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Gerechtigkeit in Europa – eine Illusion? Teil 3

Der Bürger, der in ein derartiges Verfahren scheinbar eingebunden ist, spielt in Wahrheit keine Rolle, sondern bietet dem Verfahren nur Gesicht, Name und Adresse. Das Ergebnis sind teure Verfahren und hohe Prozesskostenrisiken.

Auch die Rolle des Richters selbst ist zweifelhaft: Vorgeprägt durch eine lebensfremde Ausbildung, durch Sachferne und seine oft aufgrund entsprechender gesetzlicher Regelungen auch gezwungenermaßen schematische Einschätzung kann er eine hundertprozentig „gerechte“ Entscheidung nicht garantieren. Hinzu kommt häufig persönliche Willkür. Dies kann sich positiv oder negativ für das Entscheidungsbegehren des Bürgers auswirken, zwingend ist das Urteil, das er erhält, in keinem Fall. Manchmal ist es noch nicht einmal nachvollziehbar.

Daher schlichtet das Urteil das Streitverhältnis auch nicht, sondern schafft Anreiz für weitere Berufungen und Revisionen. Das kostet Geld – und Zeit: das schnelle Leben überholt das Urteil. In vielen Fällen raubt eine lange Verfahrensdauer dem Urteil bereits seinen Sinn.

Beendet ist allein das formale Verfahren, nicht der Streit. Der Staat hat in Gestalt seiner Richter „Recht gesprochen“, seiner Durchsetzung trägt er jedoch nicht Rechnung. Das ist ein Kardinalfehler im Verhältnis des Bürgers zur Justiz. Das juristische System ist nicht geschlossen: Der Bürger erhält ein Urteil, mit dem er im schlimmsten Fall nichts anfangen kann, weil er entweder dieses Urteil nicht anerkennt, es für ihn als Schuldner irrelevant ist, weil es seine Zahlungsverpflichtungen usw. bei weitem übersteigt oder er als Gläubiger seinen Anspruch nicht realisieren kann, weil der Schuldner zahlungsunfähig ist oder einen Insolvenzantrag stellt.

Ist das so gewollt, eine Justiz in Europa mit Politikern, Gesetzgebern, Advokaten und Richtern, allerdings ohne Bürger auf Augenhöhe?

Ist es uns angenehm und bequem, in einem geregelten und verordneten Europa zu leben, auch wenn wir nichts mehr von dem verstehen, was die europäischen und nationalen Institutionen, Kommissionen, Gesetzgeber, Anwälte und Richter uns vorgeben?

Wenn wir das nicht wollen, gilt Folgendes:

1.    Wir müssen Ernst machen mit der bürgerlichen Teilhaberschaft am Gemeinwesen in Europa und zu einem rechtsstaatlichen aber auch sozialen Gemeinwohlbegriff zurückkehren. Das Verhältnis des Bürgers zum Staat bzw. zur Staatengemeinschaft muss sich ändern. Damit meine ich nicht „Public Private Partnership“, sondern das Bestreben, staatliche Einrichtungen durch private Einrichtungen dort zu ersetzen, wo dies möglich ist. Hierzu gehört es auch, gesetzlich die Freiräume für diese Betätigung zu schaffen. Die Freiheit des Bürgers und seine Eigenverantwortung sind der beste Schutz vor staatlicher Willkür und Angriffen Dritter. Sie sind Ausdruck gesellschaftlicher Selbstregulierung, die vom Staat durch eine formale Rechtsordnung, die die wechselseitige Anerkennung von Sicherheit und Freiheit aller als den unverzichtbaren Minimalbestand gesellschaftlicher Grundwerte garantiert, nur geschützt, nicht aber inhaltlich bestimmt werden.

2.    Wir müssen den sogenannten „Dritten Sektor“ auf allen Gebieten stärken, insbesondere eine europäische philanthropische Kultur entwickeln. Sie erlaubt es dem aufgeweckten Bürger, den Staat herauszufordern und in einem Wettstreit der Besseren und Besten zu alternativen Problemlösungen bei gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen zu gelangen. Viele Länder der EU bleiben hinsichtlich des Anteils der Beschäftigten des Non-Profit-Sektors an der Gesamtbeschäftigung hinter dem Durchschnitt zurück. Gerade auf der internationalen Ebene besteht erheblicher Nachholbedarf: Internationale Non-Profit-Organisationen (NPOs) machen nur einen Bruchteil der insgesamt tätigen Organisationen aus. 54 % der in Deutschland aktiven NPOs sind überhaupt nicht im Ausland tätig. In anderen Staaten dürfte es ähnlich aussehen.

3.    Wir müssen die kameralistische Zuwendungspraxis des Staates gegenüber kulturellen Institutionen überprüfen, in denen Ziele nur an- hand von Ein- und Ausgaben statt von Inhalten definiert werden. Setzt der Bürger sein Geld ein und macht sich so vom „Gönner Staat“ unabhängig, bedeutet dies nicht das Ende des staatlichen Kulturauftrags. Die Möglichkeiten, ein reiches und produktives Kunst- und Kulturleben zu fördern, sind vielfältig. Hier sind auch die europäischen Institutionen zum Handeln aufgerufen.

4.    Unser Konfliktsystem muss überprüft werden. Alle haben das Recht, nicht nur zu streiten, sondern sich auch zu vertragen! Anstatt aber das System zusätzlich Unverständnis, Neid und Rechthaberei zu schüren, muss künftig ein Modell der Konfliktbewältigung erprobt werden.

Was ist darunter zu verstehen? Mehr dazu im nächsten Blog Eintrag.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski