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Wegfall der Geschäftsgrundlage

Unter „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ versteht der Jurist einen Umstand, der es objektiv rechtfertigt, dass eine Vertragspartei am geschlossenen Vertrag nicht mehr festhält. Die Ursache muss deutlich abweichen von dem mit der Vertragsdurchführung beabsichtigten Zweck bzw. geeignet sein, diesen zu vereiteln. Hierfür will ich ein Beispiel nennen:

Üblicherweise schließt ein Mensch spätestens zum Zeitpunkt seiner Volljährigkeit einen Vertrag mit der Gesellschaft, der es ihm gestatten soll, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, wobei er die Verpflichtung eingeht, pünktlich seine Steuern zu zahlen und zu wählen. Um dies zu gewährleisten, müssen in der Gesellschaft bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Eine der Spielregeln lautet, unbeschadet der spezifischen Eigentumsgarantie des Artikels 14 GG dem Menschen die Mittel zum Leben zu belassen, die er benötigt, um möglichst ohne finanzielle staatliche Zuwendung durch eigene Arbeit sein Leben zu gestalten und für sein Alter vorzusorgen. Das ist jedenfalls die Erwartungshaltung eines jungen Menschen und ein sittliches Gebot. Diese den Staat entlastende Haltung wird kaum jemand als verwerflich erachten. Das ist das Sollmaß eines Jugendlichen, welches er an die Gesellschaft anlegt. Wie aber ist die Wirklichkeit für ihn bestellt?

Als junger Jurist hatte ich die Wahl, entweder als Richter in den Staatsdienst zu gehen oder Rechtsanwalt zu werden. Ich habe mich für das Letztere entschieden, weil ich hoffte, im Beruf des Rechtsanwalts eine größere Gestaltungsfreiheit zu haben, ein auch wirtschaftlich selbstbestimmtes Leben führen zu können. Kurz nach Aufnahme meiner Anwaltstätigkeit hatte ich die Wahl, entweder freiwillig in die staatliche Rentenversicherung einzuzahlen, einem sich gerade formierenden Berufsversorgungswerk freiwillig beizutreten oder eine auskömmliche Lebensversicherung abzuschließen. Für das Letztere habe ich mich 1975 entschieden, und zwar in der durchaus durch die Agenten der Versicherung vermittelten Erwartung, dass ich, unabhängig von vielleicht noch höheren Zahlungen an meine Erben im Fall meines Todes, im Erlebensfalle mit 800.000 D-Mark höchst auskömmlich dotiert sei. Zunächst hatte ich auch überhaupt keinen Grund, an meiner Entscheidung zu zweifeln, zumal sich eine Dynamik des Wertzuwachses und eine Überschussbeteiligung abzeichneten. Irgendwann, genau kann ich das überhaupt nicht sagen, ist das gesamte System aber gekippt. Jede Mark, die ich an meine Versicherung bezahlte, hatte ich selbst verdient und auch versteuert. Ich baute mir so ein selbsterworbenes Vermögen auf und war stolz auf meine Leistung.

Dann merkte ich aber, dass es eigentlich nicht sein kann, dass ich einerseits mit hohem persönlichem Aufwand meine Lebensversicherungsbeiträge erwirtschaftete, andererseits mir für den Kauf eines Hauses der Anruf bei meiner Bank genügte und schon wurde ohne größere Komplikation viel Geld zur Verfügung gestellt. Spätestens nach der Wende, also in den 90er-Jahren, floss das Geld in Strömen. Wer würde da nicht zugreifen und kaufen wollen, was nur geht? Bemerkenswerterweise stagnierte dann allmählich die Dynamik des Wertzuwachses meiner Lebensversicherungen und die Überschussbeteiligung erlahmte dadurch. Das sah so aus: sinkende Rendite bei den Lebensversicherungen und hohe Zinslast auf der anderen Seite. Von der Gefährdung der Lebensversicherung durch die dann notwendige Absicherung des Kreditengagements will ich überhaupt nicht sprechen, aber davon, dass die nächste Überraschung ins Haus stand: der Euro. Die Einführung des Euro ging nicht einher mit einer Revision der Finanzsysteme, sondern schlicht und ergreifend mit einer Währungshalbierung. Die Zinsen und die Laufzeit der Zinsen blieben, aber die Währungsreform halbierte rein numerisch die Rentenerwartungen meiner Lebensversicherung. Statt 800.000 D-Mark jetzt 400.000 Euro. Natürlich halbierten sich auch numerisch die Kreditverbindlichkeiten, aber während diese selbstgenügsame Kraft den Zinsanspruch in gleicher Höhe aufrechterhielt, schmolz das Kapital weg, auf welches es bekanntermaßen kaum ankommt, da dessen Rückzahlungsmodus schon von Gesetzes wegen an letzter Stelle steht. Zuerst wird bekanntlich auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung eines Darlehensanspruchs gezahlt. Anders verhält es sich aber mit meinen Rentenversicherungsansprüchen. Diese nahmen vom ersten Tag der Geldmengenvernichtung und der Währungsumstellung an der Entwertung EU-weit teil. Keiner wird mir heute mehr zusichern wollen, dass ich bei Auszahlung des Kapitals meiner Lebensversicherung von 400.000 Euro am Tage der Vollendung meines 65. Lebensjahres in der Lage sein werde, den Rest meines Lebens – wahrscheinlich werde ich 120 Jahre alt – meine Altersversorgung zu bestreiten. Für Hartz IV bin ich nicht tauglich. Gegen den öffentlichen Dienst, der keine Probleme damit hat, je nach Wetterlage die Ansprüche seiner Vasallen zu korrigieren, habe ich mich seinerzeit bewusst entschieden. Ich war aber so blauäugig, der Gesellschaft zu vertrauen. Meines Erachtens ist diesem gesellschaftlichen Vertrag nun die Geschäftsgrundlage entzogen. Im Vertrauen darauf habe ich Investitionen in meine Kinder getätigt, den Beruf gewissenhaft ausgeübt und Steuern bezahlt. Jetzt möchte ich von der Gesellschaft das zurück, was sie mir durch das Vorgaukeln falscher Tatsachen entzogen hat, notfalls fechte ich den mit mir geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Auch ich sollte wieder eine Chance haben, oder? Eine Frage der objektiven Betrachtung. Einzelschicksale unergiebig. Eher peinlich, reden wir besser nicht darüber.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski