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Zeitfixum

„Just in time“, das heißt, gerade zur richtigen Zeit das Richtige zu vollbringen. Die Fixierung der Zeit im Hinblick auf ein genau dazu passendes Ereignis setzt organisatorisch zunächst voraus, dass alle dazu notwendigen Komponenten greifbar und das Ziel nicht nur abgesteckt, sondern auch erwartbar ist. Ein zeitgenaues Handeln verlangt neben der Kompetenz der Beteiligten auch deren Souveränität.

Dabei ist keineswegs die Homogenität sämtlicher Handlungsschritte zum angestrebten Ergebnis gefordert, sondern die prozessuale Berechenbarkeit des Tuns im Hinblick auf das erwartbare Ergebnis. Erwartungsbedingtes Handeln geht hier Hand in Hand mit der Kontrolle bei der Zusammenführung unterschiedlichster Komponenten, die zwar ergebnisoffen eingesetzt und daher durchaus auch für Überraschungen sorgen können, aber in einem kontrollierten Prozess wirken.

„Just in time“ bringt zudem die Befriedigung der Handelnden darin zum Ausdruck, dass von ihnen alle institutionellen und inhaltlichen Möglichkeiten genutzt werden, um etwas zu schaffen, das unter Ausnutzung des Zeitmoments Einsichten erlaubt, die eine neue Sichtweise ermöglichen, sei es im wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen oder persönlichen Bereich.

Wer zur richtigen Zeit handelt und die richtigen Maßnahmen ergreift, entlastet sich selbst von Rechtfertigungszwängen und läuft eher nicht Gefahr, einer Kritik ausgesetzt zu werden, die das Zeitmoment als Anlass nimmt, auch inhaltlich die Ergebnisse zu beanstanden. Genau dies erleben wir sehr oft mit dem Hinweis, warum dies oder jenes nicht schon längst getan worden sei oder auch bei der Nachfrage, warum der erste Schritt nicht vor dem zweiten getan wurde. Es kommt also darauf an, Zeit und Handeln miteinander in Einklang zu bringen und so auch die Akzeptanz der Adressaten des Handelns erwartbarer zu machen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski