In der juristischen Welt, aber auch in der realen Parallelwelt hantieren wir ständig mit Begriffen, die einen Rechtsbezug haben, ohne dass wir deren Bedeutungsschwere umfassend einschätzen können. Eine gewollte Zurückhaltung gegenüber dieser Erkenntnis soll uns die Chance erhalten, Rechtsbegriffe situationsabhängig zu interpretieren und gefahrloser durch das Minenfeld rechtlicher Argumentation zu navigieren. Aber was ist schon rechtliche Argumentation, was ist ein Judiz, was verbirgt sich hinter einem Rechtsbegriff, welchem Irrtum sind wir beim Rechtsirrtum erlegen?
All diese Fragen werde ich versuchen, in der folgenden Abhandlungen zu klären, wobei klären ein wunderschöner Euphemismus für die absolute Unfähigkeit darstellt, irgendeiner Begrifflichkeit den Bedeutungsraum zuzuweisen, den sie tatsächlich hat. Stets kann ich nur von meiner Wahrnehmung ausgehen und versuchen, diese Wahrnehmung mit einer öffentlichen Wahrnehmung abzugleichen und ggf. auf Mehrheitsverhältnisse bei der Beurteilung zu achten. Deren eigene subjektive Wahrnehmung kann und muss ich dabei selbstverständlich respektieren, denn sie beruht auf ihrer Erfahrung, ihren Ansprüchen und ihrer Handhabung, also einem individualisierten Gebrauch allgemein bekannter Begriffe.
Aber gerade dadurch ergeben sich die spannenden neuen Möglichkeiten des Dialogs und eine Auffüllung der Begrifflichkeiten jenseits jeder Verordnung. Wenn ich zuweilen die Wertigkeit eines Begriffes zwischen der juristischen Welt und der realen Welt abgleiche, ergeben sich daraus möglicherweise Erleichterungen bei der Erfassung von juristischen Begriffen und eine bestimmte Entlastung von ihrer Bedeutungsschwere.
Was wiegt zum Beispiel ein juristisches Argument im Vergleich zu jedem sonstigen rationalen oder emotionalen Argument? Welcher dieser Argumente hat ein größeres Gewicht? Welchem dieser Argumente müssen wir eine abschließende Bedeutungshoheit zuweisen? Stehen alle Argumente nebeneinander, gibt es Ober- und Unterordnungen? Wie beeinflussen diese Argumente uns selbst bei unserer Entscheidungsfindung?
All dies werde ich versuchen anzureißen, ohne dabei allerdings eine abschließende Aussage treffen zu können. Das können nur Sie, der Leser, und zwar dadurch, dass Sie sich der Bedeutung der Rechtsbegriffe bewusst werden und ihren Einsatz selbstverantwortlich vornehmen.
Hans Eike von Oppeln-Bronikowski