Schlagwort-Archive: Bürgerstiftungen

BÜRGERGESELLSCHAFT

Zuweilen muss der Gebrauch des Begriffs der Zivil- bzw. Bürgergesellschaft heute als „Kampfbegriff“ derer bezeichnet werden, die unter diesem Mantel die Durchsetzung eigener Ansprüche erstreiten wollen, und solcher, denen dieses Schlagwort ausreicht, um uns einzuschläfern.

Eine Bürgergesellschaft gibt es in einem entwickelten Sinne noch nicht. Eine Bürgergesellschaft, die dieses Prädikat verdienen würde, müsste selbstbewusst ihre eigenen Politikentwürfe fertigen und diese den staatlichen Autoritäten zum Zwecke der Umsetzung andienen. Sie müsste auch, soweit dies machbar ist, umfassend in eigener und kollektiver Verantwortung philanthropische Einrichtungen entwickeln, die es ausschließen, eigene mögliche Handlungsoptionen wieder an den Staat zu delegieren und sich über Kürzungen von Steuern und Abgaben freizukaufen. Eine verantwortliche Gesellschaft kann eine Bürgergesellschaft darstellen. Eine Gesellschaft, die insgesamt gemeinwohlorientiert ist und erkennt, dass der Profit des Handelns nicht in erster Linie in der Gewinnmaximierung liegt, kann bestimmte bürgerliche Attribute aufweisen.

Der Staat als Körperschaft profitiert derzeit noch vom Delegationsprinzip – die anderen sollen es machen – und hat, soweit die Steuereinnahmen dies zulassen, gerne die Rolle des Lehr- und Zuchtmeisters beziehungsweise des Vertriebschefs staatlicher Leistungen inne. Die Bürger erkaufen sich durch steuerliche Abgaben so ihre Abhängigkeit vom Staat. Wie widersprüchlich dieses Verhalten ist, belegt der meist vom Bürger nicht wahrgenommene Umstand, dass der Staat eigentlich nur durch eine bürgerliche Willensentscheidung Bestand hat. Nur die Bereitschaft, gesellschaftlich maßgebliche Fragen selbst zu klären, lässt eine Bürgergesellschaft zu. Sie kann nicht als Nebengebilde ohne neue Aufgabenverteilung zwischen Staat und Gesellschaft existieren. Der Staat als Ordnungs- und Gestaltungsmacht, innenpolitisch wie   außenpolitisch,   ist   unverzichtbar. Der Staat mit seinem verfassten Rechtssystem ist ebenfalls unverzichtbar. Der Schutz des Menschen bleibt staatliche Aufgabe. Hierfür ist und wird Politik immer nötig sein. Eine neue Aufgabenverteilung zwischen Staat und Gesellschaft ist andererseits nötig, und zwar nicht zur Entlastung des Staates, sondern zur Aufgabenstärkung der Gesellschaft. Die prinzipiellen Lebensentwürfe müssen mitten aus der Gesellschaft kommen. Die Gesellschaft selbst muss überall unmittelbar aktiv werden, von der Krankenversorgung bis zur Ressourcenschonung und Umwelterhaltung, von der Bildung bis zur Pflege kultureller Einrichtungen. Der Staat hat diese Aufgabenteilung zu moderieren und gerät nun in die Rolle eines Umsetzungsbevollmächtigten des Bürgers.

Bürgerstiftungen sind schon heute ein Beispiel dieser Zukunftserwartung. Ihr zunehmend hoher Stellenwert in unserer Gesellschaft, die rasante Entwicklung ihrer Gründungen lässt das Verlangen der Bürger nach Selbstorganisation und Partizipation an gesellschaftlichen Aufgabenlösungen deutlich erkennen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski