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Verantwortung

Unser Bundespräsident Horst Köhler ist zurückgetreten. Für die einen mag der Rücktritt überraschend gewesen sein, für andere keineswegs. Es gab angeblich solche, die ihn im Regen haben stehen lassen, andere, die ihn verunglimpften oder als zu weich empfanden. Auch bei der Beurteilung der Eigenschaften und der Fähigkeiten unseres Bundespräsidenten a. D. ging es zu wie im richtigen Leben. Durfte er aber zurücktreten, das Volk im Stich lassen, seine Verantwortung einfach ablegen? Rein menschlich gesehen ist jeder Rücktritt zu rechtfertigen, weil wir Menschen in der Regel permanent Fehler machen. Der Rücktritt von Horst Köhler könnte rein menschlich gesehen angemessen und vom Konsens seiner Mitmenschen gedeckt sein. Wie verhält es sich aber, wenn wir die rein menschlichen Aspekte einmal zur Seite schieben? Horst Köhler ist nicht nur ein Mensch, sondern war Inhaber des höchsten Amtes der Bundesrepublik Deutschland. Diese Verantwortung hat er bei seinem Amtsantritt freiwillig übernommen und gelobt, stets zum Wohl der Bundesrepublik Deutschland zu handeln. Entspricht es dann dem Wohl der Bundesrepublik Deutschland, wenn ein Präsident von seinem Amt zurücktritt? Gänzlich ist das nicht auszuschließen, beispielsweise wenn ein Bundespräsident so schwer erkrankt ist, dass er seine Amtsgeschäfte nicht mehr wahrnehmen kann, straffällig geworden ist oder in derart zerrütteten Verhältnissen lebt, dass sie nicht mehr als vorbildlich angesehen werden können. Es mag ja auch im Fall Köhler eine Erklärung hinter der Erklärung geben, aber die veröffentlichten Erklärungen scheinen mir nicht in einem einzigen Fall ausreichend zu sein, um es dem Bundespräsidenten zu gestatten, den „Bettel einfach hinzuschmeißen“.

Tatsächlich halte ich den Rücktritt von Horst Köhler verfassungsrechtlich für äußerst bedenklich, da ein Rücktrittsrecht des Bundespräsidenten aus rein menschlichen, nicht krankheitsbedingten Gründen nicht vorgesehen ist. Welche Konsequenzen aber hat ein nicht zu rechtfertigender Rücktritt? Ist die Rücktrittserklärung null und nichtig und bleibt der Bundespräsident verpflichtet, sein Amt bis zum Ablauf seiner Wahlperiode weiter auszuüben? Wer kommt für den Schaden für die Bundesrepublik Deutschland auf, der durch den ungerechtfertigten Rücktritt verursacht wurde? Das Bundespräsidialamt? Wie sieht es aus mit den Altersbezügen eines Bundespräsidenten und sämtlichen Ehrungen, die ihm zuteilwurden und ggf. noch zuteilwerden sollten? Welchen großen Zapfenstreich sollte der so aus dem Amt geschiedene Bundespräsident verdient haben? Der Bundespräsident hat kein politisches Amt inne. Es werden an ihn keine amtlichen Anforderungen gestellt, die er nicht von vornherein genau kalkulieren kann, die sich nicht widerspiegeln in der verfassungsgemäß zugewiesenen Macht. Diese Macht ist begrenzt, aber nicht von Ohnmacht geprägt. Der Präsident hat Gestaltungsraum, den ihm keiner nehmen kann. Er kann seine Gedanken anbieten, Entwürfe von Überlegungen fertigen und diese in Abstimmung mit der Regierung vortragen. Seine Aufgaben bestehen unter anderem darin, die zentrifugalen Kräfte unserer Gesellschaft zusammenzuhalten, die Mitte des Bürgervolkes zu bestimmen, damit wir uns alle darum zu scharen vermögen. Er ist auf unser Einverständnis nicht angewiesen. Weder auf unser Einverständnis mit seinem Amt noch mit seiner Amtsführung, seinen Gedanken und Emotionen.

Der Bundespräsident ist. Er ist, weil er die Verantwortung für sein Amt verfassungsgemäß übernommen hat. Menschlich ist er einer von uns. In seinem Amt als Bundespräsident allerdings nicht.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski