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Gewalt

Der Volksmund meint, dass Gewalt Gewalt erzeuge. Daran ist viel dran. Auch diejenigen, die keine Gewalt ausüben, können sich aus der Gewaltdiskussion nicht herausziehen. Das Gewaltproblem ist gesellschaftlicher Natur und entschuldigt niemanden, weder den Täter, der Gewalt ausübt, noch die Gesellschaft, die zwar Gewalt verurteilt, aber sich darauf beschränkt, repressive Maßnahmen zu fordern, die geeignet sein sollen, das Gewaltpotenzial zu mindern. Unbestreitbar sind die staatlichen Einrichtungen dazu aufgerufen, Straftaten, also auch Gewaltstraftaten, zu verfolgen und entsprechend unserer Gesetze Täter zu verurteilen. Diese Reaktion können wir prinzipiell nicht in Frage stellen, zumindest so lange nicht, als es die gesellschaftliche Verabredung gibt, Straftäter zu verfolgen und für ihre Taten zu belangen. Die Tat wird aber durch repressive Maßnahmen nicht verhindert, da Opfer und Täter nicht Subjekte, sondern Objekte der Strafrechtspflege sind. Subjektiv ist das Opfer, insbesondere das Gewaltopfer, Mittelpunkt eines Eingriffs in seine Privatsphäre, sowohl in körperlicher, als auch geistiger und seelischer Hinsicht. Sein Persönlichkeitsraum wird durch die Tat eingeschränkt, ohne dass derjenige, der dies tut, hierfür die Ermächtigung besitzt. Das Opfer drängt daher stets – und dies in erster Linie – auf die Wiederherstellung seiner körperlichen, emotionalen und geistigen Integrität. Die Gesellschaft könnte dabei Hilfestellungen leisten, und zwar nicht durch Mitleid oder mediale Zurschaustellung, sondern durch Respekt und Anerkennung desjenigen, der stellvertretend für sie das Opfer geworden ist. Es hätte uns alle treffen können. Die gesellschaftliche Vertrautheit mit dem Opfer, die Identifikation ist Voraussetzung für eine mögliche Wiederherstellung der Integrität. Um aus dieser Einsicht Handlungen abzuleiten, ist es erforderlich, sich die Rolle des Täters zu vergegenwärtigen. Der Gewalttäter will diese Gewalt, er hat sie eingesetzt, um das Opfer zu verletzen. Diese Gewaltbereitschaft ist latent in allen Menschen angelegt und erfährt Subjektivität in der Person des Täters und seiner Tat, wenn ihm die gesamte Gesellschaft fremd und unnahbar erscheint. Die Ausgrenzung von Personen aus der menschlichen Gemeinschaft, der Verlust und das Bestreiten von Identitäten führen zu An- griffen, mit denen alle gemeint, aber nur wenige hart getroffen werden. Die Ursachen sind oberflächlich gesehen vielfältig – ethnische, sprachliche oder finanzielle Probleme, politische Auseinandersetzungen, Großspurigkeiten und Folgen von Gewaltvideos. All dies ist der offensichtlichen Wahrnehmung von Gewalt zuzuordnen. Die eigentliche Ursache für Gewalt ist aber verborgener und beruht auf dem Erschrecken des Menschen, nicht mehr angenommen zu sein, nicht dazuzugehören und nicht teilzuhaben an der Gemeinschaft. Bildung ist dabei ein Schlüsselwort, und zwar nicht die Bil- dung, die der Einzelne aufgrund seiner Intelligenz während seines Lebens erfährt, sondern die Herzensbildung, die bereits bei den Eltern vorhanden sein sollte, die ein Kind zur Welt bringen, welches gleichzeitig auch Mitglied einer Gemeinschaft ist. Bildung von Anfang an erfasst die Ausbildung der Eltern und die Bereitschaft, auch Kindern von der ersten Stunde an als willkommenen Mitgliedern der Gesellschaft entgegenzutreten. Das angenommene Kind wird sein Gewaltpotenzial lebenslang kontrollieren und sich gegenüber der Gesellschaft in aller Regel angepasst erweisen. Die Auseinandersetzung mit der Gewalt als gesellschaftlicher und persönlicher Lernprozess ist daher in jedem Menschen unausweichlich, um ihre Einschränkung herbeizuführen. Wir müssen und dürfen hierzu ermutigen und frühe Hilfestellung leisten.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski