Volksabstimmung

Protest, Bürgerbegehren, Demonstration, Volksabstimmung. Ist eine neue Zeit angebrochen? Schaut man auf Stuttgart 21, den Bau der Autobahn A 100 oder den Flughafen Tempelhof: Es scheint so, als ob der Souverän erwacht und der Bürger verlangt, an den Entscheidungsfindungsprozessen der Staatslenkung beteiligt zu sein. Die Administration kann nicht mehr schalten und walten, wie sie will. Einige Politiker versuchen, auf den Zug aufzuspringen. Sie vermitteln zumindest den Eindruck, als hätten sie Kreide gefressen. Andere sind erschrocken und beschwören, dass man den Anfängen wehren müsse, denn anderenfalls drohe die direkte Demokratie. Die direkte Demokratie, das will wohl keiner. Der Bürger aber will informiert werden, mitwirken an grundlegenden Entscheidungen unserer Gesellschaft und die Auswirkungen staatlichen Handelns korrigieren. Dafür steht ihm der öffentliche Druck, das mediale Aufgebot zur Verfügung, daneben der moralische oder ethische Druck, der insbesondere durch Sachverständige und Bürgereliten ausgeübt wird. Der Bürger ist auf Augenhöhe mit den Funktionsträgern der Politik und der Administration, da diese in der Regel nicht mehr wissen als der Bürger selbst, aber in unserem Staat Entscheidungsgewalt haben. Auch die Politiker nutzen die öffentliche Macht der Medien, um ihre Vorstellungen durchzusetzen. Der Wettbewerb im öffentlichen Raum ist legitim, dient aber nur der Vorbereitung einer Entscheidungsfindung. Die meisten Entscheidungen werden in den politischen Gremien und von den Organen des Staates getroffen. Der Bürger kann indes wohl auch ein Volksbegehren, eine Volksabstimmung, einen Moment plebiszitärer Demokratie erzwingen.

Für Stuttgart 21 wird dies gefordert und beim Flughafen Tempelhof hat ein solches Plebiszit stattgefunden. Mehrheitlich waren die Berliner nicht für die Offenhaltung des Flughafens Tempelhof. Die Berliner? Zumindest der Flughafen Tempelhof war auch ein nationaler Flughafen, der von Passagieren aus dem Rheinland und aus Süddeutschland ebenso frequentiert wurde, wie von den Berlinern und den Bewohnern umliegender Gemeinden. Die Brandenburger als unmittelbare Anrainer wurden nicht befragt, geschweige denn die Bürger im Rest dieser Nation. Wie wäre es dann im Falle einer Volksabstimmung über Stuttgart 21? Der Stuttgarter Hauptbahnhof wird auch zu einem großen Teil von Fahrgästen aus anderen Bundesländern angefahren, zudem von Ausländern ganz Europas und der Welt. Genügt es dann, Volksabstimmungen nur als ein lokales Ereignis zu betrachten? Ist es legitim, allein die Stuttgarter oder die Bürger Baden-Württembergs in die Abstimmung mit einzubeziehen? Und was ist mit den Demonstranten, die von überall her aus ganz Deutschland gekommen sind, gekämpft und ausgeharrt haben, um dann allein den Stuttgartern das Feld überlassen zu müssen? Was passiert, wenn die engagierten Bürger aus ganz Deutschland ggf. mit ansehen müssten, dass ihre Initiative am Staatsvertrauen der Schwaben scheitert? Wir müssen für nationale und supranationale grundlegende Anliegen, bei denen der Bund auch erhebliche Mittel bereitstellt, neu über die Legitimation staatlichen Handelns und den Umfang der Bürgerbeteiligung nachdenken. Ein solches Bürgerbegehren müsste naheliegenderweise den Beteiligungscharakter der Bürger neu formieren und ggf. überregional angeregt werden. Mithilfe der modernen Medien, insbesondere des Internets, stünde einer solchen Bürgerverabredung auf tatsächlicher Grundlage nichts entgegen. Die rechtliche Verbindlichkeit dürfte allerdings umstritten sein. Und dies zu Recht, denn ein Meinungsbild stellt noch keine rechtliche und politische Handlungsgrundlage dar. Wichtig wäre daher der Selbstbindungscharakter von Politik nach einem entsprechenden Bürgervotum. Nur aus übergeordneten staatlichen und rechtlichen Gründen müssen die gewählten Vertreter des Bürgers weiterhin die Möglichkeit und das Recht haben, autonome Entscheidungen zu treffen. Dies müssten sie allerdings gegenüber dem Bürger auch verantworten, bei nachhaltiger Missachtung des Bürgerwillens sollten Sanktionen eingebaut werden, wie zum Beispiel die Möglichkeit, eine Schiedsstelle anzurufen, den Vorgang der verfassungsrechtlichen Überprüfung zuzuleiten, Neuwahlen herbeizuführen und finanzielle Mittel einzufrieren. Ziel dieses Appells ist es, Utopien zu formulieren, um zu neuen Handlungsoptionen zu gelangen. Ganz sicher muss nicht immer alles bleiben, wie es ist und bisher gehandhabt wurde.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski