Gewaltenteilung, Gesetz, Judiz und Rechtsbefolgungswille, dies alles sind Begrifflichkeiten, die ein geregeltes Zusammenleben von Menschen, Bürgern und Nationen unter Einsatz der von ihnen geschaffenen Einrichtungen ermöglichen sollen.
Erodiert diese Akzeptanz der Regeln und des allgemeinen Rechtsempfindens unter anderem deshalb, weil Regeln und Gesetze nicht mehr dem Rechtsempfinden des Einzelnen und seiner Gruppe entsprechen, zum Beispiel, weil sie wirklichkeitsfremd konstruiert erscheinen, hat das zunächst Unruhe wegen unbefriedigter Erwartungen, dann aber auch Missachtung, Auflehnung und schließlich Verweigerung zur Folge.
Da ein Regelwerk nicht zwangsläufig ein anderes zu ersetzen vermag, bildet sich so ein Legitimitätsdefizit des Verfahrens an sich heraus, dass alle damit in Berührung tretenden Institutionen, seien es der Gesetzgeber, die Regierung und schließlich auch die Justiz mit umfasst. In deutlicher Konsequenz dieses Auflösungsprozesses bricht nicht nur die Gewaltenteilung in sich zusammen, sondern jegliche Ordnung.
Des „Volkes Stimme“ ist allerdings ein vielfältiger Chor, der auch dann nicht strukturiert und belastbar Neues aus den Versatzstücken des vorhandenen, aber gewesenen Seienden schaffen kann, sondern in einem langen Prozess der Ermöglichung herausfinden muss, was konsensfähig sein könnte. Sollte dieser demokratische Prozess anstelle einer auch möglichen Autokratie gewählt werden, so müssen zunächst die Regeln für diesen Findungsprozess wieder unter Berücksichtigung eines eher diffus gebildeten Rechtsempfindens festgelegt werden, um zu vermeiden, dass irgendjemand das Heft des Handelns an sich reißt und demokratiegefährdende selbstbezügliche Anordnungen erlässt. Denn selbst dann, wenn Widerstand gegen eine Bevormundung generell bestehen sollte, verführen Erschöpfung und Ratlosigkeit Menschen dazu, eine Führerschaft dem Chaos und einer befürchteten Anarchie vorzuziehen, dies eingedenk der menschlichen Eigenschaften, Belastungen nur zu einem bestimmten Maße zu ertragen und lieber Bequemlichkeit und Vorteilsgewinnung zum Maßstab des eigenen Verhaltens zu machen.
Justitia ist nicht blind, wie Statuen und Abbildungen behaupten, sondern achtet sehr darauf, welche Maßstäbe wir ihr für die Begutachtung von Rechtsfällen an die Hand geben.
Nicht die Umstände begründen das Recht und die Gerechtigkeit, sondern es sind wir selbst, deren Maßstab eher unser Eigennutzen ist. Recht und Gerechtigkeit verlangen dagegen von uns, dass wir nicht nur unsere eigenen Interessen im Auge haben, sondern begreifen, dass Gewaltenteilung und das Bemühen um Gerechtigkeit, auf der Abwägung unserer Interessen mit denjenigen anderer Menschen beruhen. Wenn wir uns darauf einlassen sollten, besteht unser Vorteil darin, dass auch wir zuweilen Profiteure dieser Verlässlichkeit sein könnten und uns Gerechtigkeit widerfahre.
Hans Eike von Oppeln-Bronikowski