Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 30.06.2009 zum Lissabonvertrag einerseits die politisch motivierten Einwendungen zurückgewiesen, zum anderen aber deutlich angemahnt, dass die Entscheidungshoheiten in Europa auch in Zukunft – jedenfalls was Deutschland anbetrifft – bei seinen Organen liegen sollte. Direkt und indirekt beinhaltet die Entscheidung eine Absage an eine Verwaltungsgesetzgebung in Brüssel, einen Staatenbund oder auch eine demokratisch legitimierte gesamteuropäische Regierung. Diese Sichtweise mag rechtlich begründet sein, ändert aber nichts an dem gesamteuropäischen Verständnis seiner Völker, die gerne alle Opportunitäten persönlicher und wirtschaftlicher Betätigungen innerhalb Europas wahrnehmen möchten. Nicht der Auflösung staatlicher Kompetenzen wird hier das Wort geredet, sondern die Stärkung von Verbänden staatlicher und halbstaatlicher Art, die dazu eingerichtet sind, Regionen zu stärken und ihnen mehr Einfluss in Europa zu verschaffen, und zwar über die Ländergrenzen Europas hinweg. Sollte dies nicht gelingen, wird es immer ein Europa der reichen und der armen Regionen geben. Dies schafft Konfliktpotential und belastet zum einen die europäische Integration, zum anderen macht es Europa nicht ausreichend widerstandsfähig gegen globale, bisher unzureichend betrachtete Einflüsse wirtschaftlicher Art, Migration und kriegerische Auseinandersetzungen. Ein starkes Europa wird seine Regionen stärken müssen, um sich über die Landesgrenzen hinweg gegen Angriffe von außen und innere Zerfallsprozesse zu immunisieren. Es sind die Bürger Europas, die Vertrauen zueinander finden, sich einbringen müssen in eine europäische Zivilgesellschaft, die legitimiert ist durch ihre Taten, insbesondere im philanthropischen Bereich.
Darin liegen die Chance und die Herausforderung Europas in der Zukunft. Eine europäische Kulturverfassung ist dabei die Klammer, die es den unterschiedlichen europäischen Staaten und Regionen erlaubt, gemeinsam daran zu arbeiten, dass Europa in der Welt – wenn nicht als Bundesstaat oder Staatenbund – so doch als eine durch Überzeugung und Inhalt geprägte Gemeinschaft auftritt. Nicht nur die traditionellen Errungenschaften Europas sind es wert, verteidigt zu werden, sondern Europa hat aufgrund seiner Vielfältigkeit Potential, die globale Wertegemeinschaft mitzugestalten, sei es im Bereich CSR, Good Governance oder Regelung der Finanzmärkte unter dem Aspekt des „ehrlichen Kaufmanns“. Die europäische Einigung verschafft nicht nur die Grundlage für ein friedfertiges Europa, sondern kann als Beispiel für die ganze Welt dienen, dass Konflikte ein für alle mal waffenfrei beigelegt werden können. Ein geeintes Europa dient aufgrund seiner festen Grundüberzeugungen bei gleichzeitig vorhandener Neugierde und Toleranz der ständigen Erneuerung und Motivierung große Potentiale unserer Weltgemeinschaft. Europäische Kulturen sind beispielgebend, durch schmerzhafte Häutungen entstanden, durch Fremdheit und Nähe, durch Reibung und Gemeinsinn. Auch, wenn die Sprachen Europas signifikante Unterschiede setzen und staatlich verantwortliche Organe oft nur um die eigene Sache ringen, darf nicht vergessen werden, dass die Bürger Europas, insbesondere die jungen Menschen bei Arbeit und Tourismus, Liebe und Freizeit nichts Trennendes erkennen, sondern sich den Platz in der europäischen Gemeinschaft erobern, von dem sie selbst glauben, dass er für sie passend sei.
Durch Europa ist die Wirtschaft stark geworden, eine gemeinsame europäische Währung hat Konvergenzschwierigkeiten abgebaut und schließlich sind die im wirtschaftlichen Bereich erzielten Errungenschaften auch übertragbar auf alle Bereiche des gemeinschaftlichen Handelns unter anderem im Stiftungsbereich. Ein gesamteuropäisches philanthropisches Handeln ist von den Gerichten nicht nur unter gemeinnützigen Gesichtspunkten mit allen Vorteilen der steuerlichen Berücksichtigung anerkannt worden, sondern eröffnet auch die Möglichkeit durch Abgleichung der jeweiligen einzelstaatlichen Potentiale, ‚Social Franchising’ und staatenübergreifendes ‚Entrepreneurship’, Projekte nachhaltiger zu entwickeln als dies bisher heute schon geschieht.
Die Ruck – Stiftung des Aufbruchs verfolgt diese Anliegen mit Nachdruck. Bitte informieren Sie sich unter www.ruck-stiftung.de.
Hans Eike von Oppeln-Bronikowski