heute an, unter anderem AFS oder Rotary.

Um einen Schüler in der Ausbildung seiner Fähigkeiten zu fördern, reicht es nicht aus, auf seine Intelligenz und seinen Durchsetzungswillen zu bauen, sondern sein gesamtes soziales Umfeld, Familie, Freunde, Schule müssen mit einbezogen werden. Die Schaffung von Leistungsanreizen durch Vorbilder, Sportler, Musiker sollte positiv in die Entwicklung mit eingebaut werden.

Der Schüler muss begreifen, dass es sich lohnt, eine Idee, einen Gedanken, ein Projekt weiterzuverfolgen und zu einem guten Ende zu bringen.

Anerkennung und Belohnung sind dabei Ankerbegriffe für die Entwicklung des Leistungsgedankens hin zu einer auch selbstverantwortlichen Schul- und Weiterbildung. Für diese Schüler sind die magic days vorgesehen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Grenzenlos

Grenzen sind Herausforderungen, archaische Muster sind unser Ansporn. Grenzen überspringen, aber auch einzuhegen, uns abzugrenzen: Jeder soll seine Grenzen erkennen! Grenzen gegen Anderes und andere Menschen. Bedrohliches allemal oder was wir dafür halten. Abgrenzen, ausgrenzen, Grenzen respektieren und darauf pochen, dass Grenzen nicht überschritten werden. Aber auch grenzenlos spinnen.

Grenze ist ein Begriff, mit dem sich auch gut opportun umgehen lässt, da er händelbar ist, ohne dass eine Festlegung zwecknotwendig folgt. Grenzen überwinden und Grenzen ziehen, alles nach Bedarf und Zweckmäßigkeit. Aber auf der Grundlage welcher Ermächtigung? Jedem Einzelnen und allen können ich oder wir Grenzen ziehen, Barrikaden bauen oder Wälle errichten. Grenzen sind nach Bedarf verfügbar, selbstverständlich oder willkürlich. Grenzen weisen zu, schaffen ab, schaffen Einheitlichkeit, gebieten Schutz vor Fremden, geben Zeit, Raum, Dimension und Sicherheit. Alles ist doch endlich!

Lerne deine Grenzen kennen, springe über deine Grenzen, sei nicht begrenzt, gehe an deine Grenzen, aber gehe nicht über die Grenzen! Da ist jeder grenzenlos verloren, zwischen allen Grenzen, heimatlos. Grenzziehung schafft Orientierung. Jeder sollte/muss seine Grenzen kennen. Grenzenlos!

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Grenzwege

NiersbachHoeneßBeckenbauer … und viele andere mehr. Sie alle gehen bzw. gingen an die Grenzen ihrer rechtlichen und moralischen Belastbarkeit, oft nicht aus niedrigen, selbstsüchtigen Motiven heraus, sondern weil sie zu Grenzgängern gemacht wurden oder dies sein wollten. Bis an „seine“ Grenze zu gehen ist in unserer Gesellschaft eine Selbstverpflichtung jedes Erfolg suchenden Sportlers, Geschäftsmanns oder Künstlers. Das hat mit Anerkennung zu tun aber auch mit dem implizierten Scheitern, das jedem Grenzgänger Angst macht. Hoffentlich kommt nicht heraus, wie alles war.

Der Leistungsdruck ist enorm und wir, die Grenzgänger, sind zum eigenen Schutz zunächst temporär vergesslich. So setzen wir auf die Ahnungslosigkeit anderer. Es stimmt aber nicht. Alles kommt irgendwann an den Tag und Opfer ist der Verstrickte, zuweilen noch vor dem Täter.

Der Täter, der Abgasmanipulation an Autos zum Beispiel zu verantworten hat, forderte seine Mitarbeiter nicht auf, dies zu tun, sondern er verlangte einfach eine Maßnahme, die zwangsweise wegen fehlender Alternativen zur Manipulation führte. So haben sich auch in allen Unrechtsstaaten die Täter freizuwaschen versucht. Dies kann und darf aber nicht gelingen, wehret den Anfängen! Der Grenzgänger aus eigenem oder fremdem Antrieb ist eine Gefahr für sich und für uns, da das Entdecktwerden auch fremder Tat gesamtgesellschaftlich beschädigend wirken kann. Dabei ist zu denken an die hohen Verluste, auch Steuerverluste bei VW und die Skandalbelastungen rund um die FIFA und den Deutschen Fußballbund.

Aber alle, die die Gunst der Stunde zu einer Abrechnung mit Grenzgängern nutzen wollen, mögen in den eigenen Spiegel schauen und auch bedenken, dass Grenzgänger meist auch an Wundern mitwirken, wie dem deutschen Fußballsommermärchen. Über dies wird hier noch lange gesprochen, wenn von den Drahtziehern, Hintermännern und Grenzgängern kaum einer mehr bekannt ist.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Das Sein

Verwurzelt zu sein, seinen Platz zu haben, sich durchzusetzen und zu fügen, Nahrung aufzunehmen, zu wachsen und zu gedeihen – all dies bietet der Boden wie das jeweilige Habitat. Das versteht sich von selbst aufgrund vorhandener Möglichkeiten, unserer Bedürfnisse sowie deren Befriedigung.

Das Sein steht für jedes Zuhause, für Pflanzen, Menschen und Tiere – für Überwindung von Fremdsein durch Gemeinsamkeiten, Anpassung, Zurückhaltung und Wagnis. Das Sein ist kein statischer Zustand, sondern entsteht – ein Experiment der Natur – nicht zufällig, sondern sich selbst formend und geformt werdend durch alle verfügbaren Voraussetzungen und Umstände. Ein steter Prozess, aber auch beharrlich, um die Orientierung zu ermöglichen. Es gibt aber nicht das eine Sein, sondern etliche und vielfältige, abhängig von den jeweiligen Anforderungen.

Dieses Sein muss nicht konkret sein, Reibungen können bestehen, aber auch Ergänzung und Entwicklung und Bereicherung möglich werden. Das Sein sind Berge und Täler, Sprache und Gebräuche, Bücher und Anschauung – Wetter, Wasser, Boden und Mensch – alles ist heimatfähig, gestaltend und erlebend, versichernd und fremd. Die Heimat schützt das Sein.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Vererben

Wenn meist ältere Männer mich aufsuchen, um sich bezüglich der Gestaltung ihres Testaments von mir beraten zu lassen, erwarten sie häufig eine kostengünstige, steueroptimierte, rechtlich einwandfreie, möglichst Pflichtteilsansprüche ausschließende Regelung für ihr nachzulassendes Vermögen, und zwar von jetzt an bis in alle Ewigkeit. Diese soll ihnen zudem Gelegenheit lassen, selbst mit „kalter Hand“, also für die Zeit nach ihrem Tode, den Weg des Vermögens weiter zu steuern.

Wenn ich dann den Umfang des zu vererbenden Vermögens erfrage, will ich von meinem potentiellen Mandanten, also dem Erblasser, weiter erfahren, ob er sein Vermögen ererbt oder selbst erwirtschaftet habe. Dieser daraufhin: Selbstverständlich habe er nichts ererbt, sondern alles selbst erwirtschaftet! So verkündet der Erblasser in der Regel nicht ohne Stolz.

Nachdem dies geklärt ist, will ich wissen, was seine Familie macht. Er berichtet dann, dass es allen wirtschaftlich gut gehe, sie fast alle gut versorgt seien und einträgliche Berufe hätten. Nachdem ich über die Familie, also die Nachkommen des Erblassers, Hinreichendes in Erfahrung bringen konnte, stelle ich ihm die etwas simpel klingende, aber ihn doch stets verblüffende Frage, warum er sein Vermögen den Nachkommen denn überhaupt vererben wolle? Diese Frage erscheint den meisten Mandanten so ungewöhnlich, dass sie willens sind, mit mir ein grundsätzliches Gespräch über den Sinn des Vererbens zu führen.

Es geht um Sicherung kommender Generationen, Sicherung von Ausbildung, Pflege, Bedürftigkeit, Existenzsicherung, Chancengerechtigkeit, Start und Entwicklung von unternehmerischen Aktivitäten etc.. Das ist alles nachvollziehbar. Es geht aber auch um die Unterhaltsfürsorge bis zum Tode und über die Selbstversorgung hinaus, um die Probleme mit Erbengemeinschaften, Gerechtigkeit, Familiengesellschaften und Familienverfassungen. Dann wird es spannend. Erbrechtliche Beratungen lassen es zu, dem Erblasser selbst Gelegenheit zu geben, sein eigenes privates und berufliches Leben anzuschauen und daraus weitere Handlungsalternativen abzuleiten. Der Ballast des Nachlasses wird plötzlich offenbar. Diese Last tragen viele Erblasser selbst, haben oft nicht mit ihren potentiellen Erben gesprochen, wissen aber schon um die Gefahr des Streits unter den Kindern und Enkelkindern, also den Nachkommen bzw. ahnen diese Gefahr zumindest. Und dies ist die Wahrheit. In vielen Jahren meiner Berufstätigkeit habe ich kaum eine, zwar durch den Erbfall vermögend gewordene, aber nicht heillos zerstrittene Nachkommenschaft erlebt.

Gibt es Alternativen? Wo sind diese zu finden? Die meisten Menschen haben neben ihren geschäftlichen Anliegen doch auch solche, die sie eigentlich auch gern verfolgen würden oder verfolgt hätten, sich aber wegen des Aufwands nicht getraut haben, diese umzusetzen oder glauben – trotz aller inneren Vorbehalte – es gelte „Family first!“ Die meisten Menschen denken zudem, dass das Vererben ein unabdingbarer familiärer Prozess sei. Das trifft allerdings in keiner Weise zu. Jeder potentielle Erblasser kann selbst, natürlich unter Berücksichtigung potentieller Ausgleichspflichten unter dem Stichwort Pflichtteilsansprüche, seinen Nachlass auch an bestehende familienferne oder noch zu schaffende gemeinnützige oder nicht gemeinnützige Einrichtungen vererben, Stiftungen von Todes wegen errichten usw. Er kann so dafür sorgen, dass nachhaltig etwas geschaffen wird, was ihm zu Lebzeiten auch ein – zwar nicht erfülltes – aber wichtiges Anliegen war oder hätte sein können.

Er regelt dies nun also doch noch schenkungsweise mit „warmer Hand“, z. B. bei Gründung einer Stiftung. Wenn es erforderlich sein sollte, bleibt es ihm gleichwohl unbenommen, daneben auch die Familie zu berücksichtigen und/oder zu beteiligen, überhaupt umfassend gestaltend tätig sein, potentiell eine Stiftung zum Gesellschafter seines Unternehmens zu machen usw. Die anfangs so ungeheuer wichtigen steuerlichen Fragen verändern sich im Verlauf einer erbrechtlichen Beratung, ggf. kann die Gründung einer Stiftung und die Beteiligung der Familie daran, dazu führen, dass der für Zuwendungen eingesetzte Gradmesser der Gerechtigkeit familiär ungeprüft bleiben kann und die Nachkommen nach dem Tod des Erblassers neben seinem Bild auch noch eine Kerze zu seinen Ehren entzünden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Todesstunde

Mors certa – hora incerta. Alles Sterben ist menschlich. Dies ist eine Binsenweisheit, an der sich nicht nur Dichter, Philosophen und Überlebensstrategen abarbeiten, sondern, dies auch konkret jeder Mensch.

Wenn wir jung sind, sprechen wir, denken wir an die lange, sehr lange Zeit, die bis zu unserem Tode noch vor uns liegt. Der Tod ist nicht bedrohlich, er ist zwar als Zufall stets vorhanden, wird aber in der Regel nicht als eine konkrete Selbstgefährdung im Zusammenhang mit Alter und Körper angesehen. Und wie steht es mit alten Menschen? Da besteht auch Ungewissheit, gnädig soll der Tod schon sein, plötzlich ohne Fisimatenten, also ohne Krankheiten, lieber plötzlicher Hirntod als langes Siechtum.

Weil wir unseren Körper Zeit unseres Lebens allein auf der Funktionsebene kennen gelernt haben, misstrauen wir ihm, misstrauen uns, fremdeln mit allen Varianten der Erkrankung, machen ungern frühzeitig ahnende Bekanntschaften mit dem Tod vor seiner Endgültigkeit. Zur „richtigen“ Zeit soll er also dann schnell sein, schneller als unsere Gedanken, unsere Gefühle, unsere Schmerzen und unser Widerstand. Um der Ungewissheit zu entgehen, stürzen wir uns ins „offene Messer“, fallen in Kriegen, wollen den Tod kontrollieren, anstatt ihm ausgeliefert zu sein. Im Krieg zählt der Heldentod, Hölderlin wünschte sich nach Vollendung seines Gedichts ebenfalls den Vollendungstod. Aber wenn er uns gar zur falschen Zeit überrascht, uns zappeln lässt, uns durch längere drohende Krankheiten begleitet, uns seine Allmacht zeigt, dann ist er uns unheimlich.

Aber, wie steht es mit unserer Bereitschaft, der Ankunft des ungewissen Todes willkommend zu begegnen? Schwierig! Alles ist „wir“, unser Leben, unser Körper, unser Tod. Der Tod kommt in der Regel nicht sensenschwiegend von irgendwoher, sondern hält sich seit unserer Geburt in jeder Zelle unseres Körpers bereits auf, ein seinsimmanenter Abschaltmechanismus, klar zum Leidwesen unseres Bewusstseins und auch unserer Mitbewohner, der Mikroben, die sich tagaus tagein bemühen, die vielfältige Mechanik unserer Zellen am Laufen zu halten.

Ob sie auch von unserem Tod überrascht werden? Wahrscheinlich ahnen sie dessen Kommen viel eher und sorgen dann nach Erhalt der Botschaft für die verbindliche Aufgabe unserer Körperlichkeit. Die Seele fliegt davon? Nun ja, was so alles in der Todesstunde noch geschieht, wer weiß, jeder Mensch bleibt danach wesentlich auf Dauer.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Gärungsprozesse     

Stakkato, Antworten, wie aus der Pistole geschossen. Das Sprechen überholt das Denken, dies womöglich, aber sicher das Verstehen durch andere. Was hat sie, was er denn eben gesagt?

Mitdenkend versuche ich zu hören, zu erfassen und zu verarbeiten und so zu begreifen, um was es denn gehen mag. Oft scheitere ich. Zu schnell ist der Sprach- und Gedankenturm des Vortragenden gebaut, ist aber seine Statik auch klug berechnet? Um was geht es denn? Doch wohl darum, Vorkommnisse zu erfassen, diese zu verarbeiten, eigene Gedanken dazu zu entwickeln, Schlüsse aus Vorgetragenem zu ziehen, also fremde Gedanken mit den eigenen abzugleichen und das Erfahrene kreativ zu verarbeiten.

Wird dies im Sprachgalopp gelingen? Wohl kaum. Die Hefe muss doch gären! Der gedankliche Gärungsprozess benötigt Ruhe, die Hefe muss sich entwickeln, die Sprache muss sich also verlangsamen, Gedanken und Gefühle müssen reifen. Verlassen sie die Form, entwickeln sie sich weiter im Raum, greifen Impulse auf, ringen um Verständnis und Verstandenwerden, benötigen Zeit, sind aufnahmefähig und bereit, im Prozess des Gärens doch die Verdichtung zu erlangen, die das prächtige Werk erahnen, uns aber auch wissen lässt, dass jede prozessuale Missachtung der Gärung durch Eingriff in deren Prozess dazu führt, dass das beabsichtigte Werk misslingen muss. Handwerkliches Sprechen ist also gefragt.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Verschwendung

Der Verbraucher wird zum Verschwender, wenn er Lebensmittel jenseits des persönlichen Bedarfs erwirbt und vernichtet. Dabei spielt der die Lebensmittel verschwendende Verbraucher eigentlich noch die geringste Rolle, entscheidende Bedeutung kommt den Lieferwegen und der Lagerhaltung zu. Dies dann, wenn sie in keiner vernünftigen Synchronität zu den Bedürfnissen, dem Verhalten und dem eigentlichen notwendigen Verbrauch durch den Lebensmittelkunden stehen.

Weltweit wird mit Lieferstrukturen und „Lagerhaltung just in time“ versucht, punktgenau dem sich stets wachsenden Bedürfnis des Kunden zu entsprechen. Es handelt sich nicht nur um die Grundbedürfnisse. In der Erwartung saisonaler und witterungsbedingter Bedürfnisse werden Warenlager gefüllt, um situativ auf wechselnde Verbraucherverhalten reagieren zu können. Bei mangelnder Nachfrage werden Waren zur Vernichtung freigegeben, bevor sie den Verbraucher erreichen.

Hierbei werden alle Entstehungsprozesse von Lebensmitteln einschließlich Bodenbelastung, Düngung, Bewässerung, Transportkosten, Lagerhaltung usw. selbst dann einzupreisen sein, wenn der Kunde diese nicht abnimmt. Diese Kosten schlagen sich allerdings nur zu einem Teil konkret in den Lebensmitteln präzise nieder, die meisten Kosten dürften dagegen externalisiert werden, also von der Gesamtheit aller Menschen und nicht nur von den spezifisch angesprochenen Verbrauchern zu tragen sein.  

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten bei Boden- und Gewässerschutz schaffen wir weder durch Appelle, noch allein durch einen moralisch bedingten Druck zum Handeln, sondern nur mit Gesetzen oder der Schaffung von Organisationsformen, die eine Entfesselung zielgerichteter Verhaltensweisen zulassen.

Bezüglich des Bodens ist dabei Kern aller Betrachtungen, dass Eigentum eine rechtliche Zuordnungsform ist, die dem Wesen des Bodens und seiner Nutzung nicht entspricht. Eine Organisationsform, die Träger tradierter Eigentumszuordnungen ist, vermag aber nutzende Stakeholder von einem Bekenntniszwang zum richtigen Handeln aufgrund der vorgegebenen Rechtsstrukturen zu entlasten.

Die Regeln der Organisationsformen, die dann statuarisch festgeschrieben sind, ermöglichen ein zweckgesteuertes Handeln, welches sich nicht von der Eigentumszuordnung, sondern vom Besitz ableiten lässt. Wenn das Handeln dann den Regeln eines ehrbaren Kaufmannes folgt, also auch die Business Judgement Rules beachtet, besteht stets sogar die Möglichkeit einer philanthropischen Zweck-/Mittel-/Relation. Es ist damit zu rechnen, dass das Verhalten der Handelnden dann dem durch statuarische Normen gesetzten Vorgaben folgt.

So entwickelt sich ein sachgerechtes Handeln in diesen Lebensbereichen, und zwar nicht nach den Regeln etwaiger Shareholder, sondern von Stakeholdern mit der Folge des Aufbaus einer philanthropischen Industrie, denn Fleiß und Betriebsamkeit entsprechen dem Wesen des Menschen, Herausforderungen zu meistern und dabei so zu handeln, dass alles wesensgerecht und verbindlich wirken und der Gemeinschaft zugutekommen kann.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski