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Aus „Befund“ des Hans vom Glück

Ich wollte einmal für die Menschen da sein, für ihre gerechte Sache streiten. Dieser Wille ist abhandengekommen. Auch wenn das kein Mensch mehr versteht, die Juristen webten nur am Netz der Gesetze und Rechtsvorschriften. Diese werden interpretiert, interpoliert und extrahiert. Die Juristen wollten nur eins: in Ruhe gelassen werden von den Menschen, ungestört bleiben in der Parallelwelt von Gesetzen, Verordnungen, Gerichten und juristischen Argumenten.

Dabei wollen die Menschen doch, dass ihnen zugehört wird, sie ihre Ansichten in die Waagschale werfen dürfen. Jeder Richter hält sich bewusst vom wirklichen Leben fern, damit er den Widerspruch zu seiner Berufswelt nicht erleben muss. An jedem Rechtsstreit, den ein Richter in eigener Sache führte, würde er verzweifeln, wenn er erführe, dass seine Ansichten für den eigenen Rechtsfall, so er in einen solchen verwickelt sein würde, ebenso passgerecht gemacht werden müsste, wie er dies täglich von seinen Prozessteilnehmern bei Gericht verlangt.

Deshalb hält der Richter das Leben auf Distanz. Der Anwalt dagegen versucht, sich mit Ablenkungen zu betäuben, denn selbst ein Erfolg ist stets ein Misserfolg. Irgendwie. Es bleibt ein Gefühl der Leere und Unsicherheit. Nicht die gerechte Sache siegt, sondern die Vorschrift. Ein beliebter Juristenspruch lautet: Bei Gericht und auf hoher See bist du allein.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski