Schlagwort-Archive: Flexibilisierung der Geldbewegung

KREDITE

Philanthropische Unternehmen sind wie andere Unternehmen darauf angewiesen, Rückstellungen zu bilden und für Investitionsvorhaben finanzielle Mittel zu akquirieren. Dies kann zum einen über Kooperationen und Joint-Venture-Projekte geschehen, andererseits muss, wenn die Ertragskraft des Unternehmens eine längerfristige Kapitalrückführung erwarten lässt, auch eine andere Form der Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt möglich sein. Der wesentliche Unterschied zu heutigen Wirtschaftsunternehmen besteht in der eigentlichen Unantastbarkeit des Kapitals und der Organisation der Kapitalrückführung aus den Erträgen bzw. Rücklagen. Um eine geeignete Form der Mittelbeschaffung zu organisieren, ist die Bereitschaft erforderlich, die Annuitäten von vornherein und zwar kon- junkturunabhängig so festzulegen, dass ihre Rückführung in jedem Fall gewährleistet ist.

Da bei philanthropischen Unternehmen spekulative Verhaltensweisen keine Rolle spielen, kann der Kapitalrücklauf bereits im Moment der Mittelbeschaffung eingeplant werden. Ein System des Transfers von Erträgen eines philanthropischen Unternehmens an das andere erlaubt es zudem, Überschüsse so   einzusetzen,   wie   sie   ad   hoc   erforderlich sind, d. h. die Finanzströme zusätzlich ganz neu zu strukturieren, z. B. dadurch, dass philanthropische Unternehmen statt Rückstellungen zu bilden, einen Teil ihrer Kapitalerträge in so genannten „Slots“ unterbringen, aus denen sie sich nach Bedarf wieder bedienen, soweit der Produktionsablauf dies erfordert. Eine Flexibilisierung der Geldbewegung („Floating“) würde es dem Unternehmen zudem erlauben, zukunftssicher und effizient zu operieren, ohne Verlust an Arbeitskraft und Zeit aufgrund umständlicher Finanzverhandlungen und finanzpolitischer Hürden, da der „Return of Money“ systemimmanent unbedingt gewollt ist.

Infolge der Gründung philanthropischer Unternehmen wird der Kapitalmarkt nicht aufgelöst, sondern im Gegenteil verwalten die Banken ein großes Treuhandvermögen, welches durch die auch heute für Stiftungen geltenden Regelungen im Wesentlichen zusammengehalten und neu formiert wird. Ein solches Verhalten ist ertragsfreundlich, weil das Kapital „arbeitet“; unter anderem durch Einsatz bei anderen philanthropischen Unternehmen und Vornahme von In- vestitionen in neue philanthropische Produkte auf einem sich verändernden, aber insoweit affinen Markt. Spekulative Erwartungshaltungen werden dabei schon deshalb nicht bedient, weil entsprechende Gewinnerwartungen aufgrund der Verlässlichkeit dieser kompensatorischen Handlungen ausscheiden.

Dies eröffnet auch einen völlig neuen Markt für Bürgschaften und andere Sicherungsmöglichkeiten privater und gesellschaftlicher Einrichtungen, da Wagnisse nicht auf fehlerhaften Spekulationen etwaiger Darlehensnehmer im philanthropischen Bereich beruhen.

Andererseits können Bürgschaften, Garantien oder Patronatserklärungen gerade den besonderen Einstandswillen desjenigen signalisieren, der bereits das Risiko des Scheiterns eines philanthropischen Projekts bewilligend eingegangen ist, aber persönlich wollte, dass es trotz des latenten Risikos durchgeführt wird.

Ein Risiko, welches nicht durch Spekulationen, sondern durch plötzlich auftretende Schwierigkeiten, Änderung von äußeren Bedingungen etc. entsteht, ist ein echtes, vertretbares Risiko des Fehlschlags bester Absichten. Ein wirklicher Verlust tritt deshalb selbst dann nicht ein, wenn Garantien in Anspruch genommen werden müssten. Der Einsatz hat sich dennoch gelohnt.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski