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Leistungsansparkasse oder Generationenbank

Das Sparkassenbuch. Welch ein Segen für Kinder und die ganzen Familien in der Nachkriegszeit. Von den Paten gab es bereits zur Taufe 5,00 Mark. Zur Einschulung legte die Sparkasse selbst noch 5,00 Mark dazu. Das Buch versprach Zinsen und Verfügbarkeit des eingezahlten Geldes, wann immer man dieses im Laufe seines Lebens brauchen sollte. Das Kapital wuchs und damit auch die Möglichkeiten des Inhabers eines solchen Buches. Jederzeit, im Alter oder bei Krankheit, waren die Guthaben verfügbar. Und heute? Kaum einer erinnert sich mehr an das gute alte Sparbuch. Zinsen würden die Guthaben nicht mehr tragen und auch die Banken besorgen sich ihre Finanzmittel lieber bei der Bundesbank als bei den Sparkassen. Also, Sparkassenbuch ade? Nein, nicht ganz. Das Sparkassenbuch könnte an neuer Bedeutung gewinnen, und zwar auf eine Art und Weise, die nicht auf den ersten Blick mit Geld zu tun hat, aber auf den zweiten Blick schon, denn Geld ist nach der Version von Karl Marx geronnene Arbeit. Sicher ist dieser Aspekt des Geldes beachtenswert, denn jede Leistung eines Menschen drückt sich in seinem Tauschwert und im Vertrauen auf dieses Verhältnis in Geld aus.

Ist die Leistung des Menschen Geld wert, darf auch der Zusammenhang zwischen der Leistung des Menschen und einem Sparkassenbuch ohne Hinderungsgründe geschaffen werden. Es geht darum, die Leistung eines Menschen auf seinem Leistungssparkassenbuch bei der Generationenbank einzuzahlen.

Um welche Qualität von Leistung handelt es sich dabei? Es geht um die Leistung, die ein Mensch für andere erbringt, sei es in der Kinder-, Schul- oder Altenpflege. Seine Aufwendungen an Zuwendung werden in einer Quittung vermerkt und zur Bestätigung im Sparkassenbuch eingetragen. Braucht die junge Familie Hilfe oder ist der Pflegedienst erforderlich, kann die eigene erbrachte Leistung wieder abgerufen werden und so fort. Das Kontingent der abrufbaren Leistungen ergibt sich aus den Einzahlungen bzw. aus dem Umfang der eigenen Bereitschaft, Leistungen zu erbringen.

Diejenigen, die ihre Ansparungen an Altersversorgung, Pflege und/oder Wohnen in Mehrgenerationenhäusern nicht abrufen können oder wollen, sind nicht gehindert, sich den von ihnen erbrachten Leistungsvorteil auch in Geld zum Zeitwert auszahlen zu lassen. Diese finanziellen Leistungsbeiträge werden von denjenigen erbracht, die ihrerseits nicht leistungsfähig oder leistungsbereit sind, was die eigenen körperlichen Einsätze anbetrifft, aber die Vorteile der Generationenbank dennoch wahrnehmen möchte.

Jedes Bankensystem beruht auf Vertrauen. Diese Generationenbank profitiert einerseits von der Bereitschaft vieler Menschen, Leistungen zu erbringen und dabei auch noch Freude zu empfinden, andererseits davon, dass auch künftige Generationen in ihrer Leistungsbereitschaft nicht nachlassen werden. Die Leistungen, die Menschen heute oft freiwillig erbringen, werden nicht hinreichend vermerkt bzw. empfinden Menschen die Ungerechtigkeit, die darin besteht, dass trotz ihres enormen Einsatzes sie im Falle eigener Ansprüche nicht unbedingt solidarische Hilfe erfahren, wenn sie nicht über die notwendigen Einsatzmittel, d. h. Geld verfügen. Hier schließt die Generationenbank nicht nur eine Lücke, sondern bringt Akteure aller Generationen zusammen, die im kalkulierten Eigeninteresse sich darauf einlassen, anderen zu helfen und von dieser Hilfe irgendwann zu profitieren.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

ARBEITSMARKT (Teil 2)

Etwas anderes gilt dann, wenn sich das Unternehmen selbst und die Erwartungshaltung des Unternehmens an den Arbeitsmarkt ändern. Philanthropische Unternehmen, die nicht vordringlich an der Abschöpfung des Mehrwerts an dem durch Menschen geschaffenen Produktionsergebnis selbst orientiert sind, haben eine veränderte Erwartungshaltung gegenüber ihren Mitarbeitern. Diese Mitarbeiter sollen selbst initiativ, flexibel, kybernetisch gebildet und integer, das heißt vertrauensbildend und sozial engagiert, sein. Sie kämpfen nicht in erster Linie nur um eine bessere Vergütung, sondern um eine sie ausfüllende berufliche Tätigkeit. Insofern individualisieren sie mit der Aufnahme ihrer Tätigkeit ihren Arbeitsplatz und müssen – wie in einem Orchester – ihr Instrument optimal spielen und sich gleichzeitig einfügen, sich dem Dirigenten unterordnen. Die so beschriebene Verhaltensweise sollte keinesfalls als liberalistisch bezeichnet werden und bedeutet auch nicht die Einführung von Basisdemokratie im Arbeitsleben. Menschlichkeit und Konsensorientierung sind verlässliche Elemente der Demokratie, jedoch erschwert die Form einer Vielzuständigkeit Produktionsabläufe und vernebelt Verantwortlichkeiten, anstatt sie zu stärken. Sie ist daher für eine Unternehmensführung nur als Leitbild passend.

Vordringlich bei der Gestaltung philanthropischer Arbeitsverhältnisse wirkt sich die Bereitschaft des Arbeitnehmers aus, sich mit allen Fähigkeiten einzubringen, das heißt eine Ausbildung zu durchlaufen, die es möglich macht, sich praktisch und theoretisch auf die neuen Herausforderungen eines philanthropischen Betriebes einzustellen. Neben der praktischen Ausbildung sind folgende Bereiche der theoretischen Vorgabe zum Zwecke der Erprobung unabdingbar:

  • Ethische Ausbildung: das heißt die Vermittlung und die Aufnahme von Fähigkeiten, die dazu erforderlich sind, sichere wertorientierte Beurteilungen vorzunehmen. Es gibt zwar keinen einheitlichen Wertemaßstab, jedoch allgemeingültige Anhaltspunkte des Handelns für alle Menschen. Das Hauptaugenmerk bei dieser Ausbildung ist darauf zu richten, dass der Mensch andere und sich selbst respektiert, durch die Auseinandersetzung mit unterschiedlichsten Werteparametern lernt, eine Auswahl zu treffen, aus dem Gewählten seine persönliche Integrität formt und die Würde des anderen Menschen achtet, weil er bereit ist, auch sich selbst anzunehmen.
  • Seinserfassung: Darunter ist zu verstehen, dass der Mensch mit den Ressourcen seiner Betätigungsmöglichkeiten konfrontiert wird. Die Welt wird dem Menschen, sobald er geboren wird, anvertraut und ihm wieder entzogen, wenn er stirbt. Seine Erfahrung der allumfassenden Welt erlebt er insofern, als er Angebote erhält, sowohl mit Materie als auch mit Lebewesen umzugehen. Das Wissen um dieses Sein ist Voraussetzung für die Überwindung der Fremdheit und den sicheren Umgang mit Stoff und Kreatürlichem bei der Ausübung jeder spezifischen Tätigkeit.
  • Visionäre Bereitschaft: Der seiner selbst, der Kultur und der Natur bewusste Mensch darf sich der grenzenlosen Möglichkeit aller seiner Sinne öffnen, träumen und fantasieren. Der Wagemut und die völlige Ungebundenheit aller Empfindungen und Gedanken ist die Voraussetzung für einen ordnenden Sinn.

Im Rahmen des grundsätzlichen, aus der Integrität abgeleiteten Verständnisses ist der Kühnheit der Vorstellung keine Grenze gesetzt, da das, was unsere Möglichkeiten zu überschreiten scheint, nicht unzulässig ist, keine grundsätzlich in der Sache selbst begründete Begrenzung darstellt, sondern nur das „eben noch“ Fremde ist. Das Visionäre ist nicht das eigentlich Richtige, sondern ein Impuls, der entweder verworfen oder ausformuliert wird. Das Visionäre ist nicht deshalb besser, weil es den Rahmen der bisher bedachten Möglichkeiten sprengt, sondern weil es diese Möglichkeiten erweitert, Auswahl zulässt.

  • Soziale Kompetenz: Unter sozialer Kompetenz ist die Fähigkeit zu verstehen, sich in andere einzufühlen, andere Menschen wahrzunehmen, dabei deren physische, psychische und wirtschaftliche Möglichkeiten mit zu berücksichtigen. Die Ausbildung zur Empathie überschreitet die Grenzen des wechselseitigen Duldens durch Hinwendung mit dem Ziel nachhaltiger Fürsorge. Dabei sind nicht Gerechtigkeitsmaßstäbe und Anforderungsprofile Richtschnur für das eigene Verhalten, sondern die Bereitschaft zu geben, das heißt zu lernen, Zeit und Geld zu spenden und mit anderen die eigenen Fähigkeiten zu teilen.
  • Fachspezifische Ausbildung: das heißt die Erlangung hoher Kompetenz im angestrebten Tätigkeitsbereich, aber auch in wirtschaftlichen, kulturellen und naturwissenschaftlichen Bereichen. Wichtig ist dabei nicht die eindimensionale Ausbildung, sondern die Entwicklung von Fähigkeiten, in einer spezifischen Disziplin Besonderes zu leisten, aber an diesem Prozess auch andere Fachrichtungen teilhaftig werden zu lassen. Der interdisziplinär ausgebildete Mensch hat dabei eine Vorbildfunktion.
  • Ordnungskompetenz: Die Fähigkeiten eines vielfältig gebildeten Menschen bedürfen des Angebots einer ordnenden Struktur, die es ihm ermöglicht, seine komplexen Fähigkeiten zielgerichtet einzusetzen, zu verwalten und immer wieder zum Einsatz zu bringen.
  • Leistungsbereitschaft: das heißt, die Mobilisierung aller Kräfte und Fähigkeiten in Richtung des gesetzten Ziels, ohne dabei ständig darauf zu achten, nicht überholt zu werden oder nur unauffällig mitzumachen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski