RECHTSFORMEN PHILANTHROPISCHER UNTERNEHMEN

Philanthropische Unternehmen sind nicht vorgebildet in einem unangreifbaren Begriff der Selbstständigkeit, sondern formen sich im Dialog und in Kooperation mit den von den Menschen in dieser Gesellschaft geschaffenen Einrichtungen.

Verwirklichungsformen für philanthropische Einrichtungen sind heute in erster Linie als  Stiftungen   denkbar.   Stiftungen   verkörpern   die   Unantastbarkeit   des Vermögensstockes eines Unternehmens zu spekulativen Zwecken. So wenig wie der Stiftungsbegriff selbst geschützt ist, muss sich ein philanthropisches Unternehmen allerdings auf Dauer in der Gesellschaftsform einer Stiftung präsentieren. Andere gemeinnützige Unternehmen, wie gemeinnützige Gesellschaften mit  beschränkter Haftung,   Kommanditgesellschaften,   selbst Aktiengesellschaften sind denkbar, soweit die beteiligten Gesellschafter sich verabreden, die Unternehmensverfassung und die Ziele eines philanthropischen Unternehmens zur Richtschnur ihres Handelns zu machen. Es wird sich immer als klug erweisen, eine effiziente, an der Problemlösung orientierte gesellschaftliche Konstruktion zu wählen und dabei gerade nicht in den typischen Formen zu erstarren, sondern bedarfsorientiert flexibel zu handeln. Komplementär hierzu muss aber stets die Bestandskontrolle gelten, um dem Missbrauch der Unternehmenseinsatzform einen Riegel vorzuschieben.

Das Konzept der Philanthropic Industries beinhaltet einen Zukunftsentwurf gemeinnütziger Unternehmen, die ihre Stärke daraus erfahren, dass sie weder im Interesse Einzelner noch von Gruppen Leistungen abschöpfen, sondern sich einbringen, um die Leistungsfähigkeit von Unternehmen im Interesse der Menschen und ihrer Möglichkeiten zu erweitern, zukunftssicher zu machen und neue Anreize zu schaffen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski