Archiv für den Monat: Mai 2019

Wohnstiften (Teil 2)

Schließlich ist es denkbar, auch Mieter steuerlich zu privilegieren, indem ein Teil der Miete als Spende qualifiziert wird. Dies gilt auch für Renovierungsarbeiten in der Wohnung oder sonstige Tätigkeit innerhalb der Wohngemeinschaft, für die dann jeweils Spendenbescheinigungen ausgestellt werden könnten. Dies schafft Mieterbindung und Verantwortung für das gemeinsame Projekt.

Die Entwicklung stiftungsorientierter Wohnformen ermöglicht auch die Differenzierung zwischen aufgefächerten spezifischen Anforderungen, wie zum Beispiel altersgerechtes Wohnen, gemeinschaftliches Wohnen und familienfreundliches Wohnen.

Dort, wo gemeinschaftliches Wohnen im Vordergrund steht, wäre zu bedenken, ob die von den einzelnen Mietern geleisteten finanziellen Beiträge nicht ebenfalls steuerlich privilegiert werden könnten mit der Maßgabe, dass bei Ausscheiden eines Mieters aus der Gemeinschaft oder Auflösung der Gemeinschaft ähnlich wie bei der gemeinnützigen GmbH der Anteil nicht zurückgezahlt, sondern einem satzungsgemäß definierten gemeinnützigen Zweck zugeführt wird. Dies könnte auch gegen die Gewährung eines Vorteils erfolgen, d. h. zum Beispiel die Erhaltung eines Anspruchs auf Pflegeeinsätze bei Gebrechlichkeit oder im Alter, Vergabe von Bildungsgutscheinen etc.

Schließlich erlaubt dieses Modell Investoren, sich steuerwirksam mit Spenden durch Zustiftungen zu beteiligen und auch als nicht unmittelbar Betroffene an der Umsetzung eines gesamtgesellschaftlichen Projekts mitzuwirken.

Kurz und knapp:

Stakeholder value first, share holder value second.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Wohnstiften (Teil 1)

Wohnraum zu schaffen, zu unterhalten und anderen Menschen zu vermieten, stellt eine gemeinnützige Tätigkeit dar. Deshalb ist es naheliegend, dass Stifter entweder bereits bestehenden Wohnhäuser oder auch Grundstücke in eine Stiftung einbringen, um diese dann mit Mietshäusern zu bebauen. Stiftungen, wie auch andere gemeinnützige Einrichtungen können dafür eigene Wohnungsprojekte umsetzen, da sie nicht nur Renditeerwartungen verfolgen.

Abgesehen von bereits bestehenden steuerlichen Vorteilen für Stiftungen sollte auch der gesamte Erwerbs-, ggf. Bebauungs- und Unterhaltungsvorgang steuerliche privilegiert sein. Stiftungen ist es nicht verwehrt, einen Teil des in die Stiftung eingebrachten Vermögens zu verbrauchen und somit für die Erhaltung und den Ausbau eines Mietobjektes zu sorgen. Nicht nur bei einer Vermögenseinbringung von Mietgrundstücken in Stiftungen von Todes wegen, sondern auch generell bei der Leistung unter Lebenden, sollte eine umfassende Steuerbefreiung greifen. Bei der Einbringung kommunaler Wohngrundstücke in eine Stiftung stellen sich schon derzeit kaum steuerlichen Probleme. Stets aber sollte auch bei kommunalem Wohneigentum ein Stiftungsmodell gewählt werden, dass sich an einer Stiftung bürgerlichen Rechts orientiert und auf Dauer dafür sorgt, dass nicht das politische Interesse der Einflussnahme den Vorrang vor einer verantwortlichen Stiftungsführung hat.

Abgesehen von steuerlichen Privilegierungen auf Seiten des Stifters können dieser und auch etwaige Mitstifter Aufgaben in der Stiftung gegen eine entsprechende Vergütung übernehmen. Es ist sogar denkbar, den Stifter und seine Angehörigen aus den Stiftungserträgen zu begünstigen. Die Kontrolle des Stiftungsvorstands erfolgt durch einen satzungsgemäß eingerichteten Stiftungsrat, der gemeinsam mit dem Vorstand dafür sorgt, dass die für die Prüfung zuständige Stiftungsaufsicht und das zuständige Finanzamt für Körperschaften geeignete Prüfunterlagen erhalten. Stiftungen gewährleisten absolute Transparenz und können auch weitere Geldgeber veranlassen, als Zustifter, als Spender oder Darlehensgeber eigene steuerliche Vorteile zu verfolgen und Vermögen vernünftig anzulegen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Ethical and Philantropic Solutions (Teil 2)

Der Mehrwert menschlichen Handelns kann sich dabei anders ausdrücken, als nur in vorgegebenen Maßeinheiten und Kosten. Den Menschen als Kostenfaktor zu betrachten, widerspricht ebenso dem Grundgesetz, wie auch kapitalistisches Gebaren, das den Gemeinsinn unserer Gesellschaft außer Acht lässt. Zum Beispiel verpflichtet die Sozialbindung des Eigentums, an der Schaffung von Wohnraum mitzuwirken, Landschaftspflege zu betreiben und Infrastrukturmaßnahmen für Städte zu unterstützen. Wir alle sind gefragt. Es geht um die Anwendung und Umsetzung ethischer Grundsätze sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich, in der Familie, am Arbeitsplatz, in Unternehmungen und in der Politik. Wir haben alle schon als Kinder von unseren Eltern vernommen, was man zu tun habe und was man besser ließe. Manche Menschen halten sich später nicht mehr an diese Regeln, dabei ist ein integres Verhalten sehr erfolgreich. Warum ist das so? Wenn sich die Menschen daran orientieren, was richtig oder falsch ist, dabei anderen Menschen nicht schaden, sondern nutzen, überträgt sich diese Gewissheit auf unser gesamtes Denken, Handeln und Empfinden, und zwar bei allen unseren Vorhaben. Dabei können wir nicht nur Einigen, sondern Allen Vorbilder sein und dafür sorgen, dass wir wertorientiert leben. Lösungen für unsere Lebensprobleme finden sich unter dieser Prämisse in konkretem Handeln auf allen Gebieten, auch in den Mixbereichen der Realwirtschaft und Philanthropie, in Umwelt- und Klimaschutz und in der Digitalisierung.

Es stehen uns viele Möglichkeiten für die Umsetzung neuer Vorhaben zur Verfügung, sei es durch klassische Unternehmen als auch Genossenschaften und Stiftungen, durch neues kooperatives Handeln, als auch durch Anstiften und Wegführung.

Eine Gesellschaft, die sich in der Gemeinschaft wiederentdeckt hat, ist unanfälliger gegen die Zerstörung durch Macht und Rechthaberei, Populismus, mediale Verführung und Fake News. Autokratische Verhältnisse bleiben undenkbar.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Ethical and Philantropic Solutions (Teil 1)

Unser Grundgesetz manifestiert nicht nur den Abwehranspruch der Bürger gegenüber dem Staat, sondern die Selbstverpflichtung der Bürger, die Gebote des Grundgesetzes in der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik auch umzusetzen. Jeder Bürger ist dabei gefordert, sowohl solidarisch, als auch individuell.

Die Gesellschaft, die uns das Grundgesetz vorgibt, ist plural, im Kern achtsam und auf Ausgleich bedacht.

Narzissmus und Selbstsucht sind keine günstigen Merkmale einer Gemeinschaft. Dies genauso wenig wie Habgier und Anspruchsverhalten. Eine Gesellschaft, die die Gemeinschaft fokussiert, findet einfache Antworten auf die Probleme unserer Zeit. Es ist wichtig, der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik Denkanstöße zu bieten, und zwar auf bekannten und neuen Handlungsfeldern.

Eine besondere Bedeutung beansprucht dabei die Beschäftigungsmöglichkeit eines Menschen als grundgesetzlich verbürgtes Erhaltungsgebot der menschlichen Würde. Dabei steht das bisher fast ausschließlich kapitalistisch geprägte Beschäftigungsverhältnis auf dem Prüfstand. Dessen Ziel war es, unter Einsatz eigener Arbeitskraft vor allem Geld zu erringen, um dieses zur Deckung von Bedürfnissen einzusetzen. Der Wert der Arbeit drückte sich dabei fast ausschließlich in Geld aus. Ist das weiterhin zielführend und vernünftig? Menschliche Tätigkeit ist weder auf Belohnung noch Entlohnung angewiesen, sondern entspringt dem natürlichen Bedürfnis, etwas zu tun, sich einzubringen in die Gemeinschaft. Geld als Äquivalent für Arbeit ist nach wie vor sinnvoll, aber nicht als Macht- und Anspruchsinstrument. Das Maß des zu Leistenden muss das Bedürfnis eines Menschen sein, sein Leben in Würde zu begehen. Wenn wir dies bedenken, eröffnen sich weitere Betätigungsfelder auch in den Bereichen der „Sharing-Economy“, der Abfallvermeidung, der Ressourcenschonung, der Energie, der Pflege, der Bildung und des Lifestyles, um nur einige Gebiete zu benennen. Es geht dabei auch um die Schaffung einer modernen philanthropischen Industrie, die neue Beschäftigungsformen ermöglicht, Verantwortung von den Menschen einfordert, aber auch vermittelt, dass alles, was wir machen, von Menschen für Menschen gedacht ist.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Wahlen

Wenn es richtig sein sollte, dass Emotionen Wahlentscheidungen maßgeblich bestimmen, dann ist zu vermuten, dass Donald Trump alles richtig gemacht hat. Übertragen auf die deutsche Parteiensituation bedeutet dies allerdings, dass die Sozialdemokratie auf unbestimmte Zeit hin erfolglos bleiben wird.

Diese Erfolglosigkeit hat sie bereits bei der letzten Wahl unter Beweis gestellt durch wohlmeinende programmatische Ankündigungen, umfassend und detailliert für ein selbstdefiniertes Klientel der Abgeordneten sorgen zu wollen. Damit hat sie genauso wenig gepunktet, wie zum Beispiel auch die CSU mit einem Ausländerverhinderungsprogramm.

Keine der großen Parteien schafft es, auf die Bürger mit einem Versprechen zuzugehen, dass diese emotional fesselt und Perspektiven einer verheißungsvolleren Zeit eröffnet. Statt Gerechtigkeit, Mindestlohn, Grenzschutz und Armutsbekämpfung warten die Menschen auf ein Zeichen des Aufbruchs in dieser Gesellschaft hin zu mehr ethischem Grundverständnis anstatt Nützlichkeitsdenken, hin zu gemeinsamen gesellschaftlichen Anstrengungen in Fragen des Umweltschutzes, der Bildung und der Pflege anstatt Delegation drängender Themen in langwierige bürokratische Entscheidungsprozesse.

Dabei ist nicht gefragt, dass Politiker großmundig Versprechungen abgeben, sondern nüchtern und in klarem Fokus auf das Gelingen eines Vorhabens Geschichten erzählt werden. Politiker müssen entschieden, nicht ausdeutbar, prinzipienfest und unbequem, mit Realitätssinn ausgestattet sein. Sie müssen auch eine eindeutige ethische Gesinnung haben. Dann sind sie glaubwürdig und erfolgreich, und zwar selbst dann, wenn sie eine Wahl verlieren sollten. Es folgt ja die nächste. Der Wähler spürt, wer ihm Orientierung gibt, auf wen er sich verlassen kann.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski