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Das Monstrum

Erfahrene Juristen habe ich vom Monstrum reden hören. Sie sprachen von der Datenschutzgrundverordnung. Eigentlich freuen sich Juristen über monströse Gesetzeswerke des Gesetzes- und Verordnungsgebers aus Europa bzw. dem eigenen Lande. Gesetze und Verordnungen geben dem Juristen Gelegenheit, sein Können unter Beweis zu stellen und damit Geld zu verdienen und dabei zu zeigen, dass er in der Lage ist, ein geschaffenes Rechtsgebilde für die Wirklichkeit kompatibel zu machen.

Dieser Subsumtionsprozess geschieht so, dass der Einzelne und eine Vielzahl von Menschen darin unterwiesen werden, ihr Leben demjenigen eines neuen Gesetzes oder Verordnung unterzuordnen. Da kann es schon vorkommen und so ist dies auch bei der Datenschutzgrundverordnung, dass sowohl der einzelne Bürger als auch ein Großteil des gesamten Volkes überhaupt nicht begreift, was mit einer Verordnung wie der Datenschutzgrundverordnung erreicht werden soll.

Dabei ist sie vom Ausgangspunkt ja wohlgemeint, ausgehend davon, dass Daten etwas höchst Persönliches sind und nicht gänzlich dem Verfügungsrecht eines Menschen entzogen werden dürfen und vor allem nicht Datenkraken Schindluder mit Daten treiben, diese für Geschäfte und kriminelle Machenschaften ausnutzen. Das war es dann aber auch.

Kann sich die Verordnung an den berechtigten Vorbehalten gegen Datenmissbrauch zufriedenstellend messen lassen? Nicht nur ich glaube, dass dies nicht der Fall ist. Ausgehend von einem vernünftigen Ansatz hat der Verordnungsgeber feststellen müssen, dass die gesamte Datenverarbeitung ein äußerst komplexes Thema ist und hat dann, statt sich zu bescheiden, alles versucht, das gesamte Datenthema in den Griff zu kriegen. Dass dies nicht funktioniert, dass dies schiefgeht, liegt auf der Hand. Ein Problem verantwortet die Geburt des Nächsten.

So türmt sich Vorschrift auf Vorschrift, schafft Ansprüche, generiert Ausnahmen und webt ein Netz technischer juristischer Unverständlichkeiten. Da kein Normalbürger das Gesetz und auch die an ihn gerichteten Anfragen liest, bildet sich hinter der Fassade des Rechts ein scheinbares Partizipationsmodell des Menschen an reinen Daten aus. Die wahren Datenverfügungsspezialisten sitzen aber außerhalb Europas, haben Daten dorthin verbracht und werden hier im Falle des Missbrauchs nicht zur Rechenschaft zu ziehen sein. Die Datenschutzgrundverordnung ist dazu geeignet, unsere Gesellschaft erheblich zu belasten, ggf. deren Kohärenz zu zerstören.

Für Europa stellt sie eine hohe Belastung dar, auch zumal sie in den europäischen Ländern unterschiedlich gilt und gehandhabt wird, dadurch Ungleichheiten entstehen, die sich rechtlich und in der tatsächlichen Handhabung auswirken. Eine Gesellschaft, zu deren Judiz die Datenschutzgrundverordnung nicht passt, wird misstrauisch und ein Teil der Gesellschaft rebelliert, der andere Teil der Gesellschaft empfindet „diebische Freude“, dass bestimmte Unternehmen, Stiftungen und Vereine große Probleme mit dieser Verordnung haben. Diese Probleme sind eklatant und werden von Experten auf diesen Gebieten in keiner Weise geleugnet. In der Konsequenz aber können sie dazu führen, dass wohlmeinende Mitbürger keine Stiftungen mehr gründen, Vereine nicht mehr entstehen und Hilfe für Menschen ausbleibt, die dringend auf die Unterstützung aus dem privaten Sektor angewiesen sind.

Insofern stellt die Datenschutzgrundverordnung auch wieder ein Herrschaftsmoment des Staates dar, wie auch das Transparenzregister oder auch das Geldwäschegesetz, Vorschriften, die es mit sich bringen, den Bürger noch mehr zu disziplinieren und ihn davon abzuhalten, Initiative zu entwickeln. Menschen, die den Gesetzgeber nicht mehr verstehen, ziehen sich in ihre Privatheit zurück. Sie verlangen vielleicht, dass ihre Daten gelöscht werden, sei es bei der Gebühreneinzugszentrale, ihrem Verein oder in der Schule. Dabei sind Daten trotz allen beklagenswerten Missbrauchs essentiell für unsere Gesellschaft und waren stets verfügbar, wenn auch nicht so rasant digital via Internet.

Aber anstatt dort Ordnung zu schaffen, wo eine Bürgerpolicy Handlungsbedarf sieht, schüttet die europäische Politik das Kind mit dem Bade aus. Ich fürchte, dass wir weitere Verordnungen wie diese erleben werden und sehen die Erosion Europas voranschreiten. Ein Europa, das die Bürger nicht verstehen, ist chancenlos. Dabei wäre es so einfach, Europa aus den Regionen heraus aufzubauen, eine kulturell vereinigende Verfassung zu schreiben und es im Übrigen den einzelnen Staatsräumen zu überlassen, ihre Angelegenheiten zu ordnen. Ich bin davon überzeugt, dass dies die Bürger Europas begrüßen würden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski