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Kipppunkte

Wenden wir uns vielleicht zur Betrachtung von Kipppunkten einem aktuellen Bespiel zu: der Ukraine. Wann wird die russische Armee dort einmarschieren, wenn sie nicht vielleicht schon da sein sollte, wenn dieser Blogbeitrag erscheint. Vielleicht ist dann schon Krieg, Weltkrieg gar, vielleicht wird dieser Beitrag überhaupt nicht erscheinen, weil es künftig keine Medien und keine aufnahmefähigen Leser mehr gibt?

All das, was uns gerade noch gesichert erscheint, ist dann radikal weggefegt, durch eine ultimative Detonation, welche das Leben, soweit es noch Leben gibt, auf diesem Planeten total verändert hat. Kriege können losbrechen, wenn die äußeren und inneren Voraussetzungen gegeben sind, der Kipppunkt erreicht wurde, nachdem es ein Zurück, ein Rückspulen der Ereignisse nicht mehr gibt.

Kipppunkte sind zahlreich, nehmen wir die Verschmutzung der Meere oder das Klima, die Erderwärmung, die Meeresströme, welche ihre Richtung ändern werden, Hitze, Fluten, Orkane usw., all das wissen wir längst. Eines müsste uns eigentlich klar sein. Am Kipppunkt ist Schluss.

Das ist der Point of no return. Kipppunkte haben eine Vorgeschichte, deren Betrachtung dabei helfen könnte, die Unabänderbarkeit zu vermeiden. Es sind eigentlich Vorgeschichten und die meisten davon sind nicht mit Sachargumenten, sondern Emotionen befrachtet. Wie meist im Leben werden sie von Rechthaberei, Überlegenheitsgefühlen, Gier, Frust und anderen Eigenschaften gespeist. Ein allgemein verbindliches Sachargument findet sich kaum darunter.

Da nicht nur Kriege, sondern zum Beispiel auch der Klimawandel von Menschen für Menschen gemacht werden, benennen diese auch den kipping point, wissend, dass sie ohne weiteres hätten verhindern können, dass dieser erreicht wird. Wie? Durch selbstkritische Überprüfung des eigenen Verhaltens, letztlich durch Akzeptanz des Lebens auf diesem Planeten. Ganz einfach ist das, aber so schwierig.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Generationenvertrag

Vor allem Politiker beharren in ihren öffentlichen Verlautbarungen darauf, dass wir uns gegenüber künftigen Generationen durch unser Verhalten in der Gegenwart schuldig gemacht haben. Dabei geht es um Rente, Klima und Umwelt. Weil wir prassen und zerstören, türmen sich Schulden auf, die nicht wir, sondern künftige Generationen zu zahlen hätten. Ist das nicht etwas einfach gedacht? Es war in der kurzen Menschheitsgeschichte schon immer so, dass jede Generation ihre Bedürfnisse befriedigte und dabei auf Kosten der Natur und der Umwelt handelte. Da es weniger Menschen gab und die technischen Voraussetzungen noch nicht vorlagen, war wohl der Schaden quantitativ geringer, aber qualitativ auch verheerend, z. B. durch Abholzung der Wälder im Mittelmeerraum für den Schiffsbau.

Heute sind die Eingriffe, die jede Generation zur Ergänzung ihres Lebens in vorhandene Ressourcen vornimmt und dabei zusätzlichen Schaden anrichtet, beträchtlich. Wir sind mehr Menschen auf dieser Welt, werden älter als die Generationen vor uns und haben gesteigerte Ansprüche. Dabei beruft sich jede Generation auf das Versprechen seiner Eltern: „Dir soll es einmal besser gehen als uns!“

Dieses Versprechen ist das Startgeld in unser Leben und veranlasst jede Generation nicht nur für eine bescheidene Bedürfnisbefriedigung im Eigeninteresse, sondern auch für Mehrwert für die Nachkommenschaft zu sorgen. Existenzängste begleiten den Menschen sein ganzes Leben und verhindern, gegenüber Kindern und Kindeskindern ein Zutrauen zu entwickeln, dass diese mit dem ihnen anvertrauten Leben zurechtkommen werden. Würde eine entsprechende Betrachtung einzelner Bestimmungen des Generationenvertrages dazu führen, dass wir noch sorgloser mit der Umwelt und dem für die Rente angesparten Geld umgingen?

Das halte ich für unwahrscheinlich. Wir würden unser wirtschaftliches Vererbungssystem überprüfen, stattdessen zu unseren Lebzeiten in Infrastrukturen investieren, die es unseren Kindern und Kindeskindern ermöglichen würden, ihre gemeinsam mit uns entwickelte Verantwortung früher, als dies heute geschieht, zu übernehmen. Durch Partizipation könnte sowohl die Eigensicherung des Lebens jeder Generation, aber auch Einfluss auf die künftige Entwicklung durch Investitionen statt Versorgungszusagen, die kaum einzuhalten sind, gewährleistet sein.

Wir erreichen dies, wenn wir uns von patriarchischen Strukturen verabschieden und die Bildung unserer Kinder von Anfang an daran orientieren, dass sie mit uns gemeinsam eine Aufgabe haben. Je eher wir die gesellschaftliche Teilhabe unserer Kinder zulassen, desto besser für sie und uns.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Wahlrecht

Wessen Zukunft wird gerade verhandelt? Es ist – wie immer – die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Welches Gestaltungsrecht räumen wir dieser kommenden Generation ein? Keine bemerkenswerte, sieht man einmal von einer gewissen medialen Aufmerksamkeit bei Fridays for future und anderen Plattformen ab. Es sind aber die Kinder und Jugendlichen, die für uns den Kopf hinhalten, wenn es um Demokratie, Klima und auch künftigen Wohlstand geht.

Mit „altem“ Geld und „alten“ Rezepten sind die an unsere Kinder gestellten Herausforderungen nicht zu meistern. Wir haben Kinder in die Welt gesetzt und gegen unsere Enkelkinder nicht protestiert. Das war unverantwortlich, wenn wir glauben sollten, sie hätten kein Mitentscheidungsrecht daran, wie sie künftig leben. Wir wissen alle um die enormen Herausforderungen, die auf die nächsten Generationen zukommen, ob dies unsere Alterssicherung anbetrifft, den Klimaschutz, den Umbau der Wirtschaft, die Mobilität, den Bevölkerungszuwachs und die Migration, um nur einige Felder zu nennen.

Dank Internet sind die Jugendlichen heute schon früh über das Weltgeschehen informiert, zu sagen haben sie allerdings in der Realität nichts, was dazu führt, dass sie ihre Auseinandersetzungen mit unserer Welt im Internet austragen. Dabei bekommen viele Jugendliche ein falsches Bild von unserem demokratisch, gesellschaftlichen Partizipationsmodell.

Ich halte Jugendliche daher ab dem Alter von 15 bis 16 Jahren für geeignet und interessiert genug, an Wahlen teilzunehmen und damit eine verantwortliche Stimme zu erheben. Aber auch ein Kinderwahlrecht schließe ich nicht aus, meine allerdings, dass dieses im Interesse ihrer Kinder von Eltern wahrgenommen werden sollte. Es ist mir durchaus bewusst, dass dabei auch einiges mangels Qualifikation der Eltern schiefgehen kann. Allerdings erfährt gerade ein solches Wahlrecht eine verlässliche Bestätigung dadurch, dass die meisten Eltern im Interesse und zum Wohle ihrer Kinder wählen und deren Anliegen sorgfältig dadurch bestätigen würden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski