Legitimität

Bei unseren Betrachtungen müssen wir unterstellen, dass der Staat und seine Einrichtungen, aber auch supranationale, vertraglich begründete Zusammenschlüsse wie die EU, nicht eklatant rechtswidrig handeln, denn dann wären nicht nur die Gerichte zuständig, sondern auch bürgerlicher Widerstand geboten und zu rechtfertigen.

Wir müssen also bei unseren Betrachtungen eine am Recht orientierte Verhaltensweise der die Macht ausübenden Organe zugrunde legen. Die Frage ist aber, ob Rechtsausübung per se legitim ist? Gerade in Europa erleben wir, dass finanzielle Rettungsschirme für strauchelnde Partner der EU aufgespannt werden, ohne dass das Europäische Parlament und/oder nationale Volksrepräsentanten in die Entscheidung mit einbezogen werden. Das Erstaunliche an diesem Prozess ist aber, dass die dazu notwendigen Vereinbarungen durch gouvernementale Vereinbarungen zustande kommen, d. h. die Regierungen der jeweiligen Staaten sich hierüber verständigen, andererseits die Lasten dieser Vereinbarungen bei Staat und Gesellschaft abgeliefert werden. Möglicherweise müssen Steuern erhoben werden, um diese europäische Last zu schultern, möglicherweise zerfällt das Währungssystem oder andere staatliche Prioritäten müssen bei der Daseinsvorsorge gesetzt werden. Jedenfalls sind die Auswirkungen derartiger Vereinbarungen enorm. Dies alles ohne Beteiligung der Parlamente, geschweige denn der Bürger. Scheitert das Projekt, haftet aber der Bürger. Müssen wir nicht darin ein sehr problematisches Changieren in der Rechtsmoral sehen?

Einerseits wird die gesellschaftliche Akzeptanz nicht nachgefragt, andererseits ist die Gesellschaft leidtragend, wenn das Experiment schief geht. Man könnte dagegenhalten, dass die Regierungen, die derartige Vereinbarungen schließen, ja gewählt worden seien. Das ist sicher richtig und unter diesem Aspekt ist deren Vorgehen womöglich auch legal. Legitimität allerdings bedeutet, dass ein sicherer Weg gegangen werden muss, der auch die nachhaltige Akzeptanz nicht nur des politischen, sondern auch des rechtlichen Vorgehens herbeiführt. Es erscheint mir nicht legitim, in die grundsätzlichen Gestaltungsrechte der Bürger und ihrer Nachkommen einzugreifen, indem die essenziellen Gestaltungsformen unseres Zusammenlebens alleine von Regierungen und Kommissionen übernommen werden, d. h. die Gestaltung Europas, seiner Wirtschafts- und Währungsunion. Das ist Sache der Bürger Europas, ihrer nationalen Repräsentanten und auch jedes einzelnen Bürgers bis ins tiefe Land hinein. Europa ohne gesellschaftliche Akzeptanz wird nicht lebensfähig sein. Dass, was für Europa gilt, gilt heute für alle gesellschaftlichen Belange bis hin zu Stuttgart 21.

Der Bürger muss erkennen, dass Zukunftsentwürfe etwas bringen, nachhaltig wirken und nicht nur Produkte von Regierungen und/oder der vierten Gewalt sind. Die Zustimmung des Bürgers, welche für Legitimität staatlichen Handelns unumgänglich ist, kann vielfältig eingeholt werden. Zum einen natürlich durch Bürgerbefragungen, zum anderen aber auch durch Diskussionsprozesse, die in einer medialen Verständigung enden. Die repräsentative Demokratie ist unerlässlich. Eine über die „vierte Gewalt“ steuerbare direkte Demokratie mit fortlaufender Bürgerpartizipation wäre lähmend und würde kontinuierlichen Entwicklungen, die nachhaltig wirken sollen, keine Chance geben. Aber an der Fertigung von Politikentwürfen und bei der Klärung grundlegender Fragen unserer Gesellschaft muss der Bürger beteiligt sein, um die gesellschaftliche Akzeptanz und damit die Legitimität staatlichen und supranationalen Handelns zu gewährleisten.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski