Ein Schlachtruf, den ich in dieser Corona-Endzeitstimmung häufig auf der Straße vernehme, heißt: Freiheit! Dieser Ruf findet sein Echo in Aufrufen und Talkshow-Beiträgen. Dabei wird die Corona-Gefahr überhaupt nicht geleugnet, die eigene Einschätzung aber eingeleitet mit einem „aber auch“. Das „aber auch“ bezieht sich darauf, dass in einer Demokratie nicht nur Wissenschaftler den Ton angeben dürften und die vielen Toten auch kein Argument seien, um die noch Lebenden von einem Leben abzuhalten, was sie als das Normale begreifen. Die Freiheit des Menschen sei grundgesetzlich verbrieft und die Demokratie fordere, dass die Politiker diese Freiheit den Bürgern gewähren und sie nicht einsperren.
Richtig ist, dass das Politische auch in Krisenzeiten, wie der der Pandemie, nicht versagen darf, sondern zum Wohle der Bürger handeln muss. Ob die Regierung, also unsere gewählten Vertreter, hier alles richtiggemacht haben, wage ich zu bezweifeln. Andererseits bin ich in meiner Meinung nachsichtiger als viele andere, weil ich verstehen kann, wie schwierig es ist, mit einer Herausforderung umzugehen, die nicht nur in ihrer Dimension für uns ungewohnt war, sondern auch zum ersten Mal, Dank der Wissenschaft, uns Möglichkeiten der zügigen Bewältigung zur Verfügung standen.
Unverständlich ist für mich, dass die Regierung und die Länderchefs die Aufgabe allein meistern wollten, ohne alle gewählten Vertreter unseres Volkes mit einzubeziehen, d. h. das Politische frühzeitig zum Debattieren und Entscheiden in den Bundestag zu tragen.
Überhaupt nicht einverstanden bin ich zudem mit dem öffentlichen Wehklagen meiner Mitbürger über den Verlust ihrer Freiheit, da sie nun mal gerne in Konzerte, das Kino, in Restaurants und Fitnessclubs gehen würden. Ich bin nicht einverstanden damit, dass sie ihre persönliche Freiheit als ein einschränkungslos demokratisch verbrieftes Recht in dem Sinne ansehen, dass sie haben wollen und machen wollen, was ihnen angeblich zusteht und die Politik dafür zu sorgen habe, dass dies auch geschieht.
Ich wundere mich, dass nicht nur die Schwächeren unserer Gesellschaft dabei nicht mitbedacht werden, sondern dass sie die zwischen uns verabredeten Werte dieser Gesellschaft, also den Schutz anderer Menschen, nicht vor eigene Ansprüche stellen. Was heißt das? Es bedeutet, dass es in erster Linie darauf ankommt, dass ich persönlich andere Menschen vor jedem Unglück schütze und mich soweit zurücknehme, dass dies gewährleistet ist. Ein Mensch, der sich selbst mit seinen Freiheitsansprüchen im Vordergrund sieht, missachtet meines Erachtens Artikel 1 Grundgesetz, der nicht nur die Würdegarantie des Staates gegenüber seinen Bürgern und allen Menschen gewährleistet, sondern auch als Rechtsreflex von jedem Bürger und Menschen verlangt, dass er auch für die Würde seines Mitmenschen eintritt.
Hans Eike von Oppeln-Bronikowski