Ob wir auf schwankendem Grund oder mit beiden Beinen auf festem Boden stehen, all dies ist eine Frage der Haltung und der Selbstwahrnehmung. Worauf stehen wir, worauf ist Verlass, gibt es die ersehnte Beständigkeit unserer Anschauung? Wir nutzen gern alltägliche Erfahrungen für unsere Metaphern, um Seinszustände und Fortschrittsperspektiven zu beschreiben. Also, was bedeutet uns Grund und Boden?
Konkret sicher etwas, auf dem wir stehen, gehen und bauen können, etwas, das uns zum Nutzen dient, zur Gewinnung von Lebensmitteln, zur Ausbeutung von Schätzen für unsere Daseinsvorsorge und Gewinnung von Energie. Boden ist zwar einerseits für alle da, Menschen, Tiere und Pflanzen, aber beträchtlich eingehegt und gesichert durch Zuweisung an Verfügungsberechtigte. Wem gehört der Boden, auch in seiner Tiefe, das Wasser in und die Luft über ihm? Etwa denjenigen, die die Fähigkeit besitzen, ihre vermeintlichen Ansprüche daran zu verteidigen?
Rechte sind flexibel, abhängig von den jeweils geschaffenen Rechtsordnungen von Staaten und Gemeinschaften. Rechte folgen systemischen Vorgaben und den Möglichkeiten ihrer machtvollen Durchsetzung. So ist es nicht verwunderlich, dass die Bodenrechtsordnung der DDR eine völlig andere war, als die der Bundesrepublik Deutschland. Die Durchsetzungsmacht schafft Recht und wird abgesichert durch Festlegungen in Katastern, den dinglichen Rechten im Grundbuch, Eigentum und Besitz, vieles in Registern vermerkt, anderes durch Gewohnheit ersessen.
Aber wie das Recht am Grund und Boden den jeweiligen Anschaffungen folgt, bemerkt auch der jeweilige Nutzer klimatische und sogar interstellare Einwirkungen auf einer stetigen Veränderung von Bodenzuständen infolge der Jahreszeiten, Wetterbedingungen und Interaktionen zwischen menschlicher Beanspruchung und physikalischen, meteorologischen Einwirkungen. So verweigern der Grund und Boden uns jede Eindeutigkeit der Betrachtung und fordern uns zur Mäßigung bei seiner Beanspruchung auf.
Hans Eike von Oppeln-Bronikowski