Archiv für den Monat: Oktober 2017

Geteiltes Leid

Geteiltes Leid sei halbes Leid, so will es ein sehr bekanntes Sprichwort wissen. Ist das auch so? Wir müssen das herausfinden! Wir geben also unserem Gesprächspartner ein Stichwort, indem wir zum Beispiel auf unsere eigenen Rückenschmerzen verweisen. Was dann passiert, ist oft erstaunlich. Anstatt sich mitfühlend mir und meinen Rückenschmerzen zuzuwenden, erzählt der Angesprochene seine eigene Leidensgeschichte, und zwar angefangen vom Rücken bis zum Magen, von der Schulter bis zur Hüfte. Werden damit mein Leid und meine Leiden geteilt?

Ich glaube nicht, das Leid wird nicht geringer, sondern nur durch das Erzählen profanisiert. Das Leid wird verdoppelt und sogar bei mir und meinem Gesprächspartner vervielfacht. Abgewogen wird allerdings das Maß des Leids und dies kann die Genugtuung verschaffen, dass man selbst ja noch recht gut dabei weggekommen sei. Auf diese Art und Weise entlastet das Leid der Anderen – auch wenn es als aufgedrängt empfunden sein sollte. Je umfassender so die Kenntnis vom Leid anderer ist, desto entlastender wirkt es sich auf jeden Leidenden aus. Die Gemeinschaft des Leids kann daher im sozialen Kontext den sprichwörtlichen Anspruch erfüllen.

Wirkliches Leid aber ist etwas höchst Privates und kann von niemandem geteilt werden und dies auch dann nicht, wenn es allgemein bekannt ist.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Ausreden

Jede Ausrede ist billig. Obwohl wir dies wissen, benutzen wir sie dennoch. Wir sind auch nicht so blöd zu glauben, dass der Adressat der Ausrede unser Anliegen nicht durchschaut. Die Ausrede ist ein verabredetes soziales Phänomen und erlaubt eine Gesichtswahrung selbst noch dann, wenn man sich eigentlich schämen müsste. Da Ausreden zur sprachlichen Ausrüstung jedes Menschen gehören, wird ein gewisses Kontingent davon auch nicht sozial geächtet, aber bemerkt.

Häufen sich die Ausreden, schadet dies der Verlässlichkeit. Das soziale Ansehen sinkt, der inflationäre Gebrauch an Ausreden schafft Unglaubwürdigkeit, es sei denn, die Ausreden erreichen ein politisch relevantes Niveau. Beispiele: Weil wir die Souveränität fremder Staaten nicht verletzten wollen, können wir Menschenrechtsverletzungen, Vergewaltigungen und Metzeleien nicht verhindern.

Um die Währungsstabilität nicht zu gefährden, müssen öffentliche Bauvorhaben, wie Straßenbau und Schulsanierungen, warten. Sicherheit und Ordnung ist leider nicht mehr zu gewährleisten, weil wir zu wenig Polizisten haben. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Manche der Behauptungen mögen war sein, aber zu jeder Ausrede im politischen Raum gesellt sich auch ein Grund für das fehlerhafte Verhalten. Dieser Grund wird nicht benannt, sondern allein die Ausrede soll den Grund liefern.

Wie im politischen verhält es sich zuweilen auch im privaten Bereich. Die Ausrede lautet u. a.: Weil man mir nichts beigebracht hat, kann ich auch nicht arbeiten, sondern bin auf Hartz VI angewiesen. Ich bin dick, weil meine Drüsen nicht richtig funktionieren. Ich soll anderen helfen, aber wer hilft mir? Auch hier steckt in jeder Ausrede wiederum ein wahrer Kern. Dennoch wird die fehlende Bereitschaft für sich und andere etwas zu leisten mit einem allgemein umschriebenen Unvermögen kaschiert. Dass auch dies eine Ausrede ist, erkennt man an der Vehemenz, mit der sie vorgebracht wird. Derjenige, der die Ausrede erkennt, kommt dann noch glimpflich davon, wenn ihm attestiert wird, dass er gut reden könne, aber die Situation natürlich völlig verkenne. Was soll man auch machen, wenn man als Mensch von seinen Genen, seinem sozialen Umfeld und davon bestimmt ist, ob man zu den Reichen oder den Armen gehört.

Was bleibt, ist also nur, sich in sein Schicksal zu fügen und jedem zu erzählen, wie schlecht es einem geht. Bloß nicht versuchen, etwas zu ändern und dabei das Gelingen oder Scheitern in Kauf zu nehmen. Mit Ausreden lebt es sich einfach bequemer.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Familie

Die Familie ist eine vorkonstitutionelle menschliche Errungenschaft. Familie wird nicht durch die rechtsgestaltenden Akte des Staates begründet, sondern ist ein Naturrecht des Menschen, dessen Erhalt der Staat allerdings zu garantieren hat. Die Aufgaben der Familie kann der Staat nicht abnehmen oder ersetzend anderweitig regeln. Zu den Primäraufgaben der Familie gehört es, den menschlichen Fortbestand unserer Gesellschaft zu sichern, Bildung und Lebensregeln bei Kindern von Anfang an zu initiieren und solidarisch füreinander einzustehen. Das bedeutet, dass der Staat den Familien vor allem Eigenverantwortung überlassen und statt reglementierender Gesetze Perspektiven anbieten muss. Einer dieser Perspektiven ist die Unterstützung und Förderung von Eltern bei der künftigen Entwicklung ihrer Kinder bereits im pränatalen Bereich zum Beispiel durch Förderung der ehrenamtlichen Betreuung, Vorbereitung auf die Sprachentwicklung der Kinder und deren Bildungsmöglichkeiten sowie gesundheitliche Erziehung. Die Bereitschaft, Kinder in dieser Gesellschaft zur Welt zu bringen, ist für viele Paare heute nicht mehr selbstverständlich, weil Kinder nach dem Verständnis unseres Lebensmodells zur Alterssicherung nicht mehr familiär erforderlich zu sein scheinen. Man kann in dieser Gesellschaft ohne soziale Einschränkungen auf Kinder verzichten. Mehr noch, Kinder stellen in dieser Gesellschaft eine derart hohe finanzielle Belastung dar, dass viele potentielle Eltern genau überlegen, ob sie dieses Wagnis eingehen. Hier ist nicht nur gesellschaftliche Solidarität mit den Eltern gefordert, sondern darüber hinaus sollte der Staat finanzielle Leistungsanreize für diese durch massive Steuersenkungen und finanzielle Vergünstigungen schaffen. Es muss sich lohnen, Kinder zu bekommen.

Zur Familiengerechtigkeit zählt auch, dass Familien steuerlich entlastet werden sollten, die bereit sind, sich solidarisch bis ins Alter zu unterstützen, zum Beispiel durch die Einrichtung von Familienfonds, entweder individuell oder durch Partizipation und internen als externen Versprechungen auf Wechselseitigkeit. Es ist notwendig, Kriterien für ein modernes solidarisches Familienverständnis zu analysieren und daraus Handlungsempfehlungen für den Staat abzuleiten.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Zufälle

Ein flüchtiger Blick auf die Uhr. Es ist 12.12 Uhr. Eine nicht verbredete Begegnung mit einem guten Freund aus Berlin, zum Beispiel auf dem Jungfernstieg in Hamburg oder in der MoMA in New York. Oder, das richtige Kreuz auf dem Tippschein? Alles Zufälle? Ja und nein.

Wer nicht Lotto tippt, kann auch nichts gewinnen. Wer nicht nach Hamburg oder New York fährt, wird dort auch keinem Freund begegnen. Der Blick auf die Uhr mit ähnlichen symmetrischen Ergebnisse ist jede Stunde möglich. Wir zählen auch nicht, wenn es nicht klappt. Also, nichts Besonderes?! Ja und nein.

Bestimmte Menschen nehmen die ihnen zufallenden Umstände wahr, andere nicht. Zufälle sind abhängig von Zeit und Gelegenheit, auf die wir durchaus Einfluss nehmen können. Zufälle sind also geplante Ereignisse, die sich erst in einen bestimmten Moment bewähren. Den Herstellungsprozess für Zufälle können wir uns vielleicht so vorstellen: alle Möglichkeiten zum Beispiel eines Lottogewinns, einer Begegnung oder sonstigen Ereignisses werden durch Siebe geschüttet, die sich immer mehr verjüngen, bis schließlich nur noch eine Möglichkeit im bewahrenden Moment durch das Sieb aufgefangen wird. In dieser Sekunde wird deutlich, dass der Zufall folgerichtig und unausweichlich ist.

Es ist an uns, die Zutaten in Siebe zu geben und sie so fein zu filtern, dass sie den uns überraschenden Erwartung entsprechen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Rechtsstandpunkt

Die Meinung, dass die juristische Welt oft irritierend in die tatsächliche Welt eingreift, dürfte in unserer Gesellschaft weitgehendst geteilt werden. Dass aber auch die tatsächliche der juristischen Welt Zumutungen auferlegt, dürfte eher nicht so bekannt sein. Ein jüngstes Beispiel dafür ist die „Ehe für alle“. In der realen Welt ist dies nur für religiöse Eiferer verschiedener Religionen ein wirkliches Problem.

Darum geht es aber nicht. Die Ausweitung der Ehe auf Paare, ob Sie gleichgeschlechtlich oder transgender veranlagt sind, dürfte am Grundgesetz scheitern können. Dies scheint paradox, weil gerade die Befürworter der „Ehe für alle“ sich auf Artikel Abs. 1 GG und Artikel 3 Abs. 2 GG berufen. Danach darf der Staat Menschen nicht aufgrund ihres Geschlechts diskriminieren und hat die Ehe und Familie zu schützen. Auch, wenn Artikel 6 Abs. 4 GG nicht so ganz passen sollte, ließe sich vertreten, die gleichgeschlechtliche Ehe unter staatlichen Schutz zu stellen.

Dass dies durch ein einfaches Gesetz geschieht, lässt allerdings die Frage nach der Legitimation aufkommen. Haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes auch die gleichgeschlechtliche Ehe als eine Option im Auge gehabt? Welche Bedeutung spielt die Definition der Ehe und der Familie durch das Bundesverfassungsgericht? Sind Verfassungsdurchbrechungen im Einzelfall durch einfache Gesetze erlaubt bzw. können sie höchstrichterliche Entscheidungen, die den Willen des Verfassungsgebers zum Ausdruck bringen, einfach vom Tisch wischen? Wie lebendig und anpassungsfähig ist überhaupt unsere Verfassung? Darf sich der Zeitgeist an ihr zu schaffen machen?

Durch die Entscheidung des Bundestages wurde die juristische Argumentation zugunsten der „Ehe für alle“ zumindest stark strapaziert und es ist zu hoffen, dass in einem baldigen Kontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Beständigkeit des Gesetzes geprüft und darüber entschieden werden kann. Dies ist nicht nur eine Frage der Rechtssicherheit, sondern dient doch der fundamentalen Klärung legislativer Eingriffe in Bereiche höchstrichterlicher Judikatur.

Es geht bei dem Schutz der Ehe auch um den Fortbestand unserer Gesellschaft, wie dies aus Artikel 6 Abs. 2 bis 5 GG deutlich abzuleiten ist. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist in Deutschland geschützt und daher im Rahmen dieser Erörterungen völlig irrelevant. Familiengründung ist allerdings ein Akt sozialen Engagements und gerade geschlechtlich nicht von irgendeiner Orientierung abhängig. Wichtig ist, dass die Ehe- bzw. Lebenspartner in gleicher Weise den Schutz- und Solidaritätsanspruch von Familien gewährleisten. Rechtlich dürfte das kein Problem sein.

Ob Menschen sich daran halten, steht dagegen auf einem ganz anderen Blatt. Artikel 3 Abs. 2 GG ist zwar grundsätzlich als Abwehranspruch gegen den Staat gemeint, reflektiert aber auch den grundrechtlich verbrieften Anspruch jedes Menschen auf gleiche soziale Teilhaberschaft am Leben. Wenn mit Artikel 6 Abs. 1 bis 5 GG und Artikel 3 Abs. 2 GG nicht nur das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, sondern auch eine aus Artikel 6 GG herzuleitende Beistandsverpflichtung gegenüber der Gesellschaft gemeint ist, dürfte das Gesetz zur Einführung der „Ehe für alle“ verfassungsmäßig bestehen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Vivre quand même

Bei Sartre heißt es, dass das Leben absurd sei, man aber dennoch leben möge. Auf diese philosophische Tiefe möchte ich mich aber nicht begeben, sondern vom alltäglichen Lebenstrotz berichten. Der Trotz hat einen Bezug zur Niveaulosigkeit, die ich in weiten Bereichen unseres Lebens heute feststelle. Der Begriff Niveaulosigkeit muss allerdings hinterfragt werden, denn es ist keineswegs gesichert, was unter Niveau zu verstehen ist.

Früher benannte das Niveau eine allgemein verständliche gesellschaftliche Verhaltensweise, die konsensfähig war und weitgreifend in der Gesellschaft auch geachtet wurde. Das beinhaltete, dass man wusste, wie man sich gab, kleidete, aß, sich Nachbarn und anderen gegenüber verhielt. Es war keine Ordnung des Herzens, sondern der Anschauung. Die Attacken dagegen waren unausweichlich und spätestens in den 68er Jahren war jedem klar, diese Ordnung taugt nicht mehr, sie wird in Frage gestellt bzw. abgeschafft. Viele, unter anderem auch ich, haben dies als Befreiung empfunden. Die Befreiung von Zwängen eröffnet Möglichkeiten, neue Erfahrungen zu erproben, Verabredungen zu treffen und Bündnisse zu schmieden. Doch, was ist aus dieser Freiheit geworden?

Aus meiner Sicht nichts Gutes, denn es folgte dem libertären Ideal die Libertinage. Sinnbildlich ist dies unter anderem im Berliner öffentlichen Nahverkehr zu erleben. Als steter Nutzer habe ich dort fast alles schon erlebt, was die Niveaulosigkeit zu belegen geeignet ist. Der rücksichtslose Umgang einiger Reisegenossen mit ihrem Bedürfnis nach ungestörter Selbstverwirklichung zwingt oft zum inneren Abdanken vor der geschmacklosen Wirklichkeit. Wird diese im Einzelfall von einem der Mitreisenden thematisiert, scheitert die Abhilfe nicht an vorhandenen Möglichkeiten, sondern an der Irritation der betroffenen Täter. Diese verstehen einfach nicht, um was es geht und was man von ihnen will. Da es kein konsensfähiges Verhalten mehr zu geben scheint, ist es auch nicht verwunderlich, in Restaurants vor allem junge Menschen dabei zu beobachten, wie sie fast hilflos mit Messer und Gabel umgehen oder mutig den Nachbartisch an der eigenen verbalen Feierlaune teilnehmen lassen.

Auch wenn das Motto zu lauten scheint: Ich zuerst, so ist das keine Frage des inneren Wollens, sondern eine Antwort auf das allgemeine Angebot. Die wirtschaftsmächtige Industrie hat sich der Libertinage bemächtigt und in der Vereinzelung des Menschen außerhalb eines gesellschaftlichen Niveaus enorme Marktchancen entdeckt, die es zu nutzen und zu erhalten gilt. Die so entstandene Rücksichtslosigkeit trägt keine aggressiven Züge, sondern verkörpert ein konturloses Konsumentenniveau. Der einzelne Mensch aber ist nach wie vor hilfsbereit, freundlich, offen und emphatisch. Deshalb ist es gut, trotz der beklagenswerten Niveaulosigkeit weiter zuversichtlich zu leben.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Freiheit. Gleichheit. Brüderlichkeit.

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, die Aufbruchssignale der französischen Revolution haben ihre verbale Ausdrucksstärke nicht verloren. Wie steht es aber mit deren Inhalten? Verwirklicht wurden Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit nie und nirgendwo. Das ist reine Utopie. Taugt der Aufruf demnach als Erinnerung an eine Möglichkeit und wird diese zumindest teilweise ver­wirklicht?

Ich denke schon, vielleicht aber in einem anderen Kontext, als die Utopisten es sich vorgestellt oder gewünscht hätten. Unsere Freiheit wird bezweifelt. Es wird behauptet, der Mensch sei nur scheinbar frei, weil das Kapital ihn ausbeute. Abhängig von den Ausbeutungsstrukturen des Kapitals, verpflichte sich der Mensch als Konsument und betreibe – sich selbst ausbeutend – auch noch die Zerstörung seiner eigenen Umwelt. Schuldig mache er sich dabei nicht, denn die Verantwortung trage nicht er, sondern das ihn bestimmende internationale Kapital. Ist das richtig?

Ich glaube das nicht. Ich verkenne zwar nicht die offensichtlichen Mängel und Ungerechtigkeiten des Systems, aber jeder Mensch einzeln oder in der Gruppe, hat Spielräume. Der Mensch ist der Souverän seines Handelns und kann Zeichen setzen, in dem er etwas tut oder nicht tut. Er kann bis zur Selbstaufgabe konsumieren, muss es aber nicht. Dieses Wahlrecht hat der Mensch. Dieses Wahlrecht ist Ausdruck von Freiheit, die es ihm ermöglicht, seine Würde zu erhalten. Wenn die Nachfrage nach billigem Fleisch nicht mehr besteht, wird es das billige Fleisch nicht mehr geben und die Nitratverseuchung in unserem Land abnehmen. Werden keine Dieselfahrzeuge mehr gefahren, schwindet nicht nur die Feinstaubbelastung in den Städten, sondern der Mensch wird ermutigt, sich anderen Anforderungen zuzuwenden.

Warum widerstehen wir nicht dem Fetisch Finanzen? Warum denken wir nicht unter Genossenschafts- und Allmendegesichtspunkten über die Gestaltung unserer Zukunft nach? Historisch gesehen vermochten auch die Anarchisten es nicht, die Menschen im Geben und Nehmen zu vereinen, sondern aus dem Wettbewerb des Nehmens entwickelten sich Ungleichheiten, die unser Leben bestimmen. Wenn wir Gerechtigkeit anmahnen, erwarten wir Umverteilung und sehen darin die Gleichheit verwirklicht. So wird Gleichheit allerdings auch in Deutschland nicht gelingen, solange wir zögern, selbst attraktive Denk- und Handlungsangebote zu unterbreiten, statt an andere zu appellieren, die Gleichheit herzustellen.

Nur wenn wir selbst geben und nicht fordern, sind wir frei und auf Augenhöhe mit anderen Menschen dieser Gesellschaft und fangen an, die Brüderlichkeit zu verwirklichen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Wahl 2017

Wir Deutschen haben wieder einmal die Qual der Wahl. Wir haben ein extremismusresistentes Verhältniswahlrecht. Wir haben eine 5%-Hürde und eine Handvoll relevante Parteien. Wir wissen schon jetzt, dass populistische Parteien zumindest derzeit hier nicht staatsrelevant werden können. Also, alles in Ordnung?

Wer weiß! Es gibt die Parteien und es gibt die Wähler. Die Einstellungen der Wähler haben sich verändert. Nicht mehr Gruppenzugehörigkeit, sondern persönliche Einstellung bestimmt das Wahlverhalten. Hinter der Einstellung verbirgt sich aber nur zweitrangig eine programmatisch vernünftige Anschauung der zu bewältigenden politischen Aufgaben, vielmehr entwickelt sich das Wahlverhalten aus Gefühligkeit, Anspruch und Widerspruchsgeist. Der Wähler stellt sich nicht in Frage. Er ist der Souverän und davon überzeugt, dass die Politiker nach seiner Pfeife zu tanzen haben. Und erstaunlicherweise tun sie dies auch, indem sie zumindest vor der Wahl mit staatstragendem Pathos dem Wähler suggerieren, dass alles ungerecht sei, sie aber im Falle des Wahlsiegs für Gerechtigkeit in seinem Sinne sorgen würden.

Umverteilung passt immer, denn Umverteilung geschieht auf Kosten anderer und derjenige, der eine umverteilungsbereite Partei wählt, geht selbstverständlich davon aus, dass er nicht Opfer dieser Umverteilung sein wird. Verhältnisse, wie in Venezuela werden wir vermutlich niemals haben, aber an diesem Beispiel lässt sich ablesen, wie verhängnisvoll sich Pläne auswirken, die ein bestimmtes Klientel bedienen wollen. Aus einem reichen Land wurde ein bettelarmes Land. Die Wähler, die das bewirkt haben, wollen aber ihr Scheitern bis heute nicht eingestehen.

So ist es auch in den USA. Nicht Donald Trump ist das Problem. Er hat sich argumentativ auf seine Wähler eingestellt. Die sind verantwortlich für den von ihm angerichteten Schaden. Der Souverän ist niemals unschuldig, ob König oder Volk, der Souverän muss sich seiner Verantwortung stellen und das Ganze bedenken und nicht nur seine Begehrlichkeit. Vom Wahlrecht und von der Wahlpflicht des Bürgers ist die Rede, von den Programmen der Parteien und erwartbaren Vergünstigen derjenigen, die richtig wählen. Es ist nicht davon die Rede, dass der Wähler auch diejenigen mitberücksichtigen muss, deren Meinung und Anschauung er nicht teilt, die Hilfe benötigen, für Sicherheit und Ordnung sorgen oder Perspektiven nicht nur für unser Land entwickeln.

Die Pflicht des Souveräns geht viel weiter, als am Wahlsonntag ein Kreuz auf einen Zettel zu machen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Was uns Anwälte wirklich bewegt

Was uns wirklich bewegt, das sind Sie. Ohne Ihre Erwartungen, die Sie an uns richten, Ihre Ideen, Ihren Mut und Gestaltungswillen wären wir überflüssig. Wir sind für Sie da mit unserem Sachverstand, unsere Expertise, aber vor allem mit unserem Einfühlungsvermögen in Ihr Vorhaben. Das alles getragen von der Bereitschaft, Sie und Ihr Anliegen unter allen denkbaren Gesichtspunkten kennen zu lernen, um Ihnen dann professionell bei der Umsetzung Ihres Vorhabens behilflich zu sein. Uns ist es wichtig, dass Sie als unser Mandant der Kapitän bleiben, auch wenn Sie uns als Lotsen mit an Bord genommen haben. Wir wünschen uns, mit Ihnen in einer Sprache zu kommunizieren, die eindeutig ist, aber von Verständnis getragen wird. Kompetenz und Vertrauen sind miteinander verbunden. Dabei ist uns ein integres Verhalten stets wichtig, weil es das Mandat erfolgreich und durchsetzungsfähig macht.

Die Dinge einfach halten, die Lösungen aus dem Sachverhalt selbst entwickeln, dies bevorzugen wir, anstatt Ihre Wünsche zu standardisieren. Unsere eigene Überzeugung orientiert sich an Ihren Interessen. Sagen Sie uns, was Sie bewegt, was Sie umsetzen wollen! Wir tun es.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

 

Was Unternehmensgründer/Gesellschafter wirklich bewegt

Am Anfang war die Idee, dann der Plan. Aus dem Plan wird ein Vorhaben und daraus eine konkrete Gestaltungsanforderung. Diese muss umgesetzt werden und auch funktionieren. Um sein unternehmerisches Ziel zu erreichen, will der Gründer

  • Partner, auf die er sich verlassen kann
  • Berater, die ihn verstehen und sein Vorhaben umsetzen können, seien dies Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare
  • Führungspersonen auf Augenhöhe, die sich von ihm vertrauensvoll motivieren lassen, Verantwortung bei der Umsetzung seines Werkes zu übernehmen, seien sie Meister, Abteilungsleiter, Vorstände oder Aufsichtsräte und Geschäftsführer.

Mit der geeigneten Mannschaft ist der Unternehmer in der Lage, seine Pläne zu verwirklichen und dabei Fragen zu klären, wie beispielsweise:

  • welche Organisationsform das Unternehmen haben soll einschließlich der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages, der Dienstverträge etc.,
  • auf welche Art und Weise das Kapital für die Verwirklichung der Unternehmensziele beschafft werden soll,
  • die Gestaltung des Außenauftritts der Gesellschaft,
  • die Umsetzung der Unternehmensziele auf dem Markt,
  • die Flexibilisierung und Anpassungsfähigkeit des Unternehmens an die sich verändernden Marktumstände zu erhalten,
  • ob etwaige Mitarbeiterbeteiligungen an dem Unternehmen sinnvoll sind,
  • wie der Return of Money für Investoren und Gewinnausschüttungen zu bewerkstelligen und zu schaffen sind,
  • wie Exit-Regelungen, die Nachfolge- und Erbfolgeplanungen zu schaffen sind.

Jedes der vorgenannten Themen beansprucht interdisziplinär das Zusammenwirken aller Fachberater mit dem Unternehmer in einem laufenden Gestaltungsprozess. Der Abschluss jeder Phase bedingt die Eröffnung einer nächsten, um anpassungsfähig zu bleiben und die reale Welt mit der steuer- und rechtsgestaltenden Welt stets in Übereinstimmung zu halten. Der Gründer, der zum Unternehmer erstarkt ist, wird auf Zeit oder auf Dauer erfolgreich und in Übereinstimmung mit allen rechtlichen und ethischen Anforderungen handeln. Dann gelingt das Werk.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski