Sie müssen zum Arzt oder zu einer Behörde und treffen dabei auf offensichtlich kompetente Mitarbeiter, die sie durch die Ihnen bevorstehenden Prozeduren geleiten. Dies geschieht unter anderem durch folgende Aufforderungen: Einmal folgen, einmal öffnen, einmal den Fingerabdruck rechts oder links machen, einmal tief durchatmen und wieder ausatmen.
Der öffentliche Raum kennt die Infinitivsprache. Weshalb ist das so? Die durch den Infinitiv aufgebauten Satzteile vermitteln Orientierung ohne Einmischung ins Persönliche. Wir wissen sofort, worauf es ankommt und müssen uns nicht plagen mit der Reflexion über zusätzliche Satzinhalte, die unser Verhalten individualisieren und sogar zum Widerspruch animieren könnten. Statt „einmal den Mund öffnen“ zu sagen, mich zu bitten, „können Sie bitte den Mund öffnen“, gäbe mir doch die Möglichkeit zu widersprechen und die Unabänderlichkeit der Anordnung in Frage zu stellen.
Zudem verkürzen die sprachlichen Anordnungen im Infinitiv auch für den Anordnenden erheblich die Zeit, aber – und dies ist noch viel wichtiger – macht jedes Nachdenken der korrekten Ansprache von Frau, Mann und Kind völlig überflüssig. So werden sprachliche Standards geschaffen, die durch ihre Entpersönlichung fallbezogen agieren lassen, ohne dass man sich im Einzelfall auf den Patienten oder den Bürger im Bürgeramt einlassen muss. Das Ganze noch durch ein Hallo abgerundet, vermeidet die Ansprache jegliche Form der Annäherung, die den Arbeitsablauf stören und gar zu Konsequenzen führte, die vorauszusehen dem Beteiligten unerwünscht sein könnten. Also, weiter so im Infinitiv: nicht wegsehen, nicht weghören und nicht weggehen.
Hans Eike von Oppeln-Bronikowski