Archiv der Kategorie: Recht

Hier finden Sie meine Gedanken, Ideen und Anreize zu gegenwärtigen und vergangenen rechtswissenschaftlichen Themen, die mich und meine Umwelt bewegen.

Grenzüberschreitung

Im persönlichen Umgang der Menschen untereinander ist es oft schwer, Grenzen zu ziehen, aber dennoch sind sie da. Es handelt sich dabei bedingt um Grenzen, die gesetzlich vorgesehen sind, sondern eher um solche, die geeignet sein sollen, unser Zusammenleben für jeden gedeihlich und zumindest erträglich zu ordnen. Diese Grenzziehung folgt nicht der Parole: „Was du nicht willst, dass man dir tu´, das füg´ auch keinem andern zu.“  Denn tatsächlich ist es sehr unterschiedlich, was Menschen wahrnehmen wollen und für sich akzeptieren, aber andere Menschen gleichzeitig belastet. Dies kann beispielsweise das Rauchen aus dem Fenster sein, wenn der Mieter ein Stockwerk darüber als Nichtraucher darunter leidet. Paradebeispiele sind ferner Grillfreuden, Feuerschalen und laute Musik im öffentlichen oder privaten Raum.

Wir kennen alle viele derartige Beispiele und sind gelegentlich selbst Opfer oder auch Täter. Erstaunlich eingeschränkt ist allerdings die Bereitschaft, das eigene Verhalten zu überprüfen und statt Grenzen zu überschreiten, auf die Willensdurchsetzung zu verzichten, sich mit Opfern zu verständigen oder diese anderweitig zu kompensieren. Da der Mensch nicht böse ist und auch seinen Mitmenschen durchaus schätzt, stellt sich die Frage, worauf das Bedürfnis nach Grenzüberschreitung und Regelverletzung beruht.

Anzubieten ist dabei: Gedankenlosigkeit, andere machen es auch, wird doch nicht so schlimm sein oder Selbstgerechtigkeit, was soll ich alles noch nicht dürfen können! Diejenigen, die Grenzen überschreiten, erkennen oft durchaus, dass etwas nicht stimmt, sind aber hilflos gegenüber ihrem eigenen Fehlverhalten und dessen Bewältigung, wenn sie darauf hingewiesen werden.

Die meisten Grenzüberschreitungen erfolgen aus Achtlosigkeit gegenüber dem Interesse anderer oder einer Fehleinschätzung. Derjenige, der sich dabei ertappt sieht, versucht sein Verhalten zu rechtfertigen, indem er zum Gegenangriff übergeht. Damit wird jede Grenzüberschreitung zu einem nicht auflösbaren Problem, da der wechselseitige Austausch von selbstgerechten Argumenten nicht zur Lösung führt. Grenzüberschreitungen können natürlich durch einen umsichtigen Veranlasser oder den potentiell Belästigten vermieden oder gemindert werden, indem wechselseitig Angebote zur Überwindung des Konflikts unterbreitet werden. Ob dies stets erfolgreich sein wird, ist fraglich, aber es ist zumindest den Versuch wert, auch in Corona-Zeiten bei hohem Pulsschlag friedlich miteinander auszukommen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Legitimität

Legal und legitim sind unterschiedliche Schuhe, die nicht jedem Träger gleichzeitig passen. Beide entsprechen allerdings Optionen, die es dem Träger dieser Schuhe gestatten soll, seinen Weg konsequent zu gehen. Ist dieser Weg selbst legal und legitim, kommt der Träger kaum ins Stolpern. Ist der Weg legitim, aber nicht legal, dann bedarf es heftiger Anstrengungen, um sämtliche Hürden und Hindernisse auf diesem Weg zu überwinden.

Ist der Weg schließlich nur legal, aber nicht legitim, dann ist es eine Frage der Zeit, bis der Träger dieses Vorhabens erkennt, dass sein Weg dornig endet. Wir wissen, dass die Legitimität eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen jedes Vorhabens ist und diese Legitimität sich aus der Akzeptanz aller Stakeholder des Vorhabens ableitet. An fehlender Legitimität scheitert jede Herrschaft, und zwar auch dann, wenn Gesetze diese befürwortet.

Selbstermächtigung schafft keine Legitimität, weil sie substanzlos nur auf dem Machterhalt ihres Protagonisten beruht. Lukaschenko, Putin, Erdogan und noch etliche andere Potentaten verfügen über keinerlei Legitimität, und zwar selbst dann nicht, wenn es ihnen gelingt, auf Zeit, Dank der Angst oder des Phlegmas eines wesentlichen Teils der Bevölkerung, legal zu herrschen.

Sie sind illegitim an ihrem Platz, behaupten diesen aber selbst dann, wenn sie erkennen müssten, dass ihre Ermächtigung ausschließlich von missbrauchten Gesetzen und ihrem Machtapparat abhängt. Warum sie das tun, bleibt ein Rätsel.

Franco, Salazar und Hitler, aber auch Napoleon und der Zar. Überall ist statt Legitimität legale Anmaßung zu konstatieren. Aber außer dem Trotz und der Angst, als Verlierer dazustehen, nicht gemocht oder gar bestraft zu werden, bleibt nichts, dass es wert wäre, erinnert zu werden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Impact Investing

Es ist entspricht der DNA einer Stiftung, Kapital einzuwerben, Erträge zu generieren und den Stiftungszweck zu erfüllen. Abgesehen von dieser eher funktionalen Betrachtungsweise wohnt der Stiftung aber auch eine Bedeutung inne, die darüber hinaus reicht. Jede Stiftung verfolgt eine Mission im Sinne ihres Zwecks. Mit Gründung einer Stiftung gewinnt dieser Zweck an Priorität gegenüber der Willensmacht und den Interessen eines Stiftungsorgans.

Die Mission be­stimmt den Mittelerwerb und die Mittelverwendung, das Anlageverhalten und die Integrität aller Gremienmitglieder der Stiftung. Es geht um die Sache an sich, sei es bei der Mehrung des Stiftungsvermögens durch Aktien oder Beteiligung an Fonds oder den Erwerb, Ausbau und Vermietung von Immobilieneigentum der Stiftung. Stets ist die Mission der Stiftung Leitstern ihres Verhaltens.

Nicht optimale Einnahmen, Gewinne oder lautstarke Zweckverwirklichungsmaßnahmen sind die Merkmale guten Stiftungsverhaltens, sondern die Beachtung der verpflichtenden Mission. Entsprechend wird sich die Stiftung nur an Fonds beteiligen oder Aktien erwerben, die dieser Mission nicht widersprechen, bei der Errichtung von Gebäuden auf eigenem Grund und Boden darauf achten, dass nur zeitgemäße umweltfreundliche Materialien verwendet werden, die Beschaffenheit und Größe von Wohnungen weniger den Profitinteressen als den Anliegen der Mieter dienen und schließlich der durch die Mission der Stiftung gesetzte Rahmen auch bei der Bemessung des Mietzinses nicht überschritten wird.

Nur im Zusammenwirken aller bei der Stiftungserrichtung bedachten Faktoren im Sinne eines die Einzelinteressen übersteigenden Anliegens wird die Stiftung ihrer Bedeutung auf Dauer gerecht.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Wohnung

Nach meiner Auffassung wird die Geschichte des Wohnens völlig falsch erzählt. Die gängige Geschichte ist, dass es Eigentümer von Häusern oder Wohnungen gibt und diese als Vermieter Wohnungssuchenden ihre Wohnungen zur Nutzung auf Zeit überlassen. Das stellt die Wirkgeschichte des Wohnens eigentlich auf den Kopf. Betrachtet man den Vorgang richtig, ist der Handelnde nicht der Vermieter, sondern der Mieter, der zwecknotwendigerweise Dritte, wie den Eigentümer bzw. Vermieter benötigt, um seine Wohnbedürfnisse zu befriedigen.

Um das Vorhaben des Mieters umzusetzen, stellt sich die Frage, was andere leisten können, sollen oder müssen und was der Mieter selbst zu leisten im Stande ist, um seine Wohnbedürfnisse zu befriedigen. Dabei geht es auch um die Suche einer geeigneten Wohnung, Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse und Interessen, um die zu zahlenden Entgelte, Finanzierung, Darlehen, Ausbau und Unterhaltung.

Es ist wichtig, wie die Geschichte des Wohnens in der Gesellschaft erzählt wird. Der Mieter ist nicht Bittsteller und der Vermieter auch nicht der Despot, sondern es handelt sich um eine Übereinkunft auf gesellschaftlicher Ebene, menschliche Grundbedürfnisse wie Wasser und Energie zu gewährleisten. Es geht aber auch um Glücksmomente, denn Wohnen, das nicht als Belastung empfunden wird und auch nicht in erster Linie der Profitgier von Vermietern dient, schafft Selbstbewusstsein, unternehmerische Bereitschaft und Zufriedenheit.

Wie die Gewährleistung von Bildung gehört auch die Gewährleistung von Wohnen zu den grundlegendsten Verpflichtungen unserer Gesellschaft und kann nicht allein vom Geld, Zufällen und vom Vermieter abhängig gemacht werden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Eigentum

Es gibt kein Naturrecht auf Eigentum. Die Gewährung von Eigentum durch unsere Rechtsordnung stellt einen sozialen Akt dar und soll die Versorgung von Familien gewährleisten sowie verantwortungsvolle Partizipationen schaffen. Das Kalkül ist, dass derjenige, der die Herrschaftsgewalt über einen Teil hat, sich auch dem Gesamten verpflichtet fühlt. Aspekte dieses Denkens finden sich in Artikel 14 des Grundgesetzes, wenn dort auf die Sozialbindung des Eigentums abgestellt wird.

Eigentum hatte in der Vergangenheit auch einen innewohnenden Abwehraspekt gegen Bevormundung, Einmischung und Gewalt einzelner Gruppen und Herrscher. Wenn diese Gefahr nicht mehr besteht, verändert sich auch der Inhalt des Eigentums. Eigentum erblüht zum Symbol der sozialen Überlegenheit, ohne dass ihm noch der Versorgungscharakter, der einmal für die Definition bestimmend war, innewohnt.

Besonders deutlich wird dies im Erbrecht. Wenn Eigentum vererbt wird, kommt es meist nur wenigen Familienangehörigen zugute, die es weder benötigen, noch schätzen können. Der Sinn der Vererbung wird damit völlig verkannt, zumal dann, wenn ihm nicht die Botschaft einer sozialen Verpflichtung mitgegeben wird. An Familienstiftungen oder gemeinwohlkonforme Stiftungen zu vererben, erhält den Sinn des Eigentums. Demjenigen zu geben, der ohnehin schon hat, pervertiert diesen Gedanken.

Seltsamerweise finden sich in den meisten Testamenten kaum Vermächtnisse und Auflagen, die mehr umfassen, als eine möglichst steuergünstige Weitergabe von vermögendem Eigentum. Eine Gesellschaft ist aber dazu in der Lage, Gewährtes zu verändern oder auch wieder zu entziehen. Eine Gesellschaft kann Anpassungen verlangen und Verhaltensweisen neu bewerten. Die zumindest zeitlich begrenzte Verfügungsmacht über Vermögen und Gegenstände ist sinnvoll, sowohl persönlich als auch in der Gemeinschaft.

Eigentum gänzlich abzuschaffen, wäre töricht, aber den besitzenden, verantwortlichen Umgang mit Eigentum neu zu gestalten, hilfreich. Nicht Sozialisierung, sondern Gemeinschaftlichkeit, nicht Gier, sondern Verantwortung sollten die Maßstäbe bei der Fortentwicklung unserer Gemeinschaft sein.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Erbe

Eine Erbschaft wird vor allem mit dem Tod eines Menschen und der Weitergabe seines wirtschaftlichen Vermögens in Verbindung gebracht. Historisch ist dies nicht begründbar. Vererbt werden die genetischen Eigenschaften und bestimmte Verhaltensauflagen. Deshalb ist es im historischen Kontext gesehen nicht verwunderlich, dass die Vererbung von Rechten und Vermögen, wie zum Beispiel dem Hof oder dem Unternehmen, auch mit Pflichten einhergeht, die gleichermaßen vererbt wurden.

Diese Pflichten bestanden zum Beispiel in der Erhaltung des Vermögens, aber auch in der Sorge für die Arbeiter und Angestellten und die Familie. Erbschaft war somit ein umfassendes Sicherungssystem und diente nur mit entsprechenden Auflagen der Weitergabe von Vermögen zu dessen Erhaltung und Mehrung. Und heute?

Auflagen spielen bei Erbschaften auch heute noch eine Rolle, aber oft nicht mehr vordringlich. Nur noch selten werden Höfe und betriebliche Erhaltungsverpflichtungen innerhalb der Familie weitergeben. Im Vordergrund stehen Aktien, Wertgegenstände und Geldmittel, die von Todes wegen verteilt werden sollen. Es ist dabei mehr der Überfluss, als die Notwendigkeit, der das Handeln bestimmt. Wem gebe ich was und warum? Diese Fragen stellen sich viele Erblasser, ohne sie hinreichend begründen zu können.

Mit dem weitgehenden Verlust des Erhaltungsgebots geht das zunehmen fehlende Bedürfnis einer Erbengeneration einher. Sicher, ein vererbtes Vermögen wird nicht verschmäht, aber es verpflichtet in der Regel zu nichts und folgt meist anderen Regeln, als das früher der Fall war. Das Verhalten der Erben ist nicht auf Vermögenserhalt und die sinnvolle Nutzung auch im Sinne des Erblassers gerichtet, sondern Nachlässe werden zur Stillung eigener Bedürfnisse eingesetzt.

Dabei spielen die stets als ungerecht empfundene Erbschaftsteuer, Verschonungsbeiträge und Prüfung der Zuwendungen unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten eine viel ausschlaggebendere Rolle als die Sinnhaftigkeit der Erbschaft an sich. Umsichtige Erblasser fangen an, dieses Missverhältnis zu begreifen und versuchen, auch post mortem dem Nachlass einen bleibenden Sinn zu verleihen.

Dies geschieht durch die Einrichtung und Unterhaltung gemeinnütziger Einrichtungen, zum Beispiel Stiftungen, die nicht nur Vermögen erhalten, sondern auch dem ursprünglichen Ideal der Erbschaft entsprechend, das heißt der Erblasser selbst verpflichtet sich, kommenden Generationen eine Grundlage für das weitere Fortkommen zu schaffen, und zwar materiell als auch ideell.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

SGB II

Feierlich verkünden Politiker bei Gelegenheit, dass die Würde des Menschen unantastbar sei. Dies ist sogar unter Artikel 1 unseres Grundgesetzes verbürgt, und zwar als ein direkter Anspruch gegenüber dem Staat. Der Staat hat unsere Würde zu achten und alles zu unterlassen, was dieses Grundrecht beeinträchtigt.

Was macht nun die Würde eines Menschen aus? Zum einen geht es um seine persönlichen Belange wie Schutz vor Gewalt, ungestörtem Leben unter Beachtung der Rechtsordnung und den Erhalt materieller Lebensgrundlagen als auch garantierter Respekt vor seiner Selbstbestimmung als Mensch.

Das scheint mir aber durch SGB II nicht gewährleistet zu sein. Alles ist dort reglementiert, von der Grundsicherung bis zu Verschonungsbeiträgen. Was einem Menschen einerseits gewährt wird, kann ihm unter Umständen woanders wieder abgezogen werden. Es geht dabei auch um einmalige Ausstattungszuwendungen und Abschläge. Die als Sozialfälle hiervon betroffenen Menschen wissen viel weniger von den Grundlagen all der im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Anordnungen als die in den Sozialämtern tätigen Angestellten des öffentlichen Dienstes.

Sie kennen aber deren Wirkung. Die Wirkung ist Entmündigung. Wie oft auch als Konsument, wird hier der bedürftige Mensch zum Gestaltungssubjekt mächtiger staatlicher Anonymität. Ist diese Form der Ausgeliefertheit gegenüber staatlicher Macht noch mit der Würde des Menschen vereinbar? Ich glaube nicht. Ich glaube, dass wir anfangen müssen, die Bedeutung des Menschen in unserer Gesellschaft völlig urteilsfrei neu zu erfassen und in einer sich ändernden Wirklichkeit zu erproben. Wir müssen dem Menschen zutrauen, für sich selbst verantwortlich zu sein, Anspruchsverhalten nicht als Maßstab zu begreifen. Er muss vielmehr selbstbewusst einschätzen, was er für sich selbst und andere leisten kann.

Gefordert ist die Familie, die Gemeinschaft und schließlich wir alle. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein würdevolles Leben, materiell und ideell. Die Würde des Menschen erfordert, dass man ihm Wohnraum zur Verfügung stellt, Kindergärten und Schulen ausrüstet, damit sie dem Bildungsauftrag gerecht werden können. Er muss Gelegenheit zur Beschäftigung haben, für die es sich lohnt zu leben. Wir müssen heraus aus der Beliebigkeit, aus der Bevormundung und dem Versuch, mit materiellen Zuwendungen nach Gutsherrenart den Menschen gefügig zu halten.

SGB II gehört abgeschafft. Grundeinkommen allein ist auch keine Lösung. Wir benötigen ein gesamtgesellschaftliches Modell aus familiärer Verantwortung, gesellschaftlicher Sinn, Beschäftigung, Pflege und Bildung. Mit den alten kapitalistischen Ansätzen ist das nicht zu schaffen, wagen wir daher einen Blick in eine Zeit philanthropischer Lösungsmöglichkeiten.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Restitution

Es ist gut, dass Bewusstsein und Sensibilität dafür wachsen, dass geraubte oder nicht ethisch sauber erworbene Kunst- und Kulturgegenstände wieder an frühere Eigentümer bzw. Besitzer zurückzugeben seien. Dies sollte allerdings nicht nur das Naziraubgut, die Enteignung und Übervorteilung von Juden betreffen, sondern alles, was in Kriegen oder unter Ausnutzung von Machtpositionen direkt oder indirekt entwendet wurde.

Nach meiner Auffassung ist die Begrifflichkeit hier weit zu fassen, denn, wie der Volksmund zu Recht weiß: „Unrecht Gut gedeiht nicht gut.“ Das heißt, der Raubbegriff sollte auch diejenigen Artefakte mitumfassen, die nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv Einfluss auf das Herausgabebegehren ehemaliger Rechteinhaber haben. Es geht nicht nur um Rechtspositionen, sondern auch um Würde und Integrität.

Was sich auf persönlicher Ebene vollziehen sollte, gilt gleichermaßen für ehemalige Kolonien, Mandatsgebiete und andere Machtsphären, die zur Unterdrückung von Kulturen, Wesensarten und Traditionen missbraucht wurden. Nicht nur die materielle, sondern auch die immaterielle Restitution ist unumgänglich, um nicht nur zwischen den Völkern dieser Welt einen Austausch auf Augenhöhe stattfinden zu lassen, sondern Erfahrungen zu erlauben, die durch selbstermächtigte Interpretation, Anmaßung und Verweigerung des selbstbestimmten „Anderen“ verschlossen sind.

Kulturschätze anderer Völker glänzen im Licht ihrer Regionen, Bezüge und jahrtausendalten Interpretationen ganz anders in unserem Bewusstsein, als das intrinsische Vorbild unserer eigenen historischen und kulturellen Apologie. Wir müssen mehr in Restitutionsfragen investieren, um nicht museal zu erstarren, sondern aus dem materiellen und ideellen Besitztum an geborgten Gegenständen Kraft für Neues schöpfen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Es geht voran

Überall lesen wir, dass nichts voranginge, neues Denken erforderlich sei und wir – gemeint sind selbstverständlich nur die Politiker – bei der Bildung, im Wohnungsbau, im Pflegedienst, bei den Renten und bei der Verkehrswegeplanung versagten. Sicher habe ich nicht alle offenen Felder benannt, wie auch, bei dem Ausmaß an Anschuldigungen dessen, was hierzulande nicht funktioniert.

Davon etwas beindruckt, las ich einen Beitrag der früheren Senatorin für Justiz in Berlin und Hamburg, Frau Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, die ihre gewichtige Stimme immer wieder zu Fragen der Familie, Ehe und Kindern erhebt. Nicht, dass mir die Umstände, von denen die Autorin berichtet, völlig fremd gewesen seien. Sie waren mir nur nicht mehr ganz gegenwärtig. Es war mir nicht mehr gegenwärtig, dass bis in die Nachkriegszeit hinein für Ehemänner und Väter einseitig begünstigte Rechtsvorschriften galten und sich diese auf die Bevormundung der Ehefrau, das Güterrecht und die Sorgeberechtigung für Kinder entscheidend auswirkten. Alles stets zum Nachteil der Frauen.

Und doch sind seit 1976 maßgebliche Reformen im Familienbereich angeschoben und umgesetzt worden, und zwar mit der Tendenz, da nicht stehen zu bleiben, sondern weitere Klippen zu meistern, um Familien zu stabilisieren und Frauen und Kindern mehr Rechte einzuräumen. Ist das nicht großartig? Sicher muss immer noch mehr getan werden, aber wir haben auch schon viel erreicht in der Energiewende, in der Bekämpfung der Armut, im Bildungs- und im Pflegebereich.

Verbesserungsprozesse sind nie am Ende, aber es geht voran. Wir sind in der Lage, auf allen Gebieten demokratisch prozessual Lösungen zu entwickeln, die uns helfen, unsere rechtsstaatliche und sozialstaatliche Freiheit weiter zu genießen. Wir benötigen kein „neues“ Denken, keine Revolution, keinen Umsturz der Verhältnisse, sondern eine Übersicht, aus der sich Ideen entwickeln lassen, die nach Selbstvergewisserung über Sinn des Handelns auch dazu führen, dass wir handeln.

Was für die gleichgeschlechtliche Ehe gilt, kann auch für die Integration von Flüchtlingen und Ausländern gelten. Der Prozess des Verstehens und der Analyse führt zwangsläufig zur Entscheidungsfindung und zur Integration. Aufgrund des inzwischen eingesetzten gesellschaftlichen Bewusstseinswandels kann sich heute wohl kaum mehr einer daran erinnern, dass erst 1994 die Strafbarkeit der Homosexualität in Deutschland abgeschafft wurde.

So wird es dereinst auch einmal zum gesamten Integrationsprozess von Ausländern heißen: „Was? Wir verstehen das überhaupt nicht, weshalb Ausländer in Deutschland einmal verfolgt, diskriminiert und abgelehnt wurden. Mit ihrer Einbürgerung sind sie wichtiger Garant für die Entwicklung unserer Gesellschaft geworden.“ Wir haben noch viel vor. Packen wir es an.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Mehrwert

Nicht nur zu Wahlkampfzeiten klingen Parolen wie: „Arbeit muss sich wieder lohnen!“ durch unsere Landen. Lohn ist in Geld geronnene Arbeit, das wusste nicht nur Karl Marx zu berichten. Das ist die tägliche Erfahrung aller, die für ihre Dienste entlohnt werden. Dabei geht es nicht nur um Arbeiter, sogenannte Werktätige, wie im Maschinenzeitalter, sondern um alle Menschen, die Leistungen für Andere erbringen.

Leistungen für Andere zu erbringen bedeutet aber auch, dass in der Regel mehr geschaffen als durch Entgelt kompensiert wird. Dieser Mehrwert täglicher Arbeit schafft Befriedigung und Reichtum bei denjenigen, die lohnfähige Beschäftigungen anbieten. Sie werden reich, manche derart über alle Maßen, dass ein Zusammenhang zwischen Ihrem eigenen Zutun und dem abgeschöpften Gewinn nicht mehr erkennbar ist.

Der Mehrwert aber, der Reichtum verschafft, steht dann merkwürdigerweise auf der Arbeitsebene nicht mehr zur Disposition. Er wird vielleicht verspielt, verzockt, durch Fehlinvestitionen verausgabt, aber ein Leistungsequivalent soll daraus nicht wieder entstehen. So ist es für mich erklärbar, dass gerade reiche Menschen enorme Schwierigkeiten damit haben, etwas von ihrem Reichtum abzugeben, wenn er ihnen nicht 1 : 1 wieder selbst wohltätig zur Verfügung steht.

Sie jammern über Einsamkeit, fehlende Zuwendung oder Pflege, aber dass sie selbst vielleicht die Ursache ihres eigenen Unvergnügens sind, das dämmert ihnen noch nicht einmal ansatzweise. Der Nimbus des Reichtums verschafft ihnen Gehör, verführt andere wenig begüterte Menschen, ihnen ihre Zeit zur Verfügung zu stellen, zuzuhören und Dienstleistungen zu verrichten. Dies alles in der vergeblichen Erwartung, für ihre Aufmerksamkeit, ihre Zuwendung oder Dienste entlohnt zu werden. Das ist aber nicht so. Dem System entspricht, dass ihnen zwar zuweilen Lob und Geschenke, Vertröstungen auf testamentarische Zuwendungen, Vermächtnisse etc. zuteilwerden, aber niemals tätige Zuwendungen und uneigennützige Hilfe seitens der Vermögenden.

Der Mehrwert zu deren Gunsten bleibt erhalten. Der Mehrwert bleibt selbst dann erhalten, wenn er die Grundlage eines Stiftungsgeschäfts schafft. Es ist dann der steuerliche Mehrwert bis hin zum gesellschaftlichen. Immer steht der Zeiger auf Kompensation, ggf. argumentativ auf „zurückgeben“, aber nie auf geben aus dem geschaffenen Mehrwert als private oder gesellschaftliche Vorleistung.

Dabei könnte die Geschichte vom „Hans im Glück“ auch die Reichen so zufrieden stellen, wenn sie begriffen, dass eine gebende Hand nicht nur Bewunderung hervorruft, sondern auch eine anspruchslose Bereitschaft anderer Menschen, dem Gebenden auch zu geben. So kann der geschaffene Mehrwert allen nutzen und nicht nur dem Vermögenden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski