Schlagwort-Archive: Opfer und Täter

Streit

Konflikte, Auseinandersetzungen und Streit sind gängige Erfahrungen von Menschen, welche durch ihre Ansprüche, Interessen, verfestigte Ansichten, Sorgen und Meinungsverschiedenheiten befördert und gespeist werden. Streit wird zwar einerseits als Belastung und Stress, andererseits aber auch als Befreiung empfunden. Wie ist es also um die Produktivkräfte des Streits bestellt?

Streit kann zuweilen in der Lage sein, neue Sichtweisen zu öffnen, Kräfte energetisch freizusetzen und ist daher unverzichtbar für persönliche menschliche Klärungsprozesse und auch das Gelingen unserer Gesellschaft.

Um dies im allgemeinen Kontext zu verdeutlichen, wähle ich das einschneidendste gesellschaftliche Streitthema, und zwar den Krieg. Gäbe es keine Konflikte mehr unter den Staaten und damit auch keine Möglichkeit des Krieges mehr, erschiene dies zunächst als sehr verlockend, könnte aber auch weltweit erheblich zu Einschränkungen von Wirtschaftsleistungen und damit zur Reduzierung des Bruttosozialprodukts von Staaten beitragen. Wir wissen, dass die Waffen, die für kriegerische Auseinandersetzungen benötigt werden, angeblich einen erheblichen und teilweise unverzichtbaren Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung leisten. So kann man dem Streit auch einen wirtschaftlich produktiven Vorteil – zumindest auf Zeit – beimessen, wie zuweilen behauptet wird. Zudem weisen Streitereien oft auch einen kathartischen Effekt auf, der sich in wohltuender Erschöpfung frei nach Hamlet zu äußern vermag: „When they all are crying, dying and dead don’t you like it like that.“ So wohnt dem Streit nicht nur ein sich selbst erschöpfendes Moment in Erwartung seines Endes inne, sondern enthält auch reinigende Tatbestände, schärft die Sinne, stärkt die Leistungsfähigkeit und sprengt auch die Grenzen des emotional Möglichen.

Das ist das Eine, das Andere ist natürlich die zerstörerische Kraft des Streits, der psychische und physische Verwüstungen hervorzurufen und zu hinterlassen vermag. Da jedem Menschen ein Lebensversprechen zu seiner körperlichen Unversehrtheit bei der Geburt zuteil wurde, ist jeder Streit, der die Menschenwürde infrage stellt, in keiner Weise, also auch nicht durch wirtschaftliche und angebliche zivilisatorische Fortschritte zu rechtfertigen. Niemals dürfen wir die Verantwortlichkeit für unser Handeln mit der Behauptung des Angegriffenseins in Frage stellen.

Als Mitwirkender an einem Streit sind wir immer Opfer und Täter zugleich.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Zerstörungslust

„Macht kaputt, was euch kaputt macht.“ Wie lässt sich dieser Aufruf begründen? Vielleicht damit, dass der Mensch ein Recht hat, das zu zerstören, was nach seiner Einschätzung ihn angreifen und zerstören könnte. Da von Auspuffgasen bis zur digitalen Transformation es über­haupt nichts gibt, was den Menschen nicht belasten und zumindest seine Gesundheit auch psy­chisch zerstören könnte, muss der Mensch seine Umwelt grundsätzlich als feindlich und zer­störerisch wahrnehmen. Ergo hat er das Recht zu zerstören, was ihn kaputt macht!

Worauf ba­siert aber diese Gewaltbereitschaft, die nicht nur der einzelne Mensch als Opfer und Täter erfährt, son­dern auch Staaten, Gesellschaften und Völker? Ist Gewalt seiensimmanent? Betrachtet man die Menschheitsgeschichte, kann man sich der Frage nicht entziehen, ob Gewalt nicht Teil der menschlichen Identität ist. Ist sie aber für unsere Wesensbestimmung notwendig?

Diese Frage dürfte geschichtlich dahingehend zu beantworten sein, dass es darauf ankommt. Gewalt ist im­mer schon ein Instrument der Absicherung gewesen, soll Platz schaffen für das eigene Ge­schlecht und die eigenen Nachkommen. Was sich für das Geschlecht trotz großer Opfer früher als hilfreich erwies, wurde für Völker und Staaten ebenfalls als Handlungsmaxime übernommen. Gemeinsam sind die Menschen stärker, als jeder Mensch für sich allein. Von der puren Lust an der Zerstörung ist eine solche Verhaltensweise nicht geprägt, dennoch dienen die archaischen Ver­haltensmuster als Blaupausen für Gewaltakte, deren Rechtfertigung auf der unbewiesenen Behauptung einer Bedrohung und eines potentiellen Angriffes beruht.

Derzeit erleben wir dies zum Beispiel in dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine. Was könnte die Ukraine in Russland denn kaputt machen, was den Krieg Russlands gegen die Ukraine hätte rechtfertigen können? Nach meiner Einschätzung nichts, objektive Umstände sind nicht erkennbar. Dennoch baut Russland durch seinen Feldherrn Putin eine Gewaltkulisse auf, wonach in der Ukraine Faschisten regierten, die beseitigt werden müssten und zudem nur ein Präventionskrieg mit der Zerstörung der Ukraine das Nato-Bündnis davon abhalten könnte, seinerseits Krieg mit Russland zu führen.

Die Paranoia eines Feldherrn, die sich auf einen Teil seines Volkes überträgt, reicht also aus, die Be­gründung dafür zu liefern, dass ein Staat zerstört und seine Bewohner getötet werden sollten. Dieses, jederzeit auf alle Konflikte übertragbare Muster eines Konflikts, kann nicht aufgehoben werden, solange der Mensch glaubt, auch aus einer gewaltbereiten Konkurrenzsituation Vorteile für die eigene Machtsicherung und Zuwachs eines Gewinns abschöpfen zu können.

Der Appell, kaputt zu machen, was einen selbst kaputt macht, offenbart den Menschen als ein gieriges Wesen, das die Schuld bei anderen konstruiert und gewaltbereit handelt, um der Selbsterkenntnis und der Eigenverantwortung dafür zu entgehen, dass er das Leben anderer allein zu seinem eigenen Vorteil zerstört und dafür noch eine passende Erzählung erfindet.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Gewalt

Der Volksmund meint, dass Gewalt Gewalt erzeuge. Daran ist viel dran. Auch diejenigen, die keine Gewalt ausüben, können sich aus der Gewaltdiskussion nicht herausziehen. Das Gewaltproblem ist gesellschaftlicher Natur und entschuldigt niemanden, weder den Täter, der Gewalt ausübt, noch die Gesellschaft, die zwar Gewalt verurteilt, aber sich darauf beschränkt, repressive Maßnahmen zu fordern, die geeignet sein sollen, das Gewaltpotenzial zu mindern. Unbestreitbar sind die staatlichen Einrichtungen dazu aufgerufen, Straftaten, also auch Gewaltstraftaten, zu verfolgen und entsprechend unserer Gesetze Täter zu verurteilen. Diese Reaktion können wir prinzipiell nicht in Frage stellen, zumindest so lange nicht, als es die gesellschaftliche Verabredung gibt, Straftäter zu verfolgen und für ihre Taten zu belangen. Die Tat wird aber durch repressive Maßnahmen nicht verhindert, da Opfer und Täter nicht Subjekte, sondern Objekte der Strafrechtspflege sind. Subjektiv ist das Opfer, insbesondere das Gewaltopfer, Mittelpunkt eines Eingriffs in seine Privatsphäre, sowohl in körperlicher, als auch geistiger und seelischer Hinsicht. Sein Persönlichkeitsraum wird durch die Tat eingeschränkt, ohne dass derjenige, der dies tut, hierfür die Ermächtigung besitzt. Das Opfer drängt daher stets – und dies in erster Linie – auf die Wiederherstellung seiner körperlichen, emotionalen und geistigen Integrität. Die Gesellschaft könnte dabei Hilfestellungen leisten, und zwar nicht durch Mitleid oder mediale Zurschaustellung, sondern durch Respekt und Anerkennung desjenigen, der stellvertretend für sie das Opfer geworden ist. Es hätte uns alle treffen können. Die gesellschaftliche Vertrautheit mit dem Opfer, die Identifikation ist Voraussetzung für eine mögliche Wiederherstellung der Integrität. Um aus dieser Einsicht Handlungen abzuleiten, ist es erforderlich, sich die Rolle des Täters zu vergegenwärtigen. Der Gewalttäter will diese Gewalt, er hat sie eingesetzt, um das Opfer zu verletzen. Diese Gewaltbereitschaft ist latent in allen Menschen angelegt und erfährt Subjektivität in der Person des Täters und seiner Tat, wenn ihm die gesamte Gesellschaft fremd und unnahbar erscheint. Die Ausgrenzung von Personen aus der menschlichen Gemeinschaft, der Verlust und das Bestreiten von Identitäten führen zu An- griffen, mit denen alle gemeint, aber nur wenige hart getroffen werden. Die Ursachen sind oberflächlich gesehen vielfältig – ethnische, sprachliche oder finanzielle Probleme, politische Auseinandersetzungen, Großspurigkeiten und Folgen von Gewaltvideos. All dies ist der offensichtlichen Wahrnehmung von Gewalt zuzuordnen. Die eigentliche Ursache für Gewalt ist aber verborgener und beruht auf dem Erschrecken des Menschen, nicht mehr angenommen zu sein, nicht dazuzugehören und nicht teilzuhaben an der Gemeinschaft. Bildung ist dabei ein Schlüsselwort, und zwar nicht die Bil- dung, die der Einzelne aufgrund seiner Intelligenz während seines Lebens erfährt, sondern die Herzensbildung, die bereits bei den Eltern vorhanden sein sollte, die ein Kind zur Welt bringen, welches gleichzeitig auch Mitglied einer Gemeinschaft ist. Bildung von Anfang an erfasst die Ausbildung der Eltern und die Bereitschaft, auch Kindern von der ersten Stunde an als willkommenen Mitgliedern der Gesellschaft entgegenzutreten. Das angenommene Kind wird sein Gewaltpotenzial lebenslang kontrollieren und sich gegenüber der Gesellschaft in aller Regel angepasst erweisen. Die Auseinandersetzung mit der Gewalt als gesellschaftlicher und persönlicher Lernprozess ist daher in jedem Menschen unausweichlich, um ihre Einschränkung herbeizuführen. Wir müssen und dürfen hierzu ermutigen und frühe Hilfestellung leisten.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski