EIGENSCHAFTEN PHILANTHROPISCHER UNTERNEHMEN

Da philanthropische Unternehmen keine Eigenschaften aufweisen, die anderen wirtschaftlich orientierten Unternehmen widersprechen, wirken sie komplementär zu diesen. Philanthropie ist nicht beschränkt auf die klassischen Bereiche der idealistischen Dienstleistung, sondern im Wesen etwas anderes. Dieses andere drückt sich aus in einer Unternehmensverfassung, die nicht nur die Bereiche Wertschöpfung und Führung auf eine besondere Art und Weise kommentiert, sondern auch den Unternehmensgegenstand an sich beschreibt. Zum Produktionsablauf gehören alle diejenigen Eigenschaften, die erforderlich sind, um ein Produkt zu evaluieren, worunter u. a. zählt:

  • biologisch und energetisch wertvolle Nahrungsgewinnung,
  • fairer Handel,
  • ressourcenschonende Rohstoffgewinnung,
  • respektvoller Umgang mit anderen Menschen,
  • kreislauforientierte Wiederverwertung von Produkten,
  • bedarfsbemessene Beschaffung,
  • Kostenminimierung,
  • Rationalisierung, aber nicht auf Kosten von Produzenten,
  • Antidiskriminierung,
  • Verträglichkeit mit Menschen, Tieren und Pflanzen.

Diese Aufzählung ist beispielhaft und soll den Gegenstand der Tätigkeit in seinen signifikanten Erscheinungsmerkmalen ausformen. Philanthropische Unternehmen sind in allen Bereichen der Daseinsvorsorge denkbar, müssen sich allerdings dem Wettbewerb mit niedrigen Produktionskosten anderer Länder und renditeorientierten Dienstleistungsangeboten stellen. Auf mittlere Sicht werden sich aber die Produkte philanthropischer Unternehmen durchsetzen, denn sie weisen diejenigen Merkmale auf, die für die Aufrechterhaltung der menschlichen Gesellschaft wesentlich bestimmend sind. Letztlich wird sich jedes renditeorientierte auch global agierende Unternehmen der Einsicht nicht entziehen können, dass das Ziel produktiver Tätigkeit nicht die Abschaffung des Menschen und seiner Umwelt sein kann.

Philanthropische Einsichten müssen auch dort Maßstab für Ausbildung und eigenes Handeln sein, wo sie bisher nur eingeschränkt bekannt oder strukturell nur unzureichend gefestigt waren.

Das eigene integre Verhalten muss vertraglich verbriefter Anspruch an das Verhalten anderer sein; Verhalten, das den entsprechenden Kriterien nicht folgt, führt zwangsläufig zur Kündigung der Verabredungen und zum Anspruch auf Kompensation des durch Wortbruch entstandenen Schadens.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski