Archiv für den Monat: Mai 2024

Punktgenau

Zuweilen wirken politische Entscheidungen, zumindest in Deutschland, wie aus der Zeit gefal­len. Beispielsweise soll hier das Namens- und Geschlechtergesetz erwähnt werden. Während in der Ukraine und im Nahen Osten sich die Kriegsgeschehen massiv weiten und auch die Me­dien über unsere fehlende Verteidigungsfähigkeit spekulieren, die Wirtschaft schwächelt und die Politik zu Sparzwängen angehalten ist, wird erstaunlicherweise die politische Diskussion fast trotzig von den politischen Einschätzungen zum Straßenverkehr, den Blütenstreifen auf Ackerflächen und vom Familiengeld geprägt.

Fraglos sind dies alles Themen, die einer politi­schen Bewertung zugänglich sind, ggf. im Bundestag verhandelt werden müssen, aber mit wel­cher Priorität sollte dies geschehen und zu welcher Zeit?

All dies ist offenbar in einer Agenda aufgeführt, die vor langer Zeit festgelegt wurde. Deren Inhalt ist aber rückbezüglich, stammt aus ehemaligen Parteiprogrammen, leitet sich ab von der DNA heutiger Amtsträger, wurde festgezurrt im Koalitionsvertrag und schließlich den einzelnen Ministerien bzw. deren Amts­trägerschaft zugeteilt. Die Ressortverteilung bestimmt jenseits der politischen Binnen- und Weltlage zudem den politischen Verhandlungsgegenstand. Da die Zuteilung einzelner Ressorts nach Präferenzen der Parteien erfolgt ist, liegt es in der Selbstermächtigung des jeweiligen Amtsinhabers, seine Agenda während seiner Amtszeit nach Gusto umzusetzen. Und, so soll es nach Ansicht der jeweiligen Amtsinhaber auch geschehen, dafür werden sie mit den finanziel­len Mitteln ausgestattet und können sich dabei selbstbewusst auf schriftlich festgelegte Abspra­chen berufen.

Nun aber erfährt unsere Gesellschaft das Weltgeschehen, also all unsere Zustände insgemein, eine ständige und sehr rasche Veränderung. Damit erscheint die genannte politische Agenda sehr oft wie aus der Zeit gefallen, unfähig, situativ auf zeitgegenwärtige Probleme an­gemessen zu reagieren und stattdessen das Drehbuch für Debatten zu liefern, die selbstverständ­lich auch behandelt werden sollten, aber nicht unbedingt jetzt. Wann ist es aber die richtige und wann die falsche Zeit dafür?

Eine Demokratie zeichnet sich nicht nur durch die Vielfältigkeit des politischen Verhandlungsgegenstandes, sondern auch dadurch aus, dass sie zäh dem Zeit­geist trotzt. Dennoch sollte sie in der Lage sein, flexibel mit ggf. notwendigen oder erforderli­chen Verschiebungen im Fokus einer Legislaturperiode dazu in der Lage sein, Prioritäten kon­zentriert zu verabreden und die öffentliche politische Debatte nicht mit Themen zu strapazieren, die als zeitgemäß empfunden werden. Trotz aller Verabredungen und Vorbefasstheiten hin­sichtlich der politischen Agenda, sollten deren Handlungsbevollmächtigten ihr Handeln punkt­genau auf aktuelle Anforderungen ausrichten können.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Arbeit

Viertagewoche. Homeoffice. Teilzeit bei vollem Lohnausgleich. Work-Life-Balance. Burnout. Selbstverwirklichung. Ausbeutung. Vollbeschäftigung. Langzeitarbeitslosigkeit. Die Liste der Themen, die arbeitsorientiert diskutiert werden, ist lang.

Augenblicklich ist die Vier-Tage-Woche im Fokus der Aufmerksamkeit. Das bedeutet konzentrierte Arbeit an vier Tagen in der Woche, drei weitere Tage Selbstverwirklichung. Das genüge und würde Menschen mehr Zeit dafür lassen, ihre Anliegen, seien dies Familie, Yoga, Sport, Treffen mit Freunden oder andere Hobbies zu verwirklichen. Das kann alles so sein und klingt plausibel und doch löst es bei mir ein Störgefühl aus. Zwar möchte ich keinem Menschen seinen Weg zur persönlichen „Glückseligkeit“ streitig machen, frage mich allerdings, auf wessen Kosten dies geschieht?

Trotz aller Umweltbelastungen, familiärer Probleme, Arbeit und auch persönliche Herausforderungen, wir Menschen werden älter, verbrauchen mehr Ressourcen statt weniger, kurzum unsere Bedürfnisse wachsen enorm. Unsere auf längerfristigen Konsum angelegte Gesellschaft kann nach meinem Verständnis nur durch Arbeit im Gleichgewicht gehalten werden. Es ist schwer, mir eine Gesellschaft vorzustellen, in der sich bei immer weniger Arbeit ein stets mehrendes Wachstum einstellt.

Wer schafft denn dann die Rente, die finanzielle Kompensation für Krankheiten, Pflege und sonstigen Bedürfnisse einer arbeitsteiligen Gesellschaft? Wer schafft dann auch den Ausgleich für diejenigen, die sich nicht mehr helfen können?

Sicher sind einige Glücksritter wendig in der Lage, auf Kosten anderer zu leben, ohne dass dies zu verhindern wäre. Aber wollen wir dies als eine Form des Systems? Glauben wir, dass diejenigen, die auf Kosten anderer leben, glücklicher sind? Haben sie das Leben begriffen?

Ich glaube nicht. Ich bin davon überzeugt, dass wir da sind, um tätig zu sein, und zwar für andere und damit auch für uns selbst. Um prozessual davon zu profitieren, Leistungen entgegenzunehmen und ggf. auch im Alter auf eine verlässliche Lebensversorgung zurückgreifen zu können, geht das nicht ohne die lebzeitige Pflicht zu arbeiten. Diese Pflicht schafft Ordnung, ermöglicht vielfältige Begegnungen, bildet aus und befriedigt sogar, wenn nicht alle, so doch die meisten Menschen. Die Arbeit wird schlechtgeredet. Der Satz aber: „Ich habe meine Pflicht getan“, verschafft nicht nur eine persönliche Befriedigung, sondern auch ein verlässliches Gewissen, persönlich, in der Familie, Freundschaften und im gesellschaftlichen Kontext.

Wer bereit ist, für andere und sich selbst zu sorgen, kann fröhlich erklären: Mir wohl und keinem übel.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Flippern

Überall locken uns Angebote mit der Möglichkeit zu gewinnen oder auch zu verlieren. Wie auch im Leben, stellt sich mir beim Flipperautomaten die Frage, mit welchem Schwung ich die Kugel in ihre Umlaufbahn schicke, welche Ziele ich mit ihr ansteuere und welche ich dann zufällig auch erreiche. Ja, aus früheren Zeiten ist mir der Flipperautomat mit seinen vielfältigen Wegführungen, Leuchten und Klangschalen wohl vertraut. Manchmal muss, um die Kugel in die gewünschte Richtung zu lenken, der Automat selbst kraftvoll bewegt werden. Aber dabei ist Vorsicht geboten, denn sonst ist es unvermeidlich, dass ein „Tilt“ auf der Anzeige aufleuchtet und nicht nur das schöne Vorhaben selbst, sondern auch der gesamte Gewinn durch systemisches Eingreifen der Mechanik verhindert wird. Der Gewinn ist also „perdu“. Wie bei der Maschine ist es auch im Leben:

Einsatz, Spiel und Klang, dann aber eine falsche Bewegung: „Tilt!“ So ist von dem Automatenspiel eine Botschaft für das Leben mitzunehmen, dass der Einsatz immer wieder zu wagen ist und ggf. auch durch Rütteln und Schütteln und trotz aller Hindernisse Wege gewiesen werden, die gewinnversprechend sein können.

Dabei verstehe ich unter Gewinnen selbstverständlich nicht nur wirtschaftliche Gewinne und gesellschaftlichen Glanz und Klang, sondern den Gewinn, der im Spielen selbst besteht, wenn der Teilnehmende Hindernisse als Herausforderungen begreift und alle Begegnungen mit unerwarteten Vorkommnissen für ihn Bereicherungen darstellen. Selbst in einem metaphysischen Sinne verschafft uns die Fähigkeit zu flippern, eine Ungebundenheit, trotz eines „Tilt“ nicht aufzugeben, sondern alle Klänge des Lebens durch unseren Einsatz zu bestätigten, Wege zu wechseln, Zufälle und Hindernisse als Bereicherung zu begreifen und uns selbst eine Chance zu geben, den Zufall als eine konstante Erfahrung in unser Leben zu integrieren.

Das Spiel ist mit dem Leben verwandt und wir können von unserem Einsatz profitieren, wenn wir das im Spiel angelegte Muster begreifen und uns von einem „Tilt“ nicht abschrecken lassen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Zensur

Seit Jahren ist zu beobachten, dass unter anderem im unterstellten Interesse von Kindern, aber auch von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, seien diese Schüler oder Studenten, aus Büchern, Schriften, Internet, überhaupt allen Aufzeichnungen all das getilgt wird, was nach angeblich wohlmeinender Auffassung dazu geeignet sein könnte, die angesprochene Klientel geistig und/oder seelisch zu beschädigen. Wokeness, Verletzlichkeit, Kolonialismus, Anmaßung und auch Geschlechterfragen sind dabei einige Stichworte.

Letztlich geht es dabei aber um pure Zensur, Zensur von Schrift, Sprache und Meinungen im wohlmeinenden Sinne. Das will ich insofern aufgreifen, als mich deren Wirkung auf Geschichte, Kultur und die Komplexität des Lebens im Sinne der Ausbildung des Menschen von Anfang an beschäftigt. Wann und wie erfahren wir Menschen, ob etwas richtig oder falsch ist? Wie erfahren wir also die Regeln und die Grenzen unseres eigenen Verhaltens, um zu sehen, was wir dürfen oder nicht dürfen?

Freiheit und Komplexität sind die Stichworte für den von jedem Menschen auszulotenden Lebensraum, in dem er sich zunächst unvorbereitetermaßen aufgrund seiner Geburt bewegen muss. Um diese Kunst aber zu beherrschen, muss ein Mensch alles erfahren, alles abwägen, sei es als eine Botschaft aus der Vergangenheit, als gegenwärtige Herausforderung oder als erwartbare Zukunft. Wenn Angebote zum wohlmeinenden Schutz des Menschen verkürzt und gar entfernt werden, besteht die Gefahr, dass der Mensch im Laufe seines Lebens mit Sachverhalten konfrontiert wird, mit den umzugehen er überhaupt nicht gelernt hat und sie daher auch nicht handhaben kann.

Die Komplexität unserer Kultur fordert aber gerade zur Auseinandersetzung mit allem heraus, was gewesen und gegenwärtig ist und auch künftig möglicherweise sein wird. Wenn wir also Menschen vorenthalten, was ihrer Ausbildung förderlich sein könnte, machen wir meines Erachtens einen großen Fehler und gefährden unsere Schutzbefohlenen, anstatt ihnen nachhaltig zu helfen. Sie werden ihre a priori tabuisierten, aber dennoch sich einstellenden Gedanken nicht mehr einordnen können. Für die sich hieraus ergebenden unheilvollen Konsequenzen und Gefühle bietet die Geschichte umfassendes Anschauungsmaterial.

Wir sollten uns also davor hüten, Geschichte, kulturelle Zusammenhänge und Verhaltensweisen zu kontrollieren und stattdessen Angebote unterbreiten, die es Menschen erlauben, die eigene Erfahrungen und Standpunkte zu überprüfen, zu ändern, zu ergänzen und erweiternd zu lernen, um allen Zumutungen des Lebens gewachsen zu sein.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Streik

Fraglos ist ein Streik grundrechtlich geschützt. Streik, ob bei herstellenden Betrieben, Dienstleistern, bei der Bahn oder im Flugverkehr, stets werden durch Streik beabsichtigte Störungen von Betriebsabläufen herbeigeführt, um Interessen von Mitarbeitern durchzusetzen.

Natürlich darf dabei nicht unerwähnt bleiben, dass es auch Streikformen gibt, die allein darauf abzielen, andere Interessen, z. B. politische Vorstellungen zu realisieren. Durch ihre allerdings üblicherweise den Betrieb unterbrechenden Eigenschaften haben Streikmaßnahmen zunächst Einfluss auf die Arbeitsabläufe in den Unternehmen selbst, aber auch auf eine Vielzahl von unmittelbar und auch mittelbar sonstigen Betroffenen, die aufgrund der Streikmaßnahmen zum Beispiel am Fliegen oder Fahren gehindert werden, also ihrerseits als eigentlich Unbeteiligte erhebliche Nachteile erfahren.

In diesem Fall muss man wohl von einem „Streikreflex“ reden, für den sich die spannende Frage stellt, ob dies so gewollt und rechtens ist? Setzen Streikende darauf, dass durch den bei den sonstigen Beteiligten und Betroffenen einsetzenden Unmut aufgrund des Streikes ein zusätzlicher Vorteil für ihr eigenes Vorhaben zu erzielen ist? Ist es denn gerechtfertigt, sozusagen mit „Drittwirkung“ zu streiken?

Dazu ganz juristisch: Verträge mit Wirkung zu Lasten Dritter sind nach unserer Rechtsordnung unwirksam.

Ist denn ein Streik, der nicht nur unter den Parteien Wirkung entfaltet, mit diesem Rechtsverständnis in Übereinstimmung zu bringen?

Aus Kriegen kennen wir den Begriff der Kollateralschäden. Kann man diese Erfahrung nun auch auf den Streik übertragen, und zwar dergestalt, dass allgemein Kollateralschäden infolge des Streiks – weil sie diesem immanent sind – von jedem hinzunehmen seien?

Selbstverständlich besteht das Recht, nachdrücklich für die eigenen Interessen einzutreten und dies auch durch Aktionen zu bekräftigen. Muss aber nicht im Interesse der „sonstigen“ also unschuldig davon betroffenen Personen einer Schiedsrichter- und/oder Schlichtermaßnahme nicht immer der Vorrang eingeräumt werden, bevor andere Menschen direkt oder indirekt durch Streikmaßnahmen zu Schaden kommen? Es könnte also am Verhandlungstisch der Tarifvertragsparteien auch ein Dritter, z. B. ein Vertreter der vom Streik mittelbar betroffenen Menschen, mit am Tisch sitzen, um deren Interessen ebenfalls in den Prozess einer umgehenden Schlichtung des tariflichen Konflikts einzubringen.

Das würde möglicherweise bei der Abwägung der Frage der Unverhältnismäßigkeit einer Streikmaßnahme Einsichten verschaffen, die ein Gericht bei einer Abwägung nur der Interessen der Tarifparteien allein nicht haben kann, da es zwar die Verhältnismäßigkeit, nicht aber die schädliche und an sich rechtswidrige Drittwirkung bedenkt.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski