Archiv für den Monat: Februar 2014

Gerechtigkeit in Europa – eine Illusion? Teil 5

Unser Leben, d. h. unser gesamtes Leben unter Einschluss des Rechtslebens, muss Freude machen. Mit Genuss sollten wir daran teilhaben und begreifen können, wie Gesetze und Verordnungen uns nicht nur bei der Bewältigung, sondern auch bei der Entwicklung unseres Lebens helfen, anstatt uns zu behindern.

Das hat alles ganz entscheidend mit Europa zu tun. Wenn wir sehen, dass unsere nationalen Entwürfe nicht mehr überzeugend sind, wir aber am Beginn des Umbruchs stehen, sollten wir die Chancen für uns als Bürger Europas nutzen:

1.    Prophylaxe statt Therapie. Das Recht kann die Realität eines geeinten Europas nur reflektieren, aber nicht schaffen. Deshalb müssen wir gemeinsame, die Nation übergreifende Perspektiven und Ziele im kulturellen, sozialen und rechtlichen Leben entwickeln und uns begleitend dazu eine freiheitliche Rechtsordnung schaffen, die ordnungsrechtlich verschiedene Denkansätze bewältigt, letztlich aber das Ziel der Mobilität des Europäers im Auge behält.

2.    In einer lebendigen Rechtsordnung müssen sich Gesetz und Recht an ihrem Sinn messen lassen, d. h. die Bürger Europas müssen sie verstehen. Nur dadurch werden Gesetze als Regeln des Miteinanders gültig und lebendig bleiben, die die Menschen nicht nur annehmen, sondern auch nutzen können.

Hier gilt es umzusteuern, wo jahrelang in administrativer Kleinarbeit Unsinn und Kleinkrämerei produziert wurden.

3.    Unterschiedliche Entwürfe in unterschiedlichen Kultur- und Lebenswelten stellen Herausforderungen an den europäischen Menschen dar, die nicht in Kommissionen, Gremien oder Gerichten gelöst werden können, sondern ausschließlich im Dialog der Betroffenen und Willigen. Der Kampf gegen Diskriminierung darf nicht allein dem Staat, insbesondere der Justiz, überantwortet werden, sondern muss ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein.

Es muss Schluss sein mit der gegenseitigen Verlagerung von Verantwortlichkeiten. Konflikte müssen an der Stelle bewältigt werden, wo sie entstehen. Die Rolle der am „System Recht“ Beteiligten muss mit neuen Inhalten gefüllt werden.

Es muss Schluss sein mit der Vergewaltigung der Eigenverantwortlichkeit des Bürgers: Statt dem Bürger Freiräume zu öffnen, werden Privatinitiativen durch unnötige Verfahrensanforderungen erschwert oder sogar verhindert, d. h. dem Antrag folgt der Antrag folgt der Antrag etc.

Es muss Schluss sein mit nationalen Egoismen, wir müssen ein europäisches Bürgerleben installieren mit allen Möglichkeiten der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Betätigung. Dies schließt selbstverständlich auch die supranationale Betätigung mit ein. Wir brauchen ein harmonisiertes Prozessrecht und die Möglichkeit, das, was wir für richtig halten, auch umzusetzen.

Das können wir nur mit einer klaren und transparenten Kompetenzzuordnung und einer besseren Kooperation innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, einer Stärkung der Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit auch durch die europäischen Institutionen selbst und der zielgerichteten Schaffung von sinnvollen Normen bewältigen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Gerechtigkeit in Europa – eine Illusion? Teil 4

Unter  Hinweis  auf  ihre  Konflikte  vereinbaren  Bürger  schon  immer  häufiger  die  Einsetzung  eines  Schiedsrichters  bzw.  eines Schiedsgerichts. Dies ist zu begrüßen. Der Schiedsrichter ist an die Verfahrensordnung gebunden, die sich die Beteiligten geben und die nicht justizmäßig vorbestimmt ist. Der zumeist sachkundige Schiedsrichter kann Aufklärungsarbeiten leisten und orientiert sich nicht allein an den sturen Regeln der Prozessordnung. Wir müssen lernen, Entscheidungen eines Schiedsrichters auch in „klassischen Streitfällen“, zumindest bei „Bagatellsachen“, als verbindlich zu akzeptieren.

Die Bürger vertrauen häufig auf das vermittelnde Gespräch unter Beiziehung eines sachkundigen Experten. Das ist immer dann geboten, wenn nicht in erster Linie Rechtsfragen zu erörtern sind, sondern in tatsächlicher Hinsicht aufgeklärt werden muss, wie ein komplexer Sachverhalt aus der Sicht eines Ingenieurs, eines Bausachverständigen oder eines Biologen gestaltet ist.

In diesem Zusammenhang wird künftig die Mediation eine große Bedeutung erlangen, bei der die Streitparteien unter sachkundiger Führung an die Konfliktlösung herangeführt werden.

Gerechtigkeit hin oder her: Schlimmer als alles andere ist das Gefühl der Ohnmacht, wenn überhaupt nichts geschieht. Der Bürger in Europa, ob im Bereich des Zivilrechts oder des Strafrechts, hat ein Recht darauf, dass man sich mit ihm befasst, dass er gehört wird und Dinge abgeschlossen werden.

Warum ist das so wichtig? Mehr dazu im nächsten Blogbeitrag …

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Gerechtigkeit in Europa – eine Illusion? Teil 3

Der Bürger, der in ein derartiges Verfahren scheinbar eingebunden ist, spielt in Wahrheit keine Rolle, sondern bietet dem Verfahren nur Gesicht, Name und Adresse. Das Ergebnis sind teure Verfahren und hohe Prozesskostenrisiken.

Auch die Rolle des Richters selbst ist zweifelhaft: Vorgeprägt durch eine lebensfremde Ausbildung, durch Sachferne und seine oft aufgrund entsprechender gesetzlicher Regelungen auch gezwungenermaßen schematische Einschätzung kann er eine hundertprozentig „gerechte“ Entscheidung nicht garantieren. Hinzu kommt häufig persönliche Willkür. Dies kann sich positiv oder negativ für das Entscheidungsbegehren des Bürgers auswirken, zwingend ist das Urteil, das er erhält, in keinem Fall. Manchmal ist es noch nicht einmal nachvollziehbar.

Daher schlichtet das Urteil das Streitverhältnis auch nicht, sondern schafft Anreiz für weitere Berufungen und Revisionen. Das kostet Geld – und Zeit: das schnelle Leben überholt das Urteil. In vielen Fällen raubt eine lange Verfahrensdauer dem Urteil bereits seinen Sinn.

Beendet ist allein das formale Verfahren, nicht der Streit. Der Staat hat in Gestalt seiner Richter „Recht gesprochen“, seiner Durchsetzung trägt er jedoch nicht Rechnung. Das ist ein Kardinalfehler im Verhältnis des Bürgers zur Justiz. Das juristische System ist nicht geschlossen: Der Bürger erhält ein Urteil, mit dem er im schlimmsten Fall nichts anfangen kann, weil er entweder dieses Urteil nicht anerkennt, es für ihn als Schuldner irrelevant ist, weil es seine Zahlungsverpflichtungen usw. bei weitem übersteigt oder er als Gläubiger seinen Anspruch nicht realisieren kann, weil der Schuldner zahlungsunfähig ist oder einen Insolvenzantrag stellt.

Ist das so gewollt, eine Justiz in Europa mit Politikern, Gesetzgebern, Advokaten und Richtern, allerdings ohne Bürger auf Augenhöhe?

Ist es uns angenehm und bequem, in einem geregelten und verordneten Europa zu leben, auch wenn wir nichts mehr von dem verstehen, was die europäischen und nationalen Institutionen, Kommissionen, Gesetzgeber, Anwälte und Richter uns vorgeben?

Wenn wir das nicht wollen, gilt Folgendes:

1.    Wir müssen Ernst machen mit der bürgerlichen Teilhaberschaft am Gemeinwesen in Europa und zu einem rechtsstaatlichen aber auch sozialen Gemeinwohlbegriff zurückkehren. Das Verhältnis des Bürgers zum Staat bzw. zur Staatengemeinschaft muss sich ändern. Damit meine ich nicht „Public Private Partnership“, sondern das Bestreben, staatliche Einrichtungen durch private Einrichtungen dort zu ersetzen, wo dies möglich ist. Hierzu gehört es auch, gesetzlich die Freiräume für diese Betätigung zu schaffen. Die Freiheit des Bürgers und seine Eigenverantwortung sind der beste Schutz vor staatlicher Willkür und Angriffen Dritter. Sie sind Ausdruck gesellschaftlicher Selbstregulierung, die vom Staat durch eine formale Rechtsordnung, die die wechselseitige Anerkennung von Sicherheit und Freiheit aller als den unverzichtbaren Minimalbestand gesellschaftlicher Grundwerte garantiert, nur geschützt, nicht aber inhaltlich bestimmt werden.

2.    Wir müssen den sogenannten „Dritten Sektor“ auf allen Gebieten stärken, insbesondere eine europäische philanthropische Kultur entwickeln. Sie erlaubt es dem aufgeweckten Bürger, den Staat herauszufordern und in einem Wettstreit der Besseren und Besten zu alternativen Problemlösungen bei gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen zu gelangen. Viele Länder der EU bleiben hinsichtlich des Anteils der Beschäftigten des Non-Profit-Sektors an der Gesamtbeschäftigung hinter dem Durchschnitt zurück. Gerade auf der internationalen Ebene besteht erheblicher Nachholbedarf: Internationale Non-Profit-Organisationen (NPOs) machen nur einen Bruchteil der insgesamt tätigen Organisationen aus. 54 % der in Deutschland aktiven NPOs sind überhaupt nicht im Ausland tätig. In anderen Staaten dürfte es ähnlich aussehen.

3.    Wir müssen die kameralistische Zuwendungspraxis des Staates gegenüber kulturellen Institutionen überprüfen, in denen Ziele nur an- hand von Ein- und Ausgaben statt von Inhalten definiert werden. Setzt der Bürger sein Geld ein und macht sich so vom „Gönner Staat“ unabhängig, bedeutet dies nicht das Ende des staatlichen Kulturauftrags. Die Möglichkeiten, ein reiches und produktives Kunst- und Kulturleben zu fördern, sind vielfältig. Hier sind auch die europäischen Institutionen zum Handeln aufgerufen.

4.    Unser Konfliktsystem muss überprüft werden. Alle haben das Recht, nicht nur zu streiten, sondern sich auch zu vertragen! Anstatt aber das System zusätzlich Unverständnis, Neid und Rechthaberei zu schüren, muss künftig ein Modell der Konfliktbewältigung erprobt werden.

Was ist darunter zu verstehen? Mehr dazu im nächsten Blog Eintrag.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Gerechtigkeit in Europa – eine Illusion? Teil 2

Aus meiner Sicht (noch) nicht viel. Rechtlich sind wir in Europa schon fast am Ende, bevor wir richtig angefangen haben. Einer der Gründe hierfür ist zunächst, dass wir immer noch zu sehr von einem rein nationalen Denken geprägt sind, Europa nach wie vor ein Zweckbündnis der Vaterländer ist, in dem eine Rechtsvereinheitlichung oder besser ein konstruktiver Rechtsdialog auf der Grundlage unterschiedlicher rechtlicher Einschätzungen nicht möglich ist. Was wir zuvörderst dringend benötigen würden, wäre ein gemeinsames europäisches Verfahrensrecht in allen Bereichen. Wir müssten lernen, mit Rechtsangelegenheiten in gleicher Weise umzugehen, damit wir nicht nur die Unterschiede, sondern auch Fehlverhalten innerhalb einzelner nationaler Abläufe besser erkennen.

Weiter:  Gesetze  und  Verordnungen  können  das  aktive  Handeln  der  Bürger  nicht  ersetzen.  Der  Gesetzgeber  leistet  durch  seine Gesetzesflut dem Rückzug des Bürgers aus der gesellschaftlichen Gesamtverantwortung Vorschub und trägt schlimmerweise dazu bei, dass der Bürger individuell und kollektiv die Verantwortung für sein Leben in die Hände anderer legt. Damit erlahmt seine Wachsamkeit, seine Kreativität. Seine Bereitschaft, selbst initiativ zu werden, verschwindet.

Wozu führt die Entfremdung zwischen dem Bürger und dem „Recht“?

1.    Der Bürger selbst ist nicht mehr konfliktbereit. Er verlagert seine Verantwortung auf andere. An herausragender Stelle profitiert hiervon der Anwalt. Es ist bezeichnend, dass sich die Anwaltschaft in Deutschland in den letzten fünfzehn Jahren mit 110.000 Anwälten nahezu vervierfacht hat.
Die Konsequenz: Selbst einfache Konflikte kann der Bürger nicht mehr selbst lösen, sondern er benötigt professionelle Hilfe.

2.    Das Schadensbeseitigungs- bzw. das Schadensersatzrecht hat europaweit enorm an Bedeutung gewonnen. Eine scheinbar logische Konsequenz: Eine Gesellschaft, in der sich der Einzelne selbst nicht mehr helfen kann, ist gewissermaßen gezwungen, den Bereich des Schadensersatzrechtes auszudehnen und Kompensation für erlittenes Unrecht zu schaffen.

Dies mag in einigen Bereichen verständlich und sinnvoll sein, als Grundhaltung, als Flucht vor der Verantwortung ist es jedoch unverzeihlich und kläglich. Es zeigt, wie wenig wir inzwischen damit zurechtkommen, Dinge so zu regeln, dass Schäden überhaupt vermieden werden. Wir verlassen uns lieber auf die Schadenskompensation, sei es gegenüber dem Staat, der europäischen Gemeinschaft, aber auch der Haftpflichtversicherung von Anwälten, Notaren etc. Diese Ausdehnung des Schadensrechtes halte ich für ein Armutszeugnis der entwickelten Gesellschaft. Es liegt in der Natur der Sache, dass dabei auch noch erheblich über das Ziel hinaus geschossen wird. In den Vereinigten Staaten können wir erleben, wie sich das Schadensrecht mit der Anerkennung eines Verschuldens von Tabak- und Mikrowellenherstellern für Gesundheitsschäden und mit Ersatzleistungen in Millionenhöhe zunehmend bis ins Absurde verselbstständigt, getreu dem Motto: hoffentlich passiert mir was, dann kann ich auch richtig zulangen. In Europa sind wir auf dem besten Wege dorthin.

3.    Der Richter wird’s schon richten. Welch ein Fehlschluss! Recht haben und Recht bekommen ist immer zweierlei. Das wissen wir zwar, wollen es aber dennoch nicht wahrhaben. Der Richter hofiert seine subjektive Realität. Er ist in ihr gefangen. Sie ist ihm bequem. Bezeichnenderweise schaffen Zivilprozessreformen keine Abhilfe, sondern beschneiden Bürgerrechte, indem sie die Möglichkeit der Einflussnahme der Betroffenen selbst zurückdrängen und auch hier „amerikanische Verhältnisse“ im Sinne eines Wettstreits der besseren und besten Juristen, Anwälte, Prozessagenten etc. provozieren.

Von dem Bürger als Drittbetroffenem wird erwartet, dass er sich trotz seiner Unkenntnis der Gesetze im Interesse der Justiz auf eine relativ komplizierte Verfahrensordnung einstellt. Deren wichtigste Bedeutung liegt in der Beschleunigungsmaxime. Die Aufgabe, den Sachverhalt zu klären und – dies ist entscheidend – gemäß den Anforderungen der Prozessordnung (!) aufzubereiten, wird dem Richter mehr und mehr entzogen und auf die Prozessparteien verlagert. Dieses als Baustein der Freiheit gepriesene System schafft indes neue Abhängigkeiten des Bürgers, der sich dieser Anforderung nicht gewachsen sieht und sich erneut an Dritte, nämlich an den Anwalt wendet.

Mehr dazu im nächsten Blog Eintrag.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Gerechtigkeit in Europa – eine Illusion? Teil 1

Pitigrilli, ein lesenswerter italienischer Romancier, beschreibt in seiner Novelle „Ein Mensch jagt nach Liebe“ einen französischen Gerichtspräsidenten,  der  ganz  gegen  seinen  Willen  eine  junge  Frau  wegen  Diebstahls  verurteilen  soll.  Er  tut  dies  etwa  mit folgenden Worten: „Mademoiselle, ich verurteile Sie zu 2 Jahren Gefängnis. Ich wurde überstimmt, weil mein Beisitzer zur linken ein Dummkopf und mein Beisitzer zur rechten ein Schwein ist.“ Dann zieht er seine Robe aus und wird Clown. Eine schöne Geschichte! Übrigens: Der Gerichtspräsident hat sich geirrt. Die Angeklagte war tatsächlich eine Diebin, das Urteil somit richtig – und die Entscheidung des Richters fragwürdig. Oder etwa nicht?

Recht  und  Gerechtigkeit  –  am  Ende  steht  immer  „nur“  ein  Urteil:  ein  „richtiges“  oder ein  „falsches“,  ein  „gerechtes“  oder „ungerechtes“, jedenfalls eine Entscheidung. Erwarten wir mehr, dürfen wir mehr erwarten? Wer bestimmt, was richtig oder falsch, gerecht oder ungerecht ist? Sind Sie, bin ich bereit, für die Gerechtigkeit und die Wahrheit Risiken einzugehen? Können wir die Verantwortung tatsächlich tragen? Können wir aus unseren Erkenntnissen Konsequenzen ziehen? Das ist doch die Frage!

Wie gerichts-, wie gesetzesgläubig sind wir? Sind wir auf dem Weg von der Bürger- zur Paragrafenrepublik? Wo bleibt das Gerechtigkeitsgefühl?

Wir behaupten Folgendes:

1.  Wir werden mit einer Flut von Gesetzen und Verordnungen national und in Europa konfrontiert. Damit wird unser Leben zunehmend verrechtlicht. Der Bürger hat zwar in der Theorie, aber nicht in der Praxis die Zugriffsmöglichkeit auf diese Bestimmungen. Da er keinen Zugang zu ihnen hat, kann er sie auch nicht verstehen. Damit steigt sein Sicherheitsgefühl nicht, sondern es sinkt. Er schöpft Misstrauen und entwickelt das Gefühl der Entfremdung, des Ausgeliefertseins.

2.   Je größer die Verunsicherung des Bürgers, desto größer sein Sicherheitsbedürfnis. Der Ruf nach dem Gesetzgeber, der Rückzug ins Private, die zunehmende Radikalisierung weiter Teile der Bevölkerung – all dies ist Ausdruck einer nationalen und supranationalen Verunsicherung, Ausdruck einer tief empfundenen Furcht vor dem Verlust der Freiheit. Nicht der „freie europäische Geist“, sondern die Angst eint die Vaterländer.

3.   Anstatt die Bürger im weitesten Sinne zu ermutigen, selbst aktiv zu werden und ihr Schicksal in die Hand zu nehmen, erlassen der Staat und die EU oft auch ad hoc eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen. Diese stellen dann die unmittelbaren Instrumente der Problemlösung dar und sollen dem Bürger das Gefühl von Kompetenz vermitteln. Man nennt diese auch Maßnahmegesetze bzw. Maßnahmeverordnungen.

Sicherlich ist es vordringlich die Aufgabe des Staates, die Bürger vor Gefahren zu schützen, und, wo es sinnvoll und notwendig ist, auch die entsprechenden Gesetze zu schaffen. Dies gilt vor allem im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung.

Doch in anderen Bereichen sind diese Gesetze nur eingeschränkt wirksam, nämlich dort, wo sie die Bedingungen, die zu ihrem Erlass geführt haben, nicht oder nicht wesentlich verändern, insbesondere nicht die „wahren Verantwortlichen“ treffen.

So erleben wir den „Reflex“ von Gesetzen und Bestimmungen, die eigentlich gar nicht für uns gemacht sind, sondern den Halunken unter den Politikern, Steuerschiebern und Terroristen das Handwerk legen sollen, dabei aber letztlich uns, die Bürger treffen: verschärfte Abhör- bestimmungen, Anlegen einer Gendatei, Einführung eines Zwangsgentests, kurz: eine empfindliche Beschneidung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung.

Ist das wirklich so gewollt? Das Gesetz, die Rechtsordnung nicht als Ausdruck von Freiheit, sondern der Abhängigkeit? Was dürfen, was können wir in dieser Hinsicht von Europa erwarten?

Mehr dazu im nächsten Blog Eintrag.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Informationen zu den Möglichkeiten

Wir sind getrieben von dem Gedanken, alles im Griff zu haben, ob wir Kriege führen oder anderen Wohltaten zukommen lassen. Wir stehen in der Verantwortung unseres Handelns. Verantwortliches Handeln ist zweckgerichtet, aber nicht moralisch. Für alles finden wir  eine   Rechtfertigung   und   vollenden   mit   dieser   das   scheinbar   Unvermeidliche.  Wenige   wollen   sich   damit auseinandersetzen, dass wir einer enormen interkontinentalen Völkerdurchmischung entgegensehen, die unsere augenblicklichen so vernünftigen Bemühungen um Migrationsgesetze fast als lächerlich erscheinen lassen. Wie sollten wir unsere Vorbereitungshandlungen zur Auflösung der nationalstaatlichen Kompetenzen anders erklären als mit der Sehnsucht, ein großes geeintes Europa zu schaffen. Vielleicht wäre es aber besser zu bekennen, dass das alte Europa zerfällt, um neue Identifikationen im Osten oder Westen zuzulassen. Es liegt in der Logik der Stunde, dass diejenigen, die unsere Fahnen für Europa hochhalten, mit Preisen bedacht werden, aber man diejenigen beargwöhnt, die ahnen, dass unser „good old Europe“ kein unbedingtes Wertesiegel für die Zukunft mehr sein kann. Europa ist schon heute Teil von Asien und Afrika. Europa ist auch Amerika. Europa wird aber politisch implodieren, wenn es kulturell, philosophisch und religiös keine Besonderheiten mehr aufweist. Dies mag provokant klingen, ist aber auch so gemeint, da alles relativ geworden zu sein scheint. Glauben wird Ansichtssache, das Gute und Böse beliebig. Philosophie wird ein Akt des Verhaltenstrainings und Überleben unser einziges Lebensziel. Kommt es soweit, dann gibt es einfach nichts mehr, was zur inneren Stabilität unseres Gemeinwesens beiträgt. Vom „Haus Europa“ ist die Rede, wie kann Europa aber ein Haus sein, wo es vorwiegend als Fluchtpunkt, Jammerstätte oder Schlafplatz dient? In welchem „Haus Europa“ sollen  wir  uns  wohlfühlen,  wenn  die  Preise  steigen  und  der Orientierungsmaßstab  unseres  Wohlgefühls  nur  der  Profit  ist. Begreifen wir, dass erst die Arbeit kommt und dann das Geld? Nicht die Leistung zählt, sondern unsere Leistung. Derjenige, der von den Leistungen anderer profitiert, hat damit nichts geleistet, was unsere Anerkennung wert wäre. Das hat nichts mit Gleichmacherei zu tun sondern mit Werteschaffung. Verantwortung für Europa heißt, Lust dabei zu empfinden, für andere etwas zu tun. Im Hause Europa herrscht Langweile, weil wir Langweiler sind. Durch Kategorisierung und Versächlichung versuchen wir Distanz zu schaffen zu unseren eigenen Sehnsüchten, die sich in der permanenten Diskrepanz zu den äußeren Umständen erschöpfen.  Wir  Europäer  befinden  uns  in  einer  endlosen  Warteschleife  durch  Äußerlichkeiten  geprägter  Eindrücke,  deren

Wahrnehmung wir ständig, wohl um uns des Lebens zu versichern und die anderen in Sicherheit zu wiegen, repetieren, ohne auch nur den geringsten Anspruch darauf zu erheben, etwas infrage zu stellen. Aber nur aus Brüchen, Widersprüchen, Konfrontationen und wieder gewonnenem Verständnis könnten wir lernen. Durch unsere über Jahrtausende hinweg erworbene Begabung, Dinge zu erfassen, Dinge infrage zu stellen, uns zu verändern, könnten wir uns erneuern, ohne unterzugehen. Das tun wir aber nicht, sondern rechtfertigen permanent unser Verhalten und vermögen dies auch gekonnt zu tun, da sich scheinbar alle anderen Menschen kein bisschen anders verhalten als wir selbst. Dies ist angewöhnte Sicherheit, die allerdings mit den Außenverhältnissen nichts, aber auch überhaupt nichts zu tun hat. Die Welt ist anders, als wir sie verstehen. Dies ahnen wir, ohne etwas dagegen zu tun. Wir versäumen es, unsere „common principles“ neu zu definieren. Wir verzichten auf eine Politik, die Mosaike, d. h. die Unterschiede und Vielfältigkeiten, zu einem neuen Ganzen fügt. Durch Konsens und Konzentration gewinnen wir Stärke, durch Fantasie und Mut Selbstbewusstsein. Die Sprachen Europas gestalten die Bildung und die Kommunikation unter den Bewohnern des Hauses Europa. Andere müssen wir willkommen heißen, weil sie sonst kommen, ohne anzuklopfen. Wir müssen Türen und Fenster öffnen zur Welt, anstatt sie zu verschließen. Wir müssen wieder bescheiden und demütig werden und neugierig sein auf das andere. Globalisierung versteht nur derjenige falsch, der sich in seinem Besitzstand abschotten möchte, und auch derjenige, der hegemoniale Ziele hat. Globalisierung für Europa muss die Öffnung der Herzen und des Verstandes im Sinne eines Angebots an die Welt sein, uns zu besuchen.

Europa und Kultur – Haus Europa

In dem Haus Europa leben viele Menschen. Die Ruck – Stiftung des Aufbruchs will einen Beitrag dazu leisten, dass trotz aller Unterschiede und parallel zu  politischen Bemühungen strukturelle und kulturelle Gemeinsamkeiten aufgedeckt, untersucht und verfestigt werden. Die Stiftung tritt auch für die Schaffung einer europäischen Kulturverfassung ein: Integration und Vielfalt.

Wir  müssen  Europa  als  etwas  erfahren,  das  im  Werden  begriffen  ist  und  geformt  werden  darf  jenseits  aller  heute  gültigen politischen und normativen Verbindlichkeiten.

In diesem Sinne initiiert die Ruck-Stiftung Projekte und Ideen, die sich mit der Werteerfassung in Europa, der Formulierung neuer kultureller Herausforderungen und gesellschaftlicher Neuorientierungen beschäftigt.

Um dies umzusetzen, ist es erforderlich, ein paneuropäisches Netzwerk von Einrichtungen zu schaffen, die Möglichkeiten dazu aufzeigen, wie ein europäisches „Rucken“ auch Auswirkungen auf unser innerstaatliches Verhalten haben kann.

In den folgenden Tagen präsentieren wir Ihnen hier spannende Ideen und Gedanken zum Thema Europa und Kultur als fortlaufende Reihe.

Ihr Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Steuerhinterziehung

Zumindest in den Medien ist das Thema Steuerhinterziehung wieder aktuell: Alice Schwarzer und André Schmitz-Schwarzkopf. Beide haben sich zweifellos um Deutschland verdient gemacht. Alice Schwarzer hat wie keine andere das Selbst­bewusstsein von Frauen gestärkt, die Debatte um die ureigensten Rechte von Menschen, ob Frau oder Mann, gefördert und dabei – zumindest aus Sicht der Frau – Grenzen aufgezeigt, die bei der Einmischung in deren Angelegenheiten nicht überschritten werden dürfen. Dabei geht es überhaupt nicht darum, ob Frau Schwarzer Recht hat oder nicht, sondern um das Angebot, dass sie uns und damit der ganzen Gesellschaft unterbreitet hat, über diese Themen und das schon seit Jahrzehnten nachzudenken. André Schmitz-Schwarzkopf ist ein sympathischer, kompetenter, quirliger und kommunikativer Mensch, der unendlich viel für die Vermittlung von Kunst und Kultur in Berlin getan hat. Er hat sich Minderheiten, Ethnien, rassisch und politisch Verfolgten, anderen Kulturen und Religionen angenommen und sich zudem um den Denkmalschutz in Berlin verdient gemacht. Was viele nicht wissen ist, dass er zudem der Schwarzkopf-Stiftung vorsteht und insbesondere Jugendli­che in vielen Veranstaltungen mit Europa vertraut macht und einen wesentlichen Beitrag dafür leistet, dass die vielfältigen Gedanken und Perspektiven, die mit Eu­ropa verbunden sind, auch nachrückende Generationen erfassen.

Beide verdiente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens haben nun nach ihren eigenen Bekenntnissen Steuern hinterzogen, diese Steuern aber nachentrichtet und damit aktuelle strafrechtlich mögliche Verfahren gegen sich abgewendet. Nach dem Gesetz ist Steuerhinterziehung eine Straftat. Dieses Gesetz wurde parlamen­tarisch/demokratisch beschlossen und dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Dies ist eine souveräne Entscheidung unserer Gesetzgebungsorgane und somit nicht zu beanstanden. Steuerhinterziehung ist aber auch nicht mehr als eine Straftat und vermag eine Diskreditierung von Steuerstraftätern, wie wir sie augen­blicklich und auch in der Vergangenheit erfahren haben, nicht zu rechtfertigen. Um das zu begreifen, müssen wir versuchen zu lernen, die vielfältigen Gründe für Steuerstraftaten zu verstehen, ohne sie zu billigen. Es gibt ein Missverständnis zwischen dem Bürger und dem Staat, das schwer zu überbrücken ist. Der Staat möchte so viel Geld als möglich von seinen Bürgern, damit er die Aufgaben, die er sich selbst gestellt hat, erfüllen kann. Der Bürger will einerseits, dass diese öf­fentlichen Aufgaben auch in seinem Namen erledigt werden, andererseits will er für sich, seine Familie, sein Alter und möglicherweise noch andere Zwecke vor­sorgen, Vermögen mehren oder dies zumindest erhalten. Mit seinem Anliegen be­findet er sich so auch in einer gewissen Konkurrenzsituation zum Staat. Er emp­findet es zumindest oft als ungerecht, dass er kein Mitspracherecht an staatlichen Entscheidungen hat, andererseits für diese zahlen soll. Die Rolle des Bürgers als Souverän beschränkt sich in der Regel auf sein Wahlrecht. Reicht das? Das ganze Steuersystem ist feudalistisch angelegt. Das heißt, der Staat fordert und verlangt vom Bürger einen hohen finanziellen Beitrag, ohne diesem die Chance zu geben, nach Prüfung eines Vorhabenplans zu entscheiden, ob die von ihm zu leistenden Abgaben auch gerechtfertigt sind. Es gibt keine namenhafte Instanz in unserem Gemeinwesen, die nachhaltig und unerbittlich, Fehlverhalten im Umgang mit Steuerabgaben verfolgt und diejenigen ggf. auch strafrechtlich belangt, die die vom Souverän gebilligten Vorhabenpläne nicht kompetent und verlustfrei umsetzen. Dieses Missverhältnis dürfte auch zu berücksichtigen sein bei der Betrachtung der Konkurrenzsituation zwischen Bürger und Staat, wenn es um die Verteilung sei­nes Vermögens geht. Wie soll der Bürger begreifen, dass er Opfer bringt, um auf vielfältige Art und Weise Steuern zu bezahlen, andererseits erfährt, dass ein Großteil der von ihm gezahlten Steuern wieder in fragwürdige Projekte der öf­fentlichen Hand fließt? Wie soll ein Bürger begreifen, dass alles, was er als scheinbares Vermögen in den Händen hält schon mehrfach versteuert und immer wieder besteuert werden wird, bis schließlich nichts mehr bleibt, da das Restver­mögen keine Rendite abwirft, sondern von der Inflation verzehrt wird? Es gibt eine Fülle von Fragen in diesem Zusammenhang, die kaum öffentlich diskutiert werden, weil sie offenbar so sensibel sind, dass sich fast jeder, zumindest aber die Mehrheit der Bürger mit dieser Sprachlosigkeit arrangieren kann. Es geht um die Abhängigkeit des Bürgers vom Staat, sei es als Beamter, Auftragnehmer, Eltern, Hartz IV-Empfänger, Autofahrer oder Energiesparer. Die umfassende staatliche Einmischung in unser Leben ist zum umfassenden Programm geworden und lässt es kaum mehr zu, Ansprüche zu stellen, auf das Recht des Bürgers zu pochen, selbst die Policy zu bestimmen, als Eltern die Kinder zu erziehen, sich innerhalb der Familie und der Gesellschaft solidarisch zu verhalten und für seine Familie und sich zu sorgen und diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung als Souverän zu pflegen und nicht nur an den Staat als „Multitasker“ abzugeben. Bürger und Staat auf Augenhöhe, Aufgabenverteilung und eine nachvollziehbare Begründung für Steuereinnahmen wäre vielleicht eine gelingende Möglichkeit, Steuerhin­terziehungen unattraktiv zu machen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Viva Familia!

Projektmotivation
Die Verständigung der Menschen erfolgt durch die Sprache. Sie erschließt Erlebnisräume, vermittelt Werte und hilft bei der Auswahl wichtiger Entscheidungen. Durch sprachliche Kompetenz werden das Selbstbewusstsein gefördert und Aggressionen abgebaut, die darauf beruhen, dass ein Kind sein Anliegen nicht artikulieren kann. Die Förderung der Sprachentwicklung ist nicht nur ein Thema, das Migrantenfamilien betrifft, sondern sie muss überall dort ansetzen, wo überhöhter Medienkonsum, familiäre Belastungen und elterliche Überforderung Defizite entstehen lassen. Sprache ist ein Bildungsschlüssel und eröffnet dem Kind die Chance, ein selbstbewusstes und verantwortungsvolles Mitglied unserer Gesellschaft zu werden.

Eltern, die ihrem Kind erzählen und mit ihm singen, unterstützen das Kind bei der Erschließung seines Sprachraums.

Erzählungen schulen das Einfühlungsvermögen, die Intelligenz und das Sprachvermögen des Kindes.

Singen ist ein persönliches Erlebnis, aber auch ein Soziales. Es stiftet Gemeinsinn und Selbstvertrauen, schult Gehör und Artikulationsfähigkeit. In der Familie zu singen ist nicht nur für die Ausbildung der Musikalität unumgänglich, sondern auch für die Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls.

Kinder und Eltern, die gemeinsam singen und erzählen, sind sich nahe. Ein Kleinkind, das zuhört, versucht zu imitieren, prägt sich den Charakter von Musik und gesprochenem Wort ein. Wiederholt gesungene Lieder und kleine Geschichten bestätigen das Kind auf seiner Suche nach Verlässlichkeit und Alltagsritualen.

Projektziel
Das Projekt Viva Familia! dient dazu, Eltern zu ermutigen, das Singen und Erzählen aktiv und bewusst in den Familienalltag zu integrieren. Eltern sollen darin bestärkt werden, ihren Kindern Geschichten zu erzählen und gemeinsam zu singen. Dazu gehört auch die Aufklärung darüber, dass technischen Medien wie CD und DVD kein Ersatz sind für die persönliche Zuwendung der Eltern. Des Weiteren soll ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wie Erzählen und Singen dazu beitragen kann, den Alltag durch Rituale besser zu strukturieren und zu bewältigen.

Das Bildungsinteresse und die Bildungsbereitschaft von Eltern sollen durch Viva Familia! so früh wie möglich, das heißt bestenfalls bereits vor der Geburt des Kindes, gefördert werden.

Die Projektarbeit
Das Projekt Viva Familia! gliedert sich  in zwei Säulen: zum einen werden mit dem Kursprogramm „FilinaIch singe für dein Leben gern werdende und frischgebackene Eltern mit ihren Kindern direkt angesprochen. Zum anderen werden im Rahmen von Patenschaftsprojekten die beteiligten Familienpaten als Multiplikatoren und Vorbilder in Hinblick auf die Themenkreise Singen und Erzählen weitergebildet und angeleitet.

FilinaIchsingefürdeinLebengern!
Seit 2011 hat die Ruck-Stiftung ein Kursprogramm aufgebaut, in dem werdende und frischgebackene Eltern in Kleingruppen das Singen als wohltuende Interaktion mit ihrem Kind kennen lernen. Beruhigende Abend- und Wiegenlieder, belebende Spiellieder und Reime können Eltern und Kinder über den Tag begleiten und helfen, mit kleinen Ritualen den Tagesablauf auch für das jüngste Familienmitglied überschaubar zu machen. Das Kursangebot soll dazu beitragen, bei Müttern und Vätern eine Grundlage für eine ausgeglichene und vielseitige Erziehung und Betreuung ihrer Kinder zu schaffen.

Patenschulung
in
Zusammenarbeit mit Patenschaftsprojekten des Sozialdiensts Katholischer Frauen , Känguru (Diakonisches Werk) und des Netzwerks Gesunde Kinder

Im Rahmen der Frühen Hilfen werden in steigendem Maß Patenschaftsprojekte aufgebaut, mit denen Familien während der ersten drei Lebensjahre ihres Kindes in ihrem Alltagsleben von Familienpaten unterstützt werden. Ziel der Projekte ist es, gefährdeten, aber bislang unauffälligen Familien präventive Unterstützung zu geben und dazu beizutragen, ein harmonisches Familienleben aufzubauen.

Viva Familia! unterstützt diese Patenschaftsprojekte, indem die Paten als Multiplikatoren im Bereich der frühkindlichen Bildung geschult werden und ihnen vor allem die Themen Erzählen und Singen als Mittel der Sprachförderung und als Mittel der Alltagsbewältigung nahe gebracht werden. Weiter wird in den Gesprächskreisen auch darüber gesprochen, welche Barrieren bestehen hinsichtlich des Erzählens und Singens und wie man diese überwinden kann. Die Paten ihrerseits bringen als Vorbilder und Ratgeber das Erlernte in ihre Patenfamilie ein.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski