Bin ich in den einschlägigen Medien unterwegs, verwundert mich die augenblickliche Diskussion im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Es ist einerseits von der grassierenden Ansteckung die Rede, andererseits gibt es Querdenker, die in Massendemonstrationen durch die Straßen ziehen und offensichtlich billigend in Kauf nehmen, dass sie mit Corona infiziert werden.
Ihre Aufmärsche rechtfertigen sie mit ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und allgemeine Handlungsfreiheit, die nach ihrer Überzeugung den Verzicht auf Mundschutz mit einschließt. Was bei allem öffentlichen Lärm allerdings übersehen wird, ist, dass die politischen Entscheidungen einen eher untergeordneten Einfluss auf die Eindämmung der Pandemie haben.
Es geht nicht um Grundrechte und deren Verletzung, es geht nicht um Freiheit und die Zuweisung von Fehlern. Es geht vielmehr, und dies an erster Stelle, um menschliches Zusammenleben, um unser Grundverständnis des menschlichen Wesens, seiner Bedürfnisse und seiner Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft.
Hätten früher schon religiöse Hinweise ausgereicht, um Menschen an ihre Verpflichtungen gegenüber anderen Menschen zu erinnern, sind heute nach der Erosion der Religionen deutlichere Ermahnungen nötig. Es geht nicht um die im Grundgesetz verbriefte Handlungsfreiheit eines Menschen, sondern es geht um die Rücksichtnahme, die jeder Mensch einem anderen Menschen schuldet.
Es kann im Belieben jedes einzelnen Menschen stehen, sich mit Corona anzustecken und für die Folgen persönlich einzustehen, aber dies berechtigt ihn nicht, andere Menschen anzustecken, sondern im Gegenteil. Es ist ein auch für ihn geltendes Gebot der Menschlichkeit, dies zu verhindern. Derjenige, der ein solches Gebot weder aus seiner christlichen Überzeugung, noch aus seinem Menschenbild abzuleiten vermag, sollte Artikel 1 des Grundgesetzes prüfen, der den Schutz der Würde jedes einzelnen Menschen nicht nur gegenüber dem Staat sichern will, sondern auch als eine Selbstverpflichtung eines Menschen gegenüber einem Anderen ansieht.
Es ist mit der Würde eines Menschen nicht zu vereinbaren, einem anderen Menschen diese zu nehmen, indem er ihn der Gefahr aussetzt, sich bei ihm anzustecken. Daraus folgt, dass jeder Aufmarsch der Querdenker im höchsten Maße würdelos ist. Empathie bedeutet nicht, kranke Menschen zu bemitleiden, sondern alles zu tun, um deren Erkrankung zu verhindern. Was für den Krankheitsbereich gilt, umfasst auch alle anderen Lebensbereiche. Kein Mensch kann die Freiheit beanspruchen, sich zu Lasten anderer Menschen zu verwirklichen, sei dies körperlich, emotional oder geistig.
Unseren Handlungsoptionen sind durch unser Menschsein, unser soziales Zusammenleben und den Grundkonsens einer funktionierenden staatlichen Ordnung Grenzen gesetzt. Das Akzeptieren von Fakten, Respekt gegenüber anderen Menschen, demokratisch legitimierten Institutionen und Rücksichtnahme untereinander auch dann, wenn wir anderer Meinung sind, verbürgen zuverlässig unser eigenes Sein in der Gemeinschaft mit anderen Menschen.
Hans Eike von Oppeln-Bronikowski