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Rechts-TÜV – rechtliche Unwucht, Rechtszertifizierung, Teil 1

In der juristischen Welt, aber auch in der realen Parallelwelt hantieren wir ständig mit Begriffen, die einen Rechtsbezug haben, ohne dass wir deren Bedeutungsschwere umfassend einschätzen können. Eine gewollte Zurückhaltung gegenüber dieser Erkenntnis soll uns die Chance erhalten, Rechtsbegriffe situationsabhängig zu interpretieren und gefahrloser durch das Minenfeld rechtli­cher Argumentation zu navigieren. Aber was ist schon rechtliche Argumentation, was ist ein Judiz, was verbirgt sich hinter einem Rechtsbegriff, welchem Irrtum sind wir beim Rechtsirrtum erlegen?

All diese Fragen werde ich versuchen, in der folgenden Abhandlungen zu klären, wobei klären ein wunderschöner Euphemismus für die absolute Unfähigkeit darstellt, irgendeiner Be­grifflichkeit den Bedeutungsraum zuzuweisen, den sie tatsächlich hat. Stets kann ich nur von meiner Wahrnehmung ausgehen und versuchen, diese Wahrnehmung mit einer öffentlichen Wahrnehmung abzugleichen und ggf. auf Mehrheitsverhältnisse bei der Beurteilung zu achten. Deren eigene subjektive Wahrnehmung kann und muss ich dabei selbstverständlich respektieren, denn sie beruht auf ihrer Erfahrung, ihren Ansprüchen und ihrer Handhabung, also einem individuali­sierten Gebrauch allgemein bekannter Begriffe.

Aber gerade dadurch ergeben sich die spannenden neuen Möglichkeiten des Dialogs und eine Auffüllung der Begrifflichkeiten jenseits jeder Verordnung. Wenn ich zuweilen die Wertigkeit eines Begriffes zwischen der juristischen Welt und der realen Welt abgleiche, ergeben sich daraus möglicherweise Erleichterungen bei der Erfassung von juristischen Begriffen und eine bestimmte Entlastung von ihrer Bedeutungsschwere.

Was wiegt zum Beispiel ein juristisches Argument im Vergleich zu jedem sonstigen rationalen oder emotionalen Argument? Welcher dieser Argumente hat ein größeres Gewicht? Welchem dieser Argumente müssen wir eine abschließende Bedeu­tungshoheit zuweisen? Stehen alle Argumente nebeneinander, gibt es Ober- und Unterordnun­gen? Wie beeinflussen diese Argumente uns selbst bei unserer Entscheidungsfindung?

All dies werde ich versuchen anzureißen, ohne dabei allerdings eine abschließende Aussage treffen zu können. Das können nur Sie, der Leser, und zwar dadurch, dass Sie sich der Bedeutung der Rechtsbegriffe bewusst werden und ihren Einsatz selbstverantwortlich vornehmen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Krieg und Frieden (Teil 1)

Wie Himmel und Hölle, Mord und Totschlag, wecken auch Krieg und Frieden allgemeines Interesse. Fast jeder will sich auf eine Seite schlagen und seine Meinung bekannt geben. Wie alle anderen Begriffspaare folgen Krieg und Frieden der knappen Information, die der Mensch in dieser Welt bekommt. Auf den Impulsen an/aus beruht das Universum –   jedenfalls das menschliche. Gerade weil wir Menschen bei der Entscheidungsfindung zwischen den Möglichkeiten Leben und Vernichtung so wenig weitere Informationen benötigen, vermögen wir uns mühelos auf das Ergebnis einzulassen. Entweder ist man für den Frieden oder man ist für den Krieg. Dem Einwand, dass ich es mir mit dieser Darstellung zu einfach mache, begegne ich gerne folgendermaßen:

Es gibt etliche Menschen, die erklären, sie seien nur unter bestimmten Voraussetzungen für den Krieg. Es gibt auch diejenigen, die erklären, dass sie gegen den Krieg seien, weil bestimmte Voraussetzungen nicht vorlägen, obwohl die Kriegstreiber Gegenteiliges behaupteten. Sie sind Vorder- und Rückseite derselben Medaille. Die grundsätzliche Bereitschaft, Kriege zuzulassen, wird an Bedingungen geknüpft, deren Herbeiführung mehr oder weniger möglich ist. Dies ist ohne Weiteres nachvollziehbar. Es gibt Zeiträume des Lebens und es gibt Zeiträume des Todes. Wir legen jeweils den Schalter um. Damit verändern wir ökonomische, soziale und ethnische Bedingungen. Es ist überhaupt nicht zu leugnen, dass der Krieg eine reinigende Wirkung hat. Insgesamt können wir danach wieder neu anfangen und uns auch beim Überwinden des Krieges und seiner Folgen beweisen. Die mediale Wirksamkeit des Krieges überdauert Epochen, seine Opfer sind binnen Generationen vergessen. Kein Krieg hat bisher etwas gebracht. Dies ist so nicht richtig. Jeder Krieg schafft bessere oder schlechtere Voraussetzungen im Verteilungskampf, wirtschaftlichen Aufschwung und neue Verhältnisse. Die Frage ist allerdings, ob der Krieg deshalb gerechtfertigt ist oder ob es nicht auch andere Möglichkeiten der Konfliktbereinigung gäbe? Dies würde bedeuten, dass der Mensch zu komplexeren Modellen der Daseinsbewältigung fähig wäre. Gäbe es keine Kriege mehr, stagnierte die Umverteilung. Gäbe es keine Kriege mehr, würden Regionen so befriedet, dass sie sich dem Konsum entziehen würden. Gäbe es keine Kriege mehr, kämen diejenigen nicht mehr zum Zuge, die auch mal herrschen wollen. Gäbe es keine Kriege mehr, wären die Menschen unbequemer für die Oligarchen. Es käme Konkurrenz zum Zuge. Gäbe es keine Kriege mehr, bliebe der Feind weg und es müssten sich diejenigen, die handeln, der Verantwortung stellen. Gäbe es keine Kriege mehr, wäre die Waffenindustrie am Ende.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski