Schlagwort-Archive: Generationenvertrag

Über dem Niveau

Auf Dauer ist das derzeitige Rentenniveau nicht zu halten. Darin sind sich Experten und Politiker einig. Statt die öffentliche Hand sollen Betriebsrenten richten, was der Generationenvertrag nicht mehr zu bieten vermag. Generationenvertrag? Dieses als sinnvolles Instrument der Rentensteuerung einmal erdachte Konstrukt taugt nicht mehr. Tatsächlich leeren sich die Rentenkassen und ein Versprechen in die Zukunft ist nicht mehr zu halten, sondern jeder ist sich selbst auch persönlich der Nächste, die Alten wie die Jungen, gesellschaftlich und privat.

Eine Solidargemeinschaft zu fordern, aber sie dennoch nicht zu bekommen, verschärft die ohnehin dramatische Situation. Worte reichen nicht. Gibt es tatsächlich Alternativen? Vielleicht die Einrichtung einer Generationenbank als Pflichtsparkasse. Das Programm lautet: Du bekommst, was Du zu Lebzeiten eingezahlt hast, sei es an erbrachten Eigenleistungen, sei es an Geld. Du kannst abheben, wenn Du Leistungen benötigst. Zum Beispiel hast Du Leistungen erbracht, die entsprechend bewertet werden und die als Rentenverstärkung nützen, wenn der Pflegeaufwand geringer ist als erwartet.

Ansonsten gilt: Wer Pflegeleistungen erbracht hat, bekommt ebenfalls Pflegeleistungen. Wer gegeben hat, dem wird gegeben. Eine Gesellschaft, die im Übrigen die Aufmerksamkeit wieder für sich entdeckt, wird auch Ehrenleistungen denjenigen nicht versagen, die sich um das Land, die Gesellschaft und ihre Bürger verdient gemacht haben. Dadurch werden Leistungsanreize auch für Menschen geschaffen, die sich mit eigenem Engagement sonst eher zurückgehalten hätten. Je selbstbewusster die Zivilgesellschaft dank der von ihr eingerichteten Generationenbank unter Solidargesichtspunkten selbst für eine würdige Alterssicherung sorgt, desto mehr entlastet dies nicht nur den Staat, sondern kräftigt auch die Bürgergesellschaft.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Rente

Solange ich zurückdenken kann, gibt es die Rentendiskussion. Dabei geht es stets um die Frage, wie lange Rente gezahlt wird und wer für diese künftig aufzukommen hat. Es ist vom Generationenvertrag die Rede und vor allem davon, dass leider die immer jüngste Generation zusätzlich anschaffen muss, um die Rente zu bezahlen. Die gegenwärtige Generation hält dies für eine Zumutung, hält aber still, wohlwissend, dass die nächste Generation auch schon anvisiert ist, um die Rente anzusparen, obwohl sie dies natürlich noch nicht weiss.

Niemals ist es sicher, ob dieser Generationenvertrag funktioniert, aber er wird als so gerecht empfunden, dass sogar, um dem Klientel wohl zu gefallen, verschiedene Renteneinstiegszeiten für vertretbar gehalten werden. Es ist von der Rente ab 63 die Rede, ab 67 oder schon von Frühverrentung ab 55. Neben der staatlichen Rente gibt es verschiedene andere betriebliche und altersbetriebliche Altersversorgungen. All dies kostet Milliarden. Wir sind es unseren Arbeitnehmern schuldig, weil es gerecht ist, dass sie ab einem bestimmten Alter nichts mehr tun.

Natürlich wollen wir sie auch loswerden. Sie sollen auch nichts mehr tun und der nächsten Generation Platz machen. So würden wir es natürlich niemals sagen. Sieht aber so Solidarität aus? Ich habe da meine Zweifel. Solidarisch ist es, denjenigen zu helfen, die nicht mehr arbeiten können, das Wollen dürfte dabei eher zweitrangig sein. Wir Menschen sind in der Pflicht, für uns zu sorgen, ob wir Jugendliche sind oder alte Menschen. Wenn wir nicht mehr können, brauchen wir die Unterstützung der Familie und die des Staates.

Es spielt keine Rolle, ob wir bis zum Alter von 70 oder 80 arbeiten oder dies schon mit 60 nicht mehr können. Wenn wir Hilfe benötigen, sind wir auf ein umfassendes Angebot angewiesen und können uns nicht abfinden mit Regelzuweisungen, die von Zeit zu Zeit minimal erhöht werden. Der menschengerechte Pflegeaufwand ist enorm und derjenige, der sein Leben lang gearbeitet hat, kann von seinen Kindern und subsidiär auch von der Gesellschaft verlangen, dass er würdevoll die Zeit bis zu seinem Tode verbringen darf.

Dies gilt im Übrigen nicht nur für diejenigen, die neben ihren Arbeitgebern auch in die Rentenkasse eingezahlt haben oder für Pensionäre, sondern für alle, die im Dienste der Gesellschaft tätig geworden sind, ob sie verrentet waren oder nicht. Auch, wenn es altmodisch klingen mag, ein Ehrensold, eine staatliche Unterstützung, die in keiner Weise der Rente nachsteht, hat auch derjenige verdient, der keine Rentenanwartschaften erworben, aber zum Beispiel als Selbständiger gearbeitet, hohe Steuern gezahlt hat und dann verarmt ist.

Das gilt auch für diejenigen, die freiwillig und ehrenamtlich einen Großteil ihrer Zeit für die Gesellschaft tätig geworden sind und diese Tätigkeit einer beruflichen vorgezogen haben. Ist ein Ehrensold für diese nicht angemessen? Solidarisches Handeln verlangt von der Gesellschaft nicht nur diejenigen zu bedenken, die dem Mainstream entsprechen und die Mehrheit sind, sondern auch denjenigen, hinter denen üblicherweise keine Rentenlobby steht. Eine solidarische Gesellschaft erkennt die Nöte aller Menschen und fühlt sich diesen verpflichtet.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Wahlrecht

In einem bemerkenswerten Interview, welches die Rechtsanwältin und frühere Justizsenatorin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit in den Heften 4 und 5 aus 2016 dem Berliner Anwaltsblatt gewährt hat, forderte sie ein Wahlrecht auch für junge Menschen von Geburt an. Das Stimmrecht der Kinder sei tatsächlich zu gewähren, aber treuhänderisch von denjenigen, die für sie Verantwortung tragen, wahrzunehmen. Dies sind in der Regel die Eltern. Als ich ihre Ausführungen in dem Interview las, war ich hin- und hergerissen.

Bei vernünftigen Eltern habe ich überhaupt nichts dagegen, dass sie auch das Stimmrecht für ihre Kinder ausüben. Aber, was passiert, wenn sie sich nicht einigen können, über den sachgerechten Umgang mit dem Stimmrecht streiten oder es nicht ausüben, obwohl ihre Kinder einen Anspruch darauf haben sollen. Ab welchem Alter kann ein Kind sein Wahlrecht selbst wahrnehmen? Wann ist ein junger Mensch tatsächlich mündig? Die familiäre, wie auch gesellschaftliche Einübung in ein späteres selbstverantwortliches Leben ist mühevoll und stellt ein Kind vor große Herausforderungen.

Ist dies aber ein Grund, Kindern das Wahlrecht zu versagen? Viele Fragen sind angstgesteuert. Die Wahlstimmen der Kinder könnten in falsche Hände kommen, die Machtverhältnisse verschieben und kinderreichen Familien mehr Einfluss zukommen lassen. Dies würde wiederum Einfluss auf die Sozialgesetzgebung und Lebenssicherung für die nächste Generation nehmen. Rechtfertigen aber diese Unwägbarkeiten die Ablehnung des Kinderwahlrechts? Kein Kind hat den Aufenthalt in unserer Welt gewählt, übernimmt aber zugleich mit der Geburt – wenn auch zunächst nicht rechtlich – so aber schon tatsächlich Verpflichtungen in unserer Gesellschaft, die später Wirkung zeigen werden. Das Kind wächst in seine Verantwortung und trägt bereits ab seiner Geburt einen Teil der gemeinsam zu schulternden Last, die im Generationenvertrag festgeschrieben ist.

Mehr Demokratie wagen, so lautete die Mahnung der SPD in den End-60er-Jahren. Der Slogan war damals richtig und fordert uns auch heute noch heraus, das gesellschaftliche Modell nicht als statisch zu begreifen, sondern Veränderungen und Wagnisse zuzulassen. Das Wahlrecht für Kinder und junge Menschen ist kein revolutionärer Akt, sondern entspricht der Vernunft einer gesellschaftlichen Entwicklung. Fragwürdig ist oft alles nur solange, bis es selbstverständlich ist, gesellschaftliche Anerkennung gefunden hat.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski