Missverständnis

Zwischen dem Staat und seinen Bürgern besteht ein Missverständnis, welches weitreichende Konsequenzen hat. Der Staat erkennt den Bürger zwar als seinen Souverän an, die für ihn handelnden Personen aber glauben, dass sich die Ausübung dieser Souveränität in den Wahlen erschöpfen soll. Der Bürger glaubt dies irgendwie auch und beschwert sich bei den von ihm gewählten Vertretern deshalb ständig darüber, dass sie nach seiner Auffassung nicht machen würden, was er von ihnen eigentlich erwartet. Gleichwohl fordert er nur die Politiker zum Handeln auf, dazu, etwaigen Missständen, die er zu identifizieren glaubt, abzuhelfen. Die vom Souverän gewählten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, also die Politiker, sehen sich umfassend legitimiert, in seinem Interesse tätig zu sein, und betrachten Nörgeleien der Bürger als Einmischung in ihre Kompetenzen. In allen Bereichen des öffentlichen Lebens ringen Mandatsträger mit anderen Mandatsträgern um Lösungen zur gesellschaftlichen Daseinsvorsorge, angefangen von der Gesundheit über die Beschäftigung bis hin zur Kultur. „Die sollen machen“ – und die, die machen sollen, sehen sich aufgrund der ihnen zugewiesenen Rolle im Recht, vom Bürger die Mittel einzuziehen, die sie nach ihrer Auffassung benötigen, um der Selbstverpflichtung Genüge zu tun. Die Mittel werden über ein weitverzweigtes Netz von Steuern, die der Staat seinem Souverän auferlegt, beschafft. In einem feudalistischen Staat bestimmt der Souverän das Maß der Steuern und macht sie gegenüber den Bürgern geltend. Aber sogar in einer entwickelten Demokratie schlüpft der dienende Staat in die Rolle des Feudalherrn und bestimmt dem Souverän das Maß der finanziellen Leistung. Dies scheint mir ein grundlegendes Missverständnis zwischen Bürger und Staat zu sein. Der Staat und die für ihn handelnden Personen sehen sich legitimiert, vom Souverän Steuern einzuziehen und diese Mittel nach eigenen Maßstäben zu verwenden. Sie sehen sich ermächtigt, den Staat zu verschulden und dem Souverän die von ihnen gewünschte Rolle seiner Existenzberechtigung zuzuweisen. Dies alles geschieht natürlich innerhalb eines kontrollierten Rahmens. Der Bürger kann aber gleichwohl seine Rolle als Souverän nicht zur Disposition stellen, sondern bleibt in der Verantwortung, auch wenn er zeitlich befristet andere mit seiner Vertretung beauftragt hat. Die Rolle des Geschäftsherrn, bei dem die Wirkung der vom Vertreter abgegebenen Willenserklärungen eintritt, bleibt erhalten. Verträge kommen nicht mit dem Vertreter zustande, sondern mit dem Geschäftsherrn. Gleiches gilt auch für einseitige Willenserklärungen, die der Vertreter für den Vertretenen abzugeben hat. Jeder Vertretene muss an einem von ihm vorgegebenen Maß an gesellschaftlicher Kontrolle festhalten. Auch mit seiner Beauftragung ist der Vertreter nicht legitimiert, die Rechte des Vertretenen zu beschneiden oder gar diesem zu schaden. Zuweilen hat es einen anderen Anschein, weil der Vertretene eine komplexe, aus vielen Gruppen und Grüppchen und Einzelpersonen bestehende Persönlichkeit, also das Volk ist. Aber es bleibt immer der Geschäftsherr, der mit dem Vertreter einen Geschäftsbesorgungsvertrag abschließt und darin dessen Aufgaben und Rollen definiert. Diese Betrachtungsweise hat entscheidenden Einfluss auf die Rolle der Bürgergesellschaft. Der Souverän, also der Bürger, leitet seine Legitimation für bürgerschaftliches Engagement nicht vom Vertreter ab, sondern sein Recht als Bürger, im Rahmen des Staates tätig zu sein, ist ursprünglich. Nur dort, wo der Bürger nicht in der Lage ist, die ihm zugewachsene Aufgabe zu erfüllen, bedient er sich anderer, um eine koordinierte und zweckvolle Lösung herbeizuführen. Um welche Bereiche handelt es sich hierbei? Sicher nicht abschließend folgende:

  • die Mobilität, das gesamte Netz an Schienen, Strom, Straßen etc.,
  • äußere und innere Sicherheit, Polizei und Bundeswehr,
  • koordinierte, einheitliche Vertretung in Europa und weltweit,
  • Grundsicherung des Bürgers,
  • Einhaltung der Grundrechte und -pflichten,
  • das Gerichtswesen,
  • Bewahrung der kulturellen Identität und geschichtlicher Errungenschaften.

Auch dann, wenn die vorstehende Auflistung nicht vollständig ist, signalisiert die Beschreibung der staatlichen Tätigkeitsfelder schon das hohe Potenzial an Bereichen, die dem Bürger vorbehalten sind. Dort gilt das Prinzip der Subsidiarität staatlichen Handelns. Der Bürger als Souverän ist auch nicht Fehlbedarfsfinanzierer des Gemeinwesens, sondern es ist sein ureigenstes Recht, nach bestimmten Regeln uneingeschränkt selbstständig tätig zu sein. Dies gilt für den gesamten Wirtschafts- und Finanzverkehr. Das gilt für das Recht, im philanthropischen Bereich zu wirken, sein Leben unbürokratisch und selbstbestimmt zu gestalten. Es ist der Bürger, der mit dem Staat Verträge schließt, um diesem bestimmte Aufgaben zuzuweisen und nach entsprechender Kostenkalkulation durch den Staat mit diesem einen Vertrag über die Finanzierung von Vorhaben zu schließen. Dieser Vertrag zwischen Souverän und Mandatsträger ist die entscheidende Grundlage für die im Auftrage des Bürgers durchzuführende Geschäftsbesorgung durch die Vertreter. Erfüllen sie ihre Aufgaben nicht oder nur unzureichend, dann müssen sie wieder gehen, und zwar nicht erst bei der nächsten Wahl.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski