Archiv der Kategorie: Recht

Hier finden Sie meine Gedanken, Ideen und Anreize zu gegenwärtigen und vergangenen rechtswissenschaftlichen Themen, die mich und meine Umwelt bewegen.

Mehrwert

Nicht nur zu Wahlkampfzeiten klingen Parolen wie: „Arbeit muss sich wieder lohnen!“ durch unsere Landen. Lohn ist in Geld geronnene Arbeit, das wusste nicht nur Karl Marx zu berichten. Das ist die tägliche Erfahrung aller, die für ihre Dienste entlohnt werden. Dabei geht es nicht nur um Arbeiter, sogenannte Werktätige, wie im Maschinenzeitalter, sondern um alle Menschen, die Leistungen für Andere erbringen.

Leistungen für Andere zu erbringen bedeutet aber auch, dass in der Regel mehr geschaffen als durch Entgelt kompensiert wird. Dieser Mehrwert täglicher Arbeit schafft Befriedigung und Reichtum bei denjenigen, die lohnfähige Beschäftigungen anbieten. Sie werden reich, manche derart über alle Maßen, dass ein Zusammenhang zwischen Ihrem eigenen Zutun und dem abgeschöpften Gewinn nicht mehr erkennbar ist.

Der Mehrwert aber, der Reichtum verschafft, steht dann merkwürdigerweise auf der Arbeitsebene nicht mehr zur Disposition. Er wird vielleicht verspielt, verzockt, durch Fehlinvestitionen verausgabt, aber ein Leistungsequivalent soll daraus nicht wieder entstehen. So ist es für mich erklärbar, dass gerade reiche Menschen enorme Schwierigkeiten damit haben, etwas von ihrem Reichtum abzugeben, wenn er ihnen nicht 1 : 1 wieder selbst wohltätig zur Verfügung steht.

Sie jammern über Einsamkeit, fehlende Zuwendung oder Pflege, aber dass sie selbst vielleicht die Ursache ihres eigenen Unvergnügens sind, das dämmert ihnen noch nicht einmal ansatzweise. Der Nimbus des Reichtums verschafft ihnen Gehör, verführt andere wenig begüterte Menschen, ihnen ihre Zeit zur Verfügung zu stellen, zuzuhören und Dienstleistungen zu verrichten. Dies alles in der vergeblichen Erwartung, für ihre Aufmerksamkeit, ihre Zuwendung oder Dienste entlohnt zu werden. Das ist aber nicht so. Dem System entspricht, dass ihnen zwar zuweilen Lob und Geschenke, Vertröstungen auf testamentarische Zuwendungen, Vermächtnisse etc. zuteilwerden, aber niemals tätige Zuwendungen und uneigennützige Hilfe seitens der Vermögenden.

Der Mehrwert zu deren Gunsten bleibt erhalten. Der Mehrwert bleibt selbst dann erhalten, wenn er die Grundlage eines Stiftungsgeschäfts schafft. Es ist dann der steuerliche Mehrwert bis hin zum gesellschaftlichen. Immer steht der Zeiger auf Kompensation, ggf. argumentativ auf „zurückgeben“, aber nie auf geben aus dem geschaffenen Mehrwert als private oder gesellschaftliche Vorleistung.

Dabei könnte die Geschichte vom „Hans im Glück“ auch die Reichen so zufrieden stellen, wenn sie begriffen, dass eine gebende Hand nicht nur Bewunderung hervorruft, sondern auch eine anspruchslose Bereitschaft anderer Menschen, dem Gebenden auch zu geben. So kann der geschaffene Mehrwert allen nutzen und nicht nur dem Vermögenden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Das Monstrum

Erfahrene Juristen habe ich vom Monstrum reden hören. Sie sprachen von der Datenschutzgrundverordnung. Eigentlich freuen sich Juristen über monströse Gesetzeswerke des Gesetzes- und Verordnungsgebers aus Europa bzw. dem eigenen Lande. Gesetze und Verordnungen geben dem Juristen Gelegenheit, sein Können unter Beweis zu stellen und damit Geld zu verdienen und dabei zu zeigen, dass er in der Lage ist, ein geschaffenes Rechtsgebilde für die Wirklichkeit kompatibel zu machen.

Dieser Subsumtionsprozess geschieht so, dass der Einzelne und eine Vielzahl von Menschen darin unterwiesen werden, ihr Leben demjenigen eines neuen Gesetzes oder Verordnung unterzuordnen. Da kann es schon vorkommen und so ist dies auch bei der Datenschutzgrundverordnung, dass sowohl der einzelne Bürger als auch ein Großteil des gesamten Volkes überhaupt nicht begreift, was mit einer Verordnung wie der Datenschutzgrundverordnung erreicht werden soll.

Dabei ist sie vom Ausgangspunkt ja wohlgemeint, ausgehend davon, dass Daten etwas höchst Persönliches sind und nicht gänzlich dem Verfügungsrecht eines Menschen entzogen werden dürfen und vor allem nicht Datenkraken Schindluder mit Daten treiben, diese für Geschäfte und kriminelle Machenschaften ausnutzen. Das war es dann aber auch.

Kann sich die Verordnung an den berechtigten Vorbehalten gegen Datenmissbrauch zufriedenstellend messen lassen? Nicht nur ich glaube, dass dies nicht der Fall ist. Ausgehend von einem vernünftigen Ansatz hat der Verordnungsgeber feststellen müssen, dass die gesamte Datenverarbeitung ein äußerst komplexes Thema ist und hat dann, statt sich zu bescheiden, alles versucht, das gesamte Datenthema in den Griff zu kriegen. Dass dies nicht funktioniert, dass dies schiefgeht, liegt auf der Hand. Ein Problem verantwortet die Geburt des Nächsten.

So türmt sich Vorschrift auf Vorschrift, schafft Ansprüche, generiert Ausnahmen und webt ein Netz technischer juristischer Unverständlichkeiten. Da kein Normalbürger das Gesetz und auch die an ihn gerichteten Anfragen liest, bildet sich hinter der Fassade des Rechts ein scheinbares Partizipationsmodell des Menschen an reinen Daten aus. Die wahren Datenverfügungsspezialisten sitzen aber außerhalb Europas, haben Daten dorthin verbracht und werden hier im Falle des Missbrauchs nicht zur Rechenschaft zu ziehen sein. Die Datenschutzgrundverordnung ist dazu geeignet, unsere Gesellschaft erheblich zu belasten, ggf. deren Kohärenz zu zerstören.

Für Europa stellt sie eine hohe Belastung dar, auch zumal sie in den europäischen Ländern unterschiedlich gilt und gehandhabt wird, dadurch Ungleichheiten entstehen, die sich rechtlich und in der tatsächlichen Handhabung auswirken. Eine Gesellschaft, zu deren Judiz die Datenschutzgrundverordnung nicht passt, wird misstrauisch und ein Teil der Gesellschaft rebelliert, der andere Teil der Gesellschaft empfindet „diebische Freude“, dass bestimmte Unternehmen, Stiftungen und Vereine große Probleme mit dieser Verordnung haben. Diese Probleme sind eklatant und werden von Experten auf diesen Gebieten in keiner Weise geleugnet. In der Konsequenz aber können sie dazu führen, dass wohlmeinende Mitbürger keine Stiftungen mehr gründen, Vereine nicht mehr entstehen und Hilfe für Menschen ausbleibt, die dringend auf die Unterstützung aus dem privaten Sektor angewiesen sind.

Insofern stellt die Datenschutzgrundverordnung auch wieder ein Herrschaftsmoment des Staates dar, wie auch das Transparenzregister oder auch das Geldwäschegesetz, Vorschriften, die es mit sich bringen, den Bürger noch mehr zu disziplinieren und ihn davon abzuhalten, Initiative zu entwickeln. Menschen, die den Gesetzgeber nicht mehr verstehen, ziehen sich in ihre Privatheit zurück. Sie verlangen vielleicht, dass ihre Daten gelöscht werden, sei es bei der Gebühreneinzugszentrale, ihrem Verein oder in der Schule. Dabei sind Daten trotz allen beklagenswerten Missbrauchs essentiell für unsere Gesellschaft und waren stets verfügbar, wenn auch nicht so rasant digital via Internet.

Aber anstatt dort Ordnung zu schaffen, wo eine Bürgerpolicy Handlungsbedarf sieht, schüttet die europäische Politik das Kind mit dem Bade aus. Ich fürchte, dass wir weitere Verordnungen wie diese erleben werden und sehen die Erosion Europas voranschreiten. Ein Europa, das die Bürger nicht verstehen, ist chancenlos. Dabei wäre es so einfach, Europa aus den Regionen heraus aufzubauen, eine kulturell vereinigende Verfassung zu schreiben und es im Übrigen den einzelnen Staatsräumen zu überlassen, ihre Angelegenheiten zu ordnen. Ich bin davon überzeugt, dass dies die Bürger Europas begrüßen würden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Echo

Ich erinnere mich genau, dass es anlässlich der Verleihung des Musikpreises „Echo“ zu einem Eklat kam, weil das Musikwerk von Rappern ausgezeichnet wurde, welches antisemitische, frauenverachtende und rassistische Textpassagen aufwies. Beim „Echo“ handelt es sich um einen Musikpreis, der nicht für die Güte eines Werkes, sondern für dessen Erfolg vergeben wird.

Offenbar waren diese Rapper, ihr Verlag, ihre Produzenten und Vertriebspartner sehr erfolgreich und vermochten viele Konsumenten davon zu überzeugen, sich deren Produkt zu kaufen. Viele ebenfalls ausgezeichnete Preisträger und Teilnehmer der Veranstaltung begegneten der Preisverleihung an die Rapper mit wütenden Protesten und gaben auch den ihnen verliehenen Echopreis zurück.

Neben den Protesten gegen die Rapper selbst richteten sich diese auch gegen den Verleiher des Echopreises, der inzwischen reagiert hat und das bisherige Format für erledigt erklärte. Merkwürdigerweise aber richtete sich der Protest nicht auch gegen die Konsumenten der menschenverachtenden Produkte. Offenbar treffen hier die Anschauungen der Rapper selbst, die auf ihre Meinungsfreiheit und künstlerisches Dürfen pochen, mit dem Recht der Konsumenten zusammen, alles zu erwerben, was auf dem Markt ist. Darin scheint mir allerdings ein Fehlschluss zu liegen.

Anspruch auf Freiheit hat meines Erachtens nur derjenigen, der auch bereit ist, Verantwortung für sein Handeln und dessen Auswirkungen auf andere zu übernehmen. Menschenverachtende Texte sind aber verantwortungslos. Ihnen kann nur mit einem gesellschaftlichen Konsens begegnet werden, sie zu ächten. Der Bürgermeister Bart Somers der belgischen Stadt Mechelen hat ein Beispiel dafür geschaffen, wie dies zu bewerkstelligen ist. Nach ihm geht es nur mit Zwang, also „Law and Order“, aber auch mit der Vermittlung einer Möglichkeit, den eigenen Hass zu überwinden, konstruktiv in der Gesellschaft zu wirken, Verantwortung zu übernehmen und Lebensfreude im Gleichklang mit anderen Menschen wiederzufinden.

Meines Erachtens sollte denjenigen, die antisemitische Parolen in Deutschland verbreiten, Gelegenheit geboten werden, Konzentrationslager zu besuchen, um sich selbst die Konsequenzen ihres Verhaltens vor Augen zu führen. Diejenigen, die Flüchtlinge daran hindern wollen, ihr Land zu verlassen und deshalb – wie in Dresden geschehen – skandieren: „Absaufen, absaufen“ müssten konkret zur Rede gestellt werden, ob sie es auch hinnehmen, dass ihr Kind oder Enkelkind „ersaufen“ soll, ob sie dies gar für ihre Familie und die Gesellschaft fordern, dass wir alle ertrinken in unserem allgemeinen Hass auf alles.

Wir hatten uns in dieser Gesellschaft einmal dazu verabredet, weltoffen, tolerant, menschenliebend, demütig und verzeihend zu sein. Dabei geht es nicht um eine im Detail ausformulierte Leitkultur unserer Gesellschaft, sondern um das Verfassungsgebot, die Würde des Menschen zu achten. Wer dieses Würdegebot gegenüber anderen Menschen verletzt, sollte in dieser Gesellschaft mit Konsequenzen rechnen müssen. Wer gegen unsere „ordre public“ verstößt, hat keine Entscheidungsfreiheit mehr. Sie sollte ihm von der Mehrheitsgesellschaft genommen werden.

Wehret den Anfängen. Der Opferschutz muss verstärkt werden und auch die Repression gegen jede Art von Tätern, die die Duldsamkeit unserer Gesellschaft herausfordern. Um konsequent vorgehen zu können, müssen Staatsanwalt und Gerichte sowie die Polizei personell und formell zu schnellerem Handeln in der Lage sein. Es müssen Zentren eingerichtet werden, in denen Jugendliche, aber auch Erwachsene nicht allein gelassen werden mit ihren Sorgen und Nöten.

Es müssen aber auch konkrete soziale Programme entwickelt werden, die nicht nur Gruppen, sondern auch dem Einzelnen Lebensperspektiven aufzeigen. Eine Gesellschaft, die es hinnimmt, dass viele in unserer Gesellschaft nur noch anwesend sind, aber nicht mit Herz und Seele hier leben, kann die Bedrohung, die aus einer kalten menschenverachtenden Gesellschaft sich entwickelt, schon heute erfahren. Es geht also nicht darum, nur den Anfängen zu wehren, sondern wir müssen konsequent handeln, und zwar jetzt. Wir müssen alle Volksverführern und verantwortungslosen Ideologen Einhalt gebieten. Das hat mit Zwang zu tun, schafft aber auch Orientierung und fördert den Respekt gegenüber einer entschlossenen Gemeinschaft freiheitsliebender Menschen. Diese ist und soll die Mehrheit bleiben. Dafür stehen wir, oder?

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

 

Querung

Straßen sind gefährlich. „Schau nach links und schau nach rechts, bevor du über die Straße gehst“, so lautet die Ermahnung der Eltern an ihre Kinder. Verkehrserziehung. So lautet der Sammelbegriff aller Maßnahmen zum Schutz des Menschen.

Und die Wirklichkeit? Die Autofahrer, die eigentlichen Damen und Herren der Straße. Sie fahren wie immer schnell und zügellos, wenn sie nicht durch Ampeln und Verkehrseinschränkungszeichen gebremst werden. Dasselbe gilt für Motorradfahrer. Und für Fahrradfahrer. Im Rudel oder sehr individuell schießen sie aus allen denkbaren Ecken in den Verkehr hinein, von vorne, von hinten, von links, von rechts, egal wie die Straße verläuft oder die Fahrtrichtung. Weder Verkehrszeichen noch Ampelanlagen halten sie auf. Flächen ihres sportlichen Engagements sind aber nicht nur Straßen, sondern auch Gehwege und Plätze. Der Protest des Fußgängers bleibt nicht aus. Was der Fahrradfahrer kann, kann ich schon lange. Ampeln werden ignoriert, aber vor allem der Verkehr insgesamt. Individuelle Straßenquerung als Zeichen des Selbstbewusstseins. Sollen die Kraftfahrzeuge doch damit zurechtkommen. Und wenn etwas geschieht, dann ist doch ohnehin der Kraftfahrer schuld, denn in seinem Fahrzeug ist die Gefahr beheimatet. Ein gefährliches Werkzeug. So sagen die Gerichte.

Die Kommunen stimmen zu, legen verkehrsberuhigte Straßen an, verstümmeln sie mit Pollern und sonstigen Fahrhindernissen, heben Fußgänger, Radfahrer in die Ebenbürtigkeit mit Kraftfahrzeugen oder erteilen schließlich sogar Fahrrädern den Vorrang vor jeder anderen Art der Fortbewegung: die Fahrradstraße. Und? Werden die Straßen sicherer? Wohl nicht. Aber der Verunfallte hat seinen Kontrahenten, den anderen Verkehrsteilnehmer, von dem er immerhin möglicherweise Schadenersatz verlangen kann. Dadurch erhöht sich leider die allgemeine Unvorsichtigkeit und wird nicht gemindert. Verkehrsteilnehmer rechnen nicht mehr miteinander, sondern sie rechnen miteinander ab. Sie rechnen nicht damit, dass jemand sie überfährt, weil sie den Verkehr ignorierend die Straße gekreuzt haben. Sie orientieren sich nicht am Verkehr, sondern gehen davon aus, dass schon nichts passiert, weil Gesetze und Rechtsprechung ihnen das versprechen. Ein früher Merkspruch lautete: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Ist heute die Gefahr gebannt, weil verkannt? Der Prozess der Verdrängung des Verkehrs als Gefahrenquelle geht einher mit jeder Form der Wirklichkeitsverdrängung in unserer Gesellschaft. Dabei mag die Hoffnung Pate stehen, es passiere ja nichts, und wenn etwas passiere, gäbe es dafür wieder eine Entschuldigung oder Schadenersatz.

Das Leben aber ist eine Risikogemeinschaft, der mit Verdrängung nicht beizukommen ist. So wie die Verkehrsteilnehmer den Straßenverkehr zu verdrängen trachten, indem sie ihn aus ihrer Beobachtung nehmen, verdrängen viele Menschen heute die Gefahren ihres Essverhaltens, des Konsums der medialen Langeweile und der mangelnden Bildungsbereitschaft. Sie wähnen sich in der Sicherheit der sozialen Verschränkung mit anderen und bedenken meist nicht, dass sie trotzdem wachsam sein müssen und ihre Vorsicht bei der Überquerung der Straße von keinem anderen übernommen werden kann. Wenn ein Mensch überfahren wird, so ist er tot oder schwerverletzt. Die Frage der Verantwortlichkeit und des Schadenersatzes ist dabei nebensächlich. Ein verantwortlicher Mensch schaut genau hin, was passiert. Im Verkehr genauso wie im restlichen Leben.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Henne oder Ei (Teil 2)

Alleine deshalb, weil diese Bürger-Staats-Beziehung nichts mit Selbstverantwortung und Selbstbewusstsein zu tun hat? Das ist nicht zu erwarten, vielmehr muss der Staat selbst das Schrittmaß für den Bürger vorgeben, in dem er sich einschränkt und dadurch diesem Entfaltungsmöglichkeiten überlässt, sein Leben selbst zu bestimmen.

Vergegenwärtigt man sich für einen Moment unsere Gesellschaft als einen Körper, so wird jeder Betrachter dieses Bildes sofort begreifen, dass nicht jede Zelle dieses Körpers vom Gehirn aus gesteuert und kontrolliert werden kann. Vielmehr ist jede Zelle autonom und doch bilden alle Zellen das Ganze, indem sie mit anderen Zellen kommunizieren und ihre Erfahrungen an diese Zellen, aber auch an das Gehirn weitergeben.

Die allein durch die bewusste Wahrnehmung des Gehirns entstehenden Störungen werden bis zur möglichen, aber vom Menschen nicht gewünschten Kapitulation seiner zerebralen Fähigkeiten von den Zellen des Körpers korrigiert und einer Heilung zugeführt. Am Beispiel des Körpers und seiner Zellen kann der Bürger lernen, was Selbstvertrauen, Verantwortung, Zuversicht und Zuverlässigkeit vermag, und zwar jeder Bürger für sich und in der Gemeinschaft. Man muss nur den Willen haben, sich aufeinander zu verlassen und wissen, dass dieser Wille von der Aufnahme- und Umsetzungsfähigkeit eines anderen Bürgers seine Rechtfertigung erhält.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Henne oder Ei (Teil 1)

In seinem steuerpolitischen Verhalten treibt der Staat seinen Souverän, den Bürger vor sich her. Der Bürger erbringt Arbeitsleistungen und versucht, sein Einkommen zu vermehren. Diese Rechnung geht nicht auf. Der Bürger wird in seinen Erwartungen getäuscht, denn er bekommt letztlich weniger als er verdient hat; einen Großteil seines Einkommens verliert er durch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Der Bürger versteuert sein Einkommen jedoch nicht nur einmal, sondern ständig mit jeder Aktivität, meist wird ihm dies nicht einmal bewusst. Die mit den Sozialversicherungsbeiträgen erworbenen Rentenanwartschaften z. B. sind zwar ihm gegenüber abgegebene Versprechungen, sind aber genauso wenig sicher, wie jeder andere ungesicherte Lebensstandard. Um sich diese vermeintliche Sicherheit und den vermeintlichen Lebensstandard zu erhalten und zudem die Anforderungen des Staates zu bedienen, erhöht der Bürger kontinuierlich die Schlagzahl seiner Tätigkeit auf Kosten seiner Lebenszeit, seiner Gesundheit, seiner Effizienz und Lebensfreude. Obwohl er der Souverän ist, ist der Bürger gleichwohl bisher nur selten den staatlichen Gelderwerbssystemen entgegengetreten, sondern hat sie sogar meist befürwortet. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Weil die meisten Bürger hoffen, dass der Staat für Abgabengerechtigkeit eintrete, haben Sie letztlich keine Einwände dagegen, dass der Staat Steuern einzieht und sogenannte „Steuersünder“ unerbittlich verfolgt.
  • Vielen Bürgern scheint es aufgrund der eigenen gewohnt bequemen Lebensführung angemessen, wenn andere Bürger – also die Politiker – den Takt vorgeben und das System vorhalten, welches ihnen Lebensstandard und Sicherheit verspricht.
  • Der Rückfluss von Steuermitteln in den sozialen Bereich oder auch sonstige Steuervergünstigungen und Subventionen erwecken bei den Begünstigten den Eindruck, das Steuersystem bevorzuge ihre Haltung, was allerdings einer Wahnvorstellung gleichkommt.
  • Ein Großteil der Bürger ist Nutznießer der staatlichen Geldverteilungspolitik und nimmt daher gerne, was ihm gegeben wird. Richtig ist, dass der Bürger als interessensgesteuerter Mensch kaum bereit ist, seine Komfortzone zu verlassen, solange der Lebensstandard nicht gänzlich in Frage steht und der Besitzstand gewahrt ist. Warum sollte er seine Einstellung ändern?

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Rechtsstandpunkt

Die Meinung, dass die juristische Welt oft irritierend in die tatsächliche Welt eingreift, dürfte in unserer Gesellschaft weitgehendst geteilt werden. Dass aber auch die tatsächliche der juristischen Welt Zumutungen auferlegt, dürfte eher nicht so bekannt sein. Ein jüngstes Beispiel dafür ist die „Ehe für alle“. In der realen Welt ist dies nur für religiöse Eiferer verschiedener Religionen ein wirkliches Problem.

Darum geht es aber nicht. Die Ausweitung der Ehe auf Paare, ob Sie gleichgeschlechtlich oder transgender veranlagt sind, dürfte am Grundgesetz scheitern können. Dies scheint paradox, weil gerade die Befürworter der „Ehe für alle“ sich auf Artikel Abs. 1 GG und Artikel 3 Abs. 2 GG berufen. Danach darf der Staat Menschen nicht aufgrund ihres Geschlechts diskriminieren und hat die Ehe und Familie zu schützen. Auch, wenn Artikel 6 Abs. 4 GG nicht so ganz passen sollte, ließe sich vertreten, die gleichgeschlechtliche Ehe unter staatlichen Schutz zu stellen.

Dass dies durch ein einfaches Gesetz geschieht, lässt allerdings die Frage nach der Legitimation aufkommen. Haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes auch die gleichgeschlechtliche Ehe als eine Option im Auge gehabt? Welche Bedeutung spielt die Definition der Ehe und der Familie durch das Bundesverfassungsgericht? Sind Verfassungsdurchbrechungen im Einzelfall durch einfache Gesetze erlaubt bzw. können sie höchstrichterliche Entscheidungen, die den Willen des Verfassungsgebers zum Ausdruck bringen, einfach vom Tisch wischen? Wie lebendig und anpassungsfähig ist überhaupt unsere Verfassung? Darf sich der Zeitgeist an ihr zu schaffen machen?

Durch die Entscheidung des Bundestages wurde die juristische Argumentation zugunsten der „Ehe für alle“ zumindest stark strapaziert und es ist zu hoffen, dass in einem baldigen Kontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Beständigkeit des Gesetzes geprüft und darüber entschieden werden kann. Dies ist nicht nur eine Frage der Rechtssicherheit, sondern dient doch der fundamentalen Klärung legislativer Eingriffe in Bereiche höchstrichterlicher Judikatur.

Es geht bei dem Schutz der Ehe auch um den Fortbestand unserer Gesellschaft, wie dies aus Artikel 6 Abs. 2 bis 5 GG deutlich abzuleiten ist. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist in Deutschland geschützt und daher im Rahmen dieser Erörterungen völlig irrelevant. Familiengründung ist allerdings ein Akt sozialen Engagements und gerade geschlechtlich nicht von irgendeiner Orientierung abhängig. Wichtig ist, dass die Ehe- bzw. Lebenspartner in gleicher Weise den Schutz- und Solidaritätsanspruch von Familien gewährleisten. Rechtlich dürfte das kein Problem sein.

Ob Menschen sich daran halten, steht dagegen auf einem ganz anderen Blatt. Artikel 3 Abs. 2 GG ist zwar grundsätzlich als Abwehranspruch gegen den Staat gemeint, reflektiert aber auch den grundrechtlich verbrieften Anspruch jedes Menschen auf gleiche soziale Teilhaberschaft am Leben. Wenn mit Artikel 6 Abs. 1 bis 5 GG und Artikel 3 Abs. 2 GG nicht nur das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, sondern auch eine aus Artikel 6 GG herzuleitende Beistandsverpflichtung gegenüber der Gesellschaft gemeint ist, dürfte das Gesetz zur Einführung der „Ehe für alle“ verfassungsmäßig bestehen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Was uns Anwälte wirklich bewegt

Was uns wirklich bewegt, das sind Sie. Ohne Ihre Erwartungen, die Sie an uns richten, Ihre Ideen, Ihren Mut und Gestaltungswillen wären wir überflüssig. Wir sind für Sie da mit unserem Sachverstand, unsere Expertise, aber vor allem mit unserem Einfühlungsvermögen in Ihr Vorhaben. Das alles getragen von der Bereitschaft, Sie und Ihr Anliegen unter allen denkbaren Gesichtspunkten kennen zu lernen, um Ihnen dann professionell bei der Umsetzung Ihres Vorhabens behilflich zu sein. Uns ist es wichtig, dass Sie als unser Mandant der Kapitän bleiben, auch wenn Sie uns als Lotsen mit an Bord genommen haben. Wir wünschen uns, mit Ihnen in einer Sprache zu kommunizieren, die eindeutig ist, aber von Verständnis getragen wird. Kompetenz und Vertrauen sind miteinander verbunden. Dabei ist uns ein integres Verhalten stets wichtig, weil es das Mandat erfolgreich und durchsetzungsfähig macht.

Die Dinge einfach halten, die Lösungen aus dem Sachverhalt selbst entwickeln, dies bevorzugen wir, anstatt Ihre Wünsche zu standardisieren. Unsere eigene Überzeugung orientiert sich an Ihren Interessen. Sagen Sie uns, was Sie bewegt, was Sie umsetzen wollen! Wir tun es.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

 

Was Unternehmensgründer/Gesellschafter wirklich bewegt

Am Anfang war die Idee, dann der Plan. Aus dem Plan wird ein Vorhaben und daraus eine konkrete Gestaltungsanforderung. Diese muss umgesetzt werden und auch funktionieren. Um sein unternehmerisches Ziel zu erreichen, will der Gründer

  • Partner, auf die er sich verlassen kann
  • Berater, die ihn verstehen und sein Vorhaben umsetzen können, seien dies Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare
  • Führungspersonen auf Augenhöhe, die sich von ihm vertrauensvoll motivieren lassen, Verantwortung bei der Umsetzung seines Werkes zu übernehmen, seien sie Meister, Abteilungsleiter, Vorstände oder Aufsichtsräte und Geschäftsführer.

Mit der geeigneten Mannschaft ist der Unternehmer in der Lage, seine Pläne zu verwirklichen und dabei Fragen zu klären, wie beispielsweise:

  • welche Organisationsform das Unternehmen haben soll einschließlich der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages, der Dienstverträge etc.,
  • auf welche Art und Weise das Kapital für die Verwirklichung der Unternehmensziele beschafft werden soll,
  • die Gestaltung des Außenauftritts der Gesellschaft,
  • die Umsetzung der Unternehmensziele auf dem Markt,
  • die Flexibilisierung und Anpassungsfähigkeit des Unternehmens an die sich verändernden Marktumstände zu erhalten,
  • ob etwaige Mitarbeiterbeteiligungen an dem Unternehmen sinnvoll sind,
  • wie der Return of Money für Investoren und Gewinnausschüttungen zu bewerkstelligen und zu schaffen sind,
  • wie Exit-Regelungen, die Nachfolge- und Erbfolgeplanungen zu schaffen sind.

Jedes der vorgenannten Themen beansprucht interdisziplinär das Zusammenwirken aller Fachberater mit dem Unternehmer in einem laufenden Gestaltungsprozess. Der Abschluss jeder Phase bedingt die Eröffnung einer nächsten, um anpassungsfähig zu bleiben und die reale Welt mit der steuer- und rechtsgestaltenden Welt stets in Übereinstimmung zu halten. Der Gründer, der zum Unternehmer erstarkt ist, wird auf Zeit oder auf Dauer erfolgreich und in Übereinstimmung mit allen rechtlichen und ethischen Anforderungen handeln. Dann gelingt das Werk.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Was Notare wirklich bewegt

Notare sind die Sachwalter fremder Interessen. Ausgestattet mit einem öffentlichen Amt protokollieren sie Verabredungen in Form von Verträgen, einseitige Erklärungen in Form von Testamenten, Übereinkünfte in Form von Satzungen und Gesellschaftsverträgen und viele andere ihnen zugetragene Schriftstücke. Auch wenn das Verlesen der vorbereiteten Texte nebst Anlagen, die Überwachung der Unterschriftsleistung und Vollzug der Urkunde am Auffälligsten von den Beteiligten wahrgenommen wird, erschöpft sich die Tätigkeit des Notars keineswegs in diesen Verrichtungen.

Der Notar übernimmt seine wesentliche Verantwortung in der Vorbereitung von Beurkundungsvorgängen dadurch, dass er den Willen der Beteiligten ermittelt und deren Wünsche und Verabredungen aus der realen Welt in die rechtsbeständige Welt überträgt. Da diese Welten nicht deckungsgleich sind, muss der Notar dabei aufklärend wirken, auf Risiken und Gefahren aufmerksam machen, belehren und vor allem Wege finden, die den gewünschten Erfolg der Beteiligten ermöglicht. Weitestgehend deshalb, weil die Interessen der beteiligten Vertragspartner nie deckungsgleich sind.

Um das Gelingen eines Rechtsakts herbeizuführen, ist der Notar auf die Mitwirkung der Beteiligten, ihre Informationsbereitschaft, ihren Ordnungssinn und ihr kooperatives Verhalten untereinander und mit ihm angewiesen. Erfahrung, Einfühlungsvermögen und ein hohes Maß an Flexibilität verbunden mit juristischer Kompetenz ermöglichen es dem Notar, den Beteiligten Vorschläge zur Lösung ihres Anliegens zu unterbreiten, auch wenn diese oft zunächst selbst nicht erkennen, wie der Weg zum Ziel führt. Um zielgerichtete Vorschläge unterbreiten zu können, ist es erforderlich, dass der Notar sich kontinuierlich fortbildet und mit einem hohen Maß an Konzentration und juristischer Kombinationsgabe auch schwierige Vorhaben einer Lösung zuführt.

Entgegen der Auffassung vieler Rechtssuchenden bestehen systemisch viele Unklarheiten und Unsicherheiten, die analysiert werden müssen, stets fokussiert auf das Gelingen des Werkes. Die Mandanten wollen ihren Erfolg und der Notar ermöglicht diesen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski