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Steuerhinterziehung

Zumindest in den Medien ist das Thema Steuerhinterziehung wieder aktuell: Alice Schwarzer und André Schmitz-Schwarzkopf. Beide haben sich zweifellos um Deutschland verdient gemacht. Alice Schwarzer hat wie keine andere das Selbst­bewusstsein von Frauen gestärkt, die Debatte um die ureigensten Rechte von Menschen, ob Frau oder Mann, gefördert und dabei – zumindest aus Sicht der Frau – Grenzen aufgezeigt, die bei der Einmischung in deren Angelegenheiten nicht überschritten werden dürfen. Dabei geht es überhaupt nicht darum, ob Frau Schwarzer Recht hat oder nicht, sondern um das Angebot, dass sie uns und damit der ganzen Gesellschaft unterbreitet hat, über diese Themen und das schon seit Jahrzehnten nachzudenken. André Schmitz-Schwarzkopf ist ein sympathischer, kompetenter, quirliger und kommunikativer Mensch, der unendlich viel für die Vermittlung von Kunst und Kultur in Berlin getan hat. Er hat sich Minderheiten, Ethnien, rassisch und politisch Verfolgten, anderen Kulturen und Religionen angenommen und sich zudem um den Denkmalschutz in Berlin verdient gemacht. Was viele nicht wissen ist, dass er zudem der Schwarzkopf-Stiftung vorsteht und insbesondere Jugendli­che in vielen Veranstaltungen mit Europa vertraut macht und einen wesentlichen Beitrag dafür leistet, dass die vielfältigen Gedanken und Perspektiven, die mit Eu­ropa verbunden sind, auch nachrückende Generationen erfassen.

Beide verdiente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens haben nun nach ihren eigenen Bekenntnissen Steuern hinterzogen, diese Steuern aber nachentrichtet und damit aktuelle strafrechtlich mögliche Verfahren gegen sich abgewendet. Nach dem Gesetz ist Steuerhinterziehung eine Straftat. Dieses Gesetz wurde parlamen­tarisch/demokratisch beschlossen und dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Dies ist eine souveräne Entscheidung unserer Gesetzgebungsorgane und somit nicht zu beanstanden. Steuerhinterziehung ist aber auch nicht mehr als eine Straftat und vermag eine Diskreditierung von Steuerstraftätern, wie wir sie augen­blicklich und auch in der Vergangenheit erfahren haben, nicht zu rechtfertigen. Um das zu begreifen, müssen wir versuchen zu lernen, die vielfältigen Gründe für Steuerstraftaten zu verstehen, ohne sie zu billigen. Es gibt ein Missverständnis zwischen dem Bürger und dem Staat, das schwer zu überbrücken ist. Der Staat möchte so viel Geld als möglich von seinen Bürgern, damit er die Aufgaben, die er sich selbst gestellt hat, erfüllen kann. Der Bürger will einerseits, dass diese öf­fentlichen Aufgaben auch in seinem Namen erledigt werden, andererseits will er für sich, seine Familie, sein Alter und möglicherweise noch andere Zwecke vor­sorgen, Vermögen mehren oder dies zumindest erhalten. Mit seinem Anliegen be­findet er sich so auch in einer gewissen Konkurrenzsituation zum Staat. Er emp­findet es zumindest oft als ungerecht, dass er kein Mitspracherecht an staatlichen Entscheidungen hat, andererseits für diese zahlen soll. Die Rolle des Bürgers als Souverän beschränkt sich in der Regel auf sein Wahlrecht. Reicht das? Das ganze Steuersystem ist feudalistisch angelegt. Das heißt, der Staat fordert und verlangt vom Bürger einen hohen finanziellen Beitrag, ohne diesem die Chance zu geben, nach Prüfung eines Vorhabenplans zu entscheiden, ob die von ihm zu leistenden Abgaben auch gerechtfertigt sind. Es gibt keine namenhafte Instanz in unserem Gemeinwesen, die nachhaltig und unerbittlich, Fehlverhalten im Umgang mit Steuerabgaben verfolgt und diejenigen ggf. auch strafrechtlich belangt, die die vom Souverän gebilligten Vorhabenpläne nicht kompetent und verlustfrei umsetzen. Dieses Missverhältnis dürfte auch zu berücksichtigen sein bei der Betrachtung der Konkurrenzsituation zwischen Bürger und Staat, wenn es um die Verteilung sei­nes Vermögens geht. Wie soll der Bürger begreifen, dass er Opfer bringt, um auf vielfältige Art und Weise Steuern zu bezahlen, andererseits erfährt, dass ein Großteil der von ihm gezahlten Steuern wieder in fragwürdige Projekte der öf­fentlichen Hand fließt? Wie soll ein Bürger begreifen, dass alles, was er als scheinbares Vermögen in den Händen hält schon mehrfach versteuert und immer wieder besteuert werden wird, bis schließlich nichts mehr bleibt, da das Restver­mögen keine Rendite abwirft, sondern von der Inflation verzehrt wird? Es gibt eine Fülle von Fragen in diesem Zusammenhang, die kaum öffentlich diskutiert werden, weil sie offenbar so sensibel sind, dass sich fast jeder, zumindest aber die Mehrheit der Bürger mit dieser Sprachlosigkeit arrangieren kann. Es geht um die Abhängigkeit des Bürgers vom Staat, sei es als Beamter, Auftragnehmer, Eltern, Hartz IV-Empfänger, Autofahrer oder Energiesparer. Die umfassende staatliche Einmischung in unser Leben ist zum umfassenden Programm geworden und lässt es kaum mehr zu, Ansprüche zu stellen, auf das Recht des Bürgers zu pochen, selbst die Policy zu bestimmen, als Eltern die Kinder zu erziehen, sich innerhalb der Familie und der Gesellschaft solidarisch zu verhalten und für seine Familie und sich zu sorgen und diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung als Souverän zu pflegen und nicht nur an den Staat als „Multitasker“ abzugeben. Bürger und Staat auf Augenhöhe, Aufgabenverteilung und eine nachvollziehbare Begründung für Steuereinnahmen wäre vielleicht eine gelingende Möglichkeit, Steuerhin­terziehungen unattraktiv zu machen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski