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Rechts-TÜV – rechtliche Unwucht, Rechtszertifizierung, Teil 3

Da das Judiz allerdings keine öffentliche Bekanntmachung ist, sondern das einzelne und kollektive Rechtsbewusstsein ausmacht, ist es auf die Zulassung durch die Menschen angewiesen. Ein Rechtsgefühl kann sich nicht entwickeln, wenn ich es ablehne und unterdrücke. Also ist die mitwirkende Korrespondenz des durch das Recht berührten Menschen unabdingbar wichtig für die Existenz des Judizes.

Der Pfad des Judizes ist schmal. Die Rede ist vom richtigen Judiz, was impliziert, dass es auch das falsche gibt. Eine falsche Rechtseinschätzung beruht auf Faktoren, die die richtige Einschätzung auch zulassen, aber falsch interpretiert worden sind. Dass dies nicht nur möglich, sondern auch unausweichlich ist, beruht auf der Komplexität unseres menschlichen Seins sowohl individuell, als auch kollektiv. Jeder, wir alle können uns irren.

Es gibt nichts Alternativloses, weder im Angebot, welches wir selbst abgeben, noch in der Entgegennahme eines Angebots. Ein anderer Blickwinkel und schon verändert sich die Wahrnehmung einer Situation und damit die Einschätzung eines rechtlichen Sachverhalts als richtig oder falsch. Vergeblich sind das Mühen um das richtige Judiz allerdings nicht, denn es erlaubt uns eine Orientierung, die einer steten, und zwar konsekutiven Überprüfung zugänglich ist.

Wir können unser Rechtsgefühl wirken lassen, ob wir ihm trauen dürfen, hängt aber von vielen anderen Umständen ab, die möglicherweise jenseits unserer Persönlichkeit liegen. Möglicherweise sage ich aber auch deshalb, weil wir selbst einen Beurteilungsapparat beherbergen, der erstaunlich gut dazu geeignet ist, Hinderliches oder Störendes zu unterdrücken und Erwünschtes zuzulassen. Da mag im Hintergrund des Bewusstseins noch eine andere Einschätzung lauern, unser bekräftigtes Rechtsgefühl behauptet dennoch etwas ganz Anderes.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski