Schlagwort-Archive: Herrschaft

Recht und Gerechtigkeit

Gewaltenteilung, Gesetz, Judiz und Rechtsbefolgungswille, dies alles sind Begrifflichkeiten, die ein geregeltes Zusammenleben von Menschen, Bürgern und Nationen unter Einsatz der von ihnen geschaffenen Einrichtungen ermöglichen sollen.

Erodiert diese Akzeptanz der Regeln und des allgemeinen Rechtsempfindens unter anderem deshalb, weil Regeln und Gesetze nicht mehr dem Rechtsempfinden des Einzelnen und seiner Gruppe entsprechen, zum Beispiel, weil sie wirklichkeitsfremd konstruiert erscheinen, hat das zunächst Unruhe wegen unbefriedigter Erwartungen, dann aber auch Missachtung, Auflehnung und schließlich Verweigerung zur Folge.

Da ein Regelwerk nicht zwangsläufig ein anderes zu ersetzen vermag, bildet sich so ein Legitimitätsdefizit des Verfahrens an sich heraus, dass alle damit in Berührung tre­tenden Institutionen, seien es der Gesetzgeber, die Regierung und schließlich auch die Justiz mit umfasst. In deutlicher Konsequenz dieses Auflösungsprozesses bricht nicht nur die Gewaltenteilung in sich zusammen, sondern jegliche Ordnung.

Des „Volkes Stimme“ ist allerdings ein viel­fältiger Chor, der auch dann nicht strukturiert und belastbar Neues aus den Versatzstücken des vorhandenen, aber gewesenen Seienden schaffen kann, son­dern in einem langen Prozess der Ermöglichung herausfinden muss, was konsensfähig sein könnte. Sollte dieser demokratische Prozess anstelle einer auch möglichen Autokratie gewählt werden, so müssen zunächst die Regeln für diesen Findungsprozess wieder unter Berücksich­tigung eines eher diffus gebildeten Rechtsempfindens fest­gelegt werden, um zu vermeiden, dass irgendjemand das Heft des Handelns an sich reißt und demokratiegefährdende selbstbezügliche Anordnungen erlässt. Denn selbst dann, wenn Widerstand gegen eine Bevormundung generell bestehen sollte, verführen Erschöpfung und Ratlosigkeit Menschen dazu, eine Führerschaft dem Chaos und einer befürchteten Anarchie vorzuziehen, dies eingedenk der menschlichen Ei­genschaften, Belastungen nur zu einem bestimmten Maße zu ertragen und lieber Bequemlich­keit und Vorteilsgewinnung zum Maßstab des eigenen Verhal­tens zu machen.

Justitia ist nicht blind, wie Statuen und Abbildungen behaupten, sondern achtet sehr darauf, welche Maßstäbe wir ihr für die Begutachtung von Rechtsfällen an die Hand geben.

Nicht die Umstände begrün­den das Recht und die Gerechtigkeit, sondern es sind wir selbst, deren Maß­stab eher unser Eigennutzen ist. Recht und Gerechtigkeit verlangen dagegen von uns, dass wir nicht nur unsere eigenen Interessen im Auge haben, sondern begreifen, dass Gewaltenteilung und das Bemühen um Gerechtigkeit, auf der Abwägung unserer Interessen mit denjenigen anderer Menschen be­ruhen. Wenn wir uns darauf einlassen sollten, besteht unser Vorteil darin, dass auch wir zu­wei­len Profiteure dieser Verlässlichkeit sein könnten und uns Gerechtigkeit widerfahre.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Legitimität

Legal und legitim sind unterschiedliche Schuhe, die nicht jedem Träger gleichzeitig passen. Beide entsprechen allerdings Optionen, die es dem Träger dieser Schuhe gestatten soll, seinen Weg konsequent zu gehen. Ist dieser Weg selbst legal und legitim, kommt der Träger kaum ins Stolpern. Ist der Weg legitim, aber nicht legal, dann bedarf es heftiger Anstrengungen, um sämtliche Hürden und Hindernisse auf diesem Weg zu überwinden.

Ist der Weg schließlich nur legal, aber nicht legitim, dann ist es eine Frage der Zeit, bis der Träger dieses Vorhabens erkennt, dass sein Weg dornig endet. Wir wissen, dass die Legitimität eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen jedes Vorhabens ist und diese Legitimität sich aus der Akzeptanz aller Stakeholder des Vorhabens ableitet. An fehlender Legitimität scheitert jede Herrschaft, und zwar auch dann, wenn Gesetze diese befürwortet.

Selbstermächtigung schafft keine Legitimität, weil sie substanzlos nur auf dem Machterhalt ihres Protagonisten beruht. Lukaschenko, Putin, Erdogan und noch etliche andere Potentaten verfügen über keinerlei Legitimität, und zwar selbst dann nicht, wenn es ihnen gelingt, auf Zeit, Dank der Angst oder des Phlegmas eines wesentlichen Teils der Bevölkerung, legal zu herrschen.

Sie sind illegitim an ihrem Platz, behaupten diesen aber selbst dann, wenn sie erkennen müssten, dass ihre Ermächtigung ausschließlich von missbrauchten Gesetzen und ihrem Machtapparat abhängt. Warum sie das tun, bleibt ein Rätsel.

Franco, Salazar und Hitler, aber auch Napoleon und der Zar. Überall ist statt Legitimität legale Anmaßung zu konstatieren. Aber außer dem Trotz und der Angst, als Verlierer dazustehen, nicht gemocht oder gar bestraft zu werden, bleibt nichts, dass es wert wäre, erinnert zu werden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski