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Recht und Gerechtigkeit

Gewaltenteilung, Gesetz, Judiz und Rechtsbefolgungswille, dies alles sind Begrifflichkeiten, die ein geregeltes Zusammenleben von Menschen, Bürgern und Nationen unter Einsatz der von ihnen geschaffenen Einrichtungen ermöglichen sollen.

Erodiert diese Akzeptanz der Regeln und des allgemeinen Rechtsempfindens unter anderem deshalb, weil Regeln und Gesetze nicht mehr dem Rechtsempfinden des Einzelnen und seiner Gruppe entsprechen, zum Beispiel, weil sie wirklichkeitsfremd konstruiert erscheinen, hat das zunächst Unruhe wegen unbefriedigter Erwartungen, dann aber auch Missachtung, Auflehnung und schließlich Verweigerung zur Folge.

Da ein Regelwerk nicht zwangsläufig ein anderes zu ersetzen vermag, bildet sich so ein Legitimitätsdefizit des Verfahrens an sich heraus, dass alle damit in Berührung tre­tenden Institutionen, seien es der Gesetzgeber, die Regierung und schließlich auch die Justiz mit umfasst. In deutlicher Konsequenz dieses Auflösungsprozesses bricht nicht nur die Gewaltenteilung in sich zusammen, sondern jegliche Ordnung.

Des „Volkes Stimme“ ist allerdings ein viel­fältiger Chor, der auch dann nicht strukturiert und belastbar Neues aus den Versatzstücken des vorhandenen, aber gewesenen Seienden schaffen kann, son­dern in einem langen Prozess der Ermöglichung herausfinden muss, was konsensfähig sein könnte. Sollte dieser demokratische Prozess anstelle einer auch möglichen Autokratie gewählt werden, so müssen zunächst die Regeln für diesen Findungsprozess wieder unter Berücksich­tigung eines eher diffus gebildeten Rechtsempfindens fest­gelegt werden, um zu vermeiden, dass irgendjemand das Heft des Handelns an sich reißt und demokratiegefährdende selbstbezügliche Anordnungen erlässt. Denn selbst dann, wenn Widerstand gegen eine Bevormundung generell bestehen sollte, verführen Erschöpfung und Ratlosigkeit Menschen dazu, eine Führerschaft dem Chaos und einer befürchteten Anarchie vorzuziehen, dies eingedenk der menschlichen Ei­genschaften, Belastungen nur zu einem bestimmten Maße zu ertragen und lieber Bequemlich­keit und Vorteilsgewinnung zum Maßstab des eigenen Verhal­tens zu machen.

Justitia ist nicht blind, wie Statuen und Abbildungen behaupten, sondern achtet sehr darauf, welche Maßstäbe wir ihr für die Begutachtung von Rechtsfällen an die Hand geben.

Nicht die Umstände begrün­den das Recht und die Gerechtigkeit, sondern es sind wir selbst, deren Maß­stab eher unser Eigennutzen ist. Recht und Gerechtigkeit verlangen dagegen von uns, dass wir nicht nur unsere eigenen Interessen im Auge haben, sondern begreifen, dass Gewaltenteilung und das Bemühen um Gerechtigkeit, auf der Abwägung unserer Interessen mit denjenigen anderer Menschen be­ruhen. Wenn wir uns darauf einlassen sollten, besteht unser Vorteil darin, dass auch wir zu­wei­len Profiteure dieser Verlässlichkeit sein könnten und uns Gerechtigkeit widerfahre.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Rechts-TÜV – rechtliche Unwucht, Rechtszertifizierung, Teil 2

Rechtsbegriffe lassen sich als Argumente begreifen, die einen Raum gestalten, der eine eigene Sphäre hat, aber einen Schlüssel bereithält, das ist das Judiz, das Rechtsgefühl. Dieses scheint aus dem Bauch zu kommen, durchdringt aber unser gesamtes Wesen.

Vermutlich, weil uns das Recht so nahe ist oder zumindest nahe erscheint, würden wir bei einer überfallartigen Befragung, was einem zum Recht so einfiele, vielleicht antworten: Also erst einmal Gesetze, Gericht, Gerechtigkeit, selbstverständlich auch Rechtsanwälte und Richter.

Ein Spaßvogel würde bemerken, dass man ja vor Gott, vor dem Gericht und auf hoher See alleine sei. Das Recht, das uns unmittelbar umgibt, uns einhüllt wie ein Kokon, scheint uns auf eine bestimmte Art fremd, ja sogar lästig zu sein. Um dieses Unwohlgefühl abzuschütteln, bemühen wir uns ungern darum, weiter vorzudringen in diesen uns eigentlich so geläufigen Bereich. Sozusagen der Schlüssel zu diesem Bereich ist das Judiz, das Rechtsgefühlt. Es scheint aus dem Bauch zu kommen, durchdringt aber unser gesamtes Wesen und ist uns seit der Menschwerdung geläufig.

Wir haben gelernt, was richtig und falsch ist. Wir kennen die Interessen anderer und achten darauf, dass auch unsere Interessen bedient werden. Das Judiz, das Wissen um das Richtige, wird aber nicht nur genährt durch ein diffuses Gefühl, sondern ist das Sublimat unserer vernünftigen Einstellung zum Recht, dem Rechtsbewusstsein, der geschichtlichen Erfahrung und der Erwartung, dass andere dies ähnlich sehen.

Die gesellschaftliche Kohärenz lässt uns sicher sein, dass die Abweichungen vom Standard in der Regel nicht so schwerwiegend sind, dass unser Rechtsgefühl versagen muss. Zwingend ist das allerdings nicht, denn in geschichtlichen Epochen wurde das Judiz auf die Probe gestellt bzw. ausgehebelt, in dem durch Umstürze, Diktaturen oder andere willkürliche Eingriffe das bestehende Rechtsgefüge so durchgeschüttelt wurde, dass nicht nur der Einzelne, sondern auch die ganze Gesellschaft nicht mehr wusste, was richtig und falsch ist.

Allerdings ist es nach einiger Zeit wieder gelungen, das Rechtsgefühl mit den Umständen so zu versöhnen, dass das Judiz wieder an Standfestigkeit gewann. Man könnte auch sagen, dass sich das Judiz wieder durchgesetzt hat, weil es eine durchaus konservative Komponente hat. Das Judiz ist erschütterbar, aber kann nicht endgültig eliminiert werden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Wahlen

Wenn es richtig sein sollte, dass Emotionen Wahlentscheidungen maßgeblich bestimmen, dann ist zu vermuten, dass Donald Trump alles richtig gemacht hat. Übertragen auf die deutsche Parteiensituation bedeutet dies allerdings, dass die Sozialdemokratie auf unbestimmte Zeit hin erfolglos bleiben wird.

Diese Erfolglosigkeit hat sie bereits bei der letzten Wahl unter Beweis gestellt durch wohlmeinende programmatische Ankündigungen, umfassend und detailliert für ein selbstdefiniertes Klientel der Abgeordneten sorgen zu wollen. Damit hat sie genauso wenig gepunktet, wie zum Beispiel auch die CSU mit einem Ausländerverhinderungsprogramm.

Keine der großen Parteien schafft es, auf die Bürger mit einem Versprechen zuzugehen, dass diese emotional fesselt und Perspektiven einer verheißungsvolleren Zeit eröffnet. Statt Gerechtigkeit, Mindestlohn, Grenzschutz und Armutsbekämpfung warten die Menschen auf ein Zeichen des Aufbruchs in dieser Gesellschaft hin zu mehr ethischem Grundverständnis anstatt Nützlichkeitsdenken, hin zu gemeinsamen gesellschaftlichen Anstrengungen in Fragen des Umweltschutzes, der Bildung und der Pflege anstatt Delegation drängender Themen in langwierige bürokratische Entscheidungsprozesse.

Dabei ist nicht gefragt, dass Politiker großmundig Versprechungen abgeben, sondern nüchtern und in klarem Fokus auf das Gelingen eines Vorhabens Geschichten erzählt werden. Politiker müssen entschieden, nicht ausdeutbar, prinzipienfest und unbequem, mit Realitätssinn ausgestattet sein. Sie müssen auch eine eindeutige ethische Gesinnung haben. Dann sind sie glaubwürdig und erfolgreich, und zwar selbst dann, wenn sie eine Wahl verlieren sollten. Es folgt ja die nächste. Der Wähler spürt, wer ihm Orientierung gibt, auf wen er sich verlassen kann.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Wegen des Prinzips

Es ist mir gut in Erinnerung, dass ich „wegen des Prinzips“ einen Rechtsstreit führen sollte. Bei einem Streitwert von nur ca. 100,00 Euro ging es um ein in der chemischen Reinigung angeblich verdorbenes Kleidungsstück. Hätte ich die Eskalation dieses Falles vorausgeahnt, hätte ich das Mandat sofort beendet, meiner Mandantin 100,00 Euro in Hand gedrückt und sie gebeten, mich nicht weiter zu behelligen. Der Eigenaufwand meines Büros in dieser Sache lag nach mehreren Beweisaufnahmen bei bewerteten 2.000,00 Euro. Betrachtet man das eigene Zeitkontingent, die Beschäftigung des Gerichts und auch der beklagten Partei mit diesem Vorgang, kann man leicht von einem Gesamtaufwand von etwa 4.000,00 bis 5.000,00 Euro ausgehen. Dies alles „wegen des Prinzips“.

Meine Mandantin hatte wahrscheinlich Recht. Das Kleidungsstück hatte sich in der Reinigung verfärbt. Zur Nachbesserung war der Besitzer dieser Reinigung nicht mehr bereit, weil meine Mandantin ihm frech gekommen sei. Meine Mandantin wollte die Schmach aber nicht auf sich sitzen lassen, weil die Reinigung plötzlich leugnete, die Reinigungsarbeiten vorgenommen zu haben, ja sie überhaupt zu kennen. Schließlich behauptete die Reinigung sogar, meine Mandantin habe die Flecken auf dem Kleidungsstück selbst verursacht. Nicht aber der kostenträchtige, ausufernde Prozess ist Gegenstand dieser Betrachtung, sondern das Erschrecken vor dem menschlichen Schaden, der durch eine solche Prinzipientreue entsteht. Meine Mandantin ließ mich wissen, es ginge ihr um die Gerechtigkeit. Meinen Einwand, dass es jedenfalls bei Gericht nicht um Gerechtigkeit, sondern um ein Urteil ginge, ließ sie nicht gelten. Deutschland sei ja schließlich ein Rechtsstaat und ihre Eltern hätten ihr beigebracht, ehrlich zu sein. Die Anderen würden lügen, das sei doch offensichtlich und auch das Gericht müsste dies letztlich erkennen. Die Argumente hatten sich allmählich verselbstständigt und dienten nur noch dem Zwecke, sich durchzusetzen und den Rechtsstreit möglichst zufriedenstellend für sich zu beenden. Einer oder mehrere Zeugen mussten zwangsläufig dafür lügen. Auch wenn die Partei selbst, die sie durch ihre Falschaussagen begünstigen, in diesem Rechtsstreit obsiegen sollte, bleiben die Zeugen zeitlebens mit dem Makel behaftet, vor Gericht die Unwahrheit gesagt zu haben.

Werden sie diese Aussage als einen persönlichen Erfolg werten, scheuen sie sich auch künftig bei nächstbester Gelegenheit nicht, wiederum die Unwahrheit zu sagen und so fort. Die un- terlegene Partei erhält dagegen angesichts der Höhe des Streitwertes ein nicht reversibles Urteil. Sie hat nicht nur während der Dauer des Prozessgeschehens – der Prozess dauerte immerhin fast ein Jahr – sich ständig mit dem Vorgang befassen müssen, sondern zumindest vor den Terminen nicht mehr geschlafen und schließlich das verdorbene Kleidungsstück in ihrem Schrank aufbewahrt. Das Leben ist darüber unfroh geworden, weil es ihr nicht hilft, dass sie gelegentlich weint und ihre Freundinnen sie darin bestärken, dass sie eigentlich Recht habe, denn die erwartete Genugtuung bleibt aus. Nach einiger Zeit haben auch die Freundinnen die Nase voll von ihrem Jammer. Es folgt, dass sie sich überhaupt von ihr abwenden. Das Beweisstück der Schmach bleibt im Schrank bewahrt und erinnert sie ständig an ihr Unglück. Im Prinzip hat sie ja Recht. Auch ich habe keinen Zweifel daran gehabt, dass das Kleidungsstück in der Wäscherei verdorben wurde. Doch ihre prinzipiellen Anstrengungen haben nicht dazu geführt, dass sich etwas änderte, außer dass sie angefangen hatte, an ihrem Rechtsstaat und der Gerechtigkeit zu verzweifeln.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski