Kultur in Europa, Teil 4

Die Europäische Kulturverfassung trägt den Gemeinsamkeiten der kulturellen Entwicklung in Europa Rechnung, aber auch den starken regionalen Unterschieden. Die Kulturverfassung will diese Unterschiede erhalten; ferner Gelegenheit geben, das Gemeinsame  an  der  kulturellen  Entwicklung  zu  beleben,  das  Vergangene  zu  bewahren  und  Zukunftsperspektiven  auch  mit starken gesamteuropäischen Akzenten in allen kulturellen Bereichen, der Wissenschaft, Forschung, Lehre und der Bildung zu schaffen.

Die Europäische Kulturverfassung schützt den Einzelnen bei der Ausübung und der Rezeption von Kunst und Kultur, stärkt den Erfindergeist und ermutigt diejenigen, die Visionen und Utopien für die menschliche Zukunft entwickeln.

Die Europäische Kulturverfassung fördert das bürgerschaftliche Engagement, finanziell und ideell für die kulturelle Entwicklung Europas einzutreten.

Die Europäische Kulturverfassung schützt und bewahrt nicht nur das europäische Kulturerbe und setzt sich für dessen Erhalt ein, sondern  eröffnet  auch  den  permanenten Dialog  mit  fremden  Kulturen  und  Vorstellungen  und  verschließt  sich  auch  deren Einsichten nicht.

Sämtliche staatliche Institutionen sind dazu aufgerufen, die Pluralität zu erhalten und zu fördern, kulturelles Erbe zu bewahren und jedem zugänglich zu machen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski