Es gibt kein Naturrecht auf Eigentum. Die Gewährung von Eigentum durch unsere Rechtsordnung stellt einen sozialen Akt dar und soll die Versorgung von Familien gewährleisten sowie verantwortungsvolle Partizipationen schaffen. Das Kalkül ist, dass derjenige, der die Herrschaftsgewalt über einen Teil hat, sich auch dem Gesamten verpflichtet fühlt. Aspekte dieses Denkens finden sich in Artikel 14 des Grundgesetzes, wenn dort auf die Sozialbindung des Eigentums abgestellt wird.
Eigentum hatte in der Vergangenheit auch einen innewohnenden Abwehraspekt gegen Bevormundung, Einmischung und Gewalt einzelner Gruppen und Herrscher. Wenn diese Gefahr nicht mehr besteht, verändert sich auch der Inhalt des Eigentums. Eigentum erblüht zum Symbol der sozialen Überlegenheit, ohne dass ihm noch der Versorgungscharakter, der einmal für die Definition bestimmend war, innewohnt.
Besonders deutlich wird dies im Erbrecht. Wenn Eigentum vererbt wird, kommt es meist nur wenigen Familienangehörigen zugute, die es weder benötigen, noch schätzen können. Der Sinn der Vererbung wird damit völlig verkannt, zumal dann, wenn ihm nicht die Botschaft einer sozialen Verpflichtung mitgegeben wird. An Familienstiftungen oder gemeinwohlkonforme Stiftungen zu vererben, erhält den Sinn des Eigentums. Demjenigen zu geben, der ohnehin schon hat, pervertiert diesen Gedanken.
Seltsamerweise finden sich in den meisten Testamenten kaum Vermächtnisse und Auflagen, die mehr umfassen, als eine möglichst steuergünstige Weitergabe von vermögendem Eigentum. Eine Gesellschaft ist aber dazu in der Lage, Gewährtes zu verändern oder auch wieder zu entziehen. Eine Gesellschaft kann Anpassungen verlangen und Verhaltensweisen neu bewerten. Die zumindest zeitlich begrenzte Verfügungsmacht über Vermögen und Gegenstände ist sinnvoll, sowohl persönlich als auch in der Gemeinschaft.
Eigentum gänzlich abzuschaffen, wäre töricht, aber den besitzenden, verantwortlichen Umgang mit Eigentum neu zu gestalten, hilfreich. Nicht Sozialisierung, sondern Gemeinschaftlichkeit, nicht Gier, sondern Verantwortung sollten die Maßstäbe bei der Fortentwicklung unserer Gemeinschaft sein.
Hans Eike von Oppeln-Bronikowski