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Bargeld

Hilfe, man nimmt uns das Geld weg – Geld in der Lohntüte als sichtbares Zeichen geronnener Arbeit. Von Ausnahmen abgesehen, wird Geld aber schon seit langem auf das Konto des Arbeiters oder Angestellten überwiesen. Die Banken sind verpflichtet, für jeden Bürger ein Bankkonto einzurichten, wenn er dies wünscht. Aber noch können wir alle unser Geld von der Bank abheben und die Scheine unter der Matratze verwahren, wenn wir dies bevorzugen. Damit soll es bald vorbei sein.

Kluge Menschen warnen vor dem Verlust der Freiheit und des Vertrauens, das wir uns wechselseitig durch den Geldverkehr bezeugen. Das ist sicher die eine Seite der Medaille. Die andere ist aber die schier unbegrenzte Möglichkeit des Schuldenmachens, die die virtuelle Welt des bargeldlosen Geldverkehrs ermöglicht.

Solange ich eine Transaktionskarte habe, kann ich handeln, wie ich will, kaufen, verkaufen, sparen, verschwenden. Verliere ich eine Karte, ersetze ich sie durch die nächste, denn auf die Höhe der Inanspruchnahme der Karte, das Ausmaß der Kreditierung kommt es künftig überhaupt nicht mehr an, sondern ausschließlich darauf, dass man es mir gestattet, über die Karte zu verfügen.

Dies kann verschiedene Ursachen haben. Zum einen, weil ich arbeite, zum anderen, weil ich spekuliere oder von Algorithmen als wert befunden werde, weiter über eine Karte zu verfügen. Das Maß meiner virtuellen Verschuldung ist dabei nur der Gradmesser für die Möglichkeiten, die den Distributoren von Geldkarten zur Verfügung stehen, um mich zu disziplinieren.

Solange ich jung und arbeitsfähig bin, man mir ein Renditebewusstsein zutraut oder ich über Vermögen verfüge, ist dies völlig problemlos. Aber, wenn ich alt, kinderreich oder widerspenstig bin, dann ist die Karte weg. Unter dem Kopfkissen liegt leider auch kein Bargeld, das ich nehmen könnte, um abzuhauen, mein Glück woanders zu versuchen, eine Existenz neu aufzubauen. Vielleicht bekomme ich wieder eine Karte als Gnadenerweis oder ich begebe mich für den Rest meines Lebens mit leeren Taschen in die Abhängigkeit des Staates.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski