Archiv für den Monat: Juli 2021

Was vermögende Menschen wirklich bewegt

Ein Mensch, der zu Lebzeiten ein Vermögen erworben hat, will es in der Regel sichern. Derjenige, der von Todes wegen vermögend geworden ist, sieht sich in der Regel in der Pflicht, dieses ebenfalls zu erhalten und an seine Erben weiterzugeben. Aber auch das Gegenteil kann richtig sein, wenn die Regeln zum Umgang mit Vermögen nicht erlernt wurden. Vermögen, welches durch Spekulationen erworben wird, kann in gleicher Weise zwischen den Fingern verrinnen. Vermögen ist das Ergebnis geronnener Arbeit oder Wagniskapital.

Von der Regel ausgehend, bewegt den vermögenden Menschen, sein Vermögen zu erhalten, Erträge zu erzielen und dieses so zu bewirtschaften, dass er selbst und seine Familie bis zu seinem Lebensende und ggf. darüber hinaus gesichert sind.

Neben der Lebenssicherung durch Vermögen bewegt ihn aber auch die Möglichkeit, das Vermögen zumindest teilweise einzusetzen, um Lebensziele im wirtschaftlichen und philanthropischen Bereich zu verwirklichen. Nebst der Erprobung eigener Fähigkeiten und Umsetzung von Interessen bewegen ihn dabei auch gesamtgesellschaftliche Anliegen, für die er eine Verantwortung übernommen hat. Bleibendes zu schaffen, ist für den vermögenden Menschen schon deshalb wichtig, weil er weiß, dass Vermögen an sich keine Anerkennung bringt und nach dem Tode bedeutungslos geworden ist.

Was zählt, ist, was der vermögende Mensch mit seinem Vermögen bewirkt, sei es durch gemeinnützige Stiftungen, Familienstiftungen oder jede andere Form nachhaltigen Engagements. Sicherung der Familie und der nächsten Generation nebst dem Bewirken von bleibenden Zuwendungen zum Beispiel im Rahmen von Stiftungen verleihen dem Vermögen Sinn.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Gewährleistungspflichten

Welche Verpflichtungen haben wir gegenüber jedem anderen Bürger dieses Landes? Wer ist dabei ´wir` und weshalb bestehen diese Pflichten? Bei der Klärung dieser Frage dürfte zunächst die Unterscheidung zwischen Menschen- und Bürgerrechte wichtig sein. Mit Unwillen nehme ich wahr, dass beides in der öffentlichen Diskussion oft vermengt wird. Menschenrechte benötigen zu ihrer Anerkennung keinen durch Abstimmung herbeigeführten expliziten Konsens in der Gesellschaft. Sie sind selbst dann verbindlich und gültig, wenn eine Mehrheit von Bürgern sich dafür aussprechen würde, diese nicht oder nur zu ihren Gunsten anzuwenden.

Anders verhält es sich allerdings mit allen sonstigen Rechte der Teilhabe. Diese beruhen auf einem Konsens, der Willensbildung, der Abstimmung und Verabredung, nicht nur zum gemeinsamen Handeln, sondern zur allgemeinen Akzeptanz des Ergebnisses.

Demokratische Verhältnisse bedingen dabei nicht die angestrebten Rechte, sondern den Prozess, in dem die Meinungsbildung stattfindet und der zur Umsetzung der Absprachen führen soll. Letztlich entscheidet dabei die Mehrheit, gewährt und garantiert die Verbindlichkeit der Entscheidung und schützt zudem die unterlegene Minderheit, die sich mit dem Ergebnis abfinden muss, wegen dieser Bereitschaft dies zu tun.

Aufklärung, Chancengewährung, Diskurs, Abstimmung und Kontrolle sind die wichtigsten Bestandteile einer organsierten und verbindlichen Teilhaberschaft. Nicht nur der Staat, die Politiker und alle Bürger haben im eigenen Interesse eine prozessuale Gewährleistungspflicht, um durch demokratische Prozesse Selbstermächtigungen Einzelner und Gruppen zu verhindern, wenn deren Anspruchsverhalten die Demokratie zu gefährden droht.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Farbenspiele

In letzter Zeit lese ich viel über Persons, People, sogar über Jugendliche, Studierende, Touristen und überhaupt Menschen „of Colour“. Einmal abgesehen davon, dass ich ohnehin jede Amerikanisierung unserer Sprache als unnütz und irreführend empfinde, weil Sprache generell Botschaften aus unterschiedlichen Kulturbereichen vermittelt, erlebe ich zudem ein großes Störgefühl dadurch, dass ich die verballhornten Aussagen über andere Menschen ein Wegstehlen aus der Verantwortung und letztlich als eine Form der nur konsensmodulierten Form der Diskriminierung begreife.

Heute würden wir doch nur noch schwerlich wagen, statt Colour die Adjektive „farbig“ oder „bunt“ für andere Menschen zu nutzen. Solche Zuschreibungen würden die Verwender diskreditieren, so dass sie es vorziehen, die Flucht in die englische Sprache zu wagen, um sich abzusichern. Wäre es aber nicht sinnvoll, überhaupt auf pigmentbestimmte Unterscheidungskriterien zu verzichten, zumal derartige Abstufungen zum Beispiel bei Weißhäutigen in der öffentlichen Diskussion wohl kaum erfolgt, es sei denn, man käme auf die Kategorisierungen „Blondine“ oder „weißer alter Mann“ zu sprechen, um diese Gruppierungen zu disqualifizieren oder lächerlich zu machen.

Um Stigmatisierungen durch Äußerungen zu vermeiden, so wohlmeinend sie auch in fremder Sprache klingen mögen, ist eine Aneignung des Anderen in seinem Aussehen, seiner Kultur, seiner Sprache und seines Verhaltens erforderlich, denn nur so kann ich erfahren, teilen und mich selbst so ebenbürtig begreifen, wie ich jeden anderen Menschen auch wahrnehmen sollte.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski