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Luther, der Kardinal und die Daten (Teil 2)

Diese Thesen lauten wie folgt:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Jeder Mensch hat das Recht auf informelle Selbstbestimmung.
Jeder Mensch hat das Recht auf Geheimnisse vor Anderen.
Es ist das Recht jedes Menschen, über seine Daten selbst zu verfügen.
Die Daten eines Menschen sind unveräußerlich und keiner darf dazu gezwungen werden, weder durch direkten oder indirekten Druck, diese zu verkaufen.
Jeder Mensch hat einen Anspruch darauf, in das Netz einzugreifen und seine Daten zur Löschung zu bringen, wenn es seinem Wunsch entspricht.
Kein Mensch darf aufgrund seiner Daten diskriminiert, bevorzugt oder benachteiligt werden, sei es in religiöser oder in weltlicher Hinsicht.
Die Daten eines Menschen dürfen nicht manipuliert werden.
Jeder Mensch hat das ausschließliche Recht an seinem Verstand, an seinen Gefühlen und an seiner Seele.
Jeder Mensch hat Anspruch auf Vertrauensschutz bei der Ausübung oder Nichtausübung einer Religion und dem Erleben seiner Spiritualität.

Ausgehend von diesen Thesen dreht sich das Stück aber nicht nur um Datenschutz, sondern auch um die Sorge, dass der Mensch irgendwann ausgelesen sein könnte und die Orientierung des Menschen in einer durch Internetplattformen bestimmten Welt, die mit Fake, Verschwörung und sonstigen Verführungskünsten Religionsinhalte bieten kann, womöglich schwierig werden könnte.

Noch besteht aber kein Grund, die Köpfe hängen zu lassen und sich ohnmächtig zu fühlen. Viel­mehr müssen wir aus den Beispielen Kraft schöpfen, um verpflichtend für uns selbst und alle Menschen die Kontrolle in der sich anbahnenden Entwicklung zu behalten, die erhebliche Einwirkungen auf unser Leben, unseren Geist und unsere Seele haben wird.

Diese Wachsamkeit schulden wir kommenden Generationen und sollten uns dabei zur eigenen Ermutigung auf große Vorbilder berufen, wie Martin Luther, Mahatma Gandhi, Nelson Mandela und auch auf Jesus Christus, als unser in der Zuversicht geborene Mahner, Erneuerer und Zeuge eines menschenwürdigen Lebens.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

 

Staatsmacht

Die Macht des Staates beruht darauf, Recht zu besitzen und dieses auch durchzusetzen. Der Bürger vertraut darauf, hat aber auch Interessen, die mit denjenigen des Staates nicht konform sind.

Der Bürger beansprucht Rechtsgarantie, d. h. er beansprucht, dass er sich darauf verlassen kann, dass der Staat Recht zu seinen Gunsten auch durchsetzt. Dem Bürger ist zudem die Kontinuität der Rechtsgewährung äußerst wichtig, weil er seine gesamte Planung darauf abstellt. Insofern investiert der Bürger in die Verlässlichkeit und Rechtsgewährung des Staates, um aber andererseits sehr individuell auszuloten, wie er vorhandene Rechtskonstrukte zu seinem eigenen Vorteil nutzen kann.

Dies geschieht teilweise legal, aber auch illegal bzw. unter Ausnutzung temporärer Regelungs- bzw. Rechtssetzungsschwächen des Staates. Moderne Kooperationsformen der Staaten, wie zum Beispiel die Europäische Union, Freihandelsvereinbarungen und Staatenbünde schwächen die souveräne Rechtssetzungsfähigkeit des Staates und insbesondere die Rechtsdurchsetzung in seinem Interesse.

Da auch faktische Parallelwelten im Cyber-Bereich und Parallelwährungen dank der Blockchain-Technologie, wie zum Beispiel Bitcoin, entstehen, verliert der Staat an Kontrolle und damit auch an Macht. Dies wird von den Bürgern zunächst als Vorteil empfunden, bis er dann feststellt, dass mangelnde Rechtssetzung und Rechtsgewährung auch dazu führen kann, dass institutionelle Garantien verschwinden und seine Existenzsicherung ausschließlich davon abhängt, dass er in der Lage ist, belastbare Verträge mit anderen Menschen und Einrichtungen auszuhandeln.

Wegen bestehender Ungleichheiten im gesamten öffentlichen Bereich ist allerdings damit zu rechnen, dass das Individuum den Kürzeren zieht und letztlich die Macht des rechtsgewährenden Staates noch dazu von Internetplattformen eingenommen wird. Dann geht es aber nicht mehr um Recht, sondern um die Nützlichkeit jedes einzelnen Menschen für Internetstrukturen. Das plurale Recht hat seinen Schuldigkeit getan. Es kann gehen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski