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Gerechtigkeit in Europa – eine Illusion? Teil 4

Unter  Hinweis  auf  ihre  Konflikte  vereinbaren  Bürger  schon  immer  häufiger  die  Einsetzung  eines  Schiedsrichters  bzw.  eines Schiedsgerichts. Dies ist zu begrüßen. Der Schiedsrichter ist an die Verfahrensordnung gebunden, die sich die Beteiligten geben und die nicht justizmäßig vorbestimmt ist. Der zumeist sachkundige Schiedsrichter kann Aufklärungsarbeiten leisten und orientiert sich nicht allein an den sturen Regeln der Prozessordnung. Wir müssen lernen, Entscheidungen eines Schiedsrichters auch in „klassischen Streitfällen“, zumindest bei „Bagatellsachen“, als verbindlich zu akzeptieren.

Die Bürger vertrauen häufig auf das vermittelnde Gespräch unter Beiziehung eines sachkundigen Experten. Das ist immer dann geboten, wenn nicht in erster Linie Rechtsfragen zu erörtern sind, sondern in tatsächlicher Hinsicht aufgeklärt werden muss, wie ein komplexer Sachverhalt aus der Sicht eines Ingenieurs, eines Bausachverständigen oder eines Biologen gestaltet ist.

In diesem Zusammenhang wird künftig die Mediation eine große Bedeutung erlangen, bei der die Streitparteien unter sachkundiger Führung an die Konfliktlösung herangeführt werden.

Gerechtigkeit hin oder her: Schlimmer als alles andere ist das Gefühl der Ohnmacht, wenn überhaupt nichts geschieht. Der Bürger in Europa, ob im Bereich des Zivilrechts oder des Strafrechts, hat ein Recht darauf, dass man sich mit ihm befasst, dass er gehört wird und Dinge abgeschlossen werden.

Warum ist das so wichtig? Mehr dazu im nächsten Blogbeitrag …

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski