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Wegen des Prinzips

Es ist mir gut in Erinnerung, dass ich „wegen des Prinzips“ einen Rechtsstreit führen sollte. Bei einem Streitwert von nur ca. 100,00 Euro ging es um ein in der chemischen Reinigung angeblich verdorbenes Kleidungsstück. Hätte ich die Eskalation dieses Falles vorausgeahnt, hätte ich das Mandat sofort beendet, meiner Mandantin 100,00 Euro in Hand gedrückt und sie gebeten, mich nicht weiter zu behelligen. Der Eigenaufwand meines Büros in dieser Sache lag nach mehreren Beweisaufnahmen bei bewerteten 2.000,00 Euro. Betrachtet man das eigene Zeitkontingent, die Beschäftigung des Gerichts und auch der beklagten Partei mit diesem Vorgang, kann man leicht von einem Gesamtaufwand von etwa 4.000,00 bis 5.000,00 Euro ausgehen. Dies alles „wegen des Prinzips“.

Meine Mandantin hatte wahrscheinlich Recht. Das Kleidungsstück hatte sich in der Reinigung verfärbt. Zur Nachbesserung war der Besitzer dieser Reinigung nicht mehr bereit, weil meine Mandantin ihm frech gekommen sei. Meine Mandantin wollte die Schmach aber nicht auf sich sitzen lassen, weil die Reinigung plötzlich leugnete, die Reinigungsarbeiten vorgenommen zu haben, ja sie überhaupt zu kennen. Schließlich behauptete die Reinigung sogar, meine Mandantin habe die Flecken auf dem Kleidungsstück selbst verursacht. Nicht aber der kostenträchtige, ausufernde Prozess ist Gegenstand dieser Betrachtung, sondern das Erschrecken vor dem menschlichen Schaden, der durch eine solche Prinzipientreue entsteht. Meine Mandantin ließ mich wissen, es ginge ihr um die Gerechtigkeit. Meinen Einwand, dass es jedenfalls bei Gericht nicht um Gerechtigkeit, sondern um ein Urteil ginge, ließ sie nicht gelten. Deutschland sei ja schließlich ein Rechtsstaat und ihre Eltern hätten ihr beigebracht, ehrlich zu sein. Die Anderen würden lügen, das sei doch offensichtlich und auch das Gericht müsste dies letztlich erkennen. Die Argumente hatten sich allmählich verselbstständigt und dienten nur noch dem Zwecke, sich durchzusetzen und den Rechtsstreit möglichst zufriedenstellend für sich zu beenden. Einer oder mehrere Zeugen mussten zwangsläufig dafür lügen. Auch wenn die Partei selbst, die sie durch ihre Falschaussagen begünstigen, in diesem Rechtsstreit obsiegen sollte, bleiben die Zeugen zeitlebens mit dem Makel behaftet, vor Gericht die Unwahrheit gesagt zu haben.

Werden sie diese Aussage als einen persönlichen Erfolg werten, scheuen sie sich auch künftig bei nächstbester Gelegenheit nicht, wiederum die Unwahrheit zu sagen und so fort. Die un- terlegene Partei erhält dagegen angesichts der Höhe des Streitwertes ein nicht reversibles Urteil. Sie hat nicht nur während der Dauer des Prozessgeschehens – der Prozess dauerte immerhin fast ein Jahr – sich ständig mit dem Vorgang befassen müssen, sondern zumindest vor den Terminen nicht mehr geschlafen und schließlich das verdorbene Kleidungsstück in ihrem Schrank aufbewahrt. Das Leben ist darüber unfroh geworden, weil es ihr nicht hilft, dass sie gelegentlich weint und ihre Freundinnen sie darin bestärken, dass sie eigentlich Recht habe, denn die erwartete Genugtuung bleibt aus. Nach einiger Zeit haben auch die Freundinnen die Nase voll von ihrem Jammer. Es folgt, dass sie sich überhaupt von ihr abwenden. Das Beweisstück der Schmach bleibt im Schrank bewahrt und erinnert sie ständig an ihr Unglück. Im Prinzip hat sie ja Recht. Auch ich habe keinen Zweifel daran gehabt, dass das Kleidungsstück in der Wäscherei verdorben wurde. Doch ihre prinzipiellen Anstrengungen haben nicht dazu geführt, dass sich etwas änderte, außer dass sie angefangen hatte, an ihrem Rechtsstaat und der Gerechtigkeit zu verzweifeln.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski